Und da kann die BRD keine Beihilfe zur Kindesentziehung leisten.
Es war immer schon eine Zustimmung des anderen Elternteils zur Wohnsitznahme und selbst für Auslandsreisen erforderlich.
Im Bedarfsfall einfach mal im Forum nachlesen. Viele Anfragen zum Thema: "Der Vater erlaubt die Ausreise des Kindes nicht."
Gruß
Siggi