Namensänderung nach Heirat vom Auslandspass mit diversen Visa (US, China)

  • Du kommst aus Königslutter? Ist ja gar nicht so weit entfernt...wir ziehen dann nach Wolfsburg. Ist das dann evtl. die gleiche ABH?

    Nein. Unsere zuständige ABH ist in Helmstedt. Wir haben letztes Jahr im Dezember hier in Königslutter geheiratet. Auch mit Schengenbesuchsvisum. Allerdings haben wir bei der Antragstellung mit angegeben das der Reisegrund die Eheschließung ist. Wichtig war der Botschaft aufzuzeigen das Rückkehrbereitschaft besteht. Nach Rückkehr meiner Frau in die Ukraine und nach einreichen des Visums zur Familienzusammenführung in Kiew hat es nur zwei Wochen gedauert bis alles durch war. Super schnell!!!
    Ich denke das Siggi nicht ganz unrecht hat "Aber oft sind sie nach einer Heirat in Dänemark nicht besonders entgegenkommend".
    Aber das mag bei jeden anders sein. Ich bin auf Euren Erfahrungsbericht gespannt!


    Meine Frau besucht momentan in Simferopol den A2 Sprachkurs beim Göthe-Institut. Im Juli fängt Sie mit dem Sprachkurs in Braunschweig bei der VHS an. Aber der Vortest hat doch gezeigt, das es große Unterschiede gibt ob der Sprachkurs im Ausland gemacht wird oder hier in Deutschland. Das Level hier in Deutschland ist höher. Allerdings auch der Lernerfolg. Denn hier müssen Sie Deutsch reden um sich mit den anderen Teilnehmern verständigen zu können. Die sind ja nicht alle aus Russland oder der Ukraine. ;-).
    Ich wünsche Euch viel Glück bei euren Vorhaben. Wir wohnen ja gleich um die Ecke. Dann können wir uns ja mal auf einen Kaffee treffen. :thumbup:

  • Hallo Confusion,
    danke für die Tipps. Also wir wollen versuchen, gleich in Deutschland ein Visa zur Familienzusammenführung zu bekommen. Es gibt da diese gute Seite (http://www.single-suchen.de/daenemark.html) über heiraten in Dänemark und da steht folgendes:


    Zurück in Deutschland muß man zum Einwohnermeldeamt gehen und seinen Ehepartner anmelden. Danach kann man mit der Heiratsurkunde, dem Reisepaß/Ausweis und Paßfotos (und evtl. Verdienstbescheinigung, ist nicht vorgeschrieben, wird aber manchmal trotzdem verlangt) zur ABH gehen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Normalerweise füllt man dort ein Formular aus und der ausländische Ehepartner bekommt für 3 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis. Laut §9 Abs. 1 Ausländergesetz liegt dies im Ermessen der ABH.


    Wenn es dann nicht direkt klappen sollte, dann wird halt der Umweg über das Konsulat gegangen, was dann hoffentlich auch nicht länger als 2-3 Wochen dauert.
    Wegen der Sprachprüfung haben wir auch schon eine Lösung gefunden. Sie arbeitet mit vielen Internationalen Firmen zusammen und dort wird eh nur Englisch gesprochen und Sie hat einen höheren Bildungsabschluß (Master) und es ist für Sie kein Problem, von derzeitigen Geschäftspartnern Empfehlungsschreiben zu bekommen. Natürlich sollte Sie dann doch schon Deutsch lernen, wenn wir auf Dauer in Deutschland leben wollen (wir schreiben grad die Pro/Contras auf).
    Ich würde mich sehr freuen mit euch mal einen Kaffeee trinken zu gehen. Im moment bin ich aus verständlichen Gründen arg eingespannt, aber die Zeiten werden auch nochmal ruhiger :)


    Viele Grüße
    Rico

  • Zurück in Deutschland muß man zum Einwohnermeldeamt gehen und seinen Ehepartner anmelden.

    Ich meine. So wird das nicht klappen. Beim Einwohnermeldeamt kann man meines Wissens nur registriert werden wenn ein Nationales Visum vorliegt.
    Deine zukünftige Frau hat oder wird nach meiner Einschätzung nur ein Schengen-Besuchsvisum erhalten.
    Ein Visum zur Familienzusammenführung werdet Ihr wohl nur in der deutschen Botschaft in Kiew nach Wiedereinreise erhalten. Die Ausnahmeregelungen sind in letzter Zeit eher selten geworden. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Ich wünsche Euch viel Glück!


    PS: Meine Frau ist ab Juli jeden Tag in Braunschweig. Dann können wir uns ja mal alle gemeinsam treffen.


    Beste Grüße

  • Ich musste seinerzeit unsere Besucher immer beim Einwohnermeldeamt anmelden. Die hatten sogar nur ein Besuchsvisum. Aber eine Aufenthaltsgenehmigung gibt es deswegen nicht. Sprich die Anmeldung ist sicher möglich, aber sie bringt nichts.


    Ich würde das ganze im Vorfeld mit dem Ausländeramt besprechen. Alles hängt an der ABH.


    Ein Familienzusammenführungsvisum in 2-3 Wochen? Das geht, aber die ABH müsste überaus kooperativ sein und die Vorabzustimmung per Fax an die Botschaft senden. Sonst sollte man Wochen durch Monate ersetzen. Wenn sie richtig sauer sind, kann es noch viel länger dauern ("Dienst nach Vorschrift").


    Gruß
    Siggi

  • Schicken die schon Papiere per Fax? Ich kenne nur den Weg der Diplomatenpost. Und die dauert schon i.d.R. mind. 4 Wochen. Und das auch nur, wenn man in einer Großstadt lebt. Ansonsten dauerts noch länger. Ich kann nur von Berlin sprechen. Aber wir hatten es damals sowieso anders herum gemacht und in Berlin geheiratet. Wenn mich einer fragt, ist das einfacher als in der Ukraine. Vorausgesetzt Deine Freundin ist bei der Vorstellung bei Standesamt persönlich anwesend.

  • Schicken die schon Papiere per Fax?


    Ich kenne genau einen Fall. Die Botschaft hatte zuvor ein Besuchsvisum verweigert. Da hat das Ausländeramt die Vorabzustimmung zum FZF Visum per Fax geschickt. In einer guten Woche war das Visum durch. Hintergrund: Er hatte aber auch vorher Himmel + Hölle (Auswärtiges Amt, Presse, Landrat, etc.) in Bewegung gesetzt und war daher dort bekannt, wie ein bunter Hund.


    Gruß
    Siggi

  • Hi confusion,


    meine Verlobte hat ein 6 monatiges type C Visa mit insgesamt 30 Aufenthaltstagen. Ich dachte mir halt, solange das noch gültig ist, kann sie hier bleiben und auch gleich hier in D das FZF Visa beantragen.
    Sie wollte nach der Heirat eh erstmal wieder in die Ukraine zurück um dort alles zu regeln jetzt können wir zur Not aber auch noch 1-2 Monate warten. 6 Monate wär natürlich schon etwas seeehr heftig.
    Ok, mein Plan ist dann folgender: Ab den 1.Juni (wenn ich dann umgezogen bin) werde ich Kontakt aufnehmen mit der hiesigen Ausländerbehörde in meiner Stadt und schonmal antesten wie die so drauf sind und dann wird geheiratet.
    Sind aber die ganzen Aussagen auf der Seite http://www.single-suchen.de/daenemark.html falsch bzw. nicht mehr Aktuell? Bin auch gerne bereit, gleich einen Juristen einzuschalten, falls es bei der ABH Schwierigkeiten gibt.


    Gruß
    Rico

    Ich meine. So wird das nicht klappen. Beim Einwohnermeldeamt kann man meines Wissens nur registriert werden wenn ein Nationales Visum vorliegt.
    Deine zukünftige Frau hat oder wird nach meiner Einschätzung nur ein Schengen-Besuchsvisum erhalten.
    Ein Visum zur Familienzusammenführung werdet Ihr wohl nur in der deutschen Botschaft in Kiew nach Wiedereinreise erhalten. Die Ausnahmeregelungen sind in letzter Zeit eher selten geworden. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Ich wünsche Euch viel Glück!


    PS: Meine Frau ist ab Juli jeden Tag in Braunschweig. Dann können wir uns ja mal alle gemeinsam treffen.


    Beste Grüße

  • So ein Visum hat meine Frau damals auch zum Zwecke der Eheschließung bekommen. Allerdings mit der Voraussetzung der Rückkehrbereitschaft in die Ukraine. Und ohne den A1 Sprachtestnachweis gibt es kein Visum zur Familienzusammenführung. In wie weit die ganzen Aussagen auf der "Heiraten in Dänemark Seite" stimmen kann ich nicht sagen, da wir von Anfang an vor hatten in Deutschland zu heiraten.
    Ich denke mal das die ABH nur Auskunft darüber gibt wie es in den Vorschriften steht. Aber ich bin mal auf deine Mitteilung gespannt.
    Ich denke wenn Du einen Juristen mit ins Spiel bringst wir das noch länger dauern als der normale Weg.

  • enrico


    - Das Visum für die FZF kann man nicht in Deutschland beantragen, da ein Visum nur von einer Vertretung im Ausland ausgestellt werden kann, also einer Botschaft.
    Du kannst hier nur eine Aufenthaltsgenehmigung bentragen.
    Wenn du dir aber mal die aktuellen Gerichtsurteile ansiehst, dann wurde bis jetzt immer negativ entschieden, da der Trick mitlerweile bekannt ist, vorallem in deiner Konstellation
    und is natürlich ein rotes Tuch für die ABH ist.


    - Die Ausnahmenregelungen könnten in Kraft treten, wenn sie in der Botschaft dann auch mit ausreichend Deutsch persönlich vorspricht. Sich auf Ausnahmeregelungen zu verlassen ist aber nicht unbedingt eine gute Idee. Geringer Integrationsbedarf liegt im Ermessensspielraum der Beamten.


    - Falls du eine Rechtschutzversicherung hast, wird das Gebiet Ausländerrrecht nicht abgedeckt. Ergo, du muß alles selber zahlen!

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  • Hallo Dante,


    danke für den Hinweis.


    Ich verstehe dann nicht genau den Unterschied (Vorteile/Nachteile) zwischen dem FZF und einer Aufenthaltsgenehmigung. Eine Aufenthaltsgenehmigung klingt gut in meinen Ohren und wofür ist dann ein FZF gut?


    Eine Heirat in Dänemark sehe ich jetzt nicht umbedingt als "Trick" an. Wir wollten nur die zusätzlichen Übersetzungsgebühren sparen und uns eh mal Dänemark anschauen. Ausserdem heiraten wir dann auf "neutralen Boden" und geben keiner Familie einen Vorzug.


    Die Willkür des ABH kann ich noch nicht so ganz nachvollziehen. Es gibt ein Gesetz von 1936, das die Ehe in Dänemark legitimiert und damit basta. Natürlich kann die ABH Nachforschungen anstellen ob es sich um eine fake-Heirat handelt. Das kann doch aber nur dann geschehen, wenn wir zusammen in Deutschland leben. Gehe ich an die Sache zu gutgläubig ran?
    Wenn irgendwelche Verdachtsmomente vorliegen, dann soll das ABH un doch Gelegenheit geben, diese auszuräumen. Wir sind doch nicht im Kindergarten...


    Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht und rechne sowieso mit kosten für einen Anwalt :( Natürlich veruche ich es zuvor alleine zu regeln.


    Viele Grüße
    Rico

  • Ich verstehe dann nicht genau den Unterschied (Vorteile/Nachteile) zwischen dem FZF und einer Aufenthaltsgenehmigung. Eine Aufenthaltsgenehmigung klingt gut in meinen Ohren und wofür ist dann ein FZF gut?


    Der Sinn der FZF ist Folgender:


    Der Deutsche Staat will, dass der Sprachnachweis (A1) und der Integrationsbedarf vor der Einreise überprüft wird und natürlich auch die Finanzlage (inoffiziell).
    Deswegen wird ein nationales Visum ausgestellt, dass dazu berechtigt eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen und hier zu leben.


    Ein Besuchervisum ist nicht für einen folgenden Aufenthaltstitel erlaubt! Wieso? - Weil dem deutschen Staat damit die Überprüfung vor der Einreise flöten geht!


    Heirat in Dänemark:


    Die Heirat in Dänemark ist völlig legal!
    Es ist aber nicht legal mit einem Besuchervisum eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu beantragen (abgesehen von bestimmeten Ausnahmenregeln). Genau darum geht es.

    Und genau dieser Trick ist eben bekannt und wird überhaupt nicht gerne gesehen und wird mitlerweile vor den Gerichten auch negativ beantwortet, weil in den meißten Fällen ein Visumsmißbrauch nachgewiesen werden kann.

    2 Mal editiert, zuletzt von Dante ()

  • hallo enrico !


    Ich kenne ein russiches Sprichwort das da lautet " Machst Du einem Beamten Ärger , oder drohst gar mit dem Anwalt - dann wird er den Bleistift wegg , und eine Panzersperre in den Weg werfen "
    Natürlich kannst Du Krach machen , einen Anwalt beauftragen usw . ........ steht nur zu fürchten , Du tust dir keinen Gefallen .


    Sprich / sprecht am besten gemeinsam bei der ABH vor ! Bei mir hat das sehr gut funktioniert ......






    Soweit , wie ich / wir uns verhielten ......
    ( Natürlich ist vermutlich mancher anderer Ansicht
    Nichtdestotrotz ........ denke ich , man kann mit Krawall , Rechtsanwälten , Geld- und . Nervenintensiv mit dem Kopf durch Wände gehen .
    Man kann aber auch versuchen , per vernünftigem Gespräch Hindernisse zu umgehen , um an,s Ziel zu kommen )


    Gruß ! Robert

    Russen Forum


    Wo kämen wir hin ? - Ginge jemand hin !


    [ Um zu sehen wo wir hinkämen , wenn wir hingingen ............. ]

  • Hallo Robert,




    du hast vermutlich Recht. Grade gelangweilte ABH'ler grinsen einen nur
    an wenn man mit dem Anwalt droht. Mit persönlichen Konsequenzen haben
    sie eh nicht zu rechnen und die sitzen vermutlich auch am längeren Hebel
    und können auch gaaaaanz viel Zeit haben. Ein freundliches und
    sachliches Gespräch kann schon viel bewegen. Einen Anwalt zu nehmen wär
    natürlich nur die letzte Alternative, wenn sich gar nichts mehr bewegt
    oder wenn die Willkür überhand nimmt. Ich bin da noch frohen Mutes und
    lass die Sache auf mich zukommen und wir gehen dann halt den "normalen" Weg
    über FZF-Visa und dann ABH. Wir wollen halt nur möglichst schnell zusammen leben, sind keine Terroristen, Gangster oder wollen den Sozialstaat ausnehmen :fie:






    Gruß


    Enrico

  • ABH'ler grinsen einen nur
    an wenn man mit dem Anwalt droht


    Zu drohen ist auch keine gute Idee. Wenn schon, dann muß die künftige Kommunikation sofort über den Anwalt gehen und schriftlich direkt an den Dienstleiter der Behörde.


    Du hättest höchstens eine Chance, wenn du beim Besuchervisum eindeutig beweisen könntest, dass die Heiratsabsicht erst während des Besuchs erfolgt ist und du dich danach um die Dokumente kümmerst.
    Ansonsten, da man ja die Dokumente eigentlich schon vorher hat, kann man dir sehr leicht einen Visumsmißbrauch unterstellen, da der Sinn des Visums der Urlaub war und eben nicht der spätere Aufenthalt in Deutschland.


    Aber auch das ist eine Grauzone und du wirst dafür eine Anwalt brauchen und dich etwas im Ausländerrecht auskennen müssen, denn auch wenn du im Recht bist, mußt du es hier in Deutschland eigentlich immer über einen Rechtsbeistand durchdrücken.


    Wenn es nur um Bequemlichkeit und Zeitersparnis geht, würde ich ich dem nachgehen, was verlangt wird.
    Handelt die ABH aber eindeutig gegen die aktuelle Gesetzeslagen und legt dir bewußt Steine in den Weg, was sie gerne mal macht, würde ich mir das auch nicht gefallen lassen.

  • Dante


    Du sprichst mir aus dem Herzen. Wir werden es erstmal mit Freundlichkeit und Logik probieren und sobald wir auf Willkür und Ignoranz stoßen, bzw. wenn geltenes Recht verbogen wird, dann werden wir uns halt Rechtsbeistand nehmen. Ich suche nur den Weg des geringsten Widerstandes und ja, es geht um Bequemlichkeit und Zeitersparnis !wsmile!
    Wir sind 2 normale Menschen die heiraten wollen und eine Familie gründen wollen und denen es egal ist, welchen Pass der andere hat, oder was grad mal in unserem Jahrzehnt/Jahrhundert es für komische Nationale Gesetze gibt. Ich hoffe in 100 Jahren lachen unsere Nachfahren darüber, was es zu dieser Zeit hier für Gesetze und Hürden gab. Ist aber nur meine Meinung und wenn man nur 30 Jahre zurück schaut, dann hätten wir uns mit großer Wahrscheinlichkeit erst gar nicht kennengelernt und eine mögliche Heirat wäre so schwierig wie eine kleine Revolution ;)
    ....von daher will ich gar nicht so meckern :grumble:

  • Glaube mir. Wenn Ihr das ganze Verfahren überstanden habt dann weißt Du deine Beziehung erst richtig zu schätzen.
    Ich glaube wenn jeder diese Hürde nehmen müsste, dann würde es weniger Scheidungen geben. Ich denke für uns war diese Zeit mit hoffen und bangen, zwei Schritte vor, einen zurück auch eine guter Test für unsere Beziehung. Es hat uns fester zusammengeschweißt. Wir haben beide hart dafür gekämpft und unser Ziel erreicht. (Jedenfalls den ersten Teil) :dance:

  • Hallo an alle!


    Wir haben im Juni geheiratet und zwar im schönen Dänemark und es war einfach nur schön. Zwar nur im kleinen Kreis, aber dafür bei herrlichem Wetter am Strand gefeiert.
    Letzte Woche haben wir zusammen in Kiev, in der Botschaft, den Antrag eines FZF-Visums abgegeben.
    Ich wurde noch nie so schlecht behandelt wie in der Deutschen Botschaft in Kiev.
    Erst hatte eine Kopie gefehlt. Ok, Botschaft verlassen, in den Shop neben der Botschaft eine Kopie for 2 hryvnia gemacht. An der Botschaftstür wieder 5 Minuten gewartet, Sicherheitsschleuse und dann wieder vor den Schalter angestellt. Dann ist der netten Frau aufgefallen, dass wieder eine Kopie fehlte und ich musste die Prozedure erneut vollziehen ^^
    Dann mussten die Formulare mit einem Tacker geheftet werden. Die Frau bestand darauf. Also hab ich den Herrn am Eingang nach einen Tacker gefragt und der war wirklich nett, hat die Dokumente gleich getackert und wir haben noch etwas geplaudert. Da hob sich meine Stimmung wieder. Als ich dann aber die Dokumente der Frau hinter dem Schalter gab. Sie diese dann wieder trennte und anders zusammenlegte, fragte ich Sie, ob irgendetwas bei ihr nicht stimmt und ob ich das Kasperle Theater noch ernstnehmen muß (leider wortwörtlich so gesagt). Danach war das Eis gebrochen und es wurde nur nich schlimmer ;)
    Es fehlte das A1 Zertifikat und wir beriefen uns da auf die Sonderregelungen die es gibt. Die Antwort war einfach:
    "Die zählen nur für IT-Spezialisten"
    Nach meiner Frage, warum das in der Broschüre nicht steht, kam nur die dumme Antwort :"Dann schreiben sie doch die Botschaft an, vielleicht ändern die denn die Broschüre". Nachdem ich dann versucht habe zu erklären, dass nur der Bundestag/ Bundesrat solche Paragraphen ändern kann, schaltete sie das Telefon auf lautlos (Für die Leute, die es noch nicht wissen: In der Botschaft redet man mit den Beamten über ein Telefon durch eine dicke Scheibe getrennt). Meine Frau wurde dann gezwungen ein Zettel zu unterschreiben, dass sie in 3 Monaten das A1 Zertifikat vorlegen muss. Sonst würde gleich vor Ort das Visum abgelehnt.


    Wir beide haben uns vorher geschworen, freundlich aber bestimmt im Konsulat aufzutreten, am Ende war es dann doch eine Katastrophe.
    Wir werden aber so verfahren wie schon vor der Hochzeit auf dem Standesamt: Macht Deuschland zuviel Probleme, dann gehen wir halt woanders hin :)
    Es beginnt nun die täglich Aussicht nach Jobs im (englischsprachigen) Ausland. Ich habe schon Kontakt zu einem Freund der Familie aufgenommen, der uns erstmal supporten würde, wenn wir nach Kanada kommen. Auch Ukraine haben wir nicht ganz aus dem Augen verloren, da sie einen recht gut bezahlten Job und ein Haus hat und ich auch als Software Entwickler chancen auf einen Job hab, mit meinen mäßigen Sprachkenntnissen.
    Jetzt fahren wir zweigleisig und warten die Entscheidung von der Ausländerbehörde ab und schauen uns woanders um. Kommt ein negativer Bescheid, dann muß Deutschland wohl auf 2 gute, steuerzahlende, Bürger verzichten. Hauptsache ich kann mit meiner Frau zusammenleben und wir finden ein Land, in dem wir so leben könne, wie wir es wollen.


    Vielen Dank nochmal an alle aus diesem Forum!!! Ihr habt uns gute Tipps gegeben und wir werden euch weiter auf den laufenden halten was nu passiert.


    Grüße
    Enrico


  • Es fehlte das A1 Zertifikat und wir beriefen uns da auf die Sonderregelungen die es gibt. Die Antwort war einfach:
    "Die zählen nur für IT-Spezialisten"


    Diese "Sonderegelungen" sind leider Ermessensspielräume (wenn keine geistigen oder körperlichen Einschränkungen medizinisch nachweisbar sind) der Botschaft auf die es keinen juristischen Anspruch gibt. Z.B kann die Botschaft auch bei einem persönlichen Gespräch entscheiden das gute Deutschkenntnise/geringer Integrationsbedarf vorhanden sind und auf das A1 verzichtet werden kann.
    Generell ist das A1 Zertifikat aber Pflicht und mit der Antragsstellung abzugeben.


    Ansonsten noch viel Glück und weniger Stress. :)

  • und ein Haus hat und ich auch als Software Entwickler chancen auf einen Job hab, mit meinen mäßigen Sprachkenntnissen.


    Lohnt sich das oder ist das bei einer Tochter einer deutschen Firma?


    Zitat

    Kommt ein negativer Bescheid, dann muß Deutschland wohl auf 2 gute, steuerzahlende, Bürger verzichten.


    In jedem anderen EU Land braucht Deine Frau keinen Sprachtest, denn die EU Freizügigkeit wiegt stärker als alle nationalen Gesetze. (Genauso würde die Frau eines Österreichers in DE keinen Sprachtest brauchen).


    Gruß
    Siggi

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