Schengen-Multivisum - gemachte Reisen konform mit dem Visum?

  • Hallo zusammen,
    ich versuche gerade verlässliche Informationen bzgl. eines Schengen-Multivisums zusammenzutragen
    Folgende Situation:
    Meine ukrainische Freundin hat ein einjähriges griechisches Schengen-Multivisum.
    Folgende Reisen wurden mit dem Visum gemacht (chronologische Reihenfolge)
    4 Tage Polen
    3 Tage Deutschland
    9 Tage Griechenland mit Anschluss 7 Tage Deutschland
    Sind die Reisen so konform mit dem Visum oder besteht bei Beantragung eines deutschen Visums die Gefahr dass es Probleme gibt?
    Meine Freundin hat mir der griechischen Botschaft in Kiew telefoniert. Da wurde darauf hingewiesen, dass bei "exzessiven" Reisen in andere Schengenstaaten mit dem griechischen Visum in Zukunft ggf. die Gefahr besteht kein anderes griechisches Schengenvisum mehr zu erhalten.


    Bei der deutschen Botschaft in Kiew kam meine Freundin telefonisch leider nicht durch um sich eine Auskunft einholen zu können.
    Hat jemand aus dem Forum zufällig eine Telefonnummer der deutschen Botschaft in Kiew über die man zuverlässige Visaauskünfte erhält?


    Schon mal vielen Dank für alle Hinweise
    Barton

  • Hallo,
    die Botschaft wird dazu keine eindeutigen Angaben machen. Kann Sie mit diesen Angaben auch gar nicht.
    Es ist schon so, dass die Dt. Botschaft hin und wieder Vorvisa und deren Verwendung überprüft.


    Auf den ersten Blick würde ich sagen, dass bei dieser Verwendung ein Visaverstoss nicht unbedingt naheliegt.
    Nun kommt es aber auch noch auf die Ein- und Ausreisestempel an, welche das erhärten oder entkräften könnten.
    Das wichtigste sind aber die Angaben, welche die Antragstellerin evtl. selbst macht, und evtl. vorgelegte Dokumente.


    Dann ist es auch noch eine Frage um was für ein Visum es sich überhaupt handelt usw. Wahrscheinlich ist das ja ein Geschäftsvisum oder?


    Also mit diesen Angaben kann man dazu abschliessend nicht viel sagen.
    Entscheident ist das der Reisezweck und das Hauptreiseziel eingehalten wurden, sowie dasss keine falschen Angaben gemacht wurden und gefälschte Unterlagen vorgelegt wurden.

  • Hallo,
    Danke für die Rückinfo. Es handelt sich um ein Touristenvisum Typ C.
    Die Sache war leider etwas dubios... Meine Freundin hatte eine Reise nach Polen geplant. Ihre Eltern hatten einen Visa-Service
    eingeschalten der zugesichert hatte dass das Visum für Polen spätestens 1 Tag vor Abreise vorliegt. Kurzfristig hat sich der
    Service dann gemeldet und die Info an meine Freundin gegeben, dass das mit dem polnischen Visum nicht klappt aber die Möglichkeit
    für ein griechisches Visum besteht. Um nicht die komplette Reise absagen zu müssen hat meine Freundin dann zugestimmt.
    Seit dem Frühjahr 2014 hat meine Freundin nun das griechische Visa - unterschrieben von einem griechischen Attaché...
    In der Zwischenzeit haben wir uns kennengelernt und ich mache mir ehrlich gesagt etwas Sorgen wenn sie mal ein deutsches Visum
    benatragt dass es hier dann ggf. Probleme gibt.
    Barton

  • Muss man nicht. Das ist aber aus praktischen Gründen naheliegend.
    Wenn Zweifel am Reisezweck etc. entstehen, kann die Einreise immer und überall verweigert werden.
    Theoretisch kann man sogar als Mitfahrer bei einer Verkehrskontrolle aus dem Auto raus abgeschoben werden.


    Allgemein gilt, das Visaausstellende Land muss das Hauptreiseland sein.
    Man sollte das im Zweifel belegen können, z.B. mit Hotelquittungen etc.
    Praktisch sieht es oft so aus, das die Leute durch eigenes Gerede Zweifel am Reisezweck und Hauptreiseland erwecken oder erhärten.

  • Zitat

    Wenn Zweifel am Reisezweck etc. entstehen, kann die Einreise immer und überall verweigert werden.


    Das heißt, wenn man ein Visum für Polen hat, sollte man mindestens 1 Tag dort übernachten und die Quittung aufbewahren?
    Was würde passieren, wenn man gleich nach Deutschland einreist und keinerlei Quittungen aufbewahrt?
    Oder kann man das wegen den Kontrollen gar nicht "verheimlichen" ??

    Forget what hurt you but never forget what it taught you.

  • Das kann man so klar nicht beantworten. Es sind unzählige Konstellationen möglich, welche man nur schwerlich vorraussehen kann.
    Grundsätzlich gilt, wie schon geschrieben, das Visaausstellende Land sollte das Hauptreiseland sein.
    Tja und das sollte man im Notfall irgendwie belegen können.

  • Grundsätzlich gilt, was Ahrens ausgeführt hat.
    Man kann und darf auch über ein anderes Schengenland einreisen, als das Land, welches das Visum ausgestellt hat. Voraussetzung ist, dass das Visum rechtmässig erworben wurde, denn sonst ist die Verwendung strafbar. Rechtmässig heisst: die Angaben bei der Beantagung des Visums waren wahr und richtig.
    Dumm ist nur, dass ziemlich viel Schmuh getrieben und die Behörden sehen diesen Visumtourismus nicht so gerne.


    Was schon passiert ist:
    -Im Sommer ist eine Freundin (Ukrainerin) mit einem Jahresvisum für Slowenien, wo sie auch schon mehrfach war (also rechtmässig erworben) von UA nach Italien geflogen. Alle Ukrainer mit einem anderen als italienischen visum wurden nach der Landung in I ausgesondert und detailliert befragt.
    - Ein Ukrainer mit einem plonischen Arbeitsvisum wurde von der Polizei in einem Bus in Deutschland kontrolliert und konnte nicht sagen, wo in Pl er arbeitet und auch nicht nachweisen, dass er da ein Gehalt bezieht. Er wurde ausgewiesen.

  • Es geht noch Besser...
    Z.B. zwei Ukrainer behaupten bei der Grenzkontrolle im Bus, sie wollten in Deutschland Autos für Privatnutzung kaufen. Die richtigen Visa dazu haben Sie.
    Dann wurden sie nach dem Führerschein gefragt. Den hatten sie nun zufällig nicht dabei. Weitere Geistesblitze hatten sie auch nicht mehr.
    Folge: Raus aus dem Bus und Zurückweisung, was normalerweise noch eine Eintragung im SIS mit sich bringt....

  • Die Schwiegermutter will mit einem deutschen Multi-Visum (was auch schon für eine Reise nach DE genutzt wurde) nach Tschechien, in Grenznähe zu DE fahren.
    Das ukrainische Busunternehmen weigert sich, sie mit dem "falschen" Visum mitzunehmen.


    Gruß
    Siggi

  • Ja, solche Diskussionen gibts immer wieder. Hab ich auch schon gesehen, z.B. bei polnischen D Visa.
    Oftmals sind Busfahrer oder Büropersonal nicht über Visavorschriften informiert und wollen sich Scherereien und lange Wartezeiten sparen.

  • Danke für Eure Antworten!
    Da ich zum Thema Visa ein ziemlicher Laie bin hätte ich noch eine Frage zum Thema Multi-Visum.
    Für den Fall, dass meine Freundin (aktuell Studentin) und ich uns entscheiden ein 1 jähriges Multi-Visum für Deutschland zu beantragen stellt sich mir die Frage der Verpflichtungserklärung.
    Die Ausländerbehörde der Stadt in der ich wohne stellt Verpflichtungserklärungen nur für max. 3 Monate aus.
    Auf den Seiten der deutschen Botschaft/Kiew finde ich dazu folgende Info:
    "Sollte die Ausländerbehörde die Verpflichtungserklärung nur für einen kürzeren Zeitraum aufnehmen, sollten Sie (Antragsteller) zusätzlich noch Nachweise über Ihre finanzielle Situation einreichen. Geeignet sind hier insbesondere Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate, die erkennen lassen, über welches Einkommen Sie monatlich verfügen und dass Sie sich mehrere Auslandsaufenthalte leisten können."


    Die Anforderung der Kontoauszüge wird meine Freundin nicht erfüllen können da sie noch Studentin ist und ich bin mir aktuell nicht sicher ob die Eltern aufgrund privater Probleme mit einem hinterlegten Bankvermögen einspringen können.


    Hatte von euch schon mal jemand eine ähnliche Situation und hat dafür eine Lösung gefunden?
    Ich danke euch schon für die Antworten!
    Barton

  • Die Ausländerbehörde der Stadt in der ich wohne stellt Verpflichtungserklärungen nur für max. 3 Monate aus.


    Damit hatten wir auch zu kämpfen:
    Probleme bei der Beantragung eines 5 Jahres Visa
    Die ganze finanzielle Seite mussten wir auf Seiten des Gastgebers sicherstellen und dokumentierten. Diese Dokumentation haben wir unserem Gast zum Termin bei der Botschaft inkl. gesamten Schriftwechsel mitgegeben.


    Gruß
    Siggi

  • Das heisst du hast deine finanzielle Lage (vor Allem Einkommen) gegenüber der Botschaft offengelegt?
    Gemäß FAQs der Botschaft muss aber ja eigentlich der Antragssteller an Hand von Kontoauszügen nachweisen,
    dass er sich entspr. Auslandsreisen leisten kann.

  • I.d.R. haben Verpflichtungserklärungen eine Gültigkeit von 6 Monaten. Hier im Land Brandenburg wird unter "Dauer der Verpflichtung" nur der Tag der geplanten Einreise eingetragen. Eine zeitliche Begrenzung ist auf dem hiesigen Formular gar nicht vorgesehen. Mit der Verpflichtungserklärung bürgt der Verpflichtende für die Übernahme aller Kosten (inkl. der Kosten für eine evtl. Abschiebung oder Ähnlichem). Damit ist mit Einreichen der Verpflichtungserklärung das Einreichen eines Einkommens-/Vermögensnachweises des Besuchers bei Visa-Antragstellung nicht notwendig. Jedoch kann ein Einkommensnachweis des Besuchers als Indiz für seine Rückkehr-/Ausreisebereitschaft dienen.


    Bei der zuständigen ABH legt der Einladende (Bürge) seine aktuellen Einkommensbescheide (alternativ einen Nachweis über ausreichendes Vermögen) und den Nachweis über das Vorhandensein ausreichenden Wohnraum vor. Der Sachbearbeiter der ABH nimmt die Nachweise zur Kenntnis und vermerkt auf der Verpflichtungserklärung lediglich "Einkommen und Wohnfläche ausreichend" (inkl. der zwei Kreuze, daß "die finanzielle Leistungsfähigkeit des/der Verpflichtungserklärenden [...] glaubhaft gemacht [und] nachgewiesen" wurde.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Das heisst du hast deine finanzielle Lage (vor Allem Einkommen) gegenüber der Botschaft offengelegt?


    Nicht ich, sondern meine Frau, die hat die Einladung gemacht. Ich war damals noch niemals in DE gemeldet, konnte daher gar nicht offiziell in Erscheinung geben. Meine Frau hat Kopien ihrer Kontoauszüge und eine Erklärung ihrer Steuerberaters dem Gast (ihrer Mutter) zum Visainterview mitgegeben. Dazu ein Anschreiben und der Schriftverkehr mit der ABH. Die Verpflichtungserklärung war natürlich auch dabei, aber dort stand ja nichts von 5 Jahren Gültigkeit, insofern war die anderen Dokumente notwendig. Ihre Mutter als Rentnerin verfügt über keine signifikanten finanziellen Mittel, kann also selbst keinen Nachweis erbringen.


    Gruß
    Siggi

    Einmal editiert, zuletzt von Siggi ()

  • @ Siggi: Das wäre natürlich ein Versuch wert. Danke!
    Was mir auch noch durch den Kopf gegangen ist, dass ich mir eventuell eine Bestätigung meines Arbeitgebers geben
    lasse in der ich mir bescheinigen lasse, dass ich in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis stehe.
    Mein Gedanke dabei ist, dass ich so darlegen kann, dass mein in der Verpflichtungserklärung genanntes Einkommen
    gesichert ist.
    Grüße
    Barton

  • Hallo zusammen,
    ich möchte euch hier ein kleines Update zu meiner Story geben:
    Nach größerem Hin-und Her mit der Ausländerbehörde meiner Stadtverwaltung wurde mir nun tatsächlich eine Verpflichtungserklärung für den Zeitraum eines kompletten Jahres ausgestellt. 8o


    Da bei meiner Freundin ja die Sache mit dem Visa-Service und dem angeblich nicht möglichen polnischen Visum war hätte ich noch eine Frage an die Experten hier.
    Meine Freundin ist sich nicht 100% sicher ob der Visa Service überhaupt einen offiziellen Visumsantrag bei der polnischen Botschaft gestellt hat. Einen Stempel der polnischen Botschaft, dass ein Visumsantrag abgelehnt wurde hat sie auf jeden Fall nicht im Pass. Ich bin mir nicht mal sicher ob es so etwas überhaupt gibt?
    Gibt es ein zentrales "Schengen Visumsarchiv" auf das alle Schengen Staaten Zugriff haben und über das auch abgelehnte Visa Antrage archiviert werden?
    Da wir gerade an dem deutschen Visaantrag arbeiten wissen wir nun eben nicht ob der "polnische Versuch" als abgelehnter Visumsantrag im deutschen Antrag aufgeführt werden muss oder nicht.
    Leider ist eben nicht klar ob der Visa Service überhaupt die offizielle Runde über die polnische Botschaft gemacht hat. Und ehrlich gesagt wollen wir nicht einen abgelehnten Visumsantrag in den deutschen Antrag rein schreiben wenn er faktisch nicht einmal einer war.


    Danke für Eure Meinungen dazu.
    Barton

  • Es gibt eine Visadatei SIS. Jeder Schengenstaat kann Einblick darauf nehmen, ob und warum das Visum abgelehnt worden ist.

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

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