Ehefrau aus UA hat keinen Anspruch auf soziale Leistungen

  • Ich weiss nicht warum Ihr da diskutiert???


    Ein Hazzt4ler/Rentner, heiratet
    WARUM
    soll "ich" für seine Ausländische Frau aufkommen???


    Das Leben in der Ukraine ist viel billiger, ich werde später rüber gehen.
    Obwohl eine ordentliche Rente vorhanden sein wird ;)


    Das ist egal ob ausländische Frau oder deutsche Frau. Es geht um meine Ehefrau. Ich habe auch 40 Jahre gearbeitet und der Staat hat die Hand aufgehalten. Da kann ich doch erwarten dass er mich für die ersten paar Monate unterstützt bis meine Frau B1 hat und arbeiten geht. Aber das ganze Gesocks was jetzt hierher gekommen ist dem wird alles bezahlt......... WIR SCHAFFEN DAS!!!!

    Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste :D
    Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
    :hmm:

  • Da ist noch was interessantes.




    Hartz IV der Liebe wegen: So großzügig ist Deutschland zu seinen Einwanderern - FOCUS Online Mobile






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    Hartz IV der Liebe wegen
    So großzügig ist Deutschland zu seinen Einwanderern
    31.10.2013 | 06:54
    von FOCUS-Online-Autor Vangelis Parasidis


    Colourbox.deAusländische Ehepartner, die nach Deutschland ziehen, haben mitunter sofort Anspruch auf Hartz IV
    Das Grundgesetz gibt jedem das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit – Liebe eingeschlossen. Eben diese Liebe kann Migranten laut einer Entscheidung des Bundessozialgerichts das Recht auf Hartz-IV sichern.
    Das Wort Liebe kommt in unserer Verfassung genau einmal vor, und zwar im Wort Kriegshinterb’liebe‘ne. Dennoch gab das Kasseler Bundessozialgericht (BSG) Anfang des Jahres einer Bulgarin und einem Algerier auf dieser Grundlage Recht – in diesem Fall auf Hartz IV. Die damals schwangere Frau, immerhin EU-Bürgerin, hatte für den Zeitraum von drei Monaten auf „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ geklagt und wurde in zweiter Instanz abgewiesen.


    Ebenso erging es einem Algerier, der mit einer Deutschen verheiratet ist und über einen Aufenthaltstitel verfügt. Die Begründung der Ämter war in beiden Fällen ähnlich: Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergebe, seien in den ersten drei Monaten nach Meldung beim Arbeitsamt vom Leistungsbezug ausgenommen.


    Anspruch auf Grundsicherung oder Hartz IV


    Das sah das Bundessozialgericht jedoch anders. Da beide Kläger zum strittigen Zeitpunkt mit EU-Bürgern liiert – beziehungsweise verheiratet – und damit aufenthaltsberechtigt waren, kam das Gericht zu dem Schluss, dass sich die Kläger nicht allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufgehalten hatten. Damit bestünde also auch ein Anspruch auf Grundsicherung oder Hartz IV.

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    :hmm:

  • Und noch etwas gefunden





    1.4 Ausschluss für Ausländer für die ersten 3 Monate ab Einreise Der Ausschluss soll laut Gesetzesbegründung Unionsbürger ausschließen, die sich für bis zu drei Monate ohne weiteren Aufenthaltsgrund hier aufhalten. Diese haben jedoch bereits mangels gewöhnlichen Aufent-halts keinen Anspruch. Der Ausschluss trifft in der Praxis vor allem aus Drittstaaten nachgezogene Ehepart-ner von Deutschen und Unionsbürgern. Das BSG hat den Ausschluss zu Deutschen nachgezogener Ehe-partner - auch im Hinblick auf Art 6 GG – für unzulässig erklärt (BSG B 4 AS 37/12 R, U.v. 30.01.2013). Die Argumentation des BSG ist grundsätzlich auf den Nachzug Familienangehöriger zu Unionsbürgern ü-bertragbar. Hielte man den Ausschluss für rechtens, könnten die nachgezogenen Ehepartner - integrationspo-litisch kaum sinnvoll - für die erste drei Monate Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel SGB XIII beanspruchen (dazu B.VII). Maßgeblich für die 3-Monatsfrist ist der (ggf. durch Tickets, eidesstattliche Versicherung usw. nachzuwei-sende) Tag der tatsächlichen Einreise, nicht die Vorsprache bei der Meldestelle, Ausländer- oder Sozialbe-hörde usw. Der Ausschluss gilt nach dem Wortlaut nicht für Ausländer, die als Arbeitnehmer oder Selbstän-dige tätig sind, und für deren Familienangehörige, sowie für Ausländer mit Aufenthaltstitel nach §§ 22 – 25 AufenthG.




    http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de › pdf › S...

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    :hmm:

  • Zitat

    Ein Hazzt4ler/Rentner, heiratet
    WARUM
    soll "ich" für seine Ausländische Frau aufkommen???


    Die Frage wird durch unser Grundgesetz eindeutig definiert:


    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.


    Ich kann beim besten Willen dort keine Einschränkung auf Hautfarbe, Religion, Geburtsort, Finanzkraft oder Nasenlänge erkennen. Meiner bescheidenen Logik nach basiert das Grundgesetz darauf, daß zumindest ein Ehepartner deutscher Staatsbürger ist. Punkt!

  • Ich war auch auf dem Sozialamt und habe gefragt. Die haben gesagt, nein sie hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Das wäre zwar bitter, aber es ist leider so.


    was gesagt wird, ist Schall und Rauch.
    Antrag stellen ... dann sollen die den mal schriftlich bescheiden und ablehnen.
    Mit der Ablehnung zu einem auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt gehen-


    Vorausgesetzt: es gibt eine Bedürftigkeit.
    Millionäre haben freinlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe, auch wenn sie schon mehr als 3 Monate in D leben


    was mich mal allgemein interessieren würde, wenn jemand selbstständig ist, kann er die eigene Frau pro forma bei sich einstellen z. B. 20 Std / Woche , um günstig an die KV ranzukommen?


    ja, warum nicht
    Dann aber auch die entsprechenden Sozialbeiträge und Steuern abführen


    Gelder können ja durchlaufen... von einem Kt zum Kt der liebsten und von dort wieder zurück. ( wenn das Geld knapp ist...)


    nun ja, so 1 zu 1 wird das nicht gehen, da wird der Staat auch was abhaben wollen



    Unserer Verfassung !!!!! Da muss Ich dich mal aufklären das wir gar keine haben. Schau Dir mal das uns Auferlegte GG § 146 an


    da muss ich widersprechen
    Bundesregierung | Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat

    Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.

  • @erne
    So werde ich es machen ;)


    Ich hab mir schon einen Anwalt der auf Sozialrecht spezialisiert ist rausgesucht.

    Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste :D
    Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
    :hmm:

  • Habe auch mal eine Frage:


    Der Aufenthaltstitel meiner Frau ist jetzt abholbereit. Boah... 110 Euro! Wofür?


    Meine Frage: Könnte sie jetzt zum Arbeitsamt gehen und sich arbeitslos melden und Hartz IV beantragen?

  • Der Aufenthaltstitel meiner Frau ist jetzt abholbereit. Boah... 110 Euro! Wofür?


    Meine Frage: Könnte sie jetzt zum Arbeitsamt gehen und sich arbeitslos melden und Hartz IV beantragen?


    Ihr hättet das umgekehrt machen müssen. Erst Hartz4 , dann Titel. Dann kostet es keine Gebühren...

  • Ihr hättet das umgekehrt machen müssen. Erst Hartz4 , dann Titel. Dann kostet es keine Gebühren...


    Aber die ersten drei Monate gibt es kein Hartz-IV. Und keine Sozialleistungen.

    Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste :D
    Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
    :hmm:

  • und wie geht das nun? Hartz4, eigene Grundsicherung vom Ehemann. Die Grundabsicherung der Ehefrau funktioniert dann wie wenn Sie nicht arbeiten kann und der Ehemann keine Arbeit findet?

  • Wie jetzt???
    Wer arbeiten will, findet auch Arbeit...
    und beim Mindestlohn von 8,50€ wären das bei einer 168-Stunden Woche stolze 6120€ brutto... 8o

  • Theoretisch kann sie auch Asyl beantragen ( sofortige Leistungen) und dann wenn dies abgelehnt wird, heiraten? Geht natürlich nur, wenn die Behörde vorher nichts weiß von der Bekanntschaft...Oder irre ich mich?

  • Früher hätte ich gesagt, sowas geht nicht, weil aussichtsloser Asylantrag und Einreise nur über sicheren Drittstaat möglich.
    Wenn sie jetzt aber mit einem griechischen Visum und zufälligerweise noch über Griechenland einreist, findet in absehbarer Zeit wohl keine Abschiebung statt, wenn die geltende Gesetzeslage nicht unerwarteter Weise wieder angewendet wird und wenn das richtig ist, was man der Presse entnimmt....:)))) (Das Dublin II Abkommen, wird demnach ja ignoriert, bzw. ist im Zusammenhang mit Griechenland nach meinem Wissensstand ausgesetzt.)
    Aber mach auf keinen Fall irgendeine Art von Verpflichtungserklärung bei diesem Unterfangen. Das könnte dich finanziell in den Ruin treiben.
    PS. poste mal, einen Erfahrungsbericht, wenn der Asylantrag gestellt wurde und du das erste Mal Kontakt mit einer zuständigen Behörde hattest.:))))

  • Ich überspringe mal ganz schnell alles damit ich dir auf deinen ersten Post antworten kann - ist denke ich auch für viele andere wichtig.


    Meine Frau und ich haben das selbe schon durchgemacht.
    Vom Jobcenter kam die Info "Kann sie nicht", doch ich habe mich damit nicht zufrieden gegeben...
    Es gibt einen Gesetzes-entscheid, dass eine Ausländerin aus einem Nicht-EU-Staat, verheiratet mit einem Deutschen IMMER Anspruch auf Sozialleistungen hat, nachdem sie eingereist ist und die AE zur Arbeit befähigt. Also hat sie in der AE stehen "Erwerbstätig nach §..." und befindet sie sich mit einem dauerhaften Wohnsitz in DE dann muss das Sozialamt die Grundsicherung zahlen. Sozialleistung bzw. die Grundsicherung ist aber kein Harz 4.


    Und anders sieht es aus, wenn der Ehemann kein Deutscher ist.
    Auch anders, wenn der Mann bereits so viel verdient, dass die Grundsicherung über den Ehemann gegeben wäre.
    Wenn die Frau direkt eine Aussicht auf einen Job hat (Bspw. über die Familie)
    Bei Selbstständigen... oder oder oder


    Meine Frau und ich haben das alles im November 2015 gemacht. Dazu gibt es sogar noch einen Thread hier :)
    Im Zuge der FZF sah das dann schrittweise so aus:


    1. Ich: Familienstatus in DE beim Bürgeramt geändert. Frau: Visum D in Kiev bekommen.
    2. Hier angekommen direkt bei Ausländerbehörde zusammen vorsprechen - Mietvertrag zeigen und sie wird dann bei einem wohnend angemeldet. Ausgehändigt kriegt man eine neue Meldebescheinigung. Ggf direkt Termin machen für die Aufenthaltsgenehmigung.
    3. Mit dem Pass der Frau (inkl. AE, ganz wichtig) und der Meldebescheinigung direkt zum Jobcenter.
    4. UND dort gilt auch immer: Jeder Antrag muss angenommen werden! Ich weiß nicht mehr wo ich das gelesen habe, aber ein Mitarbeiter des Jobcenters darf niemals direkt sagen "Wird eh nicht klappen, also sparen sie sich das". Man hat das Recht darauf, dass der Antrag geprüft wird. Zur Not hilft man mit dem von mir in dem Thread angesprochenen Gerichtsurteil... Der Antrag muss also angenommen werden... egal wie sehr die einen da schikanieren.

    Forget what hurt you but never forget what it taught you.

  • So haben wir das auch gemacht ;) Bin jetzt dann nur mal auf den Bescheid gespannt.......

    Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste :D
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    :hmm:

  • Heute kam der Bescheid vom Jobcenter .Ging ja richtig fix.Am Dienstag den Antrag erst abgegeben und heute war der Bescheid da.Und oh Wunder,was soll ich sagen.Meine Frau bekommt ab 01.September Geld :thumbup: Aber da sieht man mal wieder dass dort die linke Hand nicht weiß was die rechte macht :lol: Zuerst sagen sie die ersten drei Monate kein Geld,und auf einmal doch.....

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    :hmm:

  • Zuerst sagen sie die ersten drei Monate kein Geld,und auf einmal doch.....


    Das ist wieder mal typisch und wie ich gesagt habe... die erzählen viel wenn der Tag lang ist.
    Fakt ist, dass du eben deutscher Staatsbürger bist und deine Frau ab ersten Tag wo sie hier in DE mit einer AE (inkl. Erwerbstätigkeit) lebt auch Anspruch hat. Entsprechend fehlendes Geld ist dann nachzuzahlen falls der Anspruch besteht -
    Ende aus -


    Anders sieht es aus, wenn der Ehemann kein deutscher Staatsbürger ist.

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