Visum Antrag

  • Ich bin mit meinen Einladungen inzwischen satt im zweistelligen Bereich, aber nach so etwas hat wirklich noch nie jemand gefragt.


    Bei Einladungen im direkten Verwandtenkreis wurde auch nicht danach gefragt. Für Schwiegermutter musste ich nie eine formlose Erklärung schreiben.

  • Hallo zusammen,


    nachdem wir eine veraltete Adresse in der Verpflichtungserklärung angegeben haben, habe ich nun eine Korrekte Einladung.:D ;)
    Danke für den Tip, ich werde auf jedenfall dieses Schreiben verfassen. Ich habe zwei Fragen:


    1. Wenn dieses Visum abläuft z.B. ende Juni, wieviel Zeit muss vergehen, bis das neue Visum/Einladung beantragt werden kann?
    2. Bei der aktuellen Einladung (Multivisum) ist der Ersteinrase Tag auf: Anfang April datiert.
    Bevor ich den detailierten Plan erkläre eine Frage:
    Müssen alle reisen innerhalt von 3 hintereinander folgednen Monaten liegen? Oder ginge zB. auch:
    Reise1: April 2 Wochen
    Reise2: September 2 Wochen
    ?



    Danke
    Gruss

  • Man kann sofort einen neuen Visumsantrag stellen.
    Man kann sich maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengenraum aufhalten.
    Wie die Ein- und Ausreisen, sowie die Aufenthaltszeiten nun gestaltet werden ist einem selbst überlassen.
    (Das muss natürlich immer im Rahmen des gültigen Visums liegen. Wenn man nun ein Visum für eine Woche mit einer Einreise hat, geht das natürlich nicht.)

  • Eine Frage zu Punkt 2:
    2. Bei der aktuellen Einladung (Multivisum) ist der Ersteinrase Tag auf: Anfang April datiert.
    Bevor ich den detailierten Plan erkläre eine Frage:
    Müssen alle reisen innerhalt von 3 hintereinander folgednen Monaten liegen? Oder ginge zB. auch:
    Reise1: April 2 Wochen
    Reise2: September 2 Wochen


    Stellen die Behören dann ein Visum aus, wo explizit der Einreisezeitraum vermerkt ist?
    z.b:
    Reise1: 1-19.April
    Reise2: 23-29.August


    Oder wird dann angegeben: 1 April bis 29.August?


    ?

  • also heisst wenn das aktuelle Visum z.B. ende Mai endet, kann ich jetzt schon Termine bei den Behörden im Juni buchen?


    In einem schwebenden Visumverfahren ist keine neue Antragstellung möglich.

  • Multivisum


    Warum versteifst Du dich so sehr auf dieses Multivisum?
    Wie Du geschrieben hast, ist es ihr erstes Visum.
    Sicherlich kannst Du es beantragen...
    Aber ob es erfolgreich ist...
    Ich wette dagegen... :popcorn:

  • hehe ok :D
    Ich meine mit Terminen:
    Bei mir in der Ausländerbehöre, kann ich schonmal einen Termin vereinbaren, die checken ja nicht das gerade eins läuft bzw. wurde bei dem jetztigen Anruf nicht gefragt ob schon eins läuft oder nicht


    Problem: Mann muss ja immer lange auf diese Termine warten

  • hehe ok :D
    Ich meine mit Terminen:
    Bei mir in der Ausländerbehöre, kann ich schonmal einen Termin vereinbaren, die checken ja nicht das gerade eins läuft bzw. wurde bei dem jetztigen Anruf nicht gefragt ob schon eins läuft oder nicht


    Problem: Mann muss ja immer lange auf diese Termine warten


    Das Problem kenne ich, ist hier leider auch so (oder wir leben in der selben Stadt :P ).
    Wie lange gilt denn die Verpflichtungserklärung? Wenn das Visum für die zweite Reise im Gültigkeitszeitraum der Verpflichtungserklärung liegt, könnt Ihr sie recyclen äh wiederverwenden.

  • Das Problem kenne ich, ist hier leider auch so (oder wir leben in der selben Stadt


    Termin für Verpflichtungserklärung???
    Ich fahre zur Ausländerbehörde, reiße die Tür auf und rufe:
    Moinsen... Ich hätte gerne eine Verpflichtungserklärung..."
    Dann fragt der gute Mann:
    "Moinsen... Personalausweis? Lohnabrechnungen? 25€? Mietvertrag?"
    Dann sage ich:
    "Ja, ja, ja, nein, aber Eigentumsnachweis."
    Dann sagt er:
    "Mit Ihnen macht das arbeiten Spaß. Kommse rein..."

  • :D :) Ja da sind die bayer anders drauf :/


    eine Frage zu dieser Erklärung:


    Reicht es wenn ich schrei be blabla...Freundin einladen ....ich garantiere für alles-----Reiseplan erwähne....ende


    Oder muss ich da mehr in die tiefe gehen? Also persönliche Dinge erwähnen und beschreiben?


    Gruss

  • :
    Reicht es wenn ich schrei be blabla...Freundin einladen ....ich garantiere für alles-----Reiseplan erwähne....ende


    Oder muss ich da mehr in die tiefe gehen? Also persönliche Dinge erwähnen und beschreiben?
    Gruss


    Ja, warum nicht. Das reduziert die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung. Es ist ja das erste Visum für sie.

    • Es ist für die Schreibtischhengste in den grauen Botschaften immer wieder schön zu erfahren, was sich im wirklichen Leben abspielt.
    • Zitat österreichischer Botschaftsmitarbeiter: "Oft muss man die eigenen Staatsbürger vor möglichen negativen Folgen schützen. Und bei einem nicht geringer Teil der vergebenen Visa will der Einladende die Verpflichtungserklärung widerrufen, weil sich die Dame mit dem Visum woanders rumtreibt." Wenn Durch Deine Schilderung hervorgeht, dass hier nicht ein Ahnungsloser eingekocht wurde oder ein Zuhälter Damen für das horziontale Gewerbe einlädt, hast Du das Ziel erreicht.
  • Ja da sind die bayer anders drauf :/


    Das ist nach meiner Erfahrung im wesentlichen eine Frage bzgl. Größe und Arbeitsbelastung der ABH und keine Frage des Bundeslandes.
    Die aktuelle Arbeitsbelastung durch die Asylsuchenden hat mancherorts die Wartezeiten auf einen Termin deutlich nach oben schnellen lassen.


    Gruß
    Siggi

  • Da kannst due recht haben. als Beispiel Beantragung eines Reisepasses (Grün, für ein Jahr). kann ich bei uns in der Gemeindeverwaltung drauf warten, anderswo soll das riesige Schwierigkeiten machen. Meine Ex hat für ihre Tochter (meine Nichttochter) 6 Jahre alt, so einen beantragt, nach der Wartezeit hätte sie gleich einen richtigen roten Pass beantragen können. und das auch in Sachsen, aber eben in Doppeldoof.

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zum Antragsformular für die Botschaft:
    pdf_visa_musterantrag.pdf


    Punkt 18: wurde in den letzten 3 jahren ihr Antrag abgelehnt? Wenn ja wann und welche Botschaft?


    Von meiner Freundin wurde vor 2 Jahren die Studentenvisa Verlängerunge, in der Ausländerbehörd in Deutschland abgelehnt. Muss dieses auch angegeben werden?


    Danke


    Gruss

  • Die ABH stelle Visa aus? Wirklich? Waren das nicht Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis? Wenn ja, müsste es nicht angegeben werden, denn eine AE ist kein Visa.


    Gruß
    Siggi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!