Schengen Visa C Rückreisewilligkeit und andere Fragen

  • Hallo liebe Forum Gemeinde,


    bin auch schon seit längerem ein interessierter Leser dieses Forum.


    so kurz zur Vorgeschichte:


    habe letztes Jahr meine heutige Freundin aus der Ukraine kennengelernt sie kommt aus der Stadt Kharkov, haben uns damals in Septemeber in Kiew getroffen und hat auch schon sehr schnell gefunkt. danach haben wir uns bei ihr in Kharkov getroffen und wurde auch ihren Eltern vorgestellt und haben anschließend zusammen noch Silvester gefeiert in Liviv. so viel zum glücklichen teil, nun seit Januar versuchen wir ein visum zu bekommen und zwar ein polnisches visum typ d aber leider bis jetzt kein glück gehabt ein termin zu bekommen in der warteschlange.


    nun möchte ich sie nach deutschland einladen die verpflichtungserklärung ist kein problem, das habe ich bei meinem auswärtigen amt schon nachgefragt und kann dann diesen montag das ganze beantragen. so nun sind wir zusammen die dokumente durchgegangen welche sie benötigt und genau da sind die probleme.


    und zwar meine freundin ist in der ukraine arbeitslos und sie muss ja nachweisen, dass eine rückreise in die ukraine wieder ansteht nur wie weisen wir das nach?
    ich wäre über tipps und hilfestellung sehr dankbar. Außerdem möchten wir ein visa beantragen das sich besuch eines freundes oder weit entfernter familie schimpft also kein direktes touristen visa. und das natürlich wenn es klapt länger als 10 tage, ist das überhaupt möglich.


    ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen, bin da sehr ratlos und die lange trennung macht uns schon zu schaffen. zum glück gibt es ja skype.



    grüße


    stoney

    Einmal editiert, zuletzt von stoneyweb ()

  • Ihr könnt entweder "auf ganz ehrlich" machen,und gegebenenfalls nachweisen,daß du sie über einen längeren Zeitraum finanziell unterstützt.
    Ist aber ein Unsicherheitsfaktor!
    Oder deine Freundin hat einen guten Bekanntenkreis (noch besser: Verwandtschaft!),die ein eigenes Unternehmen/Geschäft führen,und eine Arbeitsbescheinigung mit Verdienstnachweis über einen längeren Zeitraum ausstellen. Hierbei solltet ihr aber darauf achten,daß die Botschaft so mir nichts dir nichts dem auch nachtelefonieren könnte,und dann abgesichert ist,daß die gewünschten Auskünfte ohne Probleme erteilt werden können...
    Im späteren Verlauf eurer Visageschichte kann man dann zu Punkt 1 übergehen...
    Als letztes bleibt immernoch die Heirat...


    PS: Kleine Berichtigung: Das ist keine "Verzichtserklärung",die du in Deutschland unterzeichnest,sondern eine Verpflichtungserklärung,die dich dem Staat gegenüber verpflichtet,für Eventualitäten,die durch die eingeladene Person verursacht werden,aufzukommen.


    Und noch ein Tipp: Wenn es dir ernst ist,dann vergiß solche Geschichten mit einem polnischen (oder anderen) Visum. Du willst sie nach Deutschland einladen! Punkt!

    Вежливый мужчина спросит: 'можно я приеду?', 'можно я встречу?', 'тебе помочь?'. Хороший мужчина скажет: 'я приеду', 'я встречу', 'я помогу'. Настоящий мужчина: приедет, встретит, поможет!

  • "Rückkehrwilligkeit" kann ein Problem sein, muß aber nicht.
    Auch die in der Ukraine ansässige Familie kann ein Grund für die Rückkehrbereitschaft sein.
    Dinge die bei reiner Durchsicht der eingereichten Dokumente ungünstig erscheinen, kannst Du in Deinem Einladungsschreiben an die Botschaft (Visazentrum) klarstellen.
    Ich habe damals im Einladungsschreiben angegeben, daß ich mir vorstellen kann, diese Frau zu heiraten und daß ich sie deshalb meinen Kindern vorstellen will. Allerdings könnte ein längerer Zeitraum wie 14 Tage oder 3 Wochen problematisch werden. Wir hatten den ersten längeren Aufenthalt (90) Tage erst beim 4. Besuch und damit mit entsprechend positiver Visahistorie beantragt und dabei als Begründung den Besuch einer Sprachschule angegeben.
    Wünsche Dir(Euch) auf jeden Fall viel Erfolg.

    Nur so lange ist uns der Friede sicher, solange wir des Sieges sicher sein können!
    Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben,
    - die Sterne der Nacht, - die Blumen des Tages - und die Augen der Kinder

  • guten morgen,


    ich danke euch für eure tips.


    @chopper33 wie hast du dieses schreiben an die botschaft formuliert in deutsch oder englisch? und wie hast du dieses schreiben formuliert, bin in solchen dingen leider nicht so gut. deine erste einladung deiner freundin wieviele tage hattest du damals beantragt?


    @Feindflieger der fehler ist mir gar nicht aufgefallen habe ich auch schon berichtigt.


    ich habe mal gehört, das der beruf und die wohnverhältnisse der einladenen person auch ein kriterium bei erteilung des visas eine rolle spielt, ist dies richitg oder nur ein gerücht?


    ich danke euch beiden schon mal für eure tipps.


  • Morgen.
    Also wenn das dass erste Schengenvisum ist, und man eine Verdienstbescheinigung vorlegt, sollte man darauf achten, dass dieser Job mit dem angegebenen Gehalt auch mit den Angaben beim Finanzamt übereinstimmt. Ansonsten führt dieser Tipp fast automatisch zu einer mindestens 2-jährigen Einreisesperre....



  • Das ist eigendlich weniger der Fall. Natürlich muss der Wohnraum und das Einkommen ausreichen. Aber das ist ja mit der Verpflichtungserklärung nachgewiesen.
    Die einladende Person spielt in der Regel ohnehin keine so grosse Rolle. Es kommt vor allem auf Reisezweck und Rückkehrbereitschaft des Visumsantragstellers an.

  • Deine Holde sollte zunächst zu einem seriösen Reisebüro ihres Vertrauens gehen, um dort eine Kurzreise in die Schengenzone zu buchen. Eine drei-/viertägige Busreise nach Polen, die Slowakei oder Tschechien ist da nahezu ideal. Das Reisebüro wird sich um alles, also auch um das Paar-Tage-Visum kümmern. Nach ihrer Rückkehr macht sie solch eine Kurzreise am besten gleich nochmal einen Monat später. Mit diesen beiden Visa inkl. ihrer Ausreisestempel im Paß kann die Rückkehrbereitschaft als gegeben gelten und die deutsche Botschaft wird das begehrte Visum C williger vergeben.


    Ein Schuß in's Blaue, mit erstmaligem Visum-Antrag bei der deutschen Botschaft geht unter ihrer Lebenssituation mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit schief.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Hallo liebe gemeinde,


    ein kleines update zu der visum geschichte. Meine Freundin und ich haben uns lange über das thema unterhalten und haben entschieden das sie in deutschland einen deutsch kurs absolvieren möchte, damit wir eine etwas längeren aufenthalt rechtfertigen können. der deutsch kurs ist auch schon gebucht ist ein intensiv deutsch kurs, die schule stellt auch die benötigten unterlagen zur verfügung. zwecks rückkehr erklärung in die ukraine hat sie auch schon ein paar unterlagen über imobilien besitz besorgt. sie wird noch ein schreiben verfassen warum sie denn einen deutsch kurs machen möchte. da sind wir noch am diskutieren wie wir das am besten begründen können.


    eventuell habt ihr da ja ein paar anregungen.


    gruß



    stoney

  • zwecks rückkehr erklärung in die ukraine hat sie auch schon ein paar unterlagen über imobilien besitz besorgt. sie wird noch ein schreiben verfassen warum sie denn einen deutsch kurs machen möchte. da sind wir noch am diskutieren wie wir das am besten begründen können.


    Hat Sie einen Job in UA und wurde (wird) der Botschaft dies bei der Beantragung des Visums mitgeteilt ?
    Wie kann Sie demnach die Möglichkeit des langen Aufenthalts in DE erklären und finanzieren ?
    Ich rate da etwas zur Vorsicht (zum genauen Bedenken der Lage) damit man sich gegenüber der Botschaft in Widersprüchen verstrickt.
    Soll Sie bei dir wohnen ? ...Gibst du die VE ? (dann riechen die in der Botschaft das sofort, das es vordergründig nicht um einen Deutschkurs geht (warum, wozu lernt Sie deutsch - berufswegen oder privat - warum nicht in UA ?...all diese Fragen beachten...- hier die Umgehung der Visarichtlinien).
    Wir hatten es hier vor ca. 2 Jahren auch so angedacht und hatten doch Abstand genommen.


    Soll aber nicht heissen das das so klappen kann (viel Glück).

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski


  • sie hat im moment keinen offiziellen job in der urkaine. sie möchte den kurs rechtfertigen mit einer selbständigkeit als lehrerin für deutsch und englisch, sie ist lehrerin von beruf und hat dieses job auch offiziel ausgeübt. nur zur zeit eher inoffiziel. ja ve habe ich beantragt und diese auch bekommen und sie wird auch bei mir wohnen.

  • Wie sind denn die Deutschkenntnisse jetzt?
    Wie lange beschäftigt sie sich denn mit der deutschen Sprache?
    Und wie alt ist Sie?


    sie hat deutsch und englisch studiert und mit einem master abgeschlossen deutsch kenntnisse sind in ordnung würde ich behaupten. sie wird wohl in den nächsten tagen den eignungs test ablegen bei der schule. Dieser test kann bei dieser schule in dortmund auch online abgelgegt werden via skype und anderen hilfsmittel wir können uns schon auf deutsch unterhlaten nur bei komplexen sachen weichen wir auf englisch aus. meine freundin ist 31 jahre jung. sie ist auch in ihrer freizeit dabei deutsch zu lernen und ich unterstütze sie auch dabei so weit es geht, eine freundin von ihr ist deutsch lehrerin und als freiberuflich tätig sie gibt unterricht via skype.

  • Ich würde eher auf Studium in Deutschland abzielen, anstatt auf einen reinen Sprachkurs. Der Sprachkurs kann bei vielen Unis gebucht werden, wenn nötig. Meist schreibt die Uni das sogar vor, wenn kein C1 vorliegt. Das ist ein klarer Auffenthaltszweck und passt in die Lebensplanung. Sprachkurse, welche einfach so "in der Luft" hängen und irgendeiner nebulösen Karriere oder Geschäfftsverbesserung dienen sollen, werden von der Botschaft häufig abgelehnt. Weil die Begründung schwammig ist und das für viele Leute eine Alternative zum Familiennachzug ist.
    Ich würd mich an der Uni immatrikulieren, dass ist dann wesentlich aussichtsreicher.
    Der Nachteil ist allerdings, dass ein Sperrkonto mit rund 8000.- Euro eröffnet werden sollte um den Auffenthalt finanziell abzusichern.
    Es geht auch über eine Verpflichtungserklärung, aber dann haben wir auch wieder ein erhöhtes Ablehnungsrisiko, weil das auf einen anderen Reisezweck hindeuten kann.

  • Hallo alle miteinander,


    mal ein kleines Update. Unterlagen sind nun auch alle komplett und habe letzte Woche alles Brief verschickt. nun habe ich das Problem das mit der Tracker nicht sagt wo sich mein Brief befindet, er sagt nur das er nach Frankfurt transportiert worden ist und in der Ukraine ist dieser noch nicht registriert. da stellst sich mir jetzt die große frage wo ist der Brief? kennt einer von euch eine Rufnummer der post wo ich anrufen kann und mit einem menschen rede und nicht mit einer Maschine die mich gar nicht versteht?


    was sind denn so eure Erfahrungswerte mit der deutschen post und briefe in die Ukraine, wie lange dauert so was in der regel? (in speziellen vielleicht nach Kharkov).


    Die im Visa Center akzeptieren nur original Papiere oder?


    ich hoffe ihr könnt mir da ein wenig weiter helfen.


    gruß


    Stoney

  • hallo cp-radtke danke für deine Antwort ich habe per einschreiben verschickt, ist schon klar das Tracking auf der deutschen Post-Seite nur in Deutschland funktioniert, aber der Brief wird doch auch in der Ukraine erfasst oder nicht?


    wie hast du die Adresse geschrieben, ich habe diese nur in kyrillischer schrift erfasst und der Postbeamte hatte auch nix zu beanstanden, denn ich hatte gefragt ob dies so in Ordnung ist oder ob ich das noch in latinischer schrift schreiben sollte.

  • Klar gibt es in UA auch Tracking. Der letzte Einschreibebrief von D nach UA hat auch 3 Wochen gedauert .

    Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste :D
    Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
    :hmm:

  • Wenn ich Pakete nach RU verschickt habe, ging die Sendungsverfolgung auch immer nur innerhalb Deutschlands. Wenn die Sendung D verlassen hat, konnte man auf der Trackingseite die internationale Trackingnummer sehen und dazu gab es einen Link, wo man das Paket in RU weiter verfolgen konnte.

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