Aufenthaltserlaubnis auf 1 Jahr befristet erteilt = Generalverdacht der Scheinehe

  • In etlichen Bundesländern erhält der/die ausländische Partner/in grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis, welche zunächst auf ein Jahr befristet ist. Die ist entgegen der Vorschrift und nur dann zulässig, wenn Restzweifel (Scheineheverdacht) bestehen. Da manche ABH generell so vorgeht, stellen diese somit alle binationalen Ehen unter Generalverdacht.


    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz Vom 26. Oktober 2009


    28.1.6 Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der Erteilung i. d. R. auf drei Jahre zu befristen. Hiervon abweichend ist eine Befristung auf nur ein Jahr angezeigt, wenn Restzweifel bestehen (unterhalb der eine Ablehnung des Antrags rechtfertigenden Schwelle), ob die Eheschließung
    nur zum Zweck der Aufenthaltssicherung des ausländischen Ehegatten geschlossen wurde (so genannte Scheinehe, siehe hierzu Nummer 27.1a.1.1.2 f.). Soweit entsprechende Zweifel am Vorliegen einer allgemeinen Erteilungsvoraussetzung bestehen oder Obdachlosigkeit droht,
    ist die Aufenthaltserlaubnis ebenfalls zunächst nur für ein Jahr zu erteilen.
    http://www.verwaltungsvorschri…-MI3-20091026-SF-A001.pdf

  • Wir haben damals auch nur 1 Jahr bekommen. Ich habe das gewissermaßen als Strafe für Heirat mit Touristenvisum in Dänemark gesehen. Es ist zwar lästig nach 1 Jahr alle Dokumente schon wieder vorlegen zu müssen und ca. 1 Monat ohne Pass in der besten Reisezeit zu sein, aber kein ernstes Problem.


    Gruß
    Siggi

  • Ja Siggi,
    wir bekamen erst 1 Jahr, dann 3 Jahre. Wir haben hier im Forum aber auch etliche Mitteilungen, dass sofort 3 Jahre erteilt werden. Dem bin ich jetzt einmal auf den Grund gegangen.
    Nie zuvor war ich so ein Paragraphenreiter. Das hat sich erst mit den negativen Erlebnissen rund um unsere binationale Ehe so ergeben. Und hätte ich obige Sache vor ein paar Jahren gewußt, so wäre ich gegen die ABH vorgegangen, denn das ist in unserem Fall eine ungeheuerliche Verdächtigung, welche sich sofort in Luft aufgelöst hätte, wenn sich die dortigen Mitarbeiter nur wenig mehr Mühe gegeben hätten.
    Gruß nobody

  • Meine Frau bekam nach unsrer Heirat in Dänemarkt eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis, danach die unbefristete. In der Tat scheint es da wohl große Unterschiede bei der Erteilung zu geben.
    Man darf aber dabei nicht vergessen, dass die Scheinehe ein gern gewähltes Mittel der illegalen Einreise ist. Einige Behörden scheinen die Regelung prohylaktisch anzuwenden.

  • Bei der ABH in Berlin sagte uns die Abteilungschefin, dass wäre Ermessenssache. Normal wird nur ein Jahr und dann zwei erteilt, danach unbefristet. Bei uns waren es von Anfang an drei Jahre.

  • "es soll sich nach den Verwaltungsvorschriften gerichtet werden" - muß aber nicht, ansonsten kann man dagegen nur klagen, was sich nicht lohnt.


    Es geht hier auch weniger um Verdacht, sondern schlicht um Geld seit der Einführung der Elektronischen AE. Die kostet jetzt über 100 Euro und die jeweilige Verlängerung so um die 70-80 Euro.
    Das sind knapp 300 Euro pro "Kunde", die sich die Kommunen kaum entgehen lassen wollen. !lamp!

  • Bei uns war es 1 Jahr, dann 2 Jahre, wir haben aber für die AE nichts bezahlen müssen. Ist wohl Ermessenssache ?? Der jeweilige Chef der Verwahlung (Bürgermeister) ist wohl ein bisschen gierig. :help:

  • wir haben aber für die AE nichts dafür bezahlen müssen.


    Bis vor kurzem musste die Aufenthaltsgenehmigung für Ehegatten eines Deutschen umsonst sein. Da hat sich etwas in letzter Zeit geändert. Die Plastikkarte (eAT), die es jetzt ja nur noch gibt, ist deutlich teurer als der Aufkleber im Pass.


    Gruß
    Siggi

  • Zitat

    somit alle binationalen Ehen unter Generalverdacht


    "Euch Kirchenmäuse kennen wir" , wir wissen schon warum Ihr Kerle des so macht

  • Die kostet jetzt über 100 Euro und die jeweilige Verlängerung so um die 70-80 Euro.

    Für die Verlängerung kann ich die Kosten so nicht bestätigen. Unsere Tochter hat vor kurzem einen neuen UA Pass erhalten und die bereits existierende, im alten Pass noch eingeklebte Niederlassungserlaubnis, musste auf den neuen Pass übertragen werden. Dies geht ja bekanntlich nur noch in Form des elektronischen AT. Bearbeitungszeit war knapp 3 Wochen und es hat genau 30 € gekostet. Hinzu kommen die Kosten für das biometrische Passfoto. Im Falle einer Erstbeantragung von AE oder Niederlassungserlaubnis, hätte es in der für meine Tochter zuständigen ABH jedoch 70 € gekostet.

  • Meine Frau hat ihre Aufenthaltserlaubnis gleich für drei Jahre bekommen. Inzwischen hat Sie hier schon viele andere Ukrainische Staatsbürger kennengelernt. Dabei stellte sich wohl heraus, dass alle Ehepartner mit einem Hochschulstudium grundsätzlich die Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre erhalten. Kann das jemand von euch bestätigen?

  • Ja. Auch wir haben direkt 3 Jahre bekommen. Sie hat zwar ihre Zeugnisse / Diplom noch nicht ändern lassen, aber dennoch war es für die Frau der Ausländerbehörde nicht uninteressant.
    Weiterhin natürlich auch die Tatsache (oder der Hauptgrund), dass an unserer Ehe/Liebe nicht gezweifelt wurde.

  • Confusion ich habe Dir eine Nachricht geschickt, teile diesen Inhalt auch Sunshine mit. Ist vielleicht ganz hilfreich.
    Gruß Oldtrotter

  • Hallo, an der Vorbildung kann es nicht liegen, an der Einkommenssituation auch nicht und Anzweifeln der Ernsthaftigkeit der Ehe halte ich für undenkbar, da die ABH in unserem Fall z.B. wusste, dass wir extra zum Zweck des Zusammenlebens eine neue Wohnung erwarben aus Eigenmitteln und diese renovierten. Es gibt nach meinem Dafürhalten nur die Aspekte des Zufalls oder der Willkür. Deshalb habe ich das hier auch thematisiert. Gruß nobody

  • Dabei stellte sich wohl heraus, dass alle Ehepartner mit einem Hochschulstudium grundsätzlich die Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre erhalten.


    Wie ich schon geschrieben hatte: Erst 1 Jahr, dann 2 Jahre, dann unbefristet. Meine Frau hat ein Universitätsabschluss (ein rotes Diplom) in Ökonomie.


    Bei einem Kunden hatte ich mich mit einem Mitarbeiter, ein Mexikaner, verheiratet mit einer deutschen Frau, unterhalten. Er ist bereits nach ca. 2 Jahren eingebürgert worden, obwohl seine Deutsch Kenntnisse nach eigenen Angaben zu dem Zeitpunkt noch mangelhaft waren und das Gesetz standardmäßig eine Einbürgerung erst nach 3 Jahren vorsieht. Das verwunderte mich. Er sagte mir, dass für die ABH die Integration in das berufliche Umfeld wichtig sei. Er arbeite in einer deutschen Firma (als Software Ingenieur), habe nur deutsche Kollegen, eine deutsche Frau, etc. Dadurch ging die ABH davon aus, dass er sich schnell integrieren werde und war sogar praktisch sofort zu einer Einbürgerung bereit. Viel hängt also von der Einschätzung der ABH des Einzelfalls ab.


    Gruß
    Siggi

  • Bei uns waren es erst 3 Jahre, danach, aufgrund strategisch ungünstiger Arbeitslosigkeit nochmal 1 Jahr, und dann gab es auch schon die Niederlassungserlaubnis für meine Frau.


    Warum es in dem einen Fall gleich 3 Jahre, in dem anderen nur 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis gibt, darüber lässt sich wohl nur mutmaßen. Zu vielschichtig sind die Gründe, wie z. B. Ermessensspielraum des Beamten, interne Anweisungen der örtlichen Ausländerbehörden (welche sich wohl auch gerne mal über Recht und Gesetz hinwegsetzen) usw.. Man munkelte auch schon mal, dass ein zu grosser Altersunterschied misstrauisch machen könnte.


    Unser Sachbearbeiter hatte sich damals kurz mit mir und meiner, damals noch radebrechenden, Frau unterhalten, und unsere Ehe für seriös gehalten?? Zumindestens hinterliessen wir einen guten Eindruck.

  • Man munkelte auch schon mal, dass ein zu grosser Altersunterschied misstrauisch machen könnte.


    Das kann gut sein, wir bekamen auch nur 1 Jahr obwohl sie ja bereits ihre Mutter als "Bürgen" und die finanziellen Sicherheiten schon länger auf einem Sperrkonto hatte.
    Na egal, dann muß sie's halt nochmal 2 Jahre mit mir aushalten :whistling:


    PS: sie hat auch einen Bachelor, allerdings in einer Sparte, die hier nur mit einem weiterführenden Studium anerkannt werden würde.

  • Na egal, dann muß sie's halt nochmal 2 Jahre mit mir aushalten


    Du machst Scherze. Ich kenne einen Fall, da hat er nach 3 Jahren wieder nur 3 Jahre beantragt, damit das Weglaufen schwieriger wird. Es gibt schon interessante Konstellationen.


    Gruß
    Siggi

  • Lieber Andreas und Lena, es ist richtig das eine 20 Jahre jüngere Frau schon Veranlassung geben kann den Ermessensspielraum in Richtung 1 Jahr zu lenken, sowie auch andere Gründe als da sind Ehepartner bereits Rentner, Arbeitsloser, oder älter als 65 Jahre etc..
    Aber interne Anweisungen der örtlichen Ausländerbehörden, die sich wohl auch gerne mal über Recht und Gesetz hinwegsetzen, sind schlichtweg eine Straftat und sollten sofort zur Anzeige gebracht werden, notfalls direkt bei der vorgesetzten Behörde. Jeder Rechtsanwalt hätte da seine Freude dran und auch jeder Vorgesetzte dieses Rechtbeugers, endlich kann man die Planstelle mal richtig besetzen. Danke Oldtrotter

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