Wohnsitz Deutschland - Führerschein Ukraine

  • Hallo liebe Leute,




    ich (wir) brauchen mal eure Hilfe wegen eines neuen Führerscheins:


    Meine Frau wohnt seit rund 6 Jahren in Deutschland und ist gerade für 4 Monate in der Ukraine, um Familie und Freunde zu besuchen.


    Sie macht dort auch gleichzeitig Ihren Führerschein.


    Wir dachten immer, das sie dann, wenn Sie wieder herkommt, einfach innerhalb von 6 Monaten die Prüfungen in Deutschland machen muss, um den Führerschein umschreiben zu können.


    Jetzt habe ich aber heute durch Zufall von einer 185 Tage Regelung für EU Ausweise gehört und bekomme etwas Panik, das meine Frau sich die Ganzen Mühen in der Ukraine umsonst macht.




    Kann mir jemadn da weiterhelfen?

  • Hat deine Frau die deutsche
    Staatsbürgerschaft?

  • Die Prüfung muss innerhalb eines halben Jahres abgelegt werden. Die Frage ist auch, ob sie die Prüfung hier mit der Fahrpraxis in der Ukraine bestehen wird. Meine Frau hat in der Ukraine den Führerschein gemacht um etwas Fahrpraxis zu bekommen und dann hier nochmal die Ausbildung mit deutscher Prüfung. Das was in UA gelehrt wird ist nicht zu vergleichen mit dem was hier auf dem Programm steht. Natürlich ist das auch etwas teuerer :)

  • Die Prüfung muss innerhalb eines halben Jahres abgelegt werden.


    Innerhalb eines halben Jahres nach Zuzug nach DE, wenn ich mich nicht irre.
    http://www.adac.de/infotestrat…cePageId=48389#tabid=tab2
    Da wohl Lebensmittelpunkt und Anmeldung in DE bestehen, sollte das schon einiges ändern. Ich würde bezweifeln, ob sie mit dem ukrainischen Führerschein überhaupt auch nur einen Tag in DE fahren darf.
    Erkundige Dich bei den zuständigen Behörden!


    Gruß
    Siggi

  • Meine Frau hat in der Ukraine den Führerschein gemacht


    Die beste Freundin meiner Frau hat den Führerschein in UA gekauft und lernt jetzt mit meiner Frau Auto fahren. Hierfür hat sie von Papa ein nigelnagelneues Auto geschenkt bekommen.
    Die spinnen die Ukrainer... :pillepalle:


    Gruß

    За Украинy!

  • Olivenbäumchen, die spinnen nicht, die Ukrainer, die haben eine solche gesetzliche Regelung. Es gibt eine begrenzte Fahrerlaubnis, ich glaube etwa zwei Jahre, in der diese Person unter Einhaltung bestimmter Sonderregelungen bedingt am Strassenverkehr teilnehmen darf und zwar mit seinem dafür durch einen Aufkleber gekennzeichneten Fahrzeug und vermutlich eine gewisse Zeit auch in Begleitung einer Person mit richtigem Führerschein und entsprechender Praxis.
    Danke Oldtrotter


    PS: Unsere belgischen Nachbarn besassen früher überhaupt keinen Führerschein! Das war in den 70zigern und da konnte man schon richtig rasen auf den deutschen Autobahnen in Richtung Süden!

  • ich (wir) brauchen mal eure Hilfe wegen eines neuen Führerscheins:
    Meine Frau wohnt seit rund 6 Jahren in Deutschland und ist gerade für 4 Monate in der Ukraine, um Familie und Freunde zu besuchen.
    Sie macht dort auch gleichzeitig Ihren Führerschein.


    Tja, der Führerschein Deiner Frau ist nicht mehr Wert, als ein Foto ab der Wand. Sie darf ihn aber gern in Deutschland nochmal machen. Die 6 Monate Regeln gilt nur direkt Zu-Zug...Sonst greift das nicht. Ebenso wie Siggi bezweifle ich, dass sie mit dem Führerschein auch nur einen Tag fahren darf.

  • Auskunft erteilt jedes Strassenverkehrsamt in Deutschland, Abteilung Führerscheinstelle, sowie jede Polizeidienststelle.
    Ist Bundesgesetz, gilt in allen deutschen Ländern und Stadtstaaten, auch in Berlin!
    Danke Oldtrotter

  • Umschreiben, gibt es nicht. Muss man theoretische und praktische Prüfung machen. Das einzige Vorteil das die Theorieuntericht müssen nicht besucht werden. Falls ihr beim Anmeldung bei der Straßenverkehrsamt kreuz macht, dass ihr die ukrainische Führerschein hat, wird dies entzogen und 3 Jahre bewahrt. Erstaunlich ist, das als ich zurück zu Ukraine zog, wollte ich meine ukrainische Führerschein wider, wurde mir gesagt das meinen u.führerschein vernichtet ist, wegen der 3 Jahre Bewahrungfrist. Also, meine Empfehlung, kein Geld und Zeit verschwinden und sofort in D. auf deutsch machen.

  • Das ändert sich aber in dem Moment, wenn diese Person ihren Wohnsitz in Deutschland hat, da nützt das ständige hin und her fahren auch nichts mehr, oder ist Deine ukrainische Ehefrau nur etwa 182 Tage im Jahr bei Dir zu Besuch und hat ihren Wohnsitz in der Ukraine. Ein Blick auf die Lohnsteuerkarte und ins Melderegister könnte Dir da im Zweifelsfall weiterhelfen. Gruss nach Germersheim!
    Danke Oldtrotter


    PS: Auch einen Link sollte man richtig durchlesen!

  • Da liegt ja das problem, natürlich ist meine Frau schon seit sechs Jahren in Deutschland und auch so lange hier gemeldet.


    Wir dachten immer, das die Regel, das der Führerschein noch 6 Monate gilt, grundsätzlich ist.


    Aber anscheinend gilt diese Regel nur für Zuwanderer.



    Wenn man schon in Deutschland wohnt und dann seinen Führerschein in einem anderen Land macht, gibt es diese 6 Monate Regel anscheinend nicht bzw. ergänzt durch die 185 Tage Regel.



    Aber sicher bin ich mir da immer noch nicht.

  • Aber sicher bin ich mir da immer noch nicht.


    Frag die entsprechende Behörde, wie schon mehrfach empfohlen! Wenn die sagen, sie darf mit dem Führerschein in DE fahren, dann lass es Dir schriftlich geben, dass dies möglich ist, obwohl sie den Lebensmittelpunkt seit 6 Jahren in DE hat!


    Vor einer Polizeikontrolle hätte ich gar nicht mal Angst, die Beamten kannst Du vielleicht sogar noch überzeugen. Aber wenn sie einen schweren Unfall baut, dann wittert die Versicherung sofort Morgenluft, denn bei Fahren ohne Führerschein ist sie von der Leistungspflicht befreit. Das ist der wirkliche GAU.


    Gruß
    Siggi

  • Aber anscheinend gilt diese Regel nur für Zuwanderer.



    Wenn man schon in Deutschland wohnt und dann seinen Führerschein in einem anderen Land macht, gibt es diese 6 Monate Regel anscheinend nicht bzw. ergänzt durch die 185 Tage Regel.


    Hier triffst den Nagel genau auf den Kopf.


    Die Frage die interessant wäre, ist er überhaupt in der EU gültig. Umgeschrieben wird er jedenfalls nicht, sie wird definitiv nicht drum herum kommen, den Führerschein in D zu machen.

  • Meine Frau war gar nicht dumm. Hat aufenth titel in cz und hat den ukrainischen fs ohne problem in cz ungeschrieben. Nun hat sie eu führerschein und braucht ihn nur in D umschreiben lassn. Ob sie nun autofahren kann lasse ich dahingestellt. Fg

    Lieber Gruß


    Hermann

  • Also wenn man mit einem Ukrainischen Führerschein nach Deutschland einwandert, ist er 6 Monate gültig, in der Zeit kann er umgeschrieben werden, Pflicht dabei ist nur, das derjenige Theorie und Praxisprüfung in D ablegt, soweit ist es klar.



    Ich habe jezt mit den ensprechenden Stellen gesprochen und es ist so, das wenn man seinen Lebensmittelpunkt in D hat, kann man nicht einfach irgendwo in einem anderen Land seinen Führerschein machen, auch nicht im Heimatland.


    Dort greift dann die 185 Tage Regel, d.h. man muss in einem Kalenderjahre mindestens 185 Tage in dem Lad gemeldet sein, in dem man den Führerschein gemacht hat. Wenn dies erfüllt ist, kann man Ihn wie o.g. umschreiben.



    Danke für eure Hilfe :)

  • Wenn sich in Sachen Visa mittels 3.Länder an Bestimmungen vorbei gemogelt werden soll, dann tut das keinem weh und jeder kann selbst bestimmen, wieviel Ärger er in der Folge haben möchte!
    Mit dem Führerschein ist das aber eher lebensgefährlich! Es ist sehr richtig, daß Belgier und ebenso Holländer lange Zeit keinen FS brauchten. Ungefähr zwischen Wiedbachtalbrücke und Elzer Berg bin ich geb. und aufgewachsen-- dort auf der A3 konnte man fast jeden Morgen die Reste der (LKW )Fahrer dieser lieben Nachbarn bewundern!!!
    Meine jetzige ( seit 54J) Heimat ist noch etwas berühmter! Ab Kirchheim über die Knüllberge, Kasseler Berge, vor allem den Laubacher Berg hinunter über die Werratalbrücke, wer kennt die A7
    in diesem Bereich nicht? Sie hat jede Menge Bergeunternehmer steinreich gemacht!
    Wenn eine Frau oder Teeny die in DE üblichen Geschwindigkeiten nicht gewohnt ist und mit 100 --110 km auf solcher Strecke ahnungslos fährt und im Spiegel plötzlich 5m hinter sich einen Scania oder so, 40 to und 500 PS erblickt, möchte ich mir die Panik nicht vorstellen! Das nur mal so zum warum und weshalb!!
    Ohne eine gute Fahrausbildung und ausreichende Praxis in Bezug auf deutsche Tollwut und Raserei hätte ich meine Lieben nicht einen Meter auf eine BAB oder ähnliche Straße gelassen!


    >> Vorsicht ist keine Feigheit und Leichtsinn ist kein Mut!!<<


    Ich jedenfalls möchte nicht nochmal einen Polizisten in Begleitung eines Pol.Psychologen an meiner Haustüre haben! Darauf kann ich großzügig verzichten!!


    MfG...R.W.

  • Also wenn man mit einem Ukrainischen Führerschein nach Deutschland einwandert, ist er 6 Monate gültig, in der Zeit kann er umgeschrieben werden, Pflicht dabei ist nur, das derjenige Theorie und Praxisprüfung in D ablegt


    In Österreich sind die Fristen etwas anders. Die ersten 6 Monate kann man mit der Fahrerlaubnis eines Drittstaates in Österreich fahren, es gibt aber keine Frist in welcher die Fahrerlaubnis nach diesen 6 Monaten umgeschrieben werden muss um eine Österreichische zu erlangen. Meine Frau hat erst 2 Jahre nachdem Sie in Österreich gekommen ist eine Umschreibung gemacht. Sie hat nur die Praktische Prüfung machen müssen, keine Theorie ! Soweit ich weiß bekommt man auch eine Prüfungssperre von 3 Monate wenn man nacheinander 3 mal durchgefallen ist, diese Sperre wird bei einer Umschreibung mit praktischer Fahrprüfung auch nicht angewandt.


    Wenn eure Holde den Führerschein in der Ukraine per Handgeld erworben oder sehr wenig Fahrpraxis hat, so rate ich jedem das es für die Gesundheit aller besser ist den Schein mit Theorie und Praxisprüfung in ganzer Vollständigkeit in Deutschland zu erwerben. Schei...t auf 1.000 oder 2.000 Euro, ich war kurz davor meiner Frau das Autofahren zu verbieten.

  • Meine Frau hatte auch überlegt den Führerschein in der Ukraine zu machen und diesen später hier in Deutschland mit einer Nachprüfung umschreiben zu lassen. Ist ja billiger!
    Zum Glück hat Sie sich entschieden den Führerschein hier in Deutschland zu machen. Die Theorie Prüfung hatte Sie gleich beim ersten mal bestanden.


    Aber die praktische Ausbildung sollte sich als nicht so einfach und harmonisch erweisen. Mit Ihren ukrainischen Temperament ist Sie anfangs zum schrecken für die Fahrlehrer geworden. Nach dem Motto "das Auto fährt zu langsam. Ich bin die Königin der Straße".
    Das haben die Prüfer dann auch immer mit einer Verweigerung der Fahrerlaubnis Quittiert. Nach dem Wechsel der Fahrschule und 5000,00 € später hat es eine Fahrlehrerin geschafft aus meiner Frau eine verantwortungsvolle und sichere Fahrerin zu machen.
    Sie fährt jetzt wirklich gut, umsichtig und sicher! Auch wenn es nicht ganz billig war. Es war eine gute Entscheidung, dass Sie den Führerschein hier in Deutschland machte. Zumal Sie in der Großstadt gelernt hatte.
    Nicht auszudenken wenn Sie mit einer ukrainischen Fahrerlaubnis hier gefahren wäre.


    Wir wissen von einem Russen der seit über 20 Jahren in Russland Auto gefahren ist. Bei der Nachprüfung in Deutschland fällt er immer wieder durch die Prüfung.

  • @lero: Das ist in D nicht anders...der Führerschein eines Drittstaates verliert seine Gültigkeit nach 6 Monaten...wann man dann erneut Therorie- und Praxisprüfung nochmal macht, kann man selbst entscheiden

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