Einreise von Ukrainerinnen nach Schengen in Zeiten der Krise Corona Restriktionen Juli 2020

  • Ich habe schon etwas gefunden.
    Interessant:
    Für den planbaren Besuch des Lebenspartners gilt folgende Regelung:
    Einreise, sofortige Quarantäne (10 Tage), mit Möglichkeit eines Freitestens mit molikularbiologischen Tests (ist das PCR-Test ???) innerhalb von 48 Stunden!!!
    Wie ich darauf komme:


    Besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis
    § 7.

    (2) Für die Einreise im Zusammenhang mit planbaren sonstigen wichtigen Ereignissen im familiären Kreis wie Hochzeiten, Taufen, Geburtstagsfeiern oder dem nicht regelmäßigen Besuch des Lebenspartners gilt § 4 sinngemäß.


    § 4.
    (1) Aus EU-/EWR-Staaten sowie aus der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und dem Vereinigten Königreich dürfen Personen uneingeschränkt einreisen, wenn sie


    1.


    aus einem in der Anlage A genannten Staat oder Gebiet einreisen und


    2.


    bei der Einreise glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich in Österreich oder in einem in der Anlage A genannten Staat oder Gebiet aufgehalten haben.


    (2)
    Sind die Voraussetzungen des Abs. 1 Z 1 oder 2 nicht erfüllt, ist bei der Einreise ein ärztliches Zeugnis gemäß § 2 vorzulegen. Kann ein solches nicht vorgelegt werden, gilt:


    1.
    Es ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne gemäß § 3 anzutreten. Ist ein währenddessen durchgeführter molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 negativ, gilt die Quarantäne als beendet. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen.


    2.
    Personen, die aus einem in der Anlage B genannten Staat (=Ukraine) oder Gebiet (Risikogebiet) einreisen oder sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem dieser Staaten bzw. Gebiete aufgehalten haben, haben unverzüglich eine zehntägige Quarantäne gemäß § 3 anzutreten. Zudem ist binnen 48 Stunden ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 zu veranlassen. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen. Ist der Test negativ, gilt die Quarantäne als vorzeitig beendet.




  • So, ich habe jetzt wieder eine Bestätigung der Lebensgemeinschaft auf einem Word-Dokument fertig gemacht, dass die Ukrainerin ins Flugzeug gelassen wird und keine Probleme bei der österreichischen Grenzkontrolle hat.
    Der Text der Verordnung hat sich etwas geändert, musste daher nicht nur Fotos und austauschen, sondern auch den Text. In der Bestätigung habe ich auch den Paragraphen angegeben, da die Verordnung mittlerweile sehr lange und unübersichtlich wurde. Ein nicht gut eingeschulter Bursche könnte da vielleicht auf die Idee kommen, die Einreise ist nicht erlauft. Der Passus findet sich jetzt unter § 6(1) 3.:
    "Pendler
    § 6a. (1) Abweichend von § 4 Abs. 2 und § 5 Abs. 3 und 4 ist die Einreise im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs
    1. zu beruflichen Zwecken,
    2. zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb,
    3. zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners,
    mit einem ärztlichen Zeugnis oder einem Testergebnis gemäß § 2 möglich."

    RIS - COVID-19-Einreiseverordnung - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 24.02.2021


    So werden Frauen zu Pendlern gemacht. Jetzt haben wir regelmäßigen Pendlerverkehr, obwohl dann nichts bei mir pendelt, sondern steht.

  • Es kommt anders als man denkt:


    Steht zwar nirgends, ist nur schwammig als Pendler in der Verordnung geschrieben (auch ein Deutscher der einmal pro Jahr in die Ukraine pendelt könnte ja so beschrieben werden), aber man hat eine weitere Hürde für die Steuerzahler aufgebaut:


    Der Bundesheer-Bedienstete, der die Einreisevoraussetzung prüft, hatte mich angerufen: Sie kann den Pendler-Status nicht glaubhaft machen. Begründung: Intern hat man die Anweisung, dass für den "Pendler-Status" ein Besuch in den letzten 3 Monaten in Österreich vom Einreisenden nachgewiesen werden muss. Wie gesagt, steht nirgends, ist nur eine interne Anweisung.
    Auswirkung:
    Sie wurde reingelassen, aber mit einer 5-tägigen Quarantäne-Verpflichtung belegt, trotz mitgebrachten negativen PCR-Test.


    Gut war, dass ich die Einreise-Registrierung für sie Online gemacht habe und nur die notwendigsten Daten angegeben hatte:

    • Hausnummer, aber keine Stiege, Stock und Tür: Auf meiner Hausnummer finden sich 500 Wohnungen.
    • keine Email-Adresse von mir, was einen Rückschluss auf meinen Namen und daher Adresse gegeben hätte
    • keine Telefonnummer

    De facto hat keine Quarantäne gemacht. Kontrolle gab es keine bzw. wurde durch die vorschriftsmäßige Einhaltung der notwendigen Informationen unmöglich gemacht.


    Muss jetzt aber nochmals im Verordnungstext nachschauen, ob eine Einreise überhaupt erlaubt ist: Es ist ja kein dringender Familienbesuch (Todesfall, Hochzeit, etc.). Nach meiner Info ist der normale Besuch der Lebensgefährtin (außer "Pendlerin") nicht in der Verordnung enthalten.

  • Okay, habe mich da jetzt durchgeackert.
    "Nicht regelmäßiger" Besuch des Lebenspartners ist doch möglich, ist so definiert:

    Besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis
    § 7.

    (1) Diese Verordnung gilt nicht für die Einreise aus unvorhersehbaren,
    unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im
    familiären Kreis wie insbesondere schwere Krankheitsfälle, Todesfälle,
    Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen
    Personen in Notfällen.


    (2) Für die Einreise im Zusammenhang mit planbaren sonstigen wichtigen Ereignissen
    im familiären Kreis wie Hochzeiten, Taufen, Geburtstagsfeiern oder dem
    nicht regelmäßigen Besuch des Lebenspartners gilt § 4 Abs. 1 und 2
    sinngemäß.


    Und §4 Abs. 2 (dort steht zwar überhaupt nichts von dem Lebenspartner, aber wird dann gnädigerweise doch so anerkannt):


    Einreise aus EU-/EWR-Staaten, aus der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino und dem Vatikan
    § 4.

    (1) Aus EU-/EWR-Staaten sowie aus der Schweiz, Andorra, Monaco, San
    Marino und dem Vatikan dürfen Personen uneingeschränkt einreisen, wenn
    sie


    1. aus einem in der Anlage A genannten Staat oder Gebiet einreisen und


    2. bei der Einreise glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der letzten zehn
    Tage ausschließlich in Österreich oder in einem in der Anlage A genannten Staat oder Gebiet aufgehalten haben.


    (2)
    Personen, die bei der Einreise die Voraussetzungen des Abs. 1 Z 1 oder 2
    nicht erfüllen, haben ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis
    gemäß § 2 mitzuführen und bei einer Kontrolle vorzulegen. Kann das
    ärztliche Zeugnis oder das Testergebnis nicht vorgewiesen werden, ist
    unverzüglich, jedenfalls binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein
    molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf
    SARS-CoV-2 durchführen zu lassen. Zusätzlich ist unverzüglich eine
    zehntägige Quarantäne gemäß § 3 anzutreten. Die Quarantäne gilt als
    beendet, wenn ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder
    Antigen-Test auf SARS-CoV-2 frühestens am fünften Tag nach der Einreise
    durchgeführt wird und das Testergebnis negativ ist.
    Die Kosten für den
    Test sind selbst zu tragen. Das negative Testergebnis ist bei einer
    Kontrolle vorzuweisen.


    (3) Abweichend von Abs. 2 ist die Einreise von


    1.


    humanitären Einsatzkräften,


    2.


    Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen,


    3.


    einer Begleitperson im Rahmen der Einreise aus medizinischen Gründen gemäß § 6,


    4.


    Personen,
    die zum Zweck der Wahrnehmung einer zwingenden gerichtlich oder
    behördlich auferlegten Pflicht, wie der Wahrnehmung von Ladungen zu
    Gerichtsverhandlungen, einreisen,


    5.


    Fremden, wenn diese über einen Lichtbildausweis gemäß § 95 des Fremdenpolizeigesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, verfügen,


    mit
    einem ärztlichen Zeugnis oder einem Testergebnis gemäß § 2 möglich.
    Kann das ärztliche Zeugnis oder das Testergebnis nicht vorgelegt werden,
    ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne gemäß § 3 anzutreten. Ist
    ein währenddessen durchgeführter molekularbiologischer Test auf
    SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 negativ, gilt die Quarantäne
    als beendet. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen. Das
    negative Testergebnis ist bei einer Kontrolle vorzuweisen.

  • Man muss sich wirklich bei jeder Einreise durch die Vorschriften wühlen, weil sie sich ständig ändern.
    Gestern habe ich auch wieder mal eine Stunde dafür opfern müssen.
    Das Ziel: Ich will Kosten für Tests und wenn möglich, Quarantäne vermeiden.
    Meine Ukrainka reist nächste Woche ein.
    Ich werde für sie online die Registrierung ausfüllen und sie wieder als 'Pendler' registrieren.
    Dieses mal aber nicht für den Partnerschaftsbesuch (weil sie ja schon in AT wohnt), sondern beruflich.
    Sie soll den Bundesheerlern die Stempel im Pass zeigen, das Formular ihrer Gewerbeanmeldung und die Kursbestätigung (oder Zeugnis) über den Kurs, den sie gerade in UA macht.
    Als gewerblicher Pendler ist sie verpflichtet, den Test innerhalb von 24 Stunden nachzuholen und ist dann von der Quarantäne befreit.
    Da sie Samstag einreist, habe ich für Montag einen Test-Termin in der Apotheke vereinbart.

  • Ja, diese Verordnungen sind eine Zumutung.
    Selbst wenn man nach langem Studieren es halbwegs entziffern kann, was zutrifft, wo es steht, etc:
    Es ist so geschrieben, dass es trotzdem oft eine Auslegungssache ist.


    Zusatz : Und das von grünen Politiker ausgedacht, die sich eine grenzenlose Welt auf ihre Fahnen geheftet haben.

  • Ich nehme an, sie ist schon bei der österreichischen Sozialversicherung (mit) versichert.


    Ja, derzeit bei mir mitversichert.
    Hab leider übersehen, dass ihre eigene Sozialversicherung als Selbständige sogar günstiger gewesen wäre.
    Also wird sie nächstes Jahr vielleicht umsteigen, falls das Geschäft läuft.
    Jetzt bekommt sie sogar gratis Wohnzimmertests und ich nicht, weil ich damals bei ELGA ausgestiegen bin.
    Hab mich dort jetzt wieder angemeldet, aber leider ist man in Österreich nicht so digital, deshalb wird die Anmeldung nicht so schnell gehen.


    Jo, absolute Zumutung diese Politik.
    Wr. Neustadt jetzt rot. Falls wir dort dienstlich stranden und eine Pause verbringen, werden wir vom Dienstgeber beauftragt, nach Rückkehr in der Freizeit einen Test zu veranlassen.
    Eine Pause haben wir planmäßig in Wr. Neustadt. In dieser Pause fahren wir jetzt mit den Loks alleine nach Wien, um dort die Pause zu verbringen und danach wieder mit den Loks nach Wr. Neustadt, um den nächsten Zug anzuspannen.
    Man kann echt nurmehr den Kopf schütteln.

  • Kleiner Zwischenruf aus Rivne. Tanja sagte mir heute, ab 28. (glaub ich) gibts wieder Lockdown. Wäre schon beschlossene Sache.
    Ist natürlich blöd wer da rüber geht und kann nix machen außer ( ja ja ich weiß schon, das geht immer und überall )
    Bin mal gespannt ob die Ukraine anfängt zu spinnen und Tests, Impfpass oder sonst was verlangt. Also ab dann.
    Weiß das schon jemand?

  • Habe ich auch für Kiev gehört.
    Aber der Lockdown ist dort nicht so schlimm : Übernachten in Hotels kann man ja, zumindest Frühstück gibt es auch.
    Das Essen muss man halt entweder abholen oder liefern lassen.

  • Ja, aber das ist in der Tat nicht Dasselbe, was man unter "Lockdown" in Deutschland versteht.
    Nicht zu vergleichen.
    Und mit den Erfahrungen der letzten Lockdowns in anderen Regionen der Ukraine, wie z.B. Lemberg im Februar, bin ich Mal gespannt, wie das ausgeht.
    Das ist jedenfalls wieder ein Provokativer Schlag ins Kontor der Gastronomie und wird erneut zu vielen Schliessungen und Pleiten führen.
    Mal sehen wie die Bevölkerung und Geschäftsleute darauf reagieren.

  • Meine bessere Hälfte ist heute mit Ryanair Kiew-Wien geflogen.
    Sie hat heute Morgen zwar einen Selbsttest gemacht, aber der zählt ja nicht.
    Also ist sie offiziell ohne Test in Österreich eingereist.
    Ich habe sie vorher online als Pendler registriert. Der Bundesheerler meint, bis zum Test soll sie in Quarantäne. Jaja
    Am Montag folgt dann der Test in der Apotheke. Also im Prinzip alles easy.
    Sie hat mir auch vom Lockdown in Kiew erzählt. Bei Lwiw-Croissant stehen sie wieder nur mit einem Tisch vor dem Eingang und verkaufen 'zum mitnehmen'.
    Also so, wie es im Juli auch schon war.
    Wenn dann drüben wieder alles offen hat, werde ich auch wieder mal rüberfliegen. Weiß schon garnicht mehr, wie ein Cafe von innen aussieht.
    Und immer nüchtern zu sein ist ja fast nicht auszuhalten!

  • Hier im Silpo werden die Leute jetzt nur noch abgezählt Rein gelassen.
    Im Gulliver steht ne 40 Meter Schlange direkt im Laden vor Dem Eingang, direckt vor den Kassen entlang. Dicht an Dicht gedrängt.
    Ich hab mich echt gefragt, was das werden soll?
    Wollen Sie den Abstand so weit wie Möglich Verringern??
    An sich kann man angesichts solcher Bilder nur noch Laut Lachen.
    Ist das nun die Neue 180 Grad-Wendung der WHO in der Pandemiebekämpfung?
    Oder ist das ein anarchistischer Flaschmob?
    Sollen Alle schnellstmöglich angesteckt werden um ne Herdenimmunität zu erreichen oder was?
    Wenn man sowas sieht fragt man sich wie Lange man sich diese Dummen Zumutungen noch gefallen lassen soll.
    In meinen Augen Delegitimiert sich durch sowas jede Rechtsordnung und jedes staatliche Handeln.
    Welche Deppen ordnen sowas an?
    Wenn Recht oder "Ordnung" keinen Sinn macht, dann kann es keinen Gehorsam fordern oder verlangen dass man ihm Folge leistet, sondern gehört mit Allen Mitteln und schnellstmöglich abgeschaft.
    Also für sowas kommt mir langsam jede Toleranz abhanden.


  • Und immer nüchtern zu sein ist ja fast nicht auszuhalten!


    Du kannst ja in deiner Lok saufen und damit dem Begriff "Lokdown" wenigstens einen Sinn verleihen...

    Вежливый мужчина спросит: 'можно я приеду?', 'можно я встречу?', 'тебе помочь?'. Хороший мужчина скажет: 'я приеду', 'я встречу', 'я помогу'. Настоящий мужчина: приедет, встретит, поможет!

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