Hallo Zusammen!
Ich bin noch realtiv neu hier in diesem Forum und habe schon viele
nützliche Informationen zum Thema "Einreise aus der Ukraine zu einem
privaten Besuch nach Deutschland" bekommen
Eine Frage stellt sich mir aber:
Im aktuellen Merkblatt der Deutschen Botschaft Kiew wird gesagt, das
bei Visabeantragung der Nachweis einer Krankenversicherung für die
Schengenstaaten vorzulegen sei. Als Verweis gibt es dort einen Link zu
einer Aufstellung von osteuropäischen Versicherern. Mein aktueller
Kenntnisstand ist, das solch eine Versicherung in Deutschland vom
Einladenden abgeschlossen wird ..... ggf. auch nach erfolgter Einreise, da ja die VE abgegeben wurde.
Bedeutet das, das der/die Einreisende bereits eine Versicherung in UA
abschließen muß oder der Einladende vor Visabeantragung in D und den
Nachweis darüber in die UA senden muß?
Wäre sehr dankbar, wenn jemand einige Hinweise geben könnte.