Visum für Familiennachzug

  • Also wie gesagt, das ist nicht beleidigend gemeint.
    Jetzt kriegst Du deshalb noch einen geldwerten Tipp und der geht so:


    ich würde von Allem die Finger lassen, was ich nicht verstehe....:)))
    Vor allem wenn dem noch ein paar gesetzliche Regelungen im Wege stehen....:))


    Erzähl dem Ausländeramt am Besten "Alles" und "spiel mit offenen Karten", dann bist Du zumindest erstmal im Bilde und es droht jedenfalls ausser etwas Zeitverlust kein Ungemach....:)))
    Danach überlegen wir dann weiter.

  • ich würde von Allem die Finger lassen, was ich nicht verstehe....:)))


    Der Tipp ist nicht verkehrt - In diesem Fall jedoch bringt mich das nicht weiter und ich würde es gern verstehen.
    Deshalb habe ich mich vertrauensvoll an dieses Forum gewandt, um meine Chancen auszuloten und evtl. eine Handlungsempfehlung zu erhalten, bzw. nicht unbedingt unnötige Fehler zu machen.


    Danke nochmals und viele Grüße
    Klausi

  • Ist die Ehe jetzt ungültig? (Wohlgemerkt wurde die Scheidung bei einer von zwei Vorehen nicht nachgewiesen.


    wenn die Scheidung rechtskräftig war vor der Eheschliessung: nein. Warum sollte da die Ehe ungültig sein?
    wenn die Scheidung aber nicht rechtskräftgi war und in dem Land der Eheschliessung Mehrehe nicht erlaubt ist: ja


    Es kommt gar nicht darauf an, dass man die Scheidung nachweist. Es kommt darauf an, bei der Eheschliessung nicht (noch) verheiratet zu sein.
    Wenn der Standesbeamte kein Nachweis für die Scheidung sehen wollte, ist das keine Hinderungsgrund für eine Eheschliessung.


    Die Ehe ist dann in UA ja rechtskräftig geschlossen und die Scheidung (wird) ja ohnehin rückwirkend rechtskräftig... Ich gehe davon aus, dass Botschaft und AHB das -wenn auch zähneknirschend- hinnehmen und akzeptieren müssten. Oder seht ihr das anders?


    wird die Scheidung wirklich rueckwirkend rechtskräftig? Wenn ja und du damit bei der Eheschliessung nicht verheiratet warst, ist es o.k.
    Wenn aber die Scheidung nicht rueckwirkend rechtskraeftig wird, dann kriegst du ein Riesenproblem, wenn das rauskommt.
    Und da das deutsche Standesamt durchaus das wirkliche Scheidungsdatum (rechtskraft) kennt und das Dautm der Eheschliessung auf der Eheurkunde ist: zähl doch eins und eins zusammen.


    Nebenbei: es ist ein Irrtum, dass das Familienzusammenführungsvisum für die "Ehe" gegeben wird. Das ist mitnichten so.
    Es geht nicht um "eine Ehe", sondern um das "Führen einer schutzwürdigen Ehe in Deutschland", dafür gibt es das Visum.
    und hier sollte man zwei Sachen beachten: "Ehe führen (zusammen als Mann und Frau leben)" und "schutzwürdige Ehe".


    "Vorabzustimmung durch die ABH".
    Wie stehen da eurer Meinung nach die Chancen, diese unter schonungsloser Schilderung/Offenlegung des Sachverhaltes (außer vielleicht der beabsichtigten Heirat innerhalb der Frist der schwebenden Unwirksamkeit des Scheidungsurteils) zu erhalten?


    Chancen? stehen zwischen 0 und 1.
    Eine Wahrscheinlichkeit kann man unmöglich sagen. Manche ABHs geben grundsätzlich keine Vorabzustimmungen, wenn das bei deiner auch so ist, dann kriegst du nie im Leben eine.
    Wenn eine ABH eine Vorabzustimmung nicht prinzipiell ablehnt, dann gibt es die meistens, wenn sie die Personen bereits kennen und diese vorspricht und alles *vorab* erklärt.


    Dies würde in jedem Fall die unnormal lange Wartezeit auf einen Botschaftstermin in Kiew eliminieren, womit schon viel gewonnen wäre.


    Wieso sollte der Botschaftstermin eliminiert sein?
    Das Visum wird bei der Botschaft beantragt und die Botschaft erteilt das Visum. Nicht die ABH.
    Was entfällt, ist die Rücksprache der Botschaft mit der ABH, ob die ABH dem Zuzug zustimmt. Aber das kann die Botschaft erst nach Atnragstellung.


    Unter welchen Voraussetzungen habt ihr eventuell schon solche Vorabzustimmungen erhalten und wie läuft das Ganze ab? Meine Freundin und ihre Tochter können nur noch bis Ende der Woche in DE bleiben. Evtl. ist da eine Vorsprache bei der ABH in den nächsten Tagen sinnvoll? Was meint ihr?


    Wenn Du die Zeit hast, kannst du das machen.


    die Vorabzustimmung für die Zeit unmittelbar NACH(!) Rechtskraft der Ehescheidung zu benötigen.


    Ne, die Vorabszustimmung kann es nur geben, wenn es eine "schützenswerte" Ehe gibt, und dazu gehört, dass die Ehe rechtskräftig geschlossen wurde, und dazu gehört, dass man zum Zeitpunkt der Eheschliessung nicht noch verheiratet ist.

  • sogenannten "Vorabzustimmung durch die ABH"


    Mir wurde auf meiner ABh erklärt, dies sei nur der Fall bei schwerwiegender Erkrankung. baldige Niederkunft oder anderen zwingenden Gründen...


    Ich sehe in deinem Fall weder einr Notlage noch einen zwingenden Grund, ausser du hättest es gerne schnellschnell


    Das einzige was bei uns beschleunigend wirkte war die freundlich Nachfrage beim BVA in Köln und ein freundliches Telefonat mit dem Abteilungsleiter der ABH, den ich zum Glück beim "Test Tag" in der VHS kennen gelernt hatte und der danach die Zustimmung seine Mitarbeiterin und die Freigabe im Zentralregister beschleunigt hat, so dass zwischen Termin Botschaft ( 90 Minuten Interview, da kannst du deine zukünftige schon mal intensiv drauf vorbeiten mit Fotolovestory und allem) und Erteilung Visum nur 3 Wochen vergingen.


    Du hast inzwischen so viele Tipps bekommen, aber bist immer noch nicht zufrieden, dass finde ich persönlich ein bischen nervig. Dir geht es letztlich nur darum das normale Verfahren zu umgehen zu deinem eigenen Nutzen und Belieben...

  • Da ich dies mittlerweile auch als ultima ratio in Erwägung ziehe, möchte ich gern fragen, ob es damit evtl. bereits Erfahrungen gibt und/oder ob vielleicht sogar eine vertrauenswürdige Agentur empfohlen werden kann.


    Vielen Dank vorab!
    Beste Grüße
    Klausi


    Du befindest Dich auf dem Holzweg :


    1) In Polen ist Kinderarbeit verboten. Ergo könnte maximal deine Freundin das Visum bekommen, aber nicht die Tochter.


    2) Sie würde dann ein Visum - Vergehen machen. Visum beantragt für die Arbeit in Polen, aber bei dir in Deutschland gewohnt.


    Kauf der Frau und dem Kind das Ticket in die Ukraine, lass dich scheiden, heirate in der Ukraine und beantrage das Visum. (Termin bei der Botschaft schon jetzt sichern).


  • Hallo!


    Also, erst noch einmal recht herzlichen Dank für die Nachricht und ausführliche Erklärung.
    Ich meine, mich eigentlich für jeden hilfreichen Beitrag auch entsprechend bedankt zu haben.
    Ich wollte nicht den Eindruck erwecken hier "zu nerven" - ich wollte es nur gern so genau wie möglich wissen. Ist das verwerflich? Noch dazu in einem Forum, das für eben diese Zwecke geschaffen wurde?


    PS: Ich finde es zum Beispiel persönlich auch etwas nervig, wenn man mir weiß machen möchte, dass die Wartezeit auf einen Botschaftstermin für die Abgabe des FZF-Visumsantrags von 3 Monaten das "normale Verfahren" darstellt, obwohl der EU-Visakodex dort einen Zeitraum von maximal 14 Tagen vorsieht.
    Würden die Termine bei der Botschaft in Kiew also regelkonform vergeben, hätte ich womöglich hier nie eine Frage gestellt.
    Da dem jedoch ungestrafterweise leider nicht so ist, suche ich nach einer Methode mit maximaler Schlagkraft um wenigstens etwas Zeit zu sparen und das Verfahren unter den gegebenen Umständen an Fahrt aufnehmen zu lassen.
    Vielen Dank nochmals für alle konstruktiven Tipps und Hinweise.


    Beste Grüße
    Klausi

  • Kann ich gut verstehen, ich denke wir können uns auch in deine Situation reinfühlen.


    Ich hatte auch schon mal geschrieben, dass diese Wartefrist eher für eine Bananenrepublik angemessen wäre, nicht aber für Vertreter der deutschen Gründlichkeit, Pünktlichkeit und Korrektheit.


    Alles Gute!


  • PS: Ich finde es zum Beispiel persönlich auch etwas nervig, wenn man mir weiß machen möchte, dass die Wartezeit auf einen Botschaftstermin für die Abgabe des FZF-Visumsantrags von 3 Monaten das "normale Verfahren" darstellt, obwohl der EU-Visakodex dort einen Zeitraum von maximal 14 Tagen vorsieht.
    Würden die Termine bei der Botschaft in Kiew also regelkonform vergeben, hätte ich womöglich hier nie eine Frage gestellt.


    Da hätttest du ein wenig genauer lesen sollen und/oder nicht nur in deinem Sinne den Text interpretieren:

    Zitat

    Über einen zulässigen Antrag hat innerhalb von 15 Kalendertagen nach seiner Einreichung eine Entscheidung zu ergehen. In Ausnahmefällen kann diese Frist verlängert werden.


    Das hat nichts mit dem Wartetermin zur Abgabe zu tun. Und ansonsten gibt es halt nur Ausnahmefälle. Das ist nicht schön, weiss ich selbst. Aber es ist wie es ist. Ich finde die Praxis selbst nicht schön. Ich bin letzte Woche erst mit meiner Frau nach Kiev geflogen, um diesen dämlichen Antrag abzugeben. Sonntag abend hin, Montag Abend zurück. X( Dabei wäre es ein leichtes gewesen, vor Ort die AE zu beantragen. Aber nein, ohne nationales Visum geht nichts.
    Deine Situation, und die vieler anderer, nennt man im Beamtenkreis auch "selbstgewähltes Lebensmodell". :lol:
    Soviel dazu. Lass es am Besten sein. Mit legalen Mittel kannst du eh nichts tun. Schule hin oder her. Deine zukünftige Stieftochter wird dadurch keine großen NAchteile haben. Da habt ihr euch nur etwas in den Kopf gesetzt.

    Gruß
    Michael

  • Ja, wenn die kleine erst mit der ersten Klasse Volksschule beginnt, dann spielen ein oder 2 Monate später überhaupt keine Rolle.


    Die Sprache lernt sie schnell (und akzentfrei). Das vermittelte Wissen ist mit 6 Jahren auch gering.

  • Noch ein Tipp zu dem Thema. Ich bin auch erst relativ kurz geschieden. Trotz Rechtsmittel Verzicht war die Scheidung erst nach 4 Wochen Rechtskräftig. Und natürlich lässt man seine Ehe in Deutschland eintragen. Sonst zählt man weiter Steuer nach Klasse 6 oder 1. Und dann fällt auf das man bei der Hochzeit in UA in Deutschland noch garnicht geschieden war. Und wenn du nicht von der Arabischen Halbinsel stammt liegt dann Bigamie nach deutschem Recht vor. Und dann schickt dir irgendein Staatsanwalt blöde Fragebögen zu


  • Wie lautet doch gleich der Titel dieses Fadens? "Visum für Familiennachzug". Da würde ich jetzt mal von einem Leben in Deutschland ausgehen...


    Genau so habe ich das auch verstanden. Text lesen, versuchen zu verstehen und dann antworten

  • @MikeHH53
    Hast ja recht. Ich lese nur die letzte Antworte oder max. die Antworten seit letztem Besuch. (Ich mache das ja nebenbei in einer kurzen Arbeitspause.) Der Titel des Threads ist mir oft nicht bewusst und in vielen Threads auch fast völlig irrelevant, da unter dem Titel Äpfel oder Birnen diskutiert wird.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo an alle,


    ich knüpfe mal hier an den Thread an und bedanke mich nochmal recht herzlich für all die Tipps.
    Am 12.12. wurde ich nun rechtskräftig geschieden (mit Rechtsmittelverzicht) - nach endlos langer Verzögerung durch die mittlerweile Ex, die wenigstens auch ein saftiges Ordnungsgeld an Vater Staat zahlen musste (auch wenn das kein Trost für die verlorene Zeit ist).
    Nun ist es soweit und ich werde diese Woche in UA heiraten.
    Soweit endlich soweit alles gut.
    Mich treiben nun noch einige Unklarheiten bezüglich des FZF-Visumsantrags um.
    Vielleicht könnt ihr mir damit helfen.


    1. Was hat es mit dem formlosen Einladungsschreiben auf sich?
    Wie muss das aussehen? Gibt es da ein Muster? Oder ist das gar entbehrlich - schließlich besteht ja ein gesetzlicher Anspruch auf den Familiennachzug... Da erscheint solch eine Einladung doch, höflich ausgedrückt, merkwürdig.


    2. Ist die Eheurkunde in UA evtl. zweisprachig, also auch auf Englisch, erhältlich?
    Falls nicht, muss diese außer apostilliert auch übersetzt werden.
    Laut telefonischer Auskunft akzeptiert die deutsche Botschaft auch ein in UA übersetzte Exemplar. Ist das eurer Erfahrung nach zutreffend?


    3. Im Rahmen der Eheschließung nimmt meine Zukünftige meinen Nachnamen an.
    Wie funktioniert in dem Atemzug die Änderung des Nachnamens bei ihrer Tochter?
    Ist das so ohne weiteres möglich?


    Vielen Dank und beste Grüße,
    Klausi

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