Aufenthaltsgenehnigung nach Heirat in D mit Namensänderung

  • Hallo liebe Forummitglieder,


    meine Verlobte und ich wollen im August diesen Jahres uns in Deutschland das Ja-Wort geben, und wir freuen uns schon sehr darauf.


    Wir wollen dauerhaft in Deutschland leben und wir haben jetzt unterschiedliche, teilweise verwirrende Aussagen bekommen, wie die Aufenthaltsgenehmigung für meine Verlobte zu bekommen ist.


    Sie wird meinen Nachnamen annehmen, Namensgebung nach deutschem Recht.


    Sie wird zur Heirat ein nationales Heiratsvisum haben, ist bereits beantragt, die Anmeldung im Standesamt in D ist auch schon abgeschlossen.


    Da durch die Namensänderung prinzipiell ihr jetziger Pass "ungültig" wird, sind wir jetzt nicht ganz sicher, welches der günstigste Weg ist, um ihre Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen?


    1.) Zurück nach UA nach der Heirat, nationalen Ausweis und Reisepass mit neuem Namen beauftragen, und damit zurück nach D mit Familienzusammenführungsvisum


    2.) Gibt es eine andere Möglichkeit, ohne erneut ein FZ-Visum beantragen zu müssen (geht das nicht auch eventuell wenn sie sich als "dauerhaft im Ausland Lebende" irgendwie registriert über ein Konsulat oder so ähnlich?


    Über hilfreiche Tipps wären wir sehr dankbar!


    Herzlich,
    Holger&Marina

  • Herzlich willkommen hier.
    nach dem ukrainischen Passgesetz, hat man 30 Tage um seinen neuen Namen im inneren Pass/Plasikkarte zu ändern.
    Anderenfalls wird möglicherweise eine überschaubares Busgeld fällig.
    Der praktikabelste Weg ist meiner Ansicht nach die Passänderung bei einer Rückkehr in der Ukraine. z.B. im Urlaub.


    Ansonsten ist das hier in unserem FAQ-Bereich oben Rechts, beschrieben.
    Die genannten fristen der Reisepassneuausstellung sind aber derzeit wegen Arbeitsüberlastung der Behörden und Engpässen bei der Passformulardruckerei nicht mehr realistisch. Das kann mehrere Monate dauern, Völlig egal was im Internet steht und was die Behörden derzeit dazu verbreiten.
    Das wurde hier in den FAQ bislang nicht geändert, weil sich das mittelfristig wieder normalisieren sollte.
    Das zieht sich aber mittlerweile bereits fast ein Jahr hin.


    http://forum-ukraine.de/wffaq/…d-Familienzusammenf-hrung


    Ansonsten kann man das auch durch vorübergehende, bzw., ständige Registrierung bei der ukr. Botschft als Auslandsukrainer über die Botschaft laufen lassen. Ist meiner Meinung nach aber weniger praktikabel als die Änderung in der Ukraine.


    Ein neues FZ-Visum muss normalerweise nicht beantragt werden.
    Einerseits ist das über die Visafreie Einreise abgedeckt.
    Das macht zumindest bei der Ausreise und Flugbuchung also keine Probleme wie früher.
    Zur Einreise in den Schengenraum ist der Aufenthaltstitel (Plasitkkarte) in Verbindung mit Reisepass ausreichend. Zumindest wenn per Flugzeug direkt nach Deutschland eingereist wird.
    Ausserdem kann man sich den alten Pass nach Ungültigmachung wieder aushändigen lassen.
    Wenn man ganz sicher gehen will, kann man sich vor Ausreise noch eine Vorabzustimmung zur Visaerteilung bei der örtlichen Ausländerbehörde ausstellen lassen.
    Falls es auch irgendeinem Grund dann doch nötig ist ein neues Visum zu beantragen kann die Botschaft das dann ohne Rücksprache mit der Ausländerbehörde in einem Tag ausstellen.

  • Namensaenderung ist doch 70er?


    Sinnigerweise kann man ja in DE einen Familiennamen waehlen und in UA einen anderen oder die Aenderung da oder dort auch ganz sein lassen.


    Da die deutsche Heirat in UA total uninteressant ist wenn ihr eh in DE leben wollt, bleibt man da einfach beim alten Namen und muss auch kein Dokument anfassen.


    Bei der Aufenthaltsgenehmigung spielt der Name im UA Pass keine wirkliche Rolle. Da steht aus deutscher Sicht der Familienname nach ukrainischem Recht drin und der kann und darf auch auf Dauer ganz anders sein (schleppende Namensfuehrung). In der Aufenthaltsgenehmigung steht dann der UA Familienname und der Ehename der in DE gilt.

    Wenn man dann mal Langeweile und das unbedingte Beduerfnis hat auch nach UA Recht den ev. holperigen deutschen Familiennamen mit sich herumzutragen, kann man den bei der Registrierung der Ehe in UA immer noch aendern. Und dann ist man ja eh da und erledigt den Passkram.

  • Das kann verschiedene Schwierigkeiten machen, die teils erst später auftauchen.
    Wenn man z.B. in der Ukraine geheiratet hat, erteilt die Dt. Botschaft auch kein Visum, wenn im Reisepass der alte Name steht, in der Heitatsurkunde aber ein anderer.
    Aber das ist ein anderer Fall als der beschriebene.

  • Meine Erfahrung ist, daß es unterschiedlich gehandhabt wird.
    Meine Frau ist 2015 mit Heiratsvisum nach Deutschland gekommen. Nach der Heirat wurde von der Ausländerbehörde direkt ein Aufenthaltstitel für ein Jahr ausgestellt, allerdings mit der Forderung innerhalb von 6 Monaten einen Paß mit geändertem Familiennamen vorzulegen und innerhalb dieser Zeit sich zu einem Integrations-und Deutschkurs Level B1 anzumelden.
    Meine Frau benötigte dann in der Ukraine fast 3 Monate für die Passänderung. Erst einen Identifikationscode bekommen, dann Inlandspaß ändern, dann neuer Reisepaß.
    Für den Grenzübertritt mit einem Reisepaß der nicht zum Aufenthaltstitel paßt, hatte sie dabei: Kopie des alten Reisepasses, Kopie der Heiratsurkunde.
    Mit dem neuen Reisepass wurde dann ein neuer Aufenthaltstitel ausgestellt, allerdings mit den Zeiten des alten Aufenthaltstitels, also die Zeit wurde dadurch nicht verlängert.
    Das war die Situation in Bayern.
    -
    Eine Freundin meiner Frau heiratete wenige Tage vor uns in Sachsen. Dort wurde eine Passänderung nicht gefordert.
    -
    Es ist natürlich möglich, daß sich die Gesetze zwischenzeitlich geändert haben, ich glaube aber, daß es in Deutschland diesbezüglich keine Änderung gab. Über ukrainische Änderunen kann ich nichts sagen.

    Nur so lange ist uns der Friede sicher, solange wir des Sieges sicher sein können!
    Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben,
    - die Sterne der Nacht, - die Blumen des Tages - und die Augen der Kinder

  • Hallo nochmal,
    vielen Dank Herr Ahrens, rsl und chopper dür Ihre/Eure Antworten!! Ich werde nächste Woche mal zum Ausländeramt gehen und unser Vorhaben schildern.


    P.s.: Die Namensänderung ist nicht 70er

  • Hallo. Du schriebst "Sie wird zur Heirat ein nationales Visum zur Eheschließung ...."


    Das braucht es nicht, sondern das geht so:


    Sie besucht dich (bekanntlich ohne Visum), ihr geht auf dein Standesamt und bekommt gesagt welche Unterlagen von ihr vorgelegt werden müssen und in DE von einem amtlichen Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden müssen. Ihr Reisepass, ihren Ausweis, ihre Geburtsurkunde, ihre Eheurkunden / Scheidungsurkunden (falls Vorehen bestanden) und wo möglich von ihrer Stadt ein Dokument, welches besagt, dass sie dort gemeldet ist und derzeit unverheiratet. Wo Übersetzer finden? Gerichtliche Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen suchen




    Infos dazu z.Bsp beim OLG Stuttgart im Internet. Link geht nicht. pdf in der Anlage


    Ihr zweiter Besuch: Ihr gebt alles beim Standesamt ab. Dort wird überprüft und die Sache an das zuständige OLG zur Urkundenüberprüfung vorgelegt. (Dauert ca 4 Wochen).


    Ihr dritter Besuch, bzw falls zweiter Besuch lange sein wird: OLG meldet grünes Licht, ihr geht wieder aufs Standesamt und meldet die Schließung der Ehe an. Man bekommt einen Termin. Bei diesem Termin wird geheiratet.


    Zurück in der UA: Als erstes lässt sie neuen Ausweis und Reisepass machen. Dauert cirka 4 Wochen. Damit diese (warte)Zeit nicht ungenutzt sein wird, holt sie sich über die Webseite der Dt. Botschaft Kiew ein Ticket (noch mit ihrem alten Reisepass). Die Bearbeitung dieses Tickets kann im Netz verfolgt werden. Es wird eine PIN erteilt.


    Wie gesagt, nach 4 Wochen sind beide Pässe fertig, nach weiteren 2 - 4 Wochen steht der Termin bei der Dt Botschaft zur Erteilung des Visums zur Familienzusammenführung. FZF Visum. Dann muss sie hin. Ohne Zertifikat A1 geht es natürlich nicht !!!


    Da die deutsche Behörde ( Konsularabteilung der Botschaft Kiew ) ein deutsches Dokument ( Eheurkunde aus deiner Stadt ) vorliegen hat, bedarf es keinerlei Übersetzungen, Beglaubigungen etc.


    Visum ist im neuen Pass, deine Frau reist nach DE ein. Schritt 1: Anmeldung im Bürgeramt (zu deiner Wohnung). Schritt 2: Anmeldung bei deiner Krankenversicherung. (Damit ist sie über dich Familienversichert). Schritt 3: Ausländerbehörde. (geht meist nur nach Terminvergabe). Dort wird der elektronische Aufenthaltstitel beantragt. Dauert ca 4 Wochen. Schritt 4: Mitteilung beim Finanzamt, dass du jetzt verheiratet bist. Steuerklasse und so..


    Alle Schritte lassen sich bei guter Planung an einem Tag realisieren.

  • Ich frage nur mal blöd dazwischen: Was spricht gegen eine Hochzeit in der Ukraine?

    Вежливый мужчина спросит: 'можно я приеду?', 'можно я встречу?', 'тебе помочь?'. Хороший мужчина скажет: 'я приеду', 'я встречу', 'я помогу'. Настоящий мужчина: приедет, встретит, поможет!

  • Hallo Magnitka,


    alles mit OLG und so weiter ist schon durch!;)
    Standesamttermin steht auch.
    Zur eigentlichen Heirat braucht sie doch ein Heiratsvisum, sonst stellt sich spätestens die Ausländerbehörde quer, eine AE zu erteilen.


    Hallo Feindflieger,


    Standesamt in D, kirchlich in UA - so sind alle Verwandten happy und es sind keine Schwierigkeiten im zukünftigen Einbürgerungsprozesa zu erwarten (ich sage nur Behörden in Deutschland) :)


    Viele Grüße Euch!

  • Mahlzeit.
    Es kann auch ohne Visum geheiratet werden, allerdings muss dann zur Visaantragstellung wieder ausgereist und das Visum zur Familienzusammenführung bei der Botschaft beantragt werden.
    Im oben beschriebenen Fall der Heirat in Deutschland mit anschliessender Wohnsitznahme, wird das eben vorher gemacht.
    Das wurde vor Jahren meistens so gemacht und in Deutschland geheiratet, weil das im Vergleich zur Ukraine einfacher war.
    Nun ist es durch den Wegfall der Erfordernis des Ehefähigkeitszeugnisses genau umgekehrt und die Heirat in der Ukraine geht schneller und es ist von der Anzahl der erforderlichen Unterlagen her gesehen, eben einfacher in der Ukraine zu heiraten.
    Man kann es machen wie man will.
    Ist im wesentlichen eine Frage der Planung.

  • Es kann auch ohne Visum geheiratet werden, allerdings muss dann zur Visaantragstellung wieder ausgereist und das Visum zur Familienzusammenführung bei der Botschaft beantragt werden.


    Wobei man nach Antragstellung in UA direkt wieder in DE einreisen kann. Das ist schon eine große Erleichterung im Vergleich zu den Zeiten vor der Visafreiheit.


    Gruß
    Siggi, bei dem es damals ohne Ausreise nach UA ging

  • Ja stimmt, wenn man denn den Sprachtest hat und ggf. die Papiere auf den neuen Namen geändert hat, ansonsten gibts bei der Botschaft kein Visum.


    Aber selbst ohne Sprachtest, kann man alle 90 Tage für 90 Tage nach DE. Den Sprachtest und Kurs kann man auch in DE machen.


    Ich kann mich noch erinnern, als ein Bekannter vor einigen Jahren für seine Frau ein Besuchsvisum für DE wollte. Abgelehnt, da sie verheiratet waren wg. fehlendem Rückkehrwillen!


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Magnitka,


    alles mit OLG und so weiter ist schon durch!;)
    Standesamttermin steht auch.
    Zur eigentlichen Heirat braucht sie doch ein Heiratsvisum, sonst stellt sich spätestens die Ausländerbehörde quer, eine AE zu erteilen.


    Viele Grüße Euch!


    Die Anderen haben es auch schon beantwortet, noch einmal zum Mitschreiben )). Für die Eheschließung braucht deine Verlobte weder ein Visum, noch ein Sprachzertifikat.


    Nach der Eheschließung muss deine Frau zurück, um mit nationalem Visum (Familiennachzug zum Ehemann) nach DE einzureisen. Wäre deine Verlobte mit Heiratsvisum (Visum zur Eheschließung) nach DE eingereist, dann bräuchte sie nicht mehr zurück in die UA.
    Ohne Sprachzertifikat erteilt die dt. Botschaft kein Visum. Weder zur Eheschließung, noch zum Familiennachzug.


    Nur mit dem richtigen Visum, hier: Familiennachzug, erteilt deine ABH den Aufenthaltstitel (i.d.R. besagte Karte)


  • @hr8984
    Wenn Deine Frau ein Heiratsvisum (nationales Visum hat), dann ist doch alles gar kein Problem.
    Den Aufenthaltsitel bekommt sie von der Ausländerbehörde sofort nach der Heirat in D.
    Dieser wird auf den neuen Namen ausgestellt. Evtl. steht darin noch ein Hinweis, dass in ihrem Reisepass noch der Mädchenname steht.
    Die neuen Pässe (Inland - u. Reisepass) müssen in UA gemacht werden (da noch sie noch nicht beim ukr. Konsulat in D registriert ist).
    Infos hier:
    https://kiew.diplo.de/ua-de/se…03-wiedereinreise/1271620
    Nachdem sie einen neuen Pass hat, nochmals zur Ausländerbehörde, um den Aufenthaltstitel zu aktualisieren (Hinweis auf Mädchenname weg; HInweis zur Reisepass-Nummer,Gültigkeitsadetum Reisepass ändern).

  • @hr8984
    Gern geschehen.


    Wenn das mit den Pässen erledigt ist, wäre anzudenken, ob sich deine Frau beim zust. ukr. Konsulat in D als dauerhaft im Ausland lebende Ukrainiern registriert.
    Vorteil der Registrierung ist z.B, dass sie sich dort einen neuen Reisepass ausstellen lassen kann, wenn ihr alter Reisepass droht abzulaufen (Anmerkung: Inlandspass muss immer in UA gemacht werden)
    Aussderdem ist die Registrierung Voraussetzung dafür, dass sie sich ausbürgern lassen kann, wenn sie sich mal entscheiden sollte, Deutsche zu werden.

  • @Magnitka
    meine das mal irgendwo gelesen zu haben. Kann sein, dass das nicht stimmt
    Jedenfalls ist auf dem elektr. Aufenthaltstitel, die Reisepassnummer eingetragen. Diese Nummer wird bei Passwechsel dann wohl eine andere sein.

    Gruß
    MaBo

  • Da durch die Namensänderung prinzipiell ihr jetziger Pass "ungültig" wird,


    warum sollte das so sein?
    Die Namenserklärung gilt erstmal nur für den deutschen Rechtsbereich, nicht für den urkainischen.
    Und da der UA Reisepass nach UA Recht ausgestellt ist, bleibt auch der RP auf den alten Namen gülitg, solange sie ihn nicht in UA gendert hat


    1.) Zurück nach UA nach der Heirat, nationalen Ausweis und Reisepass mit neuem Namen beauftragen, und damit zurück nach D mit Familienzusammenführungsvisum


    ja, z.B. so ... aber FZF Visum braucht man nicht.Wenn man das so gleich machen will, geht man nach der Eheschliessung zur ABH und beantragt eine AE.
    a) man bekommt die AE auf den in D gültigen Namen mit Hinweis, dass im entsprechenden RP noch der alten Name steht
    b) man weist darauf hin, dass man die AE nur auf den neuen Namen beantragt und eine Fiktionsbescheinigung (FB) braucht. Mit dieser gilt das Eheschliessungsvisum weiter, man kann damit wieder in die UA, alles erledigen, mit dem Eheschliessungsvisum+FB reist man wieder ein und holt seine AE bei der ABH ab.


    Nciht vergessen, dass die dt. Eheurkunde für den UA Rechtsbereich apostilliert werden muss.
    Ohne Eheurkunde mit Apostille (und Übersetzung) gibt es keinen neuen Inlandspass auf den neuen Namen und keinen neuen RP.


    nach dem ukrainischen Passgesetz, hat man 30 Tage um seinen neuen Namen im inneren Pass/Plasikkarte zu ändern.


    ja, nachdem der neue Name für den UA Rechtsbereich gilt.
    Gilt er aber nach einer Eheschliessung in D nicht unmittelbar -- erst nach Änderung in UA.


    Sinnigerweise kann man ja in DE einen Familiennamen waehlen und in UA einen anderen oder die Aenderung da oder dort auch ganz sein lassen.


    eben


    schleppende Namensfuehrung)


    "hinkende" Namensführung (kann man googeln)


    Das kann verschiedene Schwierigkeiten machen, die teils erst später auftauchen.


    ja, kann


    Wenn man z.B. in der Ukraine geheiratet hat, erteilt die Dt. Botschaft auch kein Visum, wenn im Reisepass der alte Name steht, in der Heitatsurkunde aber ein anderer.
    Aber das ist ein anderer Fall als der beschriebene.


    richtig, da nach der Eheschliessung in UA für UA Bürger ja der Name gilt, der auf der Heiratsurkunde steht. Der Name ist damit für den UA Rechtsbereich geändert worden und da ein UA Bürger einen UA RP nach UA Recht hat, ist der RP auf den alten Namen nicht mehr "richtig" (wenn auch noch eine zeitlang gültig, aber die Zeit vergeht)



    meine das mal irgendwo gelesen zu haben. Kann sein, dass das nicht stimmt


    doch, stimmt schon

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