Vorgeschichte in Kurzfassung:
Deutscher heiratet in Kiew Ukrainerin im Januar dieses Jahres.
10 Wochen nach der Eheschließung verstirbt der Mann in seiner Heimat.
Die Frau war zu diesem Zeitpunkt in der UA
Erst über deutschen Anwalt erhielt die Witwe die Deutsche Sterbeurkunde mit Familienstand des Mannes "geschieden" ( aus erster Ehe)
Es wurde de Eheurkunde (ohne Apostille und in der UA ins Deutsche übersetzt vorgelegt) Standesamt erkannte das nicht an.
Das entsprechende Standesamt in DE verlangte Zweitschrift der Eheurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung in DE
und erhielt diese einige Wochen später.
Nunmehr stößt sich das Standesamt an ----- siehe Anhang. (Abgedunkelter Text)
Wie kann das sein? Ich habe keine Erklärung , insbesondere über Eintrag 32 und einmal 33, beides die gleiche Eheschließung betreffend
Hintergrund ist die Änderung der deutschen Sterbeurkunde in "verheiratet" des Verblichenen zu erwirken.