Hallo kann mir jemand helfen?
Meine ukrainische Verlobte und Ich (Deutscher) wollen bald heiraten. Alle Unterlagen, Übersetzungen, Apostillen usw. sind vom Oberlandesgericht geprüft, und die Befreiung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist stattgegeben. Beim Standesamt ist der vorläufige Heiratstermin festgelegt und die Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung ausgestellt worden. Alle Unterlagen sind jetzt auf dem Postwege in die Ukraine zu meiner Verlobten damit sie Kiew das Heiratsvisum beantragen kann.
Eigendlich soweit alles in Ordnung, - dachte ich bis gestern -.
Denn jetzt habe ich gehört und gelesen, dass die zuständige Ausländerbehörde hier in Deutschland von mir einen Einkommensnachweis verlangt, damit ich die Verpflichtung gem. AufenthG § 68-69 erfüllen kann. Ist das so richtig? Bis gestern bin ich nämlich von der Aussage der Deutschen Botschaft in Kiew ausgegangen, nachdem für Deutsche Staatsangehörige ,,kein ,, Einkommensnachweis erforderlich ist.
Ich bekomme eine kleine BU-Rente die vom SGB 2 aufgestockt wird. Damit kann ich wohl die Verpflichtungserklärung vergessen und wir können nicht in Deutschland heiraten, oder doch? Wer hat da Informationen für mich.
Vielen Dank im voraus
Kay