90 Tage innerhalb von 180 Tagen, wie wird das genau berechnet

  • Was mir noch keiner erklären konnte ist die 90/180 Tage Regeling, so das ich sie auch verstanden habe. WIe wird die in der Praxis gerechnet? Nachdem Kalenderjahr? Tag der 1. EInreise? Vielleicht kann Siegi mir das plausibel erklären, wäre dafür dankbar. glg michael

  • Ab dem ersten Einreisestempel im Pass werden die Tage gezählt. Das bedeutet auch, das erste halbe Jahr beginnt. In diesem halben Jahr dürfen 90 Tage Aufhenthlat zusammen kommen. Beispiel erste Einreise das Datum von Heute, 90 Tage , danach warten, bis von Heute an ein Halbes Jahr vorbei ist, danach fangen die zweiten 90 Tage an.

  • Beispiel bei Mult-Visum:


    Erste Einreise am 01.01.2012 (Bezugszeitraum-Ende -Halbjahr- dann der 01.07.2012)
    Ausreise am 30.01.2012,
    Aufenthaltsdauer = 30 Tage,


    Zweite Einreise am 01.03.2012
    Ausreise am 30.03.2012
    Aufenthaltsdauer = 30 Tage


    die noch erlaubte Aufenthaltsdauer beträgt dann noch 30 Tage,
    die aber im Bezugszeitraum bis zum 01.07.2012 genutzt werden müssen.


    Das 2. Halbjahr mit neuen 90 Tagen würde dann am 02.07.2012 beginnen können.
    Erfolgt die erste Einreise für dieses Halbjahr aber erst am 01.10.2012
    so endet dieses Halbjahr (Bezugszeitraum) auch erst am 01.04.2013.


    (habe jetzt 30 oder 31 Tage des jeweiligen Monats nicht berücksichtigt,
    sondern es vereinfacht dargestellt
    )

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • Ich weiß nicht, ob das korrekt ist, aber ich verstehe die Aussage so, dass innerhalb eines beliebigen Fensters von 180 Tagen nie mehr als 90 Tage in UA verbracht werden dürfen.


    Beispiele:
    Aufenthalt in UA im Januar und Juni-September -> Regelung verletzt
    Aufenthalt in UA im Januar, Mai, Juli-September -> Regelung verletzt
    Aufenthalt in UA im Januar, April, Juli-September -> Regelung verletzt
    Aufenthalt in UA im Januar, März, Juli-September -> Regelung nicht verletzt


    Vielleicht können sich mal Mitglieder dazu äußern, die von dieser Regelung betroffen sind.


    Gruß
    Siggi

  • nie mehr als 90 Tage in UA verbracht werden dürfen


    Ich habe in der Frage von michael22 nichts vom Aufenthalt in der UA gelesen.
    Wenn das gemeint war, . . . t`schuldigung !
    Mein Beispiel bezieht sich auf die 90/180 Tage-Regelung für den Aufenthalt in Deutschland.
    Dann lösche es bitte Siggi.

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • Beispiele:
    Aufenthalt in UA im Januar und Juni-September -> Regelung verletzt
    Aufenthalt in UA im Januar, Mai, Juli-September -> Regelung verletzt
    Aufenthalt in UA im Januar, April, Juli-September -> Regelung verletzt
    Aufenthalt in UA im Januar, März, Juli-September -> Regelung nicht verletzt


    Sorry Siggi. Ich kann deine Ausführung nicht folgen. Ich versuchs jetzt selbst mal. Ich denke, dies gilt für alle Länder mit der 90/180-Regelung.
    Wenn ich heute, 13.04. einreise, dann kann ich innerhalb des Zeitraumes bis zum 10.10. mich 90 tage im jeweiligen Land aufhalten. Egal, wie oft ich einreise.
    Sollte ich meine 90 Tage z.B. am 26.8. schon Verbraucht haben, habe ich Pech gehabt. Ich muss bis zum 11.10. warten um erneut einreisen zu können. Es beginnt ein neuer 90/180 Tage-Zeitraum.
    Habe ich mich weniger als 90 Tage in diesen 180 Tagen im Land aufgehalten ist das egal. Reise ich jetzt erst wieder zum 12.12. ein, beginnt auch ab da erst ein neuer 180-Tage Abschnitt.
    Habe ich das so richtig verstanden?
    Gruß
    Michael

    Gruß
    Michael

  • >Wenn ich heute, 13.04. einreise, dann kann ich innerhalb des Zeitraumes
    bis zum 10.10. mich 90 tage im jeweiligen Land aufhalten. Egal, wie oft
    ich einreise.<
    JA.
    >Sollte ich meine 90 Tage z.B. am 26.8. schon Verbraucht haben, habe ich
    Pech gehabt. Ich muss bis zum 11.10. warten um erneut einreisen zu
    können. Es beginnt ein neuer 90/180 Tage-Zeitraum.<
    NEIN. Siehe unten !
    >Habe ich mich weniger als 90 Tage in diesen 180 Tagen im Land
    aufgehalten ist das egal. Reise ich jetzt erst wieder zum 12.12. ein,
    beginnt auch ab da erst ein neuer 180-Tage Abschnitt.<
    NEIN.
    Denn es wird vom 12.12. zurückgerechnet. Warst Du z.B. September/Oktober in UA, hast Du schon 60 Tage auf dem Konto.


    Berdsk hat es doch korrekt beschrieben. Es ist ein gleitendes Fenster.
    Rechne von jedem Aufenthaltstag in UA 180 Tage zurück. Warst Du dann schon 89Tage im Lande: Ausreisen.

  • Hallo Michael,


    Wir meinen beide dasselbe. Ich habe versucht es allgemeiner zu formulieren.
    Welches Beispiel kannst Du denn nicht nachvollziehen, wo kommst Du zu anderen Ergebnissen?


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Siggi
    Ich meinte nicht, daß ich zu anderen Ergebnissen komme. Aber bei genauer Betrachtung: Wieso ist die Regelung bei Beispiel 2 und 3 verletzt?
    Vielleicht habe ich ja auch 'nen falschen Ansatz beim Denken :D

    Gruß
    Michael

  • Hallo Michael,


    mag sein, ich bin falsch. Ich weiß es nicht. Darum wollte ich ja Beispiele geben, die nicht ganz so einfach sind.
    Im Beispiel 2 und 3 ist es so, dass ich den Zeitraum ab April bzw. ab Mai betrachte. Da enden die 180 Tage dann Ende September bzw. Ende Oktober. In diesem Zeitraum liegen einerseits rund 90 Tage Aufenthalt (nämlich Juli-September) andererseits der Aufenthalt im Monat April bzw. Mai, was dann zu viel wäre. Man korrigiere mich bitte, wenn mein Ansatz falsch ist.


    Gruß
    Siggi

  • mag sein, ich bin falsch.


    auch ich, am 01.01.12 reise ich ein, dann 90 Tage, also Ausreise am 29.03.12 oder ich teile diese Tage verteilt auf ein halbes Jahr. Denke das wäre der Ansatz

    » Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, früh zu begehen. «

    Winston Churchill



  • Hallo die zählen die Tage einzeln, also nicht den Monat grundsätzlich mit 30 Tagen berechnen. Das ist kein Witz, ich habe mir das beim Zoll und der Polizei, sowie OVIR etc. stets genau vorrechnen lassen, weil ich das als Deutscher Beamter nie kapieren konnte und es immer noch nicht kapieren will. Die bleiben da absolut stur und halten mir dann vor, das wir Deutschen die Anordnungen nicht verstehen wollen. Ich lasse mir jetzt immer das jeweilige Fristende aufschreiben, das machen sie gerne und sie freuen sich jedesmal auch einem Deutschen Beamten geholfen zu haben. Gruß Oldtrotter

  • Fragen ist kostenlos und die Antwort eines Beamten ist bindend, also Mund auf, notieren, bestätigen lassen, am Fenster der Bude ist Bild und Name angebracht, notieren und gegebenenfalls am Haupteingang in den Beschwerde-Briefkasten werfen, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt, wenn Dein Partner ukrainisch kann, kannst Du auch gleich die Rufnummer auf dem Kasten anrufen, dafür bringt Dich keiner um. Erst orientieren, dann marschieren, klappt 100%. Gruß Oldtrotter

  • Ich glaube nicht, dass die Antwort eines Grenzers für einen anderen Grenzer in UA bindend ist. Sobald der zweite Schmiere wittert, wird er sich stur stellen und die Sache diametral anders sehen. Nur eine gaaanz offizielle, 3fach ge-apostilte und vielen Stempeln versehene Bescheinigung aus dem Innenministerium würde ihn vielleicht beeindrucken. Zum Glück sieht man's nicht so streng mit der 90/180, es findet sich immer eine praktikable Lösung - ich spreche aus eigener Erfahrung ;) Ja, ich weiß, es gibt auch andere Erfahrungen

  • Dieser Deiner Erfahrung stimme ich zu, aber sie wird auf keiner ukrainischen Akademie mehr gelehrt. Schau Dir einfach mal die Bilder der Behördenleiter auf den Dienststellen in Ruhe an, dann wirst Du erkennen, das die Zeiten der Schmiererei zu Ende gehen und man sich langsam dem Recht nähern sollte, zumal wenn man Gast in einem fremden Land ist. Gastfreundschaft sollte hier nicht falsch verstanden oder verallgemeinert werden. Ein ukrainischer Beamter wird Dir immer helfen, wenn Du ihn freundlich ansprichst, aber er kann sich nicht mehr in die Position eines Bestechlichen bringen lassen. Denk mal nach, bevor Du solche Hinweise gibst, das bringt uns allen mehr, besonders den Frauen, die mit einem Deutschen liiert sind, in welcher Form auch immer. Gruß Oldtrotter

  • In diesem Fall hieße das eine 300UHA-700UHA Strafe. Könnte allerdings außerdem dazu führen, daß man seinen Flug verpaßt.
    Und wenn dem Mann der Paßkontrolle eine Laus über die Leber gelaufen ist, dann gibt es einen Stempel in den Pass" Persona non grata" für ein Jahr, z.B.
    Es sei denn, man kennt sich mit den Gepflogenheiten der "Bearbeitungsgebühren", "Aufwandungsentschädigungen für schnelle Bearbeitung" etc. aus .....


    Dieses Thema wurde übrigens schon x-mal durchgekaut.


    @oldtrotter: Entschuldige bitte, ich mußte aber über Deinen Beitrag herzlich lachen.
    Erinnert mich daran, wie ich letztes Jahr einen dt. Zöllner an einer UA-Grenze zum Nachbarland traf, als ich wieder mal wegen meines Autos mit dt. Zulassung wegen der 2-Monatsregelung aus- und einreisen mußte.
    Er war dorthin von der EU abgestellt worden, im Rahmen einer Beratertätigkeit zur Überprüfung des Verdachts der Bestechlichkeit/Schmuggeltätigkeit an der Grenze.
    Fragte der mich doch allen Ernstes, ob mir, da ich ja die Grenze häufiger überquere, irgendwelche Bestechlichkeits- oder Schmuggeltätigkeiten aufgefallen seien.
    Aber, nein, natürlich nicht :)

  • Dieses Thema wurde übrigens schon x-mal durchgekaut.


    Richtig, aber ursprünglich ging es nicht darum, "Wie umgehe ich die 90/180 Tage Regelung", sondern um die Frage, wie diese 90 Tage zu berechnen sind. Darauf gibt es bislang keine eindeutige Antwort.


    Gruß
    Siggi

  • Jimknopf, das Gesicht hätte ich auch gerne gesehen, hier ist sowieso jede Hilfe unangebracht, die einen wollen es nicht verstehen, die anderen können es nicht verstehen. Mein Tipp war immer Mund auf und eine gewisse Großzügigkeit gebührt jedem, also nichts für Ungut! Gruß Oldtrotter

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