Deutsches Standesamt erkennt ukrainische Eheurkunde nicht an

  • Vorgeschichte in Kurzfassung:
    Deutscher heiratet in Kiew Ukrainerin im Januar dieses Jahres.
    10 Wochen nach der Eheschließung verstirbt der Mann in seiner Heimat.
    Die Frau war zu diesem Zeitpunkt in der UA


    Erst über deutschen Anwalt erhielt die Witwe die Deutsche Sterbeurkunde mit Familienstand des Mannes "geschieden" ( aus erster Ehe)
    Es wurde de Eheurkunde (ohne Apostille und in der UA ins Deutsche übersetzt vorgelegt) Standesamt erkannte das nicht an.
    Das entsprechende Standesamt in DE verlangte Zweitschrift der Eheurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung in DE
    und erhielt diese einige Wochen später.


    Nunmehr stößt sich das Standesamt an ----- siehe Anhang. (Abgedunkelter Text)
    Wie kann das sein? Ich habe keine Erklärung , insbesondere über Eintrag 32 und einmal 33, beides die gleiche Eheschließung betreffend


    Hintergrund ist die Änderung der deutschen Sterbeurkunde in "verheiratet" des Verblichenen zu erwirken.

  • In UA werden immer zwei Urkunden ausgestellt. Allerdings haben die wohl immer laufende Dokumentennummern und die selbe Unterschrift.


    Ich vermute dass die da ein mal die Nummer/ Unterschrift der Urkunde und 1x Nummer/ Unterschrift der Apostille beim Wickel haben.


    Ist aber ohne die Dokumente Kaffeesatzleserei.

  • Ok, bei ein und der selben Ehe sollte die Nummer bei "aktowui sapis" gleich sein, also beide 32 oder beide 33. Das ist wohl die fortlaufende Nummer der Eheschliessungen des Jahres bei dem jeweiligen Standesamt.


    Die Nachfrage ist daher berechtigt die Dokumente sind nicht korrekt. Zwei unterschiedliche Standesbeamte bei einer Ehe sind natuerlich auch merkwuerdig.


    Man haette das vermeiden koennen, in dem nur eine der beiden Urkunden ueberhaupt auf dem Tisch gewesen waere, ich denke nicht dass in DE jemand weiss dass es in UA im Prinzip ein Dokument bestehend aus zwei Blaettern ist. Nun sind die aber geweckt.


    Vielleicht sind die Urkunden sogar vorgestempelt und vorunterschrieben. Nach meiner blassen Erinnerung werden die zur Eheschliessung fix und fertig mitgebracht, in D wird wohl im Laufe der Eheschliessung unterschrieben. Die absolut unterschiedlichen Dokumentennummern duerften dadurch zu Stande gekommen sein, dass jeder Standesbeamte seinen eigenen Stapel hat. Beim Druck der Personendaten ist dann etwas zwischen den zwei Eheschliessungen durcheinander geraten.


    Was wirklich beim Standesamt in den Buechern steht und was auf den Urkunden stehen sollte, muss man dort klaeren.


    Vermutlich gibt es dann zwei neue Urkunden, noch mal apostilieren, irgendeine Bescheinigung beibringen, uebersetzen, rumrennen, warten, so richtiger Mist den keiner haben will.

  • Pardon, aber in Kenntnis der Tatsache, daß allerlei Urkunden, Bescheinigungen, Zertifikate, Diplome etc. in der Ukraine leicht gekauft werden können, würde ich an Stelle der Deutschen gar keinen Wert darauf legen und keine ukrainischen Dokumente anerkennen, und zu recht so!

  • Warum ist es wichtig, ob der verheiratet oder geschieden gestorben ist????
    Ich meine, der kriegt deswegen keinen besseren Platz auf dem Kirchhof...
    Und nach 10 Wochen Ehe, die man nicht zusammen verbracht hat, hat sie vermutlich auch keinen Anspruch auf witwenrente....
    Zumal diese Urkunden schon mehr als fragwürdig sind...
    Die Dame muss sich vermutlich das nächste Opfer suchen... vielleicht kannst du sie ja hier vermitteln

  • Nach Erhalt der Originale im September, verlangte das Standesamt weitere Unterlagen.
    Namentlich den Registereintrag vom Standesamt in Kiew-Shefchenko.
    Erneut wurden Daten von dort an das Standesamt in Charkiw, wo die Frau lebt,
    übermittelt. Ebenfalls mit Nummer 33.


    Daher muss es bei Erstausfertigung im Januar ein Schreibfehler beim Ausfüllen
    der Eheurkunden gewesen sein. Die deutsche Botschaft Kiew vertritt auch diese
    Meinung. Nun muss das Standesamt Kiew-Shefchenko dazu Stellung nehmen.


    Um was geht es?
    Die Ukraine erkennt die deutsche Sterbeurkunde mit Familienstand "geschieden" des Ehemannes nicht an,
    weil diese Eheleute nicht geschieden sind und auch kein Nachweis darüber vorliegt.
    Das Geschieden bezieht sich auf des Ehemannes Vorehe.


    Und das deutsche Standesamt erkennt die ukrainische Heiratsurkunde wegen dieses
    Tippfehlers nicht an und ändert daher nicht die Sterbeurkunde von "Geschieden" in "Verheiratet"
    (am Tag des Todes)


    Da wird wohl Rechtsanwalt Ahrens eingeschaltet werden müssen.
    Nach meiner Ansicht gibt es niemand, der sich sonst besser mit dieser Materie auskennt.

  • Neben den verwitwet - Status statt verheiratet geht es ja auch um die zwei Sachen :
    1) Erbe
    2) ev. Witwenpension
    In Österreich gibt es aber dazu Einschränkungen, je nach Dauer der Ehe, Alter der Verheirateten und Altersdifferenz.

  • Wurde in meinem Posting schon beantwortet.
    Selbst der nicht - monetäre Familienstand (lautet in der Ukraine ja noch verheiratet) muss auf alle Fälle richtig gestellt werden.
    Auch wenn sie nicht mehr heiratet, gibt es spätestens bei ihrem Tod ein Schlamassel mit ihrer Erbschaft.

  • Na klar, @Wladimir
    alle Hochzeiten und andere Ereignisse der Ukrainer sind ungültig. Wohl auch Geburtsurkunden. Die werden auch nur in Deutschland erstellt.


    Es gibt nicht viel Macherei mit Heiratsunterlagen - sei es Vertuschung von Fakten oder Machereien rund ums Erbe usw. - ein Teil wird wozu auch immer gekauft.
    Man kann auch darauf stoßen, daß ein Mann laut Unterlagen mit 2 Frauen gleichzeitig verheiratet ist - alle Urkunden seien gültig?
    Geburtsurkunden werden auch sehr wohl gegen Schmiergeld manipuliert, ja. Das kommt nicht so oft vor, aber dennoch nicht so selten.
    An der Tagesordnung ist hier auch, daß sogenannte Polizisten hier in der Ukraine mir ungültigen bzw. verfallenen Ausweisen Dienst halten usw.
    Und Ausbildungsdiplome, insbesondere Führerscheine dagegen werden in der Ukraine oft gekauft, meistens isses so, und das ist Tatsache.
    Sieht recht alles recht schlimm aus.

    Und das ist schon ausreichend für jeden ausländischen Beamten, die einen oder anderen ukrainischen Unterlagen ganz berechtigt infrage zu stellen.

  • Erstmal danke für euere Meinungen.
    Ich hatte mich von Ahrens beraten lassen, was ich jedem empfehle.



    So nebenbei hoffe ich, dass er mich bei meiner Scheidung vertritt,
    weil ich nicht zweimal nach Rivne fliegen möchte, was effektiv
    genauso viel kostet, wenn nicht mehr als 2x Flug, Zug, Hotel, Kost u.s.w.



    ... und bevor ihr vor Neugier platzt )). Die Frau um die es in diesem Thread geht,
    sitzt im Avatar hinter mir auf dem Moped.

  • Zitat


    Und das ist schon ausreichend für jeden ausländischen Beamten, die einen oder anderen ukrainischen Unterlagen ganz berechtigt infrage zu stellen.


    Als wenn es in DE keine falschen Dokumente gaebe...

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