Es wird keine Vollmacht mehr zum Führen eines fremden Fahrzeugs benötigt

  • Das wird diejenigen freuen, die mit Firmenfahrzeug oder mit einem anderen fremden Auto nach UA fahren:

    Zitat

    Außerdem wurde die Pflicht des Fahrers abgeschafft, wenn er kein Eigentümer des Transportmittels ist, eine notarielle beglaubigte Vollmacht bei sich zu haben, die das Recht auf Führung dieses Fahrzeugs bestätigt.


    http://ukraine-nachrichten.de/…_3191_politik_nachrichten


    Der ukrainische "TÜV" wurde bei dieser Gelegenheit auch gleich für die meisten Fahrzeuge abgeschafft.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Siggi,
    leider konnte ich bei dem link keine Zeitangabe finden, ab wann man die Vollmacht für Fremdfahrzeuge nicht mehr braucht. Wir sind letzten Samstag über die Grenze in die UA gefahren und sowohl der Zoll, wie auch eine DAI Kontrolle wollten dies noch sehen. Glücklicherweise hast Du mir mal einen link zu so einer Benützungsvollmacht auf ukrainisch gegeben. der DAI wollte unbedingt auf ukrainisch haben.

  • Ich erinnere mich nicht daran, so einen Link gegeben zu haben. (Vermutlich ist das die Verkalkung. :blush: ) Ich hoffe, ein anderer User kann aushelfen.
    [Edit] Das Forum hat eine Suchfunktion:
    http://www.starlackierer.de/Vollmacht.pdf


    Eine gute Frage wäre auch, ab wann die DAI und die Grenzer sich dessen bewusst sind, dass das Gesetz geändert wurde.


    Gruß
    Siggi

  • Shit !!!! wofür haben wir nun 35 Euronen incl. Apostille bezahlt ?? :cursing:


    Da brauchst Du keine Angst haben, das Geld ist nicht rausgeschmissen!


    Wer weis, wann das Gesetz wird und wann es sich bei den Behörden rumgesprochen hat dass es dieses Gesetz (Anordnung) gibt.


    Du wirst beruhigt sein, diesen Zettel zu haben.


    Gute Fahrt und viele Grüße,


    Hans

  • Hallo Siggi,


    eventuell doch (noch) keine Verkaltung. Ichdachte dein link ist für beides - TÜV und Vollmacht. Und da hatte ich nur TÜV Sachen gefunden. :D


    Aber anscheind weiß es doch noch kein Zöllner & DAI' ler. Die wollen es echt noch sehen. der DAI meinte sogar, daß russich nicht aussreichend wäre. Komischerweise ist das Formular (Siggi weiß sichr noch unter welchen Thread es zu finden ist ;) ) auf ukrainisch. Glücklicherweise. Bei mir hat der Notar übrigens nur 16 Euro gewollt.

  • Aber anscheind weiß es doch noch kein Zöllner & DAI' ler.


    Das glaube ich gern. Gestern ist die Regelung vom Parlament beschlossen worden. Das muss erst einmal offiziell in den Gesetzesblättern veröffentlicht werden, bevor es rechtskräftig wird.


    Gruß
    Siggi

  • Also wir hatten letzten Sommer ein einfaches Schreiben-glaube das war ein Vordruck vom ADAC-auf Deutsch mit-der Beamte an der ukrainischen Grenze hat sich irgendwas in den Bart geknurrt das er kein Deutsch lesen kann und es Ihm auch völlig egal ist . . weiterfahren bitte!

  • Wenn die an der Grenze eine AK47 bei Dir finden nützen auch keine Geschenke mehr sondern Du wirst wohl längere Zeit auf Staatskosten untergebracht-allerdings nicht besonders komfortabel! :grumble:

  • Er meint ich muß mit der Beglaubigung und der Apostille zur Ukrainischen Botschaft und eine Legalisation einholen.


    Durch die Apostille entfällt die Legalisierung durch die Botschaft. :thumbup:

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
    __________________________________________________________________________________________________________________________________________________

  • Und um das Ganze noch zu komplettieren, muß das deutsche Dokument durch einen vereidigten Dolmetscher ins Ukrainische übersetzt werden inkl. der Apostille auf der Rückseite !
    Dann kann man endlich an der ukrainischen Grenze anrücken.


    Ich bin früher mit dem ADAC-Zettelchen gefahren und gut war ! Wenn der Grenzoffizier sagte, er könne das nich lesen, bot ich ihm freundlich an, es zu übersetzen.
    War aber dann nicht nötig, so wichtig war ich nun auch wieder nicht...


    Sind halt nicht solche Paragraphenreiter, die Ukrainer.

  • Hallo Siggi,


    gibt es diesen Bericht auch in ukrainischer Sprache, oder hat ihn sonst jemand evtl. Es wäre uns eine große Hilfe!!!!



    Zitat

    Außerdem wurde die Pflicht des Fahrers abgeschafft, wenn er kein Eigentümer des Transportmittels ist, eine notarielle beglaubigte Vollmacht bei sich zu haben, die das Recht auf Führung dieses Fahrzeugs bestätigt.


    Schon jetzt ganz lieben Dank!


    silrei

  • Hallo,


    bei mir war das so: Das ukrainische Konsult in Berlin hat uns wieder weggeschickt, da sie keinen Stempel oder dergleichen auf eine Vollmacht setzen. Der Notar hat die Unterschrift beglaubigt und ein super dickes Wachssiegel auf der Rückseite angebracht. Damit schaut das Dokument sehr offiziel aus. :D Die Vollmacht hab ich, dank Siggi, bereits auf ukrainisch gehabt. Das war dann auch sehr gut, da sowohl der Grenzer, wie auch ein DAI' ler das Ganze auf ukrainisch sehen wollten, kein Russisch. :nono: Auf die Frage woher das Forular kommt- Natürlich vom ukrainischen Konsulat. :thumbup:

  • Also, wer zur Zeit in die UA einreisen will, sollte sicherheitshalber die Vollmacht mitnehmen, um nicht Probleme mit dem Zoll bekommen will.
    Wir sind am 26.7.11 in die UA mit dem Wohnmobil eingereist. Nach dem die Zollabfertigung weitestgehend erledigt war, kam die letzte Kontrolle für das Fahrzeug. Der Zöllner meinte, nachdem wir ihm die Pässe und nur den Fahrzeugschein vorgelegt hatten, wo denn der Pass vom Fahrzeughalter wäre.
    Meine Lebensgefährtin sagte zu Ihm das, das Gesetz mit der Vollmacht abgeschafft worden wäre, und wir keine Vollmacht benötigen, und ob es denn sein kann, das wir die Ukrainischen Gesetze besser kennen, wie der Ukrainische Zoll. Da meinte der Zöllner, das ihn das nicht interessiere. Nach einem kurzen Grinsen unsererseits an den Zöllner, konnte man schon sehen wie der etwas sauer wurde. Der hatte doch allen ernstes geglaubt wir würden Ihn bestechen :) ... Aber da hatte er die Rechnung ohne den Wirt kemacht ...
    Nach einer kurzen Disskussion habe ich dann doch die Vollmacht aus dem Autogeholt, und man konnte sehen wie der Zöllner kurz vorm Platzen war.
    Nachdem wir die Vollmacht vorgelegt haben, konnten wir Problemlos einreisen ...


    Also : Sicherheitshalber die Vollmacht mit Apostille mitnehmen

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