ABH macht Ärger wegen zu niedrigem Gehalt

  • das stimmt, denn jedes Bundesland hat hier irgendwie seine eigenen "Spielregeln" ... worauf das begründet ist, ist mir schleierhaft ;(

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • Inkl. KV? Die müssten doch vermutlich die PKV weiter zahlen, zwar nicht als Luxusversicherung, aber der Basistarif geht auch richtig ins Geld. Oder kann man durch Hartz IV in die GKV wechseln, sogar wenn man über 55 ist? Mietpreis sind auch regional stark unterschiedlich. Was kommt da wohl in München für eine kleine 2 Zimmer Wohnung zusammen?


    Hatten wir das Thema nicht schonmal? Ab dem 55. Lebensjahr führt KEIN Weg mehr zurück in die GKV! Auch nicht als Hartz IV - Empfänger. Die Arbeitsagentur übernimmt in dem Falle nur den Teil der PKV, den sie für einen gesetzlich Krankenversicherten übernehmen würde. Der Rest verbleibt beim Hilfebedürftigten, welcher i.d.R. aber nicht mehr bezahlbar ist und Rückstände auflaufen. Am meisten trifft das hilfebedürftige Selbständige, denn die sind meistens privat krankenversichert.


    Die Kosten der Unterkunft wird bei Hartz IV - Empfängern von den Kommunen getragen. Bemessungsgrundlage sind hier die jeweiligen Mietspiegel.


    Regelsatz - Bund
    Kosten der Unterkunft - Kommune


    Gruß

    За Украинy!

  • Paragraph 5 AufenthG solltest du schon beachten und nicht nur den Teil raussuchen der passt ;)



    Worauf willst Du ansprechen, Rosi? Doch nicht etwa auf §5 Abs. 1 Satz 1 AufenthG?


    Zumindest rein logisch sehe ich mit EUR 800 den Lebensunterhalt für beide Personen als gesichert an. In einem Land, in dem den Bedürftigsten irgendwas um die EUR 360 pro Monat zugestanden wird (dieser üppige Betrag dann auch noch gekürzt werden kann), reichen EUR 800 schließlich rein rechnerisch... ;)


    Ich denke sowas sollte man genau den Beamten, die denken auf stur schalten zu müssen, jeden Tag um die Ohren hauen. Und natürlich solche Fälle zur Klärung einem Anwalt übergeben. Allein das subtile Erwähnen einer Rechtsschutzversicherung und des Verdachts der Rechtsbeugung, hat bei uneinsichtigen Beamten (nicht nur ABH) noch immer geholfen!

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Am meisten trifft das hilfebedürftige Selbständige, denn die sind meistens privat krankenversichert.


    Ich habe gerade mal ein wenig gelesen. Das sollte angeblich nicht mehr eintreten. 2012 gab es eine Einigung. Bezahlt wird der halbe Basistarif (296,44), womit sich die PKV bei Hartz IV zufrieden gibt.
    http://www.gegen-hartz.de/nach…-pkv-beitraege-900474.php
    http://www.berlin.de/special/f…nkenversicherung-wir.html
    Also kann bei einem Ehepaar auf Hartz IV (beide mit PKV) auf den Steuerzahler schon insgesamt durchaus 1600 Euro zukommen. In einer teuren Wohngegenden sind auch 2000 Euro realistisch.
    Nebenbei: In UA kann man mit so einem Betrag problemlos und nicht ärmlich leben.


    Gruß
    Siggi

  • Zum Fragesteller:
    Grundsätzlich spielt das Einkommen keine Rolle und die Wohnungsgröße ist egal, es muss nur eine vorhanden sein.


    Aber: dein Bekannter hat eine Tochter, für die er Unterhalt zahlen muss (wenn ich das richtig gelesen habe). Wenn nun seine Frau nach Deutschland kommt und keinen Job hat, dann muss er ihr auch Unterhalt zahlen. Dann reicht es aber nicht für den Mindestunterhalt für beide. Dadurch würde dann bei seiner Tochter ein Anspruch auf staatliche Unterstützung entstehen, und das genau das soll nicht passieren. Und das ist die einzige wirkliche Ausnahme von "grundsätzlich".


    Er soll sich die genaue Berechnung von der ABH geben lassen. Ist es Fall 1, dann einfach mal den Chef verlangen bzw. die Aufsichtsbehörde und auf die Rechtslage hinweisen.
    Ich musste mich damals auch an die Aufsichtsbehörde wenden und funktionierte super. Entgegen der üblichen Meinung hat sich der Beamte auch gleich selbst für zuständig gehalten und danach ging alles auch ziemlich schnell.


    Ist es Fall 2, dann habt ihr ein Problem ...

  • Hi Alex !


    Hast du soweit alles richtig verstanden, wäre es aber möglich wenn Er eine Bürgschaft von zB. seinen Eltern vorlegt ? !

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • Weiß nicht. Vielleicht mal mit der ABH verhandeln aber die Chancen sind gering. Der Anspruch würde ja bei der Tochter entstehen und da kann so leicht niemand bürgen.


    Das einzige was wirklich helfen würde wäre ein zusätzlicher Job. Also entweder ein Job für ihn, so dass insgesamt mehr Gehalt da ist. Allerdings muss der dann auch als sicher eingestuft werden und das ist meist erst nach der Probezeit der Fall.
    Oder ein Arbeitsvertrag für sie, dann wird das von ihr erzielte Gehalt mit angerechnet selbst wenn sie noch nicht arbeitet.
    Aber beides ist schwierig.

  • im Klartext ... keine Kohle . keine Ehe ;(

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • Ich persönlich kenne aus dem Forum mehrere Fälle, in denen Hartz IV Empfänger eine Ukrainerin geheiratet haben.


    Zum Teil ging das in DE (kooperative ABH), zum Teil sind sie den Weg gegangen "Heirat in UA, dann FZF Visum".


    Wie auch immer, es geht.


    Nochmals: Beim deutschen Staatsangehöriger muss den Lebensunterhalt des Ehegatten nicht sichergestellt sein. Im Klartext: Notfalls bekommt eben auch der Ehegatte Hartz IV.


    Ich bewerte dies nicht, ich zeige lediglich die Fakten auf.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo,
    aber vor der HZ muss man doch ne VE abgeben und da können Abrechnungen verlangt werden, so sagte man mir wenn kinder im spiel sind.
    Ich selbst zahle nix für Ex und bekomme Unterhalt für meine Tochter.
    Wohnung laut der Rechnung oben ist um 2,5 qm zu klein.
    Naja mal sehen
    Gruß Holger
    AHB spannendes Thema

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • sorry, mein Einwurf mag etwas ketzerisch daherkommen, aber: aus irgendeinem Grund gibt's ja diese Barrieren.


    Was nützt es, hier noch mit Ach & Krach eine Niederlassung zu erlangen, wenn danach gleich das Sozialamt Unterstützung leisten muss? Die Realität ist doch nunmal, dass eine Frau in den ersten Jahren kaum zum gemeinsamen Ein- bzw. Auskommen beitragen kann, sondern im Gegenteil noch "zusätzliche" Aufwendungen bedeutet, in Form von Sprach-/Intergrationskursen, Ausgaben für Mobilität, (Tele-)Kommunikation und nebst einer warmen Mahlzeit täglich auch noch so Dingen wie Kosmetik, Klamotten, evtl. ab und an einen Besuch in der alten Heimat etc., ein netter Urlaub evtl. wäre auch ganz nett ..., schliesslich posten das die Freundinnen auf "Odnoklasniki" auch ...


    Wer davor die Augen verschliesst, handelt fahrlässig. Nicht nur, weil dann der Sozialstaat, den soviele UA-Residenten in diesem Forum hier gerne als Beispiel einer fehlgeleiteten Entwicklung darstellen, dann eingreifen und unterstützen muss, sondern vor allem auch, weil die Frau sehr schnell die Realität erkennt. Kontakte mit anderen Ex-Patriots sind schnell geknüpft, deren Möglichkeiten, bzw. die Potenz derer Partner wird sehr schnell mit der des eigenen Hartz IV Versorgers verglichen ... und die "Optimierung" vorangetrieben. Spätestens nach drei Jahren erfolgt für den Sozialbezüger das bittere Erwachen - und die Lady wird ebenfalls auf Staatskosten (oder sollte man sagen auf Kosten von uns Steuerzahlern) hier bleiben und nach einem valableren Versorger suchen.

  • Das trifft genau den Punkt.
    Jedoch kann (zum Glück) der Staat in Sachen Liebe nicht hinein reden.
    Es sollte jeder selbst "mündig" sein, dies zu erkennen.
    Und wie Siggi schrieb, es gibt immer einen Weg

  • Also zur Ehrenrettung der UA-Residenten in diesem Forum, und ich spreche von den wirklichen Residenten, kenne ich hier keinen, der dem Deutschen Staat auf der Tasche gelegen hat, vielmehr haben die mir bekannten Residenten hier in der Ukraine für sich und ihre ukrainische Familie das Beste aus ihren in Deutschland erarbeiteten Verdiensten gemacht. Einige leben bewusst hier, um gerade nicht in die Unterversorgung in Deutschland zu gelangen, wobei sie hier sogar noch Einkommen für Ukrainer beschaffen. Also einfach mal richtig überlegen, was man so publiziert!
    Ich habe nämlich meiner Arbeit und der meiner Frau in Deutschland unser Auskommen hier zu verdanken und ganz nebenbei mal so für die Unwissenden, auch Rentner und Pensionäre bezahlen nach wie vor Monat für Monat und Jahr für Jahr ihre Steuern in Deutschland im Gegensatz zu
    einigen angeblichen Steuerzahlern!
    Danke Oldtrotter

  • Werter Oldtrotter,
    kannst du bitte erläutern was Dein Einwurf bedeutet.
    Ich kann Deinen Ausführungen nicht folgen.
    In welchem Kontext stehen sie zu diesem Beitrag.
    Danke

  • Aruba...Oldtrotters Post bezieht sich auf Post 51...im übrigen isses ab Post 51 auch OT ;)

  • aber vor der HZ muss man doch ne VE abgeben und da können Abrechnungen verlangt werden, so sagte man mir wenn kinder im spiel sind.


    Das ist richtig, wenn es nicht um gemeinsame Kinder geht. Verfügt er nicht über genügend Einkommen, dann darf sie kommen, aber ihre Kinder müssen in UA verweilen. Zumindest solange, bis sie genug Geld verdient und das gemeinsame Einkommen dann zur Abgabe einer VE ausreicht. Wenn es auch dann nicht reicht, wachsen die Kinder in UA bei den Großeltern auf. Auch so etwas gibt es. Hier im Forum werden solche Fälle eher totgeschwiegen.
    Meine Frau schimpft darüber mit den Worten: Hätte sich der Mann nicht mal überlegen können, ob er nicht nur die Frau, sondern auch die Kinder ernähren kann?


    den soviele UA-Residenten in diesem Forum hier gerne als Beispiel einer fehlgeleiteten Entwicklung darstellen


    Manchmal habe ich den Eindruck, wir sprechen von verschiedenen Foren. ChristophVIE nahm neulich noch etwas bei Residenten wahr, nun Du auch.


    Spätestens nach drei Jahren erfolgt für den Sozialbezüger


    Du solltest mal klarstellen, wie Du das meinst. Wenn jemand mit Hartz IV seinen ausländischen Ehegatten nach DE holt, mag das im Wertesystem einiger Menschen verwerflich sein, aber Sozialbetrug ist es nun wirklich nicht.


    . die Potenz derer Partner wird sehr schnell mit der des eigenen Hartz IV Versorgers verglichen ... und die "Optimierung" vorangetrieben


    Das Problem ist da nicht Hartz IV sondern IMHO seine Ehefrau, die ihre "Zuneigung" von der Dichte der materiellen Güter in ihrem Umfeld abhängig macht.
    Mein herzliches Beileid, wer eine solche strukturierte Frau hat. Da ist man dann auch als Normalverdiener nicht vor "Optimierungen" der Dame sicher, denn es wird immer einen Nachbarn geben, der auf den eigenen Lebensstandard noch einmal deutlich ein Stück obendrauf legen kann.


    Gruß
    Siggi

  • Meine Frau schimpft darüber mit den Worten: Hätte sich der Mann nicht mal überlegen können, ob er nicht nur die Frau, sondern auch die Kinder ernähren kann?


    Hallo Siggi, kluge Sicht von deiner Frau. Allerdings muss ich in diesem Zusammenhang auch einmal erwähnen, dass es gewisse Lebenssituationen gibt, wo man sich kaum wehren kann. Monate der Arbeitslosigkeit und wieder Suche, befristete Anstellungen, wiederholte Verlängerungen und dann raus. Mir stand das ab dem 50sten Lebensjahr dann bis zur Rente bevor. Noch zwanzig Wechsel bis 65 ? Überall bis du der Ar...? Zu alt? Und dann ein Verdienst von 1000 netto !


    Das waren unsere Voraussetzungen unter denen meine Frau und ich unsere Beziehung aufbauten. Allerdings haben wir in den zurückliegenden Jahren viele Dinge umgebastelt und angepackt. Ja, ich habe auch meine Arbeitslosenversicherung mal in Anspruch nehmen müssen. Dennoch haben wir heute unser vernünftiges Auskommen, wenn auch nicht mit Reichtum gesegnet. Wir lagen und liegen nicht dem Staat auf der Tasche.


    Ich mag mir nicht vorstellen, was passiert wäre, wenn ich damals wegen eines befristeten Arbeitsvertrages keine Verpflichtungserklärung bekommen hätte. Verdienst zu gering? Hätte Papa Staat dann unser Liebe verboten?
    Gruß nobody

  • auch wenn es bei mir nun schon mehr als ein Jahrzehnt her ist wo ich den ganzen "Zirkus"gemeinsam mit meiner Frau durchlaufen habe, so war es doch nie eine Frage das natürlich auch die Kinder aus erster Ehe mit nach D gekommen sind. Das hierfür eine Verpflichtungsklärung abgegeben werden musste , dass halte ich für legitim. Ebenso die Forderung nach ausreichendem Einkommen. Ansonsten wäre ja eine derartige VE das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben steht.

  • Wer davor die Augen verschliesst, handelt fahrlässig. Nicht nur, weil dann der Sozialstaat, den soviele UA-Residenten in diesem Forum hier gerne als Beispiel einer fehlgeleiteten Entwicklung darstellen, dann eingreifen und unterstützen muss,...


    Ungeachtet des privaten Umstands münden solche Aussagen, wenn sie in einen gesamt-sozialen Kontext gesetzt werden, immer als billige Floskel um die eigenen Ressentiments und Zukunftsängste nach unten zu kanalisieren.


    Die wenigsten Menschen echauffieren sich darüber, dass sie das tote Kapital einiger Minderheiten tagtäglich durch den Zines Zins erwirtschaften müssen!


    Immerhin sind das ca. 40% Gesamtbelastung die auf das Auskommen jedes Bürgers zu Buche schlagen.
    Aber nach unten treten ist auch extrem bequem, weil man damit in der Hierarchie eine Stufe höher steht. !think!

  • Also....Frage....darf nur der Besserverdienende sich in eine Ukrainerin verlieben????


    Natürlich gibt es Menschen die nur zu gerne die Leistungen eines Sozialstaats in Anspruch nehmen....aber ist das verwerflich? Es ist kein Verbrechen, wenn man die Möglichkeiten die geboten werden ausschöpft.


    NEIN...ich bin kein H4er....und beziehe (Gott sei Dank) kein Arbeitslosengeld mehr.

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