Alles anzeigenConclusio der externen Bewertung (Verfassungsrechtliche und tatsächliche Fragen) zur Amtsenthebung des Präsidenten der Ukraine durch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages:
"Festhalten lässt sich allerdings, dass nach dem dargestellten Wortlaut der Verfassung keiner derder vier Beendigungstatbestände einschlägig zu sein scheint. Insbesondere ist nicht ersichtlich,
dass das in Art. 111 Verfassung der Ukraine beschriebene mehrstufige Impeachment-Verfahren
durchgeführt worden wäre. Auch hat keine persönliche Verlesung eines Rücktrittsgesuchs in einer
Sitzung des Parlaments durch Janukowitsch stattgefunden, wie es der Wortlaut des Art. 109 Verfassung der Ukraine für einen wirksamen Rücktritt fordert."
Danke, Dima - du hast was Handfestes geliefert, das auch die Dümmsten der Dummen wohl nur mit ihren Trollargumenten vom Tisch wischen versuchen können....
Hinzu kommt noch (nicht erwähnt in dem Dokument), dass die Parlamantsabstimmungen unter Gewaltandrohungen, Eingangsfilterungen und Umzingelung mit Bewaffneten stattfanden. Also sicher (keine) eine geheime und freie Wahlmöglichkeit aller Berechtigten Parlamentarier.