Visum: wie beginnen

  • Hallo,


    leider habe ich noch keine zeit gefunden zu beschreiben, wie mein Datingmarathon, oder auch Traumfrauencasting, wie es eine Freundin bezeichnet hat, im Detail verlaufen ist. ich ibn zumindest er Meinung, dass sich das investierte Lehrgeld gelohnt hat, und wo ich hätte sparen können, war ich mir dessen sehr wohl bewust. Dass ich hier jetzt nach einem Visum frage, deutet aber wohl an, wie ich das Ergebnis im Moment einschätze, nämlich dass ich meine Partnerin gefunden zu haben glaube. Jetzt geht es um die Festigung der Beziehung. Dazu soll sie nach Deutschland kommen. Meines Wissens gibt es die Shengen-Visa, und die sogenanten Spouse Visa, also Visen die der Vorbereitung einer Heirat dienen. Nun, ich will dass sie mich besuchen kann, und wir uns innerhalb Deutschlands oder besser der EU frei bewegen können.
    Über das Shengenvisum höre ich immer wieder, das Frauen dafür hohe Summen (900 €) bezahlen. Ebenso, dass die Ablehnung eines Visums im Pass vermerkt wird und dass die gefahr groß ist, dass aufgrund einer Ablehnung dann immer wieder abgeleht wird. Also,
    - das einzige Visum dass für uns in Frage kommt, ist das Shengen Visum, richtig?
    - Wie sieht das mit den Kosten aus
    - Was kann ich tum, um ihr bei der Beschaffung des Visums zu helfen
    - Wie kann man vermeiden, dass aus einer einmaligen Ablehnung, weil z.B. irgendwelche Nachweise fehlen, ein dauerhaftes Problem wird.


    Vielen Dank für eure Meinungen und Erfahrungen

  • 1. die Merkblätter der Deutschen Botschaft aufmerksam studieren


    (hier sind Punkte wie der Nachweis der Verwurzelung in der Ukraine von sehr großer Bedeutung.


    Von Vorteil ist Immobilienbesitz und fester Arbeitsplatz.


    Es gibt keinen Ablehnungsstempel, es wird nur ein Stempel mt der angekreuzten Visumskategorie in den Pass
    gegeben.


    Damit wissen aber auch die anderen Botschaften und oder Konsulate Bescheid.


    Was lehrt uns das? Einen Antrag nur dann stellen, wenn nach Abarbeitung des Merkblatts der Deutschen Botschaft
    die Chancen gegeben sind.


    Ansonsten erst einmal hier die Infos im Board gründlichh lesen.



    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • Guten Morgen :)


    Um es kurz zu halten, hier erstmal unser FAQ--> KLICK
    Und hier ---> KLICK


    Um aber ebenso sofort zu antworten:


    - das einzige Visum dass für uns in Frage kommt, ist das Shengen Visum, richtig?
    Richtig


    - Wie sieht das mit den Kosten aus
    Wenn wir über ein Schengen-Visum reden, dann ca. um die 25 Euro für dich (Verpflichtungserklärung), zzgl. die Kosten für deinen Besuch, der ja zur Botschaft muss, also Fahrt zur Botschaft. Möchtest du zusätzlich deinen Besuch auch die Kosten für Flug abnehmen, rechne noch den Flug dazu. Und natürlich die Kosten für das Visum selbst.


    - Was kann ich tum, um ihr bei der Beschaffung des Visums zu helfen
    Unterstütze sie / ihn in allem was geht. Wenn du finanziell nicht schlecht stehst, dann bezahl den Flug usw. Das macht sich auch gut, wenn man den Flug bei der Einreichung zum Visum schon gebucht hat (eigene Erfahrung).


    - Wie kann man vermeiden, dass aus einer einmaligen Ablehnung, weil z.B. irgendwelche Nachweise fehlen, ein dauerhaftes Problem wird.
    Wenn du alles richtig machst und auch dein Besuch nicht schon irgendwo negativ gelistet ist, passiert im Grunde nichts.

    Aber am besten liest du dir das FAQ durch, da haben confusion und ich alle Fragen zusammengefasst und nach besten Wissen und Erlebnissen beantwortet.

  • Hallo Wolle,


    das ist ein weites Feld.
    Hier ein paar Antworten auf deine Fragen.


    1. Es kommen Schengenvisa Kategorie C aber auch nationale Visa Kategorie D in Frage.
    Dazu benötige ich aber mehr informationen zur Biographie und zum eigentlichen Reisezweck
    Bei einer Besuchsreise mit evtl. späterer Heiratsabsicht kommt in über 90% der Fälle aber nur ein Schengenvisum in Betracht.
    Dies kann auf jeden Fall ein deutsches, unter bestimmten Umständen aber auch ein Visum anderer Schengenstaaten sein, praktischerweise ein polnisches, tschechisches oder ungarisches.
    Wie gesagt sind zur Beantwortung der Fragen aber eigentlich mehrere Angaben nötig.


    2. Bei der Beantragung eines deutschen Schengenvisums über die deutsche Botschaft ohne Einschaltung von zwischenfirmen wie VFS usw. fallen mindestens
    folgende kosten an:
    20.-Euro für die Verpflichtungserklärung
    35.- Euro Visagebühr
    5.- Euro für die Termingebühr an VFS
    Reisekrankenversicherung ca. 1.- Euro pro Tag.
    Bei 14 Tagen liegt man also bei ca. 80.- Euro (je nach Versicherung) im normalen Visaverfahren, also nicht über VFS.
    Plus Anreisekosten zur Botschaft plus Übernachtung etc. und evtl. Dokumentenbeschaffung.


    Bei der Beantragung eines nichtdeutschen Schengenvisas fallen zwischen ca. 50.- bis über tausend Euro an, je nachdem wie man vorgeht, welches Visum man für welchen Zeitraum beantragt,
    ob die Botschaft selbst besucht werden soll, ob Dokumente beschaft werden müssen, Person des Antragstellers, Jahreszeit, usw. an.
    Derzeit gibt es günstige Angebote z.B. für ein ungarisches Visum, Gültigkeit 14 Tage, ohne Botschaftsbesuch und Dokumentenbeschaffung für ca. 350.- Euro.
    3. Nicht viel. Bei Antrag über die Deutsche Botschaft einen Einladungsbrief schreiben, was während des Besuchs geplant ist (Reisezweck). (Vorsicht, nichts unpassendes von geplanter Heirat,
    Sprachkursbesuch etc.) schreiben, das kann sich nachteilig auswirken. Eine Verpflichtungserklärung ausstellen usw.
    Ansonsten hast Du auf die Visaerteilung keinen grossen Einfluss. Grundsätzlich ist es richtig, das es hinsichtlich der Rückkehrbereitschaft ein positiver Aspekt ist, wenn das Rückkehrticket gebucht und bezahlt ist, man sollte das aber nicht überschätzen. Sowas ist kein hinreichender Grund um ein Visum zu erteilen.
    4. Das kommt auch wieder auf die Umstände an. Bei einer Ablehnung eines deutschen Besuchsvisums hat das z.B. auf ein späteres Familienzusammenführungsvisum keinen Einfluss, es sei denn
    es wurde dort wirklich aussergewöhnliches beim Interview vorgebracht. Dann kann dies auch zum Eintrag ins SIS durch die Botschaft führen, was dann in der Regel eine Einreisesperre zur Folge hat.
    Das ist aber wirklich selten.
    Bei der Ablehnung eines Schengenvisums wird eine spätere Visaerteilung für Schengenvisa, aber auch manche D Visa, egal für welches Land schwieriger.
    Sollte ein deutsches Besuchsvisum abgelehnt werden gibt es 2 sinnvolle Handlungsmöglichkeiten:
    a. Verwaltungsklage (Nachteil: dauert etwas)
    b. Beschaffung eines neuen Reisepasses und Beantragung eines nichtdeutschen Schengenvisums im Reisebüroverfahren (In 11 Tagen möglich)
    Die Wahrscheinlichkeit einer Visaablehnung bei der deutschen Botschaft ist auf jeden Fall höher (Auch wenn genau nach den Vorgaben der Botschaft vorgegangen wird)
    als im Reisebüroverfahren anderer Schengenländer. (Polen Ungarn etc.)
    Letztlich ist das eine Geldfrage. unterschied bei ca 2 Wochen Besuchsdauer von 200-300.- Euro. Aber dafür weniger Lauferei, keine dummen Fragen in der Botschaft und
    praktisch keine Ablehnungsgefahr.
    Aber Achtung!!! Das Hauptreiseziel muss das visaausstellende Land sein. Es sollte also zumindest dort eingereist und sich aufgehalten werden.


    Man sollte sich bei Erstanträgen auf jeden Fall von kompetenter Seite beraten lassen um das Ablehnungsrisiko zu minimieren.
    Damit meine ich nicht nur die Botschaft, denn Sie informiert nur über Möglichkeiten, in welche Sie selbst involviert ist. Es gibt aber auch noch andere vollkommen legale Arten sich für Deutschland Sichtvermerke zur Einreise zu verschaffen.
    Ausserdem entspricht die Sichtweise der Botschaft nicht immer der geltenden Gesetzeslage.
    Es kommt aber einfach auch oft vor, das man dort weder telefonisch, per mail oder persönlich einen kompetenten Ansprechpartner findet.
    Die meisten Leute tun das aber zu Ihrem eigenen Schaden erst, wenn Sie eine Ablehnung erhalten haben.
    Dann wird es aber meistens teuer.


    Letztlich sind deine Fragen aufgrund der wenigen Angaben aber nicht erschöpfend zu beantworten.
    Das soll hier nur so ein ungefährer Leitfaden sein.


    Grüsse,


    Peter.

  • Vielen Dank für die schnellen und ausfürlichen Antworten Meine Güte, da haben sich die Bürokraten ja was einfallen lassen. Ich erinner mich noch, als ich mal ein Visum brauchte, da gab es eigentlich nur den Unterschied arbeiten oder nicht arbeiten. Touristenvisum, ein paar Dokumente zusammensuchen, bischen was schreiben (glaube ich) Paß dazu, Einzahlungsbeleg (weniger als 50 €) alles in einen Umschlag gepackt und an die Botschaft geschickt, und fertig war die Sache. Und damit war dann das Visum für mindestens 3 Monate perfekt. Wie lange genau ich dann im Land war, wo ich mich aufgehalten habe, ob ich schon mal verheiratet war oder ähnliches hat niemand interessiert. Höchsten das Ausflugticket nach den damaligen Flugregeln aber zeitlich flexibel war noch von gewissem Interesse.


    Wenn hier von Besuch der Botschaft gesprochen wird, dann ist aber Ihr Besuch gemeint, nicht meiner oder?
    Wenn meiner dann muß ich aber nicht nach Kiew, sondern es gibt irgendeine "Stelle" in Deutschland, denke ich.


    hhhhmmmm: Biographie:
    Sie, 24, unverheiratet, keine Kinder,
    abgeschlossenes Sprachenstudium (englisch, französisch)
    studiert jetzt Jura
    hat einen Teilzeitjob
    wohnt bei den Eltern
    war noch nie in der EU
    Ich war bei ihr, jetzt will sie mich besuchen, und Deutschland kennenlernen.
    Sicher dient der Besuch dem Kennenlernen mit dem Ziel zu verstehen, ob ene Ehe erfolgreich sein kann, also einer späteren Heirat, aber das ist in Rahmen dieses Besuches und Visums, denke ich, uninteressant.
    Schwerpunkt ihres Aufenthaltes wird sicher bei mir in Bielefeld sein, aber ein wenig rumreisen kann natürlich auch passieren.



    Gibt es noch mehr Dinge die interessant sein könnten

  • Fehlender Immobilienbesitz ist keine gute Voraussetzung ( Es geht immer um die Rückkehrwilligkeit ) Leider haben schon zu viele Kandidaten ein Besuchsvisum genutzt, um schnell mal in Dänemark
    zu heiraten, um die Sache zu vereinfachen. Nachweis des Studiums wäre gut und da würde sich der Arbeitsnachweis erübrigen.
    Es gäbe da dann übrigens noch andere Möglichkeiten. Aber lassen wir erst einmal die Kirche im Dorf.
    Auf keinen Fall etwas von einer eventuell beabsichtigten Heirat erzählen.
    Deine Anwesenheit ist nicht nötig, Du darfst eh nicht mit rein. Das war früher mal anders.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • Moin,


    also die Sache bei "Peter" ist doch eigentlich das beste was FRAU machen kann.
    Keine Rennerei und 100% Sicherheit, ich sag mal die 350€ sind auch nicht die Welt, wenn man die ganzen anderen Unkosten sieht.
    14 Tage zum kennenlernen reichen doch erst mal.
    Sollte es über Ungarn gehen, dann fliegt sie dorthin, mit Wizzair, Du schickst Ihr ein E-Ticket und kommst ihr dann entgegen.
    Ihr bleibt dann 2 Nächte in Budapest (schöne Stadt) und dann geht es weiter in Deine Heimat.
    Sollte es Tschechien sein, dann evtl mit dem Auto abholen, aber immer an die 2 Nächte denken
    und ganz WICHTIG die Quittung vom Hotel als Nachweis aufheben.


    Nachhause, kann sie den Flieger oder auch den Bus nehmen, oder du bist ein Gentleman, bringst Sie nach Hause mit dem Auto :)
    So steht es bei uns auf dem Plan in diesem Jahr.

  • Moin,
    ... aber immer an die 2 Nächte denken ...



    Mhhh,und was soll das bringen? Nachweis Hauptreisezweck?

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

  • Dünne Geschichte,sehr dünn ;)

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

  • Hallo Rosi,


    das ist nicht nur dünn, sondern der ganz alltägliche Visawahnsinn.


    Die Rechtmässigkeit des von mir im Ansatz beschriebenen Vorgehens stellt aber sogar die Botschaft nicht in Frage.
    Diese sehr unterschiedliche Visavergabepraxis (Botschaftsbesuch oder nicht) in verschiedenen Schengenländern liegt in der unterschiedlichen Auslegung des Visakodexes.


    Diviner hoffe ich darf dich hier mal zitieren:


    Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,




    vielen Dank für Ihre ehrliche Mail. Die von Ihnen beschriebenen Umstände
    erfüllen allem Anschein nach den Tatbestand einer Visumserschleichung.


    Im ungünstigsten Fall kann Ihre Freundin bei der Einreisekontrolle
    abgewiesen werden. Dabei würde das Visum auf der Stelle annulliert und
    eine Einreisesperre in den Schengenraum ausgesprochen.


    Selbst wenn Ihre Freundin bei der Einreise in Deutschland "durchkommt"
    ist es in der Tat ein Problem, wenn Sie sich um ein zweites Visum
    bewerben möchte.


    Daher wäre es ratsam, die sich abzeichnende Visumerschleichung nicht
    stattfinden zu lassen. In Ihrem Fall gibt es dazu zwei Alternativen;

    1.) Wenn Ihre Freundin nun ein teschechisches Visum hat, so muss sie

    [gallery][/gallery]damit auch in dieses Land reisen. Vielleicht verbringen Sie einige Tage
    gemeinsam in Prag, bevor Sie nach Deutschland reisen. Dann wäre das
    Schengenvisum richtig genutzt.

    2.) Ihre Freundin lässt das Visum verfallen.






    --


    Mit freundlichen Grüßen


    Im Auftrag


    Heiko Hemmerling


    ________________________


    Deutsche Botschaft Kiew


    stllv. Leiter der Visastelle

  • In letzter Zeit erfahre ich hinter den Kulissen von vielen Fällen, in denen zumeist polnische Visa zur Einreise genutzt werden. Oft hätte vermutlich auch die deutsche Botschaft ein Visum erteilt. Aber die Leute lesen von der Gefahr einer Ablehnung und wollen dies nicht riskieren. Sie geben dann lieber ein paar Hunderter aus, erwerben ein Visum und haben für 1 Jahr eine unproblematische Situation bei den Besuchsreisen. Die meisten achten schon darauf, im Fall einer Grenzkontrolle, eine plausible Erklärung für das polnische Visum zu haben.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Wolle,

    bei der Entscheidung Visaantrag bei der Dt. Botschaft oder in einem anderen Schengenland ist ja letztlich entscheidend wie hoch die Wahrscheinlichkeit der Erteilung eines Visums durch die Dt. Botschaft ist.
    (Wenn man mal von anderen Faktoren wie Bequemlichkeit etc. absieht)
    Grundsätzlich muss man sagen, das dies von Fall zu Fall sehr unterschiedlich gehandhabt wird.
    Zum grössten Teil hängt dies vom ukrainischen Schaltermitarbeiter ab. Es kommt häufig vor, das bei objektiv gleicher Biografie und finanziellem Hintergrund unterschiedlich entschieden wird.


    Die Hauptablehnungsgründe sind "Zweifel an der Rückkehrbereitschaft" aufgrund geringer "Verwurzelung", sowie "Zweifel am angegebenen Reisezweck"
    Auf Botschaftsdeutsch meint das erstere Beruf, Ausbildung, Einkommen, Vermögen, insbesondere Immobilieneigentum, nahe Verwandschaftsverhältnisse, familiäre Bindungen usw.
    Unter zweitem hat man sich meistens geplante Heirat oder illegale Arbeitsaufnahme vorzustellen.


    für die Visaerteilung spricht bei deiner Freundin, das Sie sich in der Ausbildung befindet und einen Arbeitsplatz hat.


    Dagegen jedoch, dass Sie noch nie in der EU war, keinen Vollzeitarbeitsplatz hat, vermutlich über nur geringes Einkommen verfügt und kein Immobilieneigentum hat. Darüberhinaus ist aufgrund fehlender Kinder, sowie ledigkeit auch keine familiäre Bindung gegeben. Eine Ausbildung ist bereits abgeschlossen. Eine mangelnde Rückkehrbereitschaft wegen geringer Verwurzelung könnte man also unterstellen.
    Man könnte auch noch Zweifel am Reisezweck unterstellen. Dafür dass Sie Tatsächlich Dich besuchen will spricht, dass Du die Einladung gemacht hast und Du Sie auch in der Ukraine besucht hast.
    Aber man könnte auch unterstellen, dass ihr heiraten wollt. Denn Ihr seid beide unverheiratet und befreundet. Dies würde dann auch noch Zweifel am Besuchszweck begründen.
    Dies wird dann meist mit der Befragung im Interview erhärtet.


    Im Grossen und ganzen spricht hier sicherlich mehr für eine Visaablehnung durch die deutsche Botschaft als für die Erteilung.
    Aber wie gesagt kann man das nicht eindeutig prognostizieren, da hier keine völlige Entscheidungsrationalität vorliegt. Es kommt ja auch vor, dass in dieser Situation Visa erteilt werden, wie man ja auch hier im Forum sieht.


    Grüsse,


    Peter.

  • Noch eine Anmerkung.
    Wenn später Heirat geplant ist auf keinen Fall Jahres- oder Arbeitsvisa beantragen auch wenn die billiger sind.
    Mann muss dann unter Umständen später erklären was man dort in diesen Ländern gemacht hat.
    Kann man das dann nicht belegen entsteht meist ein ernstes Problem.

  • Hallo Siggi,


    ja das ist richtig.
    hat man z.B. 1- 2 Schengenvisa aus Polen, Ungarn usw. erteilt die deutsche Botschaft meist auch ohne Probleme Visa, weil die Rückkehrbereitschaft ja durch praktisches Handeln belegt wurde.
    Erteilte Vorvisa scheinen mir überhaupt das Hauptkriterium für Visaerteilungen zu sein.
    Also wenn Geld keine Rolle spielt, würde ich 2 Schengenvisa im Reisebüroverfahren bei anderen Botschaften beantragen. Das 3. ist dann schon bei der Dt. Botschaft im Vielreisenden Verfahren möglich, das heisst man kann Vertreter zur Botschaft oder VFS schicken und muss das Theater dann nicht mehr selbst mitmachen.

  • Zitat

    hat man z.B. 1- 2 Schengenvisa aus Polen, Ungarn usw. erteilt die deutsche Botschaft meist auch ohne Probleme Visa, weil die Rückkehrbereitschaft ja durch praktisches Handeln belegt wurde.
    Erteilte Vorvisa scheinen mir überhaupt das Hauptkriterium für Visaerteilungen zu sein


    Na ja so sehe ich das nicht


    meine Frau hatte damals 5 Visas für je 2 Monate in ihrem Pass. Das sechste wurde abgelehnt ?( aufgrund mangelnder Verwurzelung so kanns gehen. Eine 3 Zimmerwohnung in Jalta die nur ihr alleine gehört war kein Grund für eine Verwurzelung ?( Flugtickets für Rückflug waren auch vorhanden...


    für mich ist und bleit es eine Lotterie

  • Hallo netdragon,


    tja so kanns auch gehen.
    Wenn sich zwischenzeitlich in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen etwas geändert hat, begründet die Botschaft manchmal genau damit die nun nicht mehr gegebene Rückkehrbereitschaft.
    Wie ich aber beschrieben habe gibt es keinerlei Visaautomatismus. Auch die Rationalität der Entscheidungen der Botschaft sollte man nicht überschätzen.
    Unbezweifelbar ist aber die Tatsache, das mehrere ordnungsgemäss verwendete Visa die Erteilungswahrscheinlichkeit erhöhen, da man nachgewiesenermassen bislang immer gesetzeskonform verhalten hat.


    Selbst wenn das die Botschaft im Einzelfall nicht so sieht, hat man damit bei nachfolgenden Gerichtsverfahren in der Regel sehr gute Karten.
    Entscheidungen der Botschaft sind auch nicht das letzte Wort in Visaangelegenheiten.


    Aber wie immer auf diesem Gebiet, muss man in Visaangelegenheiten immer den Einzelfall betrachten und kann nicht von einem Fall automatisch auf den nächsten schliessen.
    Mit gewöhnlichem rechtsstaatlichen Empfinden ist das schwer zu aktzeptieren aber leider Realität.

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