Meine Reise nach Rivne ( Rovno )

  • Das ist doch überhaupt nichts Neues.
    "Corona" ändert daran doch erstmal gar Nichts.


    Es ist kein D-Visum vorhanden und darum kann grundsätzlich keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
    Soweit ist das klar.


    Nun ist es in der Praxis so, dass sich daran manche Ausländerbehörden hin und wieder aus verschiedenen Gründen nicht halten.
    Das pasiert aber selten und darauf kann man nicht spekulieren.
    Das ist etwa so, als wenn man geblitzt wird, es die Polizei aber bei einer Verwarnung bewenden läst, statt ein Bussgeld verhängt.
    Mir auch schon passiert, als ich Mal Falsch rum in eine mehrspurige Einbahnstrase eingebogen bin. Normalerweise gibt das 1232 Punkzre in Flensburg, aber damals eben nur ne Verwarnung, die hatten ein Einsehen. Aber trotzdem kann man sich auf sowas wohl nicht allen Ernstes verlassen.
    Extrem Selten sowas,
    Aber trotzdem werden sich gleich einige Melden denen sowas schon passiert ist. Das liegt aber nicht daran was die erzählt haben, sondern meistens am Fehler der Behörde.


    Wie das nun in diesen Coronazeiten ist, wenn eine Antragstellung in der Botschaft nicht oder vermeintlich nicht möglich isr, für welchen Zeitraum, für welche Personengruppe, bei welcher Einreiseart, usw., ist meiner Meinung nach unklar und geht auch nirgends heraus hervor.
    Das ist meines Wissens nach nicht geregelt und wird notfalls gerichtlich entschieden, wenn man mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist.
    Aber das man da jetzt einen Anspruch an die Ausländerbehörde ableitet einer Frau einen Dauerauffenthaltstitel zu erteilen, weil die Botschaft, als zuständige Behörde das aus welchem Grund auch immer nicht tut (Was man noch selber beweisen muss) halte ich für Schwer. Wenn das Eingeklagt werden soll dauert das ohnehin wohl mindestens ein Jahr. Eilbedürftigkeit wird allgemein bei solchen Dingen eher nicht gesehen.
    Die Botschaft ist hier die Zuständige Stelle, welche Ihren Aufgaben nicht nachkommt. Die Frage ist, ob das gerechtfertigt ist oder nicht.
    Wenn man Eichmann folgt, dann ja eindeutig ja, in so einer gefährlichen Pandemie.
    Das ist ja alternativlos.
    Aber das wird es dann wohl demnäxhst auch in den Ausländerbehörden und Gerichten sein. Für die wird dass dann ja auch irgendwann zu gefährlich Ihrer Arbeit nachzugehen.
    Kann man ja nicht verlangen, dass sich die Beamten hier in Lebensgefahr bringen oder?
    Mit so einer Begründung kann man das gesammte öffentliche Leben lahmlegen.
    Bislang fehlt dafür ja auch jegliche Begründung auf der Botschaftsseite warum der Laden nun letztlich geschlossen ist.
    Da steht nicht, das das was mit Corona zu tun hat. Es fehlt jeglicher Hinweis was der Grund ist.

  • Herr Eichmann hat m.E. nach das Glück, im Saarland zu wohnen.
    Die ABH hier in Saarbrücken ist sehr kundenorientiert und hilfsbereit (ja, auch das gibt's bei Behörden).
    Weiss ich u.a. aus eigener Erfahrung.


    Nur, ob die ohne das richtige Visum, ausgestellt von der Botschaft in Kiev was machen können, ist die Frage.
    Ich wünsche jedenfalls viel Glück.

  • Meine Freundin ist auch mit Touristenvisa eingereist. Für 3 Monate.
    Muss ich sie anmelden?


    Dieses mal habe ich meine Freundin auch in AT angemeldet, weil sich so ein Meldezettel gut macht während den geschlossenen Aussengrenzen. Damit ist sie jetzt ein zweites mal ohne Probleme eingereist.
    Und in Österreich gibt es eben auch die Verpflichtung, ab dem dritten Tag einen Wohnsitz anzumelden.
    Aber zufällig habe ich kürzlich einen Freund getroffen, der schon seit 2011 mit einer Ukrainerin verheiratet ist. Und auch er hat mir erzählt, dass er damals nach drei Monaten die Polizei im Haus hatte, weil er ihren Wohnsitz nicht abgemeldet hat. Da war sie aber auch schon ausgereist.
    Verblüffende Ähnlichkeit zwischen unseren Behörden.
    Ich werde den Wohnsitz wohl nach ihrer Ausreise zur Sicherheit abmelden.

  • Und auch er hat mir erzählt, dass er damals nach drei Monaten die Polizei im Haus hatte, weil er ihren Wohnsitz nicht abgemeldet hat.


    Das halte ich für ein G'schichterl. ;)


    Erstens werden Meldevergehen fast immer nur in Verbindung mit Ermittlungen in anderen Bereichen verfolgt und zweitens ist gerade die Abmeldung der unwesentlichste Teil des Meldewesens. :whistling:


    Ich kenne Leute, die sind nach ein paar Jahren erst bei der Anmeldung einer neuen 24-Stunden-Pflegerin darauf aufmerksam gemacht worden, dass noch 5 andere Ausländerinnen (ehemalige Pflegerinnen) an der Adresse gemeldet waren. Die konnten ganz unbürokratisch dann gleich vor Ort abgemeldet werden.


    Die Polizei wird wegen so etwas weder gerufen, noch würde die vor Ort erheben - davon bin ich überzeugt!

  • Aber wenn aufgrund der Nichtabmeldung die 90 Tage überzogen werden, könnte theoretisch jemand aufmerksam werden.


    Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Weil die Aufenthaltsdauer ja nicht abhängig ist vom Aufenthaltsort. Die beiden Werte in Verbindung zu bringen wäre viel zu aufwändig.

  • Mal etwas aus meinem Erfahrungsschatz.
    Nach der Heirat hatte ich meine Faru an unserem Wohnsitz angemeldet. Sie war zu dem Zeitpunkt ja auch in unswere gemeinsamen Wohnung. Aber Sie hatte noch nicht das D-Visum, War noch nicht fertig.
    Nach ein paar Wochen (ich weiss den Zeitraum nicht mehr) bekam ich einen Brief vom Einwohnermeldeamt, dass meine Frau zwangsabgemeldet wurde auf Intervention der Ausländerbehörde.
    Sie dürfte sich erst anmelden wenn der Antrag auf Aufenthalt gestellt ist. :grumble:

    Gruß
    Michael



  • Praktische Erfahrungen aus Österreich:


    Anmeldung habe ich sowohl bei der Ehefrau heuer als auch bei einer Freundin (noch nicht und dann doch nicht verheiratet) im Vorjahr sofort nach der Einreise gemacht, für Frau und Kind.
    Gründe: Schulanmeldung des Kindes (alleine mit Meldebescheinigung möglich), Mitversicherung von Frau+Kind in der Krankenversicherung, außerdem ist es in der Visum-Beantragung vorteilhaft, wenn man Fakten schafft: Die wohnen jetzt hier.


    Abmeldung: Bei beiden war der Gang zum Meldeamt vor der Abreise nicht möglich. Freundin in Abwesenheit abgemeldet: Die hat dann einen eingeschriebenen Brief an meine Adresse bekommen, den ich nicht angenommen habe. Damit gilt sie als nicht mehr wohnhaft. Hatte aber damit einen Verstoß gegen das Meldegesetz gemacht. Vielleicht muss sie eine Strafe zahlen, wenn sie sich noch einmal in Ö anmeldet und das irgendwo entdeckt wird.
    Bei der Frau+Kind habe ich das mit Ihrer Unterschrift+Reisepasskopie per Email machen können. Wurde dann prompt abgemeldet, hat sich daher ordnungsgemäß verhalten.

  • Freundin in Abwesenheit abgemeldet:


    Es ist die übliche Vorgangsweise, dass Abwesende und nicht mehr im Land weilende Personen vom Unterkunftgeber abgemeldet werden können.


    Damit da kein Missbrauch getrieben werden kann gibt es eben dann das:


    Die hat dann einen eingeschriebenen Brief an meine Adresse bekommen, den ich nicht angenommen habe.


    Wäre sie noch wohnhaft gewesen, hätte sie das nun anfechten können.


    Hatte aber damit einen Verstoß gegen das Meldegesetz gemacht.


    Einen Verstoß sehe ich nur von ihr, denn sie hätte die Pflicht gehabt sich abzumelden.


    Vielleicht muss sie eine Strafe zahlen, wenn sie sich noch einmal in Ö anmeldet und das irgendwo entdeckt wird.


    Kann ich mir kaum vorstellen, dass das geahndet wird - zu viel Aufwand vermutlich.

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