Heiraten, Dokumente, Verpflichtungserklärung

  • Hallo kann mir jemand helfen?


    Meine ukrainische Verlobte und Ich (Deutscher) wollen bald heiraten. Alle Unterlagen, Übersetzungen, Apostillen usw. sind vom Oberlandesgericht geprüft, und die Befreiung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist stattgegeben. Beim Standesamt ist der vorläufige Heiratstermin festgelegt und die Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung ausgestellt worden. Alle Unterlagen sind jetzt auf dem Postwege in die Ukraine zu meiner Verlobten damit sie Kiew das Heiratsvisum beantragen kann.


    Eigendlich soweit alles in Ordnung, - dachte ich bis gestern -.


    Denn jetzt habe ich gehört und gelesen, dass die zuständige Ausländerbehörde hier in Deutschland von mir einen Einkommensnachweis verlangt, damit ich die Verpflichtung gem. AufenthG § 68-69 erfüllen kann. Ist das so richtig? Bis gestern bin ich nämlich von der Aussage der Deutschen Botschaft in Kiew ausgegangen, nachdem für Deutsche Staatsangehörige ,,kein ,, Einkommensnachweis erforderlich ist.


    Ich bekomme eine kleine BU-Rente die vom SGB 2 aufgestockt wird. Damit kann ich wohl die Verpflichtungserklärung vergessen und wir können nicht in Deutschland heiraten, oder doch? Wer hat da Informationen für mich.


    Vielen Dank im voraus


    Kay

  • Hallo Kay,


    die Botschaft hat Recht, wenn du Deutscher bist, nicht aus der ukraine stammst und ein Visum zur Eheschliessung mit anschliessender Wohnsitznahme beantragen willst.
    Es reicht die schriftliche Erklärung in der du bestätigst das du alle Kosten bis zur Heirat gem AufenthG § 68-69 trägst.
    Die Verpflichtungserklärung brauchst du nur, wenn deine Verlobte ein reines Heiratsvisum (Kat. C) beantragen und danach wieder ausreisen will.
    Das ganze findest du hier:
    http://www.kiew.diplo.de/conte…iessung_wohnsitznahme.pdf
    Bei der Antragstellung benötigt deine Verlobte keine Einkommensbescheinigung von dir und auch keine (gelbe) Verpflichtungserklärung.
    Es kann sein, dass deine Ausländerbehörde später Einkommensnachweise sehen will. Eine Ablehnung wird es aufgrund mangelnder Sicherung des Lebensunterhaltes aber nicht geben.
    Also, keine Panik.


    Grüsse.

  • Hallo Kay,


    das mit dem Verdienstnachweis ist richtig! Ich musste den auch bei der Ausländerbehörde vorlegen. Bei dem Besuchervisum, bei dem Gespräch wegen der Familienzusammenführung, und dann nochmal bei der Erteilung der Aufenthaltgenehmigung.
    Es könnte schon sein, dass in Deinem Fall es eng wird. Erkundige Dich nach den Verdienstgrenzen in Deiner Stadt / Landkreis.
    Es gibt aber wohl eigentlich auch die Aussage im Gesetz, ich weis nicht wo, dass bei einer geschlossenen Ehe, die rechtgültig ist, was ja bei Euch der Fall ist, die Einreise Deiner Frau nicht verwiegert werden darf! (Ebenfalls eine Aussage des Ausländeramtes an anderer Stelle) Die ehe steht in Deutschland unter einem besonderem Schutz nach dem Gesetz. Wenn alle Stricke reissen, würde ich mich darauf berufen.
    Meine Erfahrung ist aber, wenn man mit der zuuständigen Person beim Amt spricht, kann man auch einiges erreichen.


    Viele Grüsse


    Rainer

  • Es geht um die
    Sicherstellung des Lebensunterhaltes bis zur Eheschließung.....nicht mehr und nicht weniger.


    [b]Wie Peter Ahrens schon geschrieben hat...."[/b]Die Verpflichtungserklärung brauchst du nur, wenn deine Verlobte ein
    reines Heiratsvisum (Kat. C) beantragen und danach wieder ausreisen
    will."


    Es geht wohl kaum um die Sicherstellung des dauerhaften LU...denn der ist für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich.


    Wenn dennoch danach gefragt wird bei der ABH, so kannst du freundlich darauf hinweisen das es eben nicht erforderlich ist, für dich als deutscher Staatsangehöriger und du deine Einkommensverhältnisse nicht öffentlich machen möchtest wenn nicht zwingend erforderlich.

  • Hallo Rainer danke für die Auskunft.



    Hallo Ahrens,


    danke für deine Auskunft. Denn was Du das geschrieben hast war bis jetzt auch so mein Kenntnisstand. Das Merkblatt kannte ich schon und ich habe auch in der Botschaft in Kiew vor 3 Monaten angerufen. Mich beunruhigte nur die Auskunft von einem Ukrainer der in meiner Nachbarschaft wohnt, und dann habe ich auch noch auf verschiedenen Internetportalen das gelesen mit dem Einkommensnachweiß.


    Jetzt hätte ich aber die nächste Frage:


    Meine Verlobte hat mich schon zwei mal mit einem polnischen Schengenvisum besucht. Einmal für 4 Wochen und einmal für 8 Wochen. Soll sie das im Antragsformular und bei dem Gespräch in der Botschaft so Wahrheitgemäß beantworten oder besser sagen das wir uns hauptsächlich in Polen aufgehalten haben, und nur tageweise bei mir in Deutschland waren. (Wegen Visumsmisbrauch). Meine Verlobte hatte über eine Agentur ein Visum bekommen wo der Einladende eine polnische Firma war, um die wirtschaftlichen Beziehungen beider Länder zu fördern. Wie gesagt, in dieser Firma war meine Verlobte niemals sondern nur bei mir in Deutschland. Wegen der evt. Reisebuskontrollen ist sie zu Fuß über die Grenze Shehini/Medyka und von dort habe ich sie mit dem Pkw abgeholt und auch wieder hingebracht. Da ja ihr Reisepass in der Botschaft vorgelegt werden muss, sehen die ja die Einreise- und Ausreisestempel.


    Kay.

  • Mich beunruhigte nur die Auskunft von einem Ukrainer der in meiner Nachbarschaft wohnt,


    Wenn zwei Ausländer heiraten findet in der Regel auch eine Einkommensprüfung statt. Aber du bist kein Ukrainer und deshalb sieht die Sache anders aus.
    Grundsätzlich würde ich immer eher darauf vertrauen, was mir die zuständigen Behörden etc. mitteilen.
    Gerade hinsichtlich binationaler Ehen sind derartig viele Konstellationen denkbar, dass man Fälle nicht pauschal vergleichen kann, auch wenn sie auf den ersten Blick ähnlich aussehen.


    Mit der zweiten Frage verhält es sich ähnlich.
    Das kann man so Pauschal nicht sagen.
    Leider weisen die Reisebüros, welche sowas anbieten nicht auf die Schwierigkeiten die mit der Sache zusammen hängen hin und die meisten Antragsteller denken in der Regel nur bis zur nächsten Visaerteilung.
    Einer bringt das bei der Befragung in der Botschaft ganz locker rüber, weil sowas zum Vorleben und zum Beruf passt, andere verstehen die ganze Situation nichteinmal und wieder andere reagieren extrem nervös.
    Andererseits würde ich mir keine allzu komplexe "Geschichte" ausdenken, das ganze sollte auch nicht völlig der Lebenswirklichkeit wiedersprechen. Das ist oftmals schwer darzustellen, und wenn es dazu kommt, beim 2. Interview meist schwer durchzuhalten.
    Die Rechtslage ist so, dass das Hauptreiseland Polen sein muss.
    Ich empfehle möglichst viele und aussagekräftige Bekanntschaftsnachweise über einen möglichst langen Zeitraum zu sammeln.
    Das Deutschland besucht wurde würde ich auch angeben.
    Auf Fragen was in Polen gemacht wurde und zum beruflichen Hintergrund sollte man sich in jedem Fall vorbereiten.
    Weiter ist die Beantwortung der Frage so Pauschal und mit den gemachten Angaben nicht möglich.


    Aber will dir jetzt auch keine Angst machen. Ein Beinbruch ist das ganze nicht.

  • Hallo ich habe noch eine Frage:


    Muss meine Verlobte eine Krankenversichrung abschließen um das Heiratsvisum bei der Botschaft in Kiew zu beantagen? Wenn ja, wie hoch muss der Versicherungsschutz sein, welche Varianten gibt es und wie teuer ist so etwas in etwa?


    Kay

  • Die gleiche wie für ein Schengenvisum. Bis zur Hochzeit. Danach unterliegt sie der deutschen Versicherungspflicht - und hat Anspruch auf Familienversicherung wenn du gesetzlich versichert bist (gilt auch rückwirkend für ein paar Tage).


    Ich hoffe, deine Frage geht jetzt nicht in die Richtung, dass deine Verlobte noch nie ein Schengenvisum mit dementsprechender Reiseversicherung hatte ...

  • Muss meine Verlobte eine Krankenversichrung abschließen um das
    Heiratsvisum bei der Botschaft in Kiew zu beantagen? Wenn ja, wie hoch
    muss der Versicherungsschutz sein, welche Varianten gibt es und wie
    teuer ist so etwas in etwa?


    Die Versicherung muss beim Heiratsvisum nicht nachgewiesen werden. Aber Du musst Dich verpflichten für alle Kosten aufzukommen. Ich empfehle Dir dringend eine Versicherung bis zur Hochzeit anzuschließen.
    Ein Autounfall, eine Erkrankung mit deiner Verlobten und Du bist ein armer Mensch!


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  • Die gleiche wie für ein Schengenvisum. Bis zur Hochzeit. Danach unterliegt sie der deutschen Versicherungspflicht - und hat Anspruch auf Familienversicherung wenn du gesetzlich versichert bist (gilt auch rückwirkend für ein paar Tage).


    Ich hoffe, deine Frage geht jetzt nicht in die Richtung, dass deine Verlobte noch nie ein Schengenvisum mit dementsprechender Reiseversicherung hatte ...

    Sie hatte schon Schengenvisas aber da wurde nie von einer Krankenversicherung gesprochen oder verlangt.

  • Nur noch mal kurz um die Frage hoffentlich für Alle und endgültig zu klären:


    Ich befinde mich in der gleichen Situation: Papiere vom Oberlandesgericht wieder zurück und jetzt warte ich nur noch auf die schriftliche Bestätigung vom Standesamt.
    Vorgeschichte: Ich war vor ca. einem Monat in der Ausländerbehörde und nach über 1,5 Stunden Wartezeit hat mir eine nette Dame gleich die erste Frage gestellt: Sind sie deutscher Staatsbürgber. Ich: Ja. Sie: Wo leben sie zur Zeit? Ich: Wohnung so und so groß usw. Wie viel verdienen Sie? Und genau das war der Punkt! Allein diese Frage sollte sie mir nicht stellen, da sie ja weiß, dass ich deutscher Staatsbürger bin. Nach ihrer Berechnung, dürfte ich zwar heiraten, jedoch nicht mit meiner Frau zusamenleben. Empört über die Engstirnigkeit rief ich bei meiner Rechtsschutzversicherung an, worauf die mich an einen Spezialisten weitergeleitet haben, der sich damit auskennt (bei Interesse PN).


    Nach einer telefonischen Erstberatung hat mir der Anwalt ganz klar erklärt: Deutsche Staatsbürger sind nicht dazu verpflichtet, ihre finanziele Situation darzulegen. Eine Visumsablehnung aufgrund verweigerter Darstellung der finanziellen Situation ist rechtswiedrig und dagegen kann geklagt werden (was die Beamten wissen und in den meisten Fällen auch vermeiden wollen).


    Auf meine Frage, warum die netten Mitarbeiter der Ausländerbehörde das dennoch von mir sehen wollen, konnte er nur Vermutungen anstellen. Eine Rechtsgrundlage exestiert dafür nicht!


    Daher gilt: Beim Interview nett und freundlich darauf verweisen, dass man seine finanziele Situation nicht darlegen möchte und auch nicht muss. Bei weiterem Nachfragen (wie meine Vorredner bereits sagten) auf Art 6 des BGB's verweisen.


    Dem deutschen Staatsangehörigen soll es somit grundsätzlich nicht verwehrt werden, seine Ehe- und Familiengemeinschaft in Deutschland zu führen.


    Es besteht daher für den nachziehenden Ausländer ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, sofern der deutsche Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und die weiteren Zuzugsvoraussetzungen vorliegen.


    Weitere Zuzugsvoraussetzungen sind z. B.:


    - Der nachziehende Ehegatte kann sich auf einfache Art in der deutschen Sprache verständigen.
    - Der deutsche Ehegatte hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
    - Es liegt kein Ausweisungsgrund bzw. keine Ausweisungssperre vor.
    - Es liegt keine terroristische Gefährdung vor.
    - Die Einreisevorschriften (z. B. bei Erteilung des Heiratsvisums) sind beachtet worden.


    Die Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts ist grundsätzlich keine Erteilungsvoraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis mehr.


    Danach dürften alle Fragen geklärt sein! :smoker:

    Nothing In This World Worth Having Comes Easy!

  • Konfrontation mit der Auslaenderbehoerde kommt, auch für die Zukunft, immer gut an ;)

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

  • Die Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts ist grundsätzlich keine Erteilungsvoraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis


    Das steht auch schon mehrfach im Forum inkl. Verweis auf die Gesetzesstellen, die dies regeln.


    Trotzdem sind im Forum mehrere Fälle dokumentiert, wo die ABH eine andere Rechtsposition einnahm.
    Sicher kann man dagegen klagen, aber das beschleunigt das Zusammenleben nicht, ganz im Gegenteil.
    Oft beißen die Antragsteller daher in den sauren Apfel und erfüllen die Begehren des Amts, was ich persönlich auch verstehen kann.


    Gruß
    Siggi

  • Spätestens bei einer Verpflichtungserklärung für die angeheirateten Verwandten heisst es Hose, zu mindestens teilweise ;), runter.

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

  • Oft beißen die Antragsteller daher in den sauren Apfel und erfüllen die Begehren des Amts, was ich persönlich auch verstehen kann.


    Der Fragesteller wird mit einer BU wohl kaum dieser Forderung nachkommen können bzw. imaginäre Voraussetzungen erfüllen können...

    Nothing In This World Worth Having Comes Easy!

  • Die Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts ist grundsätzlich keine Erteilungsvoraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis mehr.


    Hallo Prinz,


    du verwechselst da glaube ich etwas.


    Mit der Verpflichtungserklärung geht es um die Zeit der Einreise nach Deutschland mit dem Heiratsvisum, bis zum Tag der Eheschließung. Für diese Zeit müssen entstehende bzw. entstandene Kosten gezahlt werden. Da die Verlobten aus der Ukraine hierzu meist finanziell nicht in der Lage sind, wollen sich die ABH absichern. Die Botschaft in Kiew und Beiträge hier im Forum sagen aus, das es für deutsche Staatsbürger nicht zutrift. Meine Verlobte war heute bei der Botschaft in Kiew und hat das Heiratsvisum beantragt. In den nächsten 2 - 3 Wochen werde ich wissen was meine zuständige ABH macht.


    Eine Aufenthaltsgenehmigung nach Eheschließung mit einem deutschen Staatsbürger ist nicht vom Einkommen abhängig zu machen.

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