Ich habe schon etwas gefunden.
Interessant:
Für den planbaren Besuch des Lebenspartners gilt folgende Regelung:
Einreise, sofortige Quarantäne (10 Tage), mit Möglichkeit eines Freitestens mit molikularbiologischen Tests (ist das PCR-Test ???) innerhalb von 48 Stunden!!!
Wie ich darauf komme:
Besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis
§ 7.
(2) Für die Einreise im Zusammenhang mit planbaren sonstigen wichtigen Ereignissen im familiären Kreis wie Hochzeiten, Taufen, Geburtstagsfeiern oder dem nicht regelmäßigen Besuch des Lebenspartners gilt § 4 sinngemäß.
§ 4.
(1) Aus EU-/EWR-Staaten sowie aus der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und dem Vereinigten Königreich dürfen Personen uneingeschränkt einreisen, wenn sie
1.
aus einem in der Anlage A genannten Staat oder Gebiet einreisen und
2.
bei der Einreise glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich in Österreich oder in einem in der Anlage A genannten Staat oder Gebiet aufgehalten haben.
(2)
Sind die Voraussetzungen des Abs. 1 Z 1 oder 2 nicht erfüllt, ist bei der Einreise ein ärztliches Zeugnis gemäß § 2 vorzulegen. Kann ein solches nicht vorgelegt werden, gilt:
1.
Es ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne gemäß § 3 anzutreten. Ist ein währenddessen durchgeführter molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 negativ, gilt die Quarantäne als beendet. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen.
2.
Personen, die aus einem in der Anlage B genannten Staat (=Ukraine) oder Gebiet (Risikogebiet) einreisen oder sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem dieser Staaten bzw. Gebiete aufgehalten haben, haben unverzüglich eine zehntägige Quarantäne gemäß § 3 anzutreten. Zudem ist binnen 48 Stunden ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 zu veranlassen. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen. Ist der Test negativ, gilt die Quarantäne als vorzeitig beendet.