EU-GH kippt Deutschtest-Zwang


  • Ach ja, denjenigen den es interessiert
    Der EUGH hat nur die FZF zu bestimmten türkischen Staatsbürgern erleichtert,nicht generell


    Jo, wurde schon mehrfach geschrieben. Allerdings ist Dein Hinweis ein weiteres Indiz für die BILD-Mentalität vieler Beiträge hier:
    Reißerischer Aufmacher, viel heiße Luft. Und dann kommt das Kleingedruckte :)

  • Nichtsdestotrotz kann man sich natürlich auch fragen, ob das Gesetz den Zweck erreicht,


    keine Ahnung
    habe meine Zweifel
    kann aber gut sein, dass ein gewisser kleiner Prozentsatz an Zwangsehen unterbunden wurden, was aber nicht zu beweisen ist.
    irgendwo haben ich sogar gelesen, dass es doch bei dem Problem der Zwangsehen hilft ... alleine die Zahlen habe ich nicht mehr im Kopf, da ich ihnen nicht geglaubt habe, da wie gesagt, nicht zu beweisen


    Ich persönlich wäre nicht überrascht, wenn der A1 mittelfristig gekippt wird.
    Stichwort "Inländerdiskriminierung"
    Könnte aber ein langer Weg werden, die Frage ist, wer ihn geht.

  • Driftet zwar leicht ins offtopic aber irgendwie betrifft es uns schon. Die Behörden winden sich, wo es nur geht, und beschränken die Entscheidung nicht nur auf den Ehegattennachzug aus der Türkei, sondern nur auf den Ehegattennachzug aus der Türkei zu türkischen Staatsbürgern.


    http://www.istanbul.diplo.de/V…/de/07-visa/00-visum.html


    Da? dies die ursprüngliche Absicht der Regelung völlig auf den Kopf stellt, scheint völlig irrelevant zu sein.
    Da ist eine Regelung geschaffen worden, zur Förderung der Integration bestimmter Bevölkerungsgruppen. (Mit welchem Erfolg sei mal dahingestellt.) Und ausgerechnet diejenigen, die am schlechtesten integriert sind, werden besser gestellt, als diejenigen, die z.B. durch Einbürgerung einen deutlichen Integrationswillen gezeigt haben.
    Anstatt das Außenministerium nun einsieht, daß bestimmte Gesetze bei gerichtlicher Überprüfung keine Ausssicht auf Erfolg haben, und nun die entsprechende Regelung endlich umfassend reformiert, legt man es darauf an, jede erdenkliche Konstellation juristisch durchzufechten. Ich frage mich, ob die Entscheider das auch so machen würden, wenn sie persönlich mit dem Kostenrisiko haften müßten.
    Irgendwie müssen die Pfründe des Goethe Instituts doch gesichert werden.


    Hier ein Beispiel (Bitte beachten, daß die jounalistische Sorgfalt ggf. bei einer kleinen Provinzzeitung auf der Strecke bleibt. Ist aber trotzdem ganz interessant):


    http://www.swp.de/ulm/lokales/…en-ziehen;art4299,2696902


    Letztendlich ist es für die meisten von uns zielführender, daß der A1-Test abgelegt wird, als den Klageweg zu beschreiten.

  • @erne
    Ja, denke ich auch.
    Vor allem im Zusammenhang mit Familienzusammenführung bei EU-Ausländern.


    Wir hatten sowas mal vor, aber das ist auch mit verhältnismässig hohen Gebühren beim BGH verbunden. (bis dahin wirds wohl gehen)
    Von der Dauer mal ganz abgesehen. Andererseits wärs wohl ne tolle Werbung. Wahrscheinlich fragt danach nach einem Jahr aber auch keiner mehr.


    Ich würde den Anteil der Scheinehen Pi mal Daumen auf etwa 10 % Schätzen. Davon gehen auch Botschaftsmitarbeiter aus, mit denen ich bislang das vergnügen hatte.
    Vor ein paar Jahren sagte man mir mal, dass das auch etwa die Ablehnungsquote wegen Scheinehen bei Familienzusammenführung, bzw. Eheschliessung mit anschliessender Wohnsitznahme sei.
    Nach meiner Ansicht erwischen die bei der Botschaft aber leider diese Klientel gerade nicht.
    D.H. es trifft meist Leute, welche sich bei der Visaantragstellung etwas unbeholfen anstellen.
    Als echte Hürde bei Scheinehe sehe ich den Sprachtest auf gar keinen Fall.
    Diese Klientel spricht in der Regel mindestens Deutsch auf B1 Niveau.

  • Also Klageweg wegen A1 Test ist nur praktikabel, wenn man mindestens 8 Monate Zeit hat. Solange dauert das Verfahren n'mlich in der Regel mindestens.
    In der Zeit könnten die meisten Leute eher den Test ablegen.
    Im Einstweiligen Anordnungsverfahren wird das normalerweise nicht verhandelt, weil in der Regel keine Eilbedürftigkeit gegeben ist.
    Haben sowas auch schon, wegen Zerrüttungsrisiko/Belastung bei doppelter Haushaltsführung etc. versucht wurde vom VG-Berlin aber immer abgelehnt.

  • sondern nur auf den Ehegattennachzug aus der Türkei zu türkischen Staatsbürgern.


    und nicht zu *allen* trükischen Staatsbürgern, sondern nur zu denen, die unter ARB 1/80 fallen.

    Und ausgerechnet diejenigen, die am schlechtesten integriert sind, werden besser gestellt, als diejenigen, die z.B. durch Einbürgerung einen deutlichen Integrationswillen gezeigt haben


    tja, das liegt an alten Verträgen.
    Pact sunt servanta
    da kann man nichts machen (ausser Verträge brechen, und das kommt nicht so gut ... dagegen haben die Gerichte was, wie man hier sieht)



    Als echte Hürde bei Scheinehe sehe ich den Sprachtest auf gar keinen Fall.


    Hier geht es IMHO weniger um Scheinehe, als um Zwangsehe.
    Problem: um die paar Fälle zu fangen, wurden halt alle anderen mit in die Sippenhaft genommen.


    Der Zweck ist eben die Zuwanderung zu begrenzen und unbeliebte Zuwanderung zu unterbinden.
    Wer nicht deutsch kann bzw. wo es abzusehen ist, dass er es wohl nie lernen wird, ist eben unerwünscht.
    Und A1 ist derart läppisch, dass man das nur dann nicht schafft, wenn man nicht will (und diese will man in D dann nicht) oder nicht kann (ebenso unerwünscht).

  • Anstatt das Außenministerium nun einsieht, daß bestimmte Gesetze bei gerichtlicher Überprüfung keine Ausssicht auf Erfolg haben, und nun die entsprechende Regelung endlich umfassend reformiert, legt man es darauf an, jede erdenkliche Konstellation juristisch durchzufechten.


    Das ist leider überall in DE so. Unsere Hannelore hat in NRW in 4 Jahren 4 Verfassungsbeschwerden verloren, obwohl ihr sämtliche Juristen ein Scheitern jedesmal vorausgesagt hatten. Da mit Steuergeldern diese sinnlosen Verfahren finanziert werden, legte ihr jetzt sogar der Richter- und Staatanwältebund den Rücktritt nahe. Diese selbstherrliche Ministerpräsidentin und ihre genauso selbstverliebte Kultusministerin und Vertreterin sind aber nach wie vor trotzig wie ein KITA-Kind.

  • Warum sollte nicht generell das Aufenthaltsrecht, wieder ohne Ausnahmen basierend auf der Herkunft, vereinfacht werden und einen passenden Nachweis des Sprachniveaus (z.B. A1-Level oder alternativ Grundschulabschluß in D o.ä.) von Allen einfordern,die in Deutschland z.B. länger als 1 Jahr leben (wollen) ?
    Spätestens mit Abschluss des 2. Jahres bei über z.B. 10-Jährigen und 4 Jahren bei unter 10-Jährigen in Deutschland müsste Jeder einfach dann den entsprechenden Nachweis erbracht haben. :)


    Gemäß Grundgesetz (Art.3 Abs.3) ist doch ohnehin jedes Gesetz und jede Verordnung hinfällig, wenn die basierend auf der Herkunft dem Einen ein Vorteil oder Nachteil zugeschrieben wird. Und dieser Artikel hat übrigens keinen Gesetzesvorbehalt ! D.h. es könnte ruhig mal Jemand darauf basierend klagen. 8)

    "Das unverzeihliche Verbrechen Deutschlands vor dem Zweiten Weltkrieg war der Versuch, seine Wirtschaftskraft aus dem Welthandelssystem herauszulösen und ein eigenes Austauschsystem zu schaffen, bei dem die Weltfinanz nicht mehr mitverdienen konnte." - Winston Churchill - “Der Zweite Weltkrieg”

    „Ich gebe den Menschen in der Ukraine das Versprechen: Wir stehen zu euch, solange ihr uns braucht. Unabhängig davon, was meine deutschen Wählerinnen und Wähler denken.“ - Demokratie-Verständnis Baerbock -

  • Das ist alles sehr akademisch, wenn du auf Baustellen in Europa unterwegs bist.


    Die, die wir nerven schaffen Eu-weit ungeahnte Werte. Dafür sollten wir ihnen dankbar sein und nicht durch Einschränkungen wie ... behandeln.


    Hätte man mit uns Deutschen den Sprachtest, angefangen bei Katharina bis zum 2. Weltkrieg gemacht, wären wir wahrscheinlich degenerierend zu Hause geblieben oder hätten uns noch mehr, auch gegenseitig umgebracht.


    Bei gleichem Recht auf Augenhöhe sollten wir dann schon mal Chinesisch lernen und uns auf die Verrichtung weniger qualifizirter Arbet einstellen


    Allen einen guten Sonntag!


  • Hehe, kecke Antwort. :D
    Naja, aber mein Post oben war schon etwas konstruktiv gemeint.
    Denke, dass prinzipiell ein Sprachkurs sehr gut ist. Aber nur wenn er im Land bei uns angeboten wird und den Leuten hilft bei der Integration. Eine Drohkulisse sollte damit nicht verbunden sein. Verpflichtend finde ich jedoch sollte er dagegen schon sein.
    Dazu ist die Sprache einfach zu wichtig in der Kommunikation und um sich gegenseitig verstehen zu können und hier im Land die Kultur und Regeln zu verstehen. Zusammenleben bedingt doch, dass man sich verstehen kann (nicht muss :) )

    "Das unverzeihliche Verbrechen Deutschlands vor dem Zweiten Weltkrieg war der Versuch, seine Wirtschaftskraft aus dem Welthandelssystem herauszulösen und ein eigenes Austauschsystem zu schaffen, bei dem die Weltfinanz nicht mehr mitverdienen konnte." - Winston Churchill - “Der Zweite Weltkrieg”

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  • Dazu ist die Sprache einfach zu wichtig in der Kommunikation und um sich gegenseitig verstehen zu können und hier im Land die Kultur und Regeln zu verstehen. Zusammenleben bedingt doch, dass man sich verstehen kann (nicht muss )


    Der Spracherwerb ist doch gar nicht die Frage, sondern der Zeitpunkt. Warum vor dem FZF Visum? Wieso ist es nicht jedermanns Privatsache ob sie sich mittel Übersetzungsprogram mehr oder minder gut verständigen? Wen schädigen sie dadurch?


    Oder um die Absurdität auf die nächste Stufe zu heben: Warum sollten Paare nicht eine gemeinsame Sprache vor dem ersten Treffen nachweisen? Ohne den Nachweis kann das ja wohl keine echte Beziehung sein, also gibt es folglich kein Visum.


    Ich finde es erschreckend, wie wenig liberale Denkweise es offensichtlich in DE gibt. Auch kleinste Details des Privatlebens soll der Staat reglementieren. In solchen Situation merke ich, dass die Auswanderung kein Fehler war.


    Gruß
    Siggi


  • +1


    Ich kann dir nur zustimmen.
    Hatte übrigens oben in meinen Posts (ursprünglicher #29) auch nie geschrieben, dass es vor dem Visum notwendig sein sollte. ;)

    "Das unverzeihliche Verbrechen Deutschlands vor dem Zweiten Weltkrieg war der Versuch, seine Wirtschaftskraft aus dem Welthandelssystem herauszulösen und ein eigenes Austauschsystem zu schaffen, bei dem die Weltfinanz nicht mehr mitverdienen konnte." - Winston Churchill - “Der Zweite Weltkrieg”

    „Ich gebe den Menschen in der Ukraine das Versprechen: Wir stehen zu euch, solange ihr uns braucht. Unabhängig davon, was meine deutschen Wählerinnen und Wähler denken.“ - Demokratie-Verständnis Baerbock -

  • ...und mit der abschließenden Aussage von "erne" ist das Thema eigentlich für uns so gut wie erledigt. Es wird erst wieder heiß, wenn die Ukraine mit der EU bilaterale Verträge über dieses Thema abschließt welche beinhalten, dass keine Kenntnisse der jeweiligen Sprache bei der FZF notwendig sind und auch die Staatsbürgerschaft der jeweiligen Eheleute nicht relevant für die FZF ist, meint
    F.S.

    Den Hochstand der Kultur einer Nation kann ich auch daran bemessen, in welcher Art und Weise diese der Öffentlichkeit Einrichtungen "für besondere menschliche Bedürfnisse" darbieten.

  • Warum sollte nicht generell das Aufenthaltsrecht, wieder ohne Ausnahmen basierend auf der Herkunft, vereinfacht werden und einen passenden Nachweis des Sprachniveaus (z.B. A1-Level oder alternativ Grundschulabschluß in D o.ä.) von Allen einfordern,die in Deutschland z.B. länger als 1 Jahr leben (wollen) ?


    a) Bestandsschutz für alte bilaterale Verträge, die nicht einseitig geändert werden können?
    b) bereits bestehende Gesetze, die das für bestimmte Personengruppen auch heute nicht vorsehen -- gut, könnte ja geändert werden, es gibt da ja keinen zweiten Vertragspartner ... nur der Prozess der Gesetzgebung. Aber dann würde man ja eine liberale Vorgehensweise umkippen, nach dem Tenor, "was hich nicht haben kann, soll der andere auch nicht kriegen" (?)


    Spätestens mit Abschluss des 2. Jahres bei über z.B. 10-Jährigen und 4 Jahren bei unter 10-Jährigen in Deutschland müsste Jeder einfach dann den entsprechenden Nachweis erbracht haben.


    hmm ... schön. Und jetzt denken wir weiter: was soll passiren, wenn der entsprechende Nachweis nicht da ist?
    Unter 10 jährige von den Eltern trennen uns ausweisen?
    Ehegatten, die hier in ehelicher Gemeinschaft (nicht getrennt leben) trennen und einen ausweisen?
    GG Art. 6 verbrennen?


    ....................................................................................................................
    das:

    Ohne den Nachweis kann das ja wohl keine echte Beziehung sein, also gibt es folglich kein Visum.


    und das:

    Auch kleinste Details des Privatlebens soll der Staat reglementieren


    beisst sich doch, oder?

  • Wir Ukrainer sind die Dummen. Die Türken müssen sie nach dem Urteil reinlassen ohne Deutschtest; von uns Ukrainern verlangt man nach wie vor den Deutschtest.


    Siehe Spiegel Online: Der Deutschtest-Zwang spaltet die Koalition.


    Deutschland ist ausländerfeindlich (Joe Biden, Vizepräsident der Vereinigten Staaten von Amerika, am 10.06.2014)

  • Wir Ukrainer sind die Dummen. Die Türken müssen sie nach dem Urteil reinlassen ohne Deutschtest; von uns Ukrainern verlangt man nach wie vor den Deutschtest.


    Im Prinzip müsste man noch einmal vor den Eu-GH ziehen und wegen Ungleichbehandlung klagen - oder Diskriminierung verschiedener Typen von Ausländern.
    Wie gesagt, ich finde es eh pervers. Kaum eine der Frauen in unserer Straße spricht Deutsch auch nur in Brocken (ob nun Sintis, Roma, Türkinnen) aber von den Ukrainerinnen verlangt man es. Meine Frau braucht grundsätzlich Dolmetscher für Elterngespräche mit türkischen Müttern - bei A1 wurde also wohl auch vorher schon mit zweierlei Maß gemessen ...

  • Die Türken müssen sie nach dem Urteil reinlassen ohne Deutschtest;


    Nicht die Türken brauchen den Deutschtest nicht mehr, sondern die Ehegatten von Türken, die in D leben und unter die ARB 1/80 Regelung fallen. Ein/e Ukrainer/in kann zu ihrem türkischen Ehegatten nach D ohne A1 ziehen, zu einem Deutschen Ehegatten aber nicht. --> Nicht die Ukrainer sind die Dummen, sondern die Deutschen ;(
    Gilt übrigens auch für die Ehegatten von US-Amis, Kandadiern, Japanern, Israelis ... , allen anderen EU-Staatlern und nun auch Türken --- gilt aber nicht für Deutsche. Das ist Inländerdiskriminierung und nicht Diskriminierung von Ukrainern.

  • Ungleichbehandlung klagen - oder Diskriminierung verschiedener Typen von Ausländern.


    Da sehe ich keine Chance. Selbstverständlich kann man unterschiedliche Gruppen anders behandeln, nur *innerhalb* der Gruppe ist die Diskriminierung verboten.
    So auch die Visafreiheit für bestimmte Staatsangehörige und Vesapflicht für andere.


    Kaum eine der Frauen in unserer Straße spricht Deutsch auch nur in Brocken (ob nun Sintis, Roma, Türkinnen)


    traurig, sagt aber nichts aus
    sie kann ja nach D gekommen sein, bevor es die Anforderung nach A1 gab.
    Die gibt es zumindest für Ehegatten Deutscher erst ab AFAIR 2007
    ... o.k. zumindest sagt es aus, dass sie wohl seit über 7 Jahren in D sind und nicht willens oder fähig waren, ein paar Brocken zu lernen


    bei A1 wurde also wohl auch voher schon mit zweierlei Maß gemessen .


    insofern, dass A1 nicht immer gefordert war: ja

  • traurig, sagt aber nichts aus
    sie kann ja nach D gekommen sein, bevor es die Anforderung nach A1 gab.
    Die gibt es zumindest für Ehegatten Deutscher erst ab AFAIR 2007


    Meine Frau ist über ihre Einwanderer in ihrer Klasse bestens informiert. Auch in Anbetracht der Tatsache, dass ich in unserer Straße wohne (und vermutlich nicht Du) und daher weiß, wann wer wo und wann hingezogen ist, ist Deine Aussage recht mutig.

    So auch die Visafreiheit für bestimmte Staatsangehörige und Vesapflicht für andere.


    Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

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