Hallo liebe Forummitglieder,
meine Verlobte und ich wollen im August diesen Jahres uns in Deutschland das Ja-Wort geben, und wir freuen uns schon sehr darauf.
Wir wollen dauerhaft in Deutschland leben und wir haben jetzt unterschiedliche, teilweise verwirrende Aussagen bekommen, wie die Aufenthaltsgenehmigung für meine Verlobte zu bekommen ist.
Sie wird meinen Nachnamen annehmen, Namensgebung nach deutschem Recht.
Sie wird zur Heirat ein nationales Heiratsvisum haben, ist bereits beantragt, die Anmeldung im Standesamt in D ist auch schon abgeschlossen.
Da durch die Namensänderung prinzipiell ihr jetziger Pass "ungültig" wird, sind wir jetzt nicht ganz sicher, welches der günstigste Weg ist, um ihre Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen?
1.) Zurück nach UA nach der Heirat, nationalen Ausweis und Reisepass mit neuem Namen beauftragen, und damit zurück nach D mit Familienzusammenführungsvisum
2.) Gibt es eine andere Möglichkeit, ohne erneut ein FZ-Visum beantragen zu müssen (geht das nicht auch eventuell wenn sie sich als "dauerhaft im Ausland Lebende" irgendwie registriert über ein Konsulat oder so ähnlich?
Über hilfreiche Tipps wären wir sehr dankbar!
Herzlich,
Holger&Marina