Wie bereits aus dem Thread Nationales Visum und Heiratsvisum für Deutschland beantragen (Hilfe) zu entnehmen sind zur Beantragung eines Visums für den Nachzug von Ehegatten und zur beabsichtigten Eheschließung in Deutschland mit anschließender Wohnsitznahme einfache Deutschkenntnisse (Sprachkurs A1) nachzuweisen.
Damit soll sichergestellt werden, dass sich Euer Partner in Deutschland von Anfang an auf einfache Art auf Deutsch verständigen kann.
Sollten die Sprachkenntnisse nach der einreise in Deutschland noch nicht das Niveau B1 haben kann die ABH die Teilnahme am Integrationskurs verlangen.
Dieser muss innerhalb von zwei Jahren abgelegt werden.
Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der allgemeine Integrationskurs dauert 645 Stunden, je nach Ausrichtung des Kurses,
der in Frage kommt, kann die Gesamtdauer auch bis zu 945 Stunden betragen.
Im Anschluss an den Sprachkurs kommt der Orientierungskurs. Er dauert 45 Stunden.
Ich möchte gerne eine Umfrage machen was ihr von dieser Regelung haltet.