Heiraten in Dk mit einem Schengenvisum eines anderen Landes

  • Klar helfe ich ihr bei der Sprache. Aber erstens tut sie sich schwer und zweitens geht es nicht so schnell.
    Es ist ein Unding, wie man im eigenen Land blockiert und sabotiert wird! :cursing:
    Vielleicht will man nur die hiesigen "Schönheiten" schützen... :phatgrin:

  • dann gibt es noch eine wesentlich einfachere Variante, als all die hier propagierten. Allerdings auch etwas teurer.


    An der Alternative A1 oder Kind ändert das aber auch nichts.

  • Aber aus dem Urteil lässt sich unmittelbar nichts ableiten. Einen Prozess kann man zwar führen, aber wie lang wird das dauern? Im dokumentierten Fall wurde das Visum im Mai 2008 beantragt, die Entscheidung des BVerwG auf März 2010 datiert. Wer will schon so lange warten? Und was tut man, wenn das Gericht zu Gunsten des Staates entscheidet?


    Gruß
    Siggi

  • Aber da steht, nach meiner Auffassung, " Wenn die Möglichkeit nicht gegeben ist oder zumutbar ist Deutschkenntnisse zu erlangen und das innerhalb eines Jahres, ist das Visum auch ohne zu erteilen. In der Ukraine sehe ich da keine Probleme deutsch zu lernen. Auch ohne Goethe-Institut.

  • Wir haben in DK geheiratet, wegen dem EFZ. Im Regelfall muß danach deine Frau ausreisen und ein Visum auf Familienzusammenführung bei der dt. Botschaft in UA beantragen. Das dauert schon einige Wochen. Aber A1 braucht sie. Sollte sie dann aber dein Kind in UA bekommen, kann sie das Visum auf FZF zum dt. Kinde beantragen und benötigt den A1 Test nicht.

  • Ist alles richtig, was Ihr schreibt.
    Sie lernt ja Deutsch und ich halte auch den Integrationskurs für sehr sinnvoll. Schließlich möchte ich, dass sie hier Fuß fassen kann...


    Für uns ist es eine verzwickte Situation: Ohne Zusammenleben keine richtige Familie. Heirat ohne A1 in D nicht möglich, Touristenvisum D ohne Arbeit ebenfalls nicht möglich.
    Bleibt die Möglichkeit der Hochzeit in der Ukraine oder in Dk:


    - bei Dk angepi..te deutsche ABH, dafür einfacher und kostengünstiger
    - Heirat in der UA: Teurer, langwieriger und ggf. am Ende mit einem ähnlichen Ergebnis


    Ich habe mir schon überlegt, ob es sinnvoll ist, mit der ABH vor der Hochzeit alles zu besprechen und mir deren "Ideallösung" anzuhören bzw. umzusetzen.
    Andererseits habe ich auch die Befürchtung, dass die dann anfangen, mich zu kontrollieren. Sollen sie ruhig, denn ich habe nichts zu verbergen und kann alle ehrenhaften Fakten belegen (bis auf die Liebe, was sie mir glauben sollten).


    Am A1 ist sie dran, aber es dauert einfach. Wenn wir nur die Möglichkeit hätten über einen längeren Zeitraum zusammen zu sein...
    Ist es möglich, nach Hochzeit ein deutsches Visum wenigstens zu bekommen?


    VG

  • sie wohnt in Nikolaev und damit zu weit weg von Kiew.


    Wenn es vor Ort keine gleichwertigen lokalen Angebote gibt: Für 2 Monate eine Wohnung/ein Zimmer in einer WG in Kiew mieten und den Kurs besuchen. Die Entfernung ist kein Punkt, eher können fehlende finanzielle Mittel dieses unmöglich machen.


    Gruß
    Siggi

  • Könnte es denn auch dann Probleme geben, wenn wir in der UA heiraten, also behördentechnischer Amoklauf in Deutschland bzw. reagieren die anaphylaktisch darauf?


    Manchmal würde ich gerne mit der Bazooka Amok laufen... :phatgrin:

  • Joejam, wir haben vor vielen Jahren in der Ukraine geheiratet, es gab weder dort noch in Deutschland einen Behörden technischen Amoklauf, selbst meine Behörde hat niemals nie negativ darauf reagiert, selbst die Eintragung ins standesamtliche Heiratsregister in Deutschland erfolgte ohne Schwierigkeiten. Auch bei einer Wohnsitznahme in Polen wurden diese Eintragungen ohne nennenswerte Schwierigkeiten übernommen. Ich weiss wirklich nicht, wo bei dieser Vorgehensweise die Rückschläge zu erwarten sind, ausser es geht mal wieder nicht schnell genug!
    Danke Oldtrotter

  • Könnte es denn auch dann Probleme geben, wenn wir in der UA heiraten, also behördentechnischer Amoklauf in Deutschland bzw. reagieren die anaphylaktisch darauf?


    Nööö....warum sollte das so sein? Das lief bei mir problemlos....aber das geforderte A1 brauchst du dann für die FZF zum deutschen Ehemann auch....wenn ihr denn in D leben wollt...und rechne mal damit das deine (noch) Freundin zu einem Integrationskursus verdonnert wird von der ABH wenn sie in D eingereist ist und bei der ABH vorstellig wird.


    Aber.....eine Hochzeit in UA kann ich nur empfehlen....war super bei mir :thumbup:

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