Eure Erfahrungsberichte/ Hochzeit, Einreise nach Deutschland, Zusammenleben

  • Hallo, ich möchte euch darum bitten auf dem folgenden Fall vielleicht passende Erfahrungsberichte eurerseits wiederzugeben.


    Ich bin mit einer Ukrainerin verlobt, die im 8 Semester Ihres Medizinstudiums ist, für uns beide ist klar, dass wir mit der Hochzeit noch etwas warten, aber ist es besser vor der dauerhaften einreise nach Deutschland geheiratet zu haben, oder sollten wir erst eine Weile gemeinsam in Deutschland gelebt haben.


    Wir haben uns zusammen dazu entschlossen, die Kirchliche Hochzeit in der Ukraine zu zelebrieren, und die anschließende Standesamtliche Trauung hier in Deutschland zu erleben.


    Desweiteren wäre es für mich durchaus wichtig zu erfahren, wie eure Erfahrungen mit solchen Geschichten sind. Ist die Wahrscheinlichkeit groß das wir Probleme bekommen könnten, durch nichtaustellung von Visa oder gibt es Erfahrungen eurerseits dass es in solchen Fällen nicht der Fall ist.


    Ich wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe, falls Ihr noch Fragen habt die in diesem Zusammenhang wichtig sind schreibt mir bitte.


    Mit freundlichen Grüßen


    André

  • Ich bin mit einer Ukrainerin verlobt, die im 8 Semester Ihres Medizinstudiums ist, für uns beide ist klar, dass wir mit der Hochzeit noch etwas warten, aber ist es besser vor der dauerhaften einreise nach Deutschland geheiratet zu haben, oder sollten wir erst eine Weile gemeinsam in Deutschland gelebt haben.





    Hallo André666,



    es wäre gut, wenn wir etwas zum jetzigen Aufenthaltsort der Dame erfahren könnten. Wäre sie in der Ukraine ansässig, so könnte das "vorher Zusammenleben" sich schwierig gestalten. Studiert sie in D, so stellt sich das ganze Thema (Visum etc.) ja ganz anders dar. Ich denke auf die Zwischenmenschlichen Aspekte mag man hier auch nur am Rande eingehen, denn das geht ja nur euch beide an.
    Gruß nobody

  • oh klar nobody war nicht so intelligent von mir ;)


    Sie lebt in der Ukraine und Studiert halt auch dort.


    allerdings hat sie aufgrund von gezeigten Deutschkenntnissen die Chance bekommen für einen Monat in Östereich zu studieren.
    Falls das von bedeutung für diesen Fall ist.


    Danke für die Rückmeldung

  • Sie lebt in der Ukraine und Studiert halt auch dort.



    Hallo André666,
    so, das macht die Angelegenheit nicht leicht, denn sie braucht in jedem Fall ein Visum zwecks Einreise nach D. Generell gesehen liegt die Erteilung an ihrer Rückkehrwilligkeit (die von der Botschaft in Kiew eingeschätzt wird), an ihrer finanziellen Ausstattung oder du musst eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde erlangen. Dann kommt es auf deine finanzielle Ausstattung an.
    Mit einem Visum zu Besuchszwecken ist aber ein längeres Zusammleben in D nicht möglich. Im Endeffekt ist das immer wie eine "Wochendbeziehung" (Urlaubsstimmung). Daran ändert sich auch kaum etwas, wenn du zwischendurch sie in UA besuchst, denn auch du wirst nicht 3 Monate dort am Stück verbringen wollen/können.
    Viele Paare hier im Forum haben ihre Beziehung mit diesem ständigen Hin und Her über Monate wenn nicht sogar Jahre geführt.
    Wollt ihr wirklich das Zusammenleben in D, so geht an einer Heirat (hier oder dort) kein Weg vorbei.
    Gruß nobody

  • Desweiteren wäre es für mich durchaus wichtig zu erfahren, wie eure Erfahrungen mit solchen Geschichten sind. Ist die Wahrscheinlichkeit groß das wir Probleme bekommen könnten, durch nichtaustellung von Visa oder gibt es Erfahrungen eurerseits dass es in solchen Fällen nicht der Fall ist.


    Ohne Details kann dir dazu natürlich niemand was sagen. Und selbst dann sind es immer noch immer individuelle Fälle, die nicht allgemein deckungsgleich sind.

  • also ist es für sie nur möglich dauerhaft hierhin zu kommen, wenn wir verheiratet sind?


    das ist schonmal gut zu wissen, wie gesagt ist es für uns beide auch klar, das wir unsere Beziehung auch erstmal so als Wochenendbeziehung wie du es so schön bezeichnet hast führen werden.


    ich war bereits 4 mal in der Ukraine in den letzten 5 Monaten.


    Ich schätze dies wird wichtig sein, wenn wir die Echtheit unsere Beziehung in Kiev prüfen lassen oder?

  • Im Grunde läuft es es darauf hinaus , dass Deine Frage

    Zitat

    also ist es für sie nur möglich dauerhaft hierhin zu kommen, wenn wir verheiratet sind?

    zu bejahen ist


    Es sei denn es gelingt Deiner Herzdame , als Ärztin beruflich in,s Schengengebiet ein zu sickern ..........
    Aber da fehlen mir Kenntnisse über die einschlägigen "Hochqualifizierten" Regeln


    Gruß ! Robert

    Russen Forum


    Wo kämen wir hin ? - Ginge jemand hin !


    [ Um zu sehen wo wir hinkämen , wenn wir hingingen ............. ]

  • § 19 Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte

    (1) Einem hoch qualifizierten Ausländer kann in besonderen Fällen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden,
    wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder
    zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Niederlassungserlaubnis ohne Zustimmung der
    Bundesagentur für Arbeit nach § 39 erteilt werden kann und die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Integration
    in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche
    Hilfe gewährleistet sind. Die Landesregierung kann bestimmen, dass die Erteilung der Niederlassungserlaubnis
    nach Satz 1 der Zustimmung der obersten Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle bedarf.



    (2) Hoch qualifiziert nach Absatz 1 sind insbesondere
    1.
    Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen,
    2.
    Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion oder
    3.
    Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, die ein Gehalt in Höhe von mindestens der
    Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erhalten.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Aber das ist ganz schwer umzusetzen oder besser gesagt, fast unmöglich.
    Dieses Gesetz greift kaum weil es nicht einmal den Behörden -an die man sich wenden muss- bekannt ist.
    Ich hatte schon beschrieben wie der Ablauf ist.

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "


  • Aber das ist ganz schwer umzusetzen oder besser gesagt, fast unmöglich.
    Dieses Gesetz greift kaum weil es nicht einmal den Behörden -an die man sich wenden muss- bekannt ist.
    Ich hatte schon beschrieben wie der Ablauf ist.

    Kumpel hat Freundin aus UA, im letzten Jahr Abschluß als Kinderärztin.
    Die beiden sind (noch) nicht verheiratet, trotzdem bekam sie zunächst mal eine zeitlich begrenzte Aufenthaltserlaubnis für D.

  • Das fällt unter ein anderes Gesetz, es geht hier um die Besetzung von permanent unterbesetzten Stellen, quasi um die Qualifikation für eine bestimmte Tätigkeit.
    Wladimir, Du bist doch Ingenieur, also pack Deine Koffer und tue was für die Deinen!
    Gruß Oldtrotter

  • jimknopf:
    Dieses Gesetz hat absolut nichts mit "verheiratet oder nicht" zu tun.
    Nach diesem original zitierten Gesetz gibt es keine Aufenthalts- sondern "nur" eine Niederlassungserlaubnis !
    Wenn jemand die 3 Monate Probezeit bei der Arbeit nicht übersteht, darf er wieder zurück.
    Und: auch habe ich von eigenen Erfahrungen geschrieben und zwar:
    . . . fast unmöglich, . . . greift kaum, . . . schwer umzusetzen.
    Was ist nun nicht korrekt ?


    Noch einmal der Ablauf:
    1.) Arbeit selber suchen
    2.) Bestätigung vom Arbeitgeber mit Datum der Festeinstellung
    3.) Kontrolle durch das Arbeitsamt ob diese Tätigkeit auch ein deutscher Arbeitsloser ausüben könnte.
    Wenn ja, hat man Pech gehabt. Kommt aber ein OK vom AA,
    4.) damit zur ABH und die prüfen wieder unter Einbezugnahme der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung.


    . . . und das ist verdammt schwer.


    Wladimir:
    oldtrotter hat Recht. Pack Deine Sachen. Bei Airbus suchen sie Ingenieure.

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • 1.) Arbeit selber suchen


    Ist das wirklich der erste Schritt? Kann man sich mit einem ukrainischen Bildungsabschluss in DE erfolgreich bewerben? Muss man diesen Abschluss nicht zuerst anerkennen lassen? Was ist, wenn die Anerkennung versagt wird? Hat sich in dieser Beziehung in letzter Zeit etwas vereinfacht? Ich kann mich noch an Ingenieure (mit Abschluss aus der SU) erinnern, die als Facharbeiter in DE arbeiteten.


    Gruß
    Siggi

  • Siggi, man kann die Firmen direkt anschreiben, ein Ingenieur oder Mediziner usw. sollte zumindest in seiner Sprache schreiben können. Es kommt auf die Eigeninitiative an, auf sonst gar nichts. Übrigens wird das sich Bewerben auf den ukrainischen Berufsschulen gelehrt. Meine Stieftochter hat das jahrelang als Pädagogin unterrichtet und arbeitet nebenher immer noch als Repetitor. Die Dinge scheitern leider meistens an der Bequemlichkeit der Herren, die Damen sind da entschlossener. Alles nur eine Frage der Eigenverantwortung und des Mutes, wenn man in der Ecke rum hockt und auf den Zufall wartet, dann klappt das weder in der Ukraine noch sonstwo auf der Welt, da nützt auch eine greencard nichts. Du hast doch auch nicht nur auf den Zufall gewartet, sondern konsequent Dein Ziel verfolgt. Also sprich den Leuten Mut zu und suche nach Lösungen. Ich bin da leider schon etwas zu alt. Gruß Oldtrotter

  • Apropos Ingenieure aus der damaligen SU waren in der Rege qualifizierte Facharbeiter, heute wird das sehr wohl verstanden, es gibt Ingenieure mit die Diplom der Höheren Technischen Lehranstalten und Diplom-Ingenieure der Hochschule oder Universität und es gibt weiterhin Absolventen diverser Ingenieurschulen und Fachschulen. Das alles lässt sich in der Bewerbung deutlich definieren. Übrigens richtige Facharbeiter werden auch dringend gesucht und sogar ausgebildet, sogar Ukrainer von Deutschen Unternehmen sowie Handwerksbetrieben. Danke Oldtrotter

  • Bundesministerium für Bildung und Forschung: http://www.bmbf.de/press/3253.php


    Siggi:


    Das ist je nach Beruf verschieden.
    Es ist wirklich wahnsinnig schwer das alles zu durchlaufen, aber vielleicht
    wird es ja nun einfacher.
    Es gibt auch sehr viele Adressen wo man sich für seinen speziellen Fall
    und seinen Beruf erkundigen kann ob es in D anerkannt wird, oder ob man
    es anerkennen lassen kann und wie man es dann anstellt.
    z.B. hier: http://www.diakonie-hamburg.de/kd.1126000849.34/info.html

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • Siggi, man kann die Firmen direkt anschreiben, ein Ingenieur oder Mediziner usw. sollte zumindest in seiner Sprache schreiben können


    Ich weiß schon, dass man dies kann. Die Frage ist, ob es zum Erfolg führt. Ein Beispiel: Ein Bekannter aus Sumy (ein Schweitzer, dort seit 2005 wohnhaft) versucht für seine Frau (Augenärztin) eine Arbeit zu finden. In der Schweiz wird ihre Ausbildung nicht anerkannt, sie kann dort als Ärztin nicht tätig werden. Seit Sommer letzten Jahres schreiben sie nun Bewerbungen im gesamten deutschen Sprachraum - bislang ohne jeden Erfolg und ohne nur ein Vorstellungsgespräch. Ich kenne das aus anderen Ländern: Bewerbungen von Personen, die nicht im Inland sind, werden in der ersten Stufe ausgefiltert. Wie viel schwerer ist es dann erst für einen gewöhnlichen Ukrainer, der keinen Inländer als Ehepartner hat? Da ist es für den Arbeitgeber unklar, ob überhaupt eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird und das Gehalt muss vergleichsweise hoch sein - sehr hoch für ein Anfangsgehalt. Da muss der Arbeitgeber schon hinreichend verzweifelt sein, sonst hat man überhaupt keine Chance.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo André, was Du als Deine Situation beschreiben hast, mag recht vernünftig dargestellt sein. Aus meiner Sicht kann ich nur Siggi hier zustimmen. Wenn Du nicht selbst Deiner Verlobten beruflich auf die Sprünge helfen kannst, dann geht das in die Richtung „mission impossible“.
    Prüf doch einfach Dich selbst. Wenn Du die Frau liebst und die Finanzpower hast, dann hole Sie zu Dir und zwar so schnell wie möglich. Wenn Sie Dir Ihr Herz gegeben hat, lässt Sie für Dich alles stehen und liegen und Du hast eine tolle Frau. Wenn Sie Dir nicht Ihr Herz geschenkt hat, dann bist Du Mr. Big Spender. У меня нет желания.
    Ich habe selbst 4 Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet. Ich habe gesehen wie jedes Wochenende Dreibeiner mit dem Flugzeug kamen und Ihren Herzesdamen voller Hoffnung den Hof gemacht haben. Auch viele, viele Studentinnen……(Dating usw.).
    Ich habe selbst Erfahrungen mit deren beruflichen Qualifikation gemacht und möchte mich dazu auch nicht weiter äußern. I.d.R haben Studium und Job keine Übereinstimmung…..
    Also, wenn es passt sollest Du Sie heiraten und zu Dir holen. Man kann im Leben nicht alles prüfen und planen.

    Einmal editiert, zuletzt von romeo_305 ()

  • Vielen Dank für die Antworten,


    Romeo du hast wohl recht, dass dieser Weg der beste sein wird, allerdings möchte meine verlobte erst noch ein annerkanntes Deutschdiplom in der ukraine abschließen, damit die Universitäten hier keine Prüfung mehr durchführen müßen und wir so etwas Zeit und die Suche nach der richtigen Uni einschränken können.


    Ich habe mich bei Unis sowie auch dem Auswärtigen Amt informiert, womir dann mitgeteilt wurde, dass Sie ein Studiumsvisum bekommen kann, welches halt die Zeit bis zur beendigung des Studiums gilt. Darüber hinaus erhält Sie die Chance für ein weiteres Jahr hier zu bleiben um eine Arbeitsstelle zu finden.


    Das Auswärtige Amt teilte mir darüber hinaus mit, dass zu diesem Zeitpunkt (Arbeitsplatz gefunden) es keine Probleme mehr gibt und sie dann nicht ausreisen muß.
    Darüber hinaus wird es dann auch mit der Hochzeit leichter, da wir vorweisen können, schon seit mindestens 2 Jahren zusammen zu leben, womit die Wahrscheinlichkeit einer Scheinehe so gut wie ausgeschlossen ist.

  • Ich würde schon mal versuchen festzustellen ob deine Verlobte ihr Studium bereits nach dem Bologna Prozess macht . Falls ja wird die Anerkennung etwas einfacher sein.
    Bei meiner Frau war das der Fall. Wir haben während ihres Studiums in Deutschland geheiratet und anschließend getrennt gelebt bis Sie ihren Masterabschluss hatte.
    Der Abschluss wurde hier in Deutschland anerkannt mit dem Sie auch sofort eine Stelle bekommen hatte. Siehe hierzu auch:
    Zeugnisbewertungen für ausländische Hochschulqualifikationen und Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.


    Falls deine Verlobte ihr Studium hier in Deutschland zu Ende machen will sollte Sie sich unbedingt einmal diese Seite anschauen!
    Gesellschaft für russisch-sprachige Studenten in Deutschland - Русский

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