90 Tage Regelung auch für KFZ?

  • Hallo,
    habe gerade zum ersten mal von der 90 Tage Regelung gelesen. Wie ist das zu verstehen? Vorallem bei weniger Tagen, zB 30?
    Und wie sieht es aus wenn ich z.B 80 Tage mit dem Auto dort bleibe, dann mit dem Flieger ausreise und im wieder nach dem erlaubten Einreisedatum hinfliege? Wie lange darf das Auto dort sein?

  • Hi,
    die Regelung besagt, dass dein Auto, wenn Du Ausländer bist, ein Jahr ununterbrochen in der Ukraine bleiben kann, ohne irgendwas, wie Anmeldung usw. zu veranlassen.
    Es gibt hier keine 90 oder 60 Tage Regelungen.
    Das sind Fehlinformationen.
    Vor vielen vielen Jahren war das Mal so.
    Du kannst auch ohne Auto wieder ausreisen, allerdings könnte man dich unendlich an der Grenze löchern.
    Die Ausreise verweigern kann man aber erstmal nicht.
    Soweit die Theorie.

  • Moin,


    wenn Du 80 Tage ununterbrochen mit dem Auto in der Ukraine bleibst (ohne daß das kfz dort registriert ist), erwartet Dich bei der Kfz-Ausreise eine Überraschung. Maximal kann ein Ausländer 60 Tage am Stück mit dem ausländischen Kfz in der UA bleiben. Im Gegensatz zur 90-180-Tage-Regel für Besucher, wo 90 Tage maximaler Aufenthalt innert des zurückgezählten halben Jahres bei beliebiger Ein-/Ausreise gestattet sind, geht es beim Kfz nur um 60 Tage, die der Wagen am Stück in der Ukraine verbleiben kann. Bei jeder Neueinreise mit dem Kfz wird dieser 60-Tage-Zähler auf eins zurückgesetzt.


    p.s.: Sehe gerade an Ahrens Beitrag, daß die 60-Tage-Regel obsolet ist. Vor 2 1/2 Jahren war diese Regel für Touristen jedoch noch gültig. Sieh es also als einen kleinen geschichtlichen Abriß an. ;)

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • @Ahrens, kannst Du mal den Gesetzestext zum einjährig limitierten Aufenthalt nicht registrierter, ausländischer Kfz für Nicht-Residenten bzw. für gewöhnliche Touris verlinken?

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Na immerhin kannst Du die 90 Tage, die Anfangs zur Debatte standen, schonmal ausschließen. ;)

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Ich war von November bis Februar mit meinem deutschen Auto in der UA. An der Grenze hat niemand Notiz davon genommen, außer natürlich die übliche Prozedur, Fahrzeugschein, grüne Versicherungskarte, Führerschein und Pass vorzulegen.

  • @Ahrens, kannst Du mal den Gesetzestext zum einjährig limitierten Aufenthalt nicht registrierter, ausländischer Kfz für Nicht-Residenten bzw. für gewöhnliche Touris verlinken?


    Nein.....:)))
    Wir haben das schon mehrfach erruiert und mir ist das mit meiner beschränkten Logik nicht zugänglich....:))
    Das ist so ein Fall, den man einfach so hinnehmen sollte....:)))
    Du wirst niemanden finden, der Dir das erschöpfend erklären kann.
    Jedenfalls nicht logisch.
    Links und Gesetzeszitate führen nur zur Verwirrung.

  • Ich habe in den frühen Jahren meiner UA-Aufenthalte, als die 60 Tage Regel noch voll gültig war, immer mindestens 5-6 Monate am Stück in UA verbracht.
    Interessanterweise hat es bei der Ausreise auch nie irgendwelche Fragen gegeben.


    Einmal hat ein Milizionär mitten im Lande versucht, ein bißchen Geld wegen des Überzugs abzufassen. Hab ihm die 50 grn gegönnt. Hat sich auch freundlich bedankt....

  • ICH weiß, daß wir immer wieder bei der Frage an diesem Punkt enden. Daher ist es mir auch wichtig, etwas in der Hand zu halten, wenn ICH es mir doch mal überlegen sollte, als Touri länger als besagte 60 Tage mit Kfz in der Ukraine zu verweilen. Es bringt niemanden etwas, wenn er sich auf unsere Diskussion verlassend, bei der Ausreise wegen überzogener Fristen von den Zöllnern in die Mangel genommen wird. In einem solchen Fall wäre einzig hilfreich, den ukrainischen Beamten einen Ausdruck entsprechenden Gesetzes unter die Nase zu halten.


    Wie ICH bereits oben schrieb, war ICH in 2015 in der Zwangslage, das Auto wegen besagter 60 Tage kurz nach meiner umfangreichen Operation rauszuholen. Alle ukrainischen Zollbehörden, mit denen meine Holde damals in Kontakt trat, bestätigten ihr die 60-Tage-Regel inkl. der zugehörigen Bußgeldregelungen.


    Die Aussage unserer @OBM100 und @AlexanderUA in Verbindung Deiner obigen Meldung mach Mut, doch kann auch dies auf Glück oder Zufall beruhen. Und aus diesem Grunde wären einschlägige Gesetzestexte zu der Problematik nicht fehl am Platze.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Dazu wird es nicht kommen.
    Jedem ist klar, dass der Wagen ein Jahr in der Ukraine bleiben kann, wenn Du deinen deutschen Reisepass vorzeigst.
    Damit würde ich es bewenden lassen.


    Egal ob Du Eine Auffenthaltsgenehmigung hast oder nicht. Ob Du länger als 180 Tage in der Ukraine bist und steuerlicher Resident bist.
    Und genau hier fangen die Probleme an. Aber auch nur wenn man Sie sucht.....:)))
    Ich hatte in dem Zusammenhang immer versucht meine Aufenthaltsgenehmigung zu verbergen. Was aber auch völlig unnötig ist.
    Die Regelung wird auch für Leute mit Auffenthaltsgenehmigung angewendet und sogar, wenn sich diese über 180 tage in der Ukraine aufhalten. Was mir allerdings vollkommen unerklärlich ist. Alles was ich dazu bislang staatlicherseits vernommen habe, gibt sowas nicht her.
    Denn der Begriff "Resident" ist etwas unklar gefasst und wenn man die verschiedenen Verordnungen und Gesetze zu dem Thema liest, dann stellt man fest, dass sich das wiederspricht. Jedenfalls nach meiner Logik. Denn es gibt ja auch Ausländer die unter einen wie immer gefassten Begriff eines Residenten fallen....:)))
    Ansonsten besagt der Zollkodex eindeutig, Das sich ein Ausländer hier Autos für ein Jahr einführen kann.
    Den Rest muss man dann ignorieren. Macht auch jeder Polizist und Zöllner.
    Mir ist auch noch kein Fall untergekommen, dass das irgendwie in Zweifel gezogen wird.
    Das findet nur in Foren statt.
    Im Gegenteil, wenn Du mit Gesetzen rumwedelst und der Zöllner oder Polizist auf die Idee kommt das zu lesen, dann kann das nur zu Problemen führen, wenn er die selbe Logik an den Tag legt, wie ich.


    Eine 60 Tage Regelung gilt für Ukrainer, welche keine Residenten in der Ukraine sind und sich beim Konsulat zumindest als zeitweise Auslandsukrainer angemeldet haben.


    Früher galt das für Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung.
    "Residenten" wurden damals genau wie Ukrainer behandelt und durften sowas nur kurz unter bestimmten Vorraussetzungen einführen.
    Die Fahrzeuge mussten dann mindens zeitweise in der ukraine beim Zoll und Mreo angemeldet werden und haben ukrainische Dokumente und Nummernschilder erhalten. Dann konnten sie zuerst ein Jahr, später dann 2 Jahre hier bleiben.


    Nebenbei, denke ich, dass das ein Missverständnis ist.
    Diese Regelung ist schon seit mindestens 2014 oder länger in Kraft, wenn ich mich nicht irre.
    Die Zöllner haben beantwortet was für deine Frau gilt, wenn sie Auslandsukrainer ist.
    Wenn Die Kiste dazu noch auf Deine Frau zugelassen war, macht die Sache auch Sinn.

  • Ich habe in den frühen Jahren meiner UA-Aufenthalte, als die 60 Tage Regel noch voll gültig war, immer mindestens 5-6 Monate am Stück in UA verbracht.
    Interessanterweise hat es bei der Ausreise auch nie irgendwelche Fragen gegeben.


    Einmal hat ein Milizionär mitten im Lande versucht, ein bißchen Geld wegen des Überzugs abzufassen. Hab ihm die 50 grn gegönnt. Hat sich auch freundlich bedankt....


    Das hat den einfachen Grund das kein Überzug vorliegt.
    Ansonsten würde das keine 50 Grn kosten.
    Ganz früher wurde das Augenmerk nur auf die Ausfuhr gelegt.
    Wie lange man damit da war, spielte praktisch keine Rolle, bzw, hat keinen interessiert.
    Die Probleme fingen an, wenn man nach 60 Tagen ohne Auto an der Grenze aufgetaucht ist.
    Das war bis etwa 2004/2005 so.

  • Nebenbei, denke ich, dass das ein Missverständnis ist.
    Diese Regelung ist schon seit mindestens 2014 oder länger in Kraft, wenn ich mich nicht irre.
    Die Zöllner haben beantwortet was für deine Frau gilt, wenn sie Auslandsukrainer ist.
    Wenn Die Kiste dazu noch auf Deine Frau zugelassen war, macht die Sache auch Sinn.


    Meine Holde spricht sowohl russisch als auch ukrainisch. Sie ist ganz gewiß in der Lage meinen Fall den entsprechenden Behörden korrekt und zweifelsfrei nachvollziehbar zu schildern. Und das tat sie. Sie war zu besagtem Zeitpunkt keine Auslandsukrainerin und der Wagen war auf mich und nur auf mich zugelassen. Die Sachlage schilderte sie inklusive meines gesundheitlichen Zustandes, der ein selbständiges Rückführen meines Kfz innert besagter 60 Tage verunmöglichte. Zum fristgemäßen Rausholen des Kfz hatte ICH dann einen deutschen Fahre dabei. Es war nie die Rede davon, was für meine Holde gelten würde oder daß das Kfz auf sie zugelassen gewesen wäre. Die Behörden sagten ihr nunmal, daß es selbst für solch einen Extremfall wie bei mir keine Ausnahme gibt und zeigten ihr den Bußgeldkatalog für die Überziehung schwarz auf weiß.


    Belassen wir es dabei, bevor in meinen konkreten Fall noch mehr hineingedichtet wird, was so nicht war. Ist dann wohl seit 2014 alles ein nicht zu belegendes Mißverständnis... wenn ich mich nicht irre.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Ganz sicher ein Missverständnis.


    Geht mir auch immer so wenn ich meine Freundin zur Bank oder irgendwelchen Behörden schicke.
    In der Regel geht Sie da 2 Mal hin, weil Sie beim ersten mal mit falschen Informationen nach Hause kommt..
    Ob das nun an ihr oder am jeweiligen Amt liegt, will ich lieber nicht beurteilen....:)))
    Mich beschleicht aber dass Gefühl dass ersteres der Fall ist...:)))
    Was man nicht im Kopf hat muss man eben in den Beinen haben....:)))

  • . In einem solchen Fall wäre einzig hilfreich, den ukrainischen Beamten einen Ausdruck entsprechenden Gesetzes unter die Nase zu halten.


    In dem korrupten Saustall kannst Du den ukrainischen Beamten auch einfach etwas etwas bunt bedrucktes Papier unter die Nase halten.
    Manchmal wird hier wirklich zu kompliziert gedacht.


    Gruß


    Martini

  • In dem korrupten Saustall kannst Du den ukrainischen Beamten auch einfach etwas etwas bunt bedrucktes Papier unter die Nase halten.
    Manchmal wird hier wirklich zu kompliziert gedacht.


    Gruß


    Martini


    Komisch, immer wenn ich das versuche klappt es nicht und die Typen weisen es vehement zurück. Nicht mal die Bullen kann man mit Bargeld mehr ruhigstellen. Hab ich jetzt schon öfter versucht, aber sie haben es strickt zurückgewiesen und nur Kartenzahlung angenommen.

  • Mal was anderes in dem Zusammenhang. Die Regelung fuer "Eurobljach" ist ja in Sichtweite. Die Fahrzeuge sollen mit einem symbolischen Betrag legalisiert werden.


    So rein von der Theorie her koennte jemand aus meinem Umfeld mein DE Auto in UA auf sich legalisieren.

    Wenn ich dann mit den DE Kennzeichen ausreise, ist an der Grenze im Computer alles roger und wieder rein gehts mit UA Blech?


    Nur mal so laut gedacht weil mir das mit den DE Kennzeichen echt schwer (bzw. teuer) im Magen liegt :(

  • Ich hab hier schon seit Jahren keine Strafe mehr bezahlt obwohl ich normalerweise mit Verkehrsregeln eher auf Kriegsfuss stehe und sofort bleche, wenn ich in Deutschland bin.
    Von daher fehlt mir ein bischen die persönliche Erfahrung in letzter Zeit.
    Die Kontrollen und Verfolgung von Bagatellen im Strassenverkehr haben deutlich nachgelassen.
    Seit den letzten Jahren, würde ich direkte Bestechungsversuche von sich aus, aber besser sein lassen.
    Was dabei rauskommen kann, wenn man an die falschen gerät steht in keinem Verhältnis zur möglichen Ersparnis.
    Das wird scheinbar zusehends unüblich im Strassenverkehr.

  • Das wird scheinbar zusehends unüblich im Strassenverkehr.


    Schade, man konnte sich so richtig einfach in Korruption üben. Die Polizei zu bestehen ist man als Westeuropäer gar nicht gewohnt, da kamen diese Übungsstunden zu bezahlbaren Preisen gerade recht.


    Gruß
    Siggi

  • Naja, ich würd es damit vergleichen, wenn man in Deutschland dem Freund und Helfer 5000.- Euro unter die Nase hält, wenn man bei Rot über die Ampel gefahren ist und die Punkte nicht gebrauchen kann.
    Schätze das Resultat ist dasselbe wie in der Ukraine.
    Die Preise sind nur andere....:)))

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