Ausreise aus der Ukraine als "systemrelevantes Personal"

  • Bei unserer 29-jährigen Schwiegertochter in spe, seit 2017 hier bei uns in Deutschland, wurde schwarzer Hautkrebs festgestellt. Sie wurde operiert und muß sich jetzt einer Therapie unterziehen.

    Ihre Mutter will sie jetzt besuchen. Die Mutter ist aktive Krankenschwester, die in einer Klinik in Marhanets arbeitet. Sie bekommt zwar Urlaub, befürchtet aber, das sie an der Grenze aufgehalten und zurückgeschickt wird.
    Frage: Ist das so, gibt es hierzu Erfahrungen?
    Wenn ja, würde es helfen, wenn sie eine Bestätigung vorlegt, die die Krebserkrankung ihrer Tochter bestätigt?

    Nur so lange ist uns der Friede sicher, solange wir des Sieges sicher sein können!
    Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben,
    - die Sterne der Nacht, - die Blumen des Tages - und die Augen der Kinder

  • Bei unserer 29-jährigen Schwiegertochter in spe, seit 2017 hier bei uns in Deutschland, wurde schwarzer Hautkrebs festgestellt. Sie wurde operiert und muß sich jetzt einer Therapie unterziehen.

    Ihre Mutter will sie jetzt besuchen. Die Mutter ist aktive Krankenschwester, die in einer Klinik in Marhanets arbeitet. Sie bekommt zwar Urlaub, befürchtet aber, das sie an der Grenze aufgehalten und zurückgeschickt wird.
    Frage: Ist das so, gibt es hierzu Erfahrungen?
    Wenn ja, würde es helfen, wenn sie eine Bestätigung vorlegt, die die Krebserkrankung ihrer Tochter bestätigt?

    Es gibt an der Grenze keine Liste mit systemrelevanten Personen die nicht ausreisen dürfen. Nur der Armee darfst Du nicht angehören. Ich kenne mehrere Leute die systemrelevant arbeiten. Männer als auch Frauen. Niemand hatte je Probleme das Land zu verlassen. Alle sind auch freiwillig wieder zurückgekehrt. Direkt proaktiv irgendwelche Unterlagen vorzulegen würde ich aber unterlassen.

  • chopper33

    Ab 01.10 müsste die gute Frau sich beim "Kreiswehrersatzamt" anmelden, bis Dato können die Apotheker und Krankenschwester trotzdem das Land verlassen, was aber sich auch schnell wieder ändern kann.


  • Tochter ist Krankenschwster und lebt wie beschrieben seit über einem Jahr in Brandenburg. Weiß einer, ob durch die erweiterte Wehrpflicht die Rückreise gefordert werden kann bzw. ob eine Nichtrückreise strafbar ist?

    Als Erleuchteter vergebe ich ausschließlich den Daumen nach oben

  • Tochter ist Krankenschwster und lebt wie beschrieben seit über einem Jahr in Brandenburg. Weiß einer, ob durch die erweiterte Wehrpflicht die Rückreise gefordert werden kann bzw. ob eine Nichtrückreise strafbar ist?

    Wie soll eine Nichtrückreise strafbar sein? Soweit mir bekannt, gilt auch ukrainisches Recht nicht exterritorial.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Das nicht, aber wenn sie eines Tages wieder einreist..

    Finde auch,... eine etwas komische Frage von dir.


    ...sagen wir mal so, - nach der russ. Siegesparade auf dem Kreschatik sollte das Risiko der Einberufung zum Armeedienst für Füh...., Volk und Vaterland überschaubar sein,.... zuvor, - wäre es dumm ohne Gewähr ! :pardon:

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Was soll daran komisch sein? wenn im derzeit geltenden ukrainischen Gesetz steht alle medizinischen Absolventen haben sich bei den Wehrämtern zu melden ist das eindeutig. Nur wegen eines Auslandsaufenthaltes wird die staatsbürgerliche Verantwortung ja nicht hinfällig. Als Deutscher kann ich in Florida auch nicht sagen, mir gehen Forderungen des heimischen Finanzamtes am Allerwertesten vorbei. Spätestens mit Wiedereinreise und Wohnsitznahme wird dann vollstreckt. Alternativen? die Staatsbürgerschaft ablegen, nicht wieder einreisen oder auf einen regime change in Kiew hoffen..

    Als Erleuchteter vergebe ich ausschließlich den Daumen nach oben

  • Alternativen? die Staatsbürgerschaft ablegen, nicht wieder einreisen oder auf einen regime change in Kiew hoffen..

    Soll ich das jetzt so verstehen, dass sie wenig bis kein Interesse daran hat, verletzte Banderas wieder zusammen zu flicken und wieder für die Front tauglich zu machen, damit der nächste Schuss aus östlicher Richtung präzise zwischen den Augen platziert werden kann? :grumble:

  • wenn im derzeit geltenden ukrainischen Gesetz steht alle medizinischen Absolventen haben sich bei den Wehrämtern zu melden ist das eindeutig.

    Dann sollen die erstmal die Kapazitäten dafür schaffen.

    Wenn die Krankenhäuser überfüllt sind, sind sie überfüllt. Das ändert sich auch nicht, wenn ich zusätzliche 50 Krankenschwestern in ein überfülltes Krankenhaus jage. Eine Amputationswunde braucht seine Zeit bis zur Heilung. Das geht nicht schneller, wenn 10 Krankenschwestern daneben stehen.

    Die Leopard Transporter müssen ja nicht leer zurück fahren. Die Ladeflächen mit Banderas gefüllt und ab damit in die Charite, wo sie auf Staatskosten wieder zusammengefrickelt werden.

    Hat man doch auf dem Maidan mit den verletzten Faschisten auch so gehandhabt.

    An jeder Zimmertür, wo ein "Sea Kyle" zu lesen war, lag ein verletzter Bandera.

  • wenn im derzeit geltenden ukrainischen Gesetz steht alle medizinischen Absolventen haben sich bei den Wehrämtern zu melden ist das eindeutig. Nur wegen eines Auslandsaufenthaltes wird die staatsbürgerliche Verantwortung ja nicht hinfällig.

    Nagut,... sind wir beide der Ansicht, daß dann zuerst die 650.000 ukr. wehrfähigen Männer zurück sollten ? Dafür gibt's doch wohl auch eine ukr. "gesetzliche Grundlage" ?!


    ....wie eine Vielzahl ukr. Politikdarsteller (Botschafter und so'n Zeug) du hast augenscheinlich auch bereits verinnerlicht das ukr. Rechtsgrundlagen exterritoriale Geltung haben, klarer Fall von Dauer Beschallung mit 24/7 Kijv Propaganda welche zu dieser Neurose führt. :popcorn: + !wsmile!



    Ansonsten bleibt der Guten nur - probieren geht über studieren,.... und Sie kann ja danach hier aus erster Hand berichten.

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Für die Männer gibt es eine klare Rechtsgrundlage, hatte die letzte Woche eingestellt. Die leben ja entweder im Geltungsbereich des ukrainischen StGB oder halten sich legal bzw. illegal außerhalb der Landesgrenzen auf. Bei den bereits im Ausland lebenden medizinischen Frauen, die man natürlich nicht für den Waffengang, sondern für Medpunkte und Lazarette braucht, ist das leider ungeklärt. Warten wir mal was KK meint..

    Als Erleuchteter vergebe ich ausschließlich den Daumen nach oben

  • Hat sich heute alles geklärt, Kiew ist zurück gerudert.

    Wahrscheinlich hat bei denen einer nen Taschenrechner gefunden...

    "Hey Kokainski... Wir haben jetzt noch 20 einsatzfähige Soldaten. Wenn 50% von denen erschossen werden und 50% verwundet, dann sind das... Wadde mal... Ah ja... ungefähr 10 verwundete Soldaten, die ärztlich versorgt werden müssen..."

    "Ja leck mich doch... Da frisst ja das Personal schon mehr als die Verletzten... Seht zu, dass das Personal nach Deutschland verschwindet und sich bei denen auf Staatskosten fett frisst. Aber nicht bei uns..."

  • Da man zugibt, daß viele vorm Oktober noch das Land verlassen haben bzw. gehen wollen, will man einfach die Luft rausnehmen.

    Die Pflicht zur Registrierung für im Lande lebendes medizinisches Personal bleibt wie nachzulesen ist.

    Als Erleuchteter vergebe ich ausschließlich den Daumen nach oben

  • Der Express bringt vieles, leider oft auch etwas aufgebauscht. Die ukrainische Auskunft ist hier etwas klarer.

    Als Erleuchteter vergebe ich ausschließlich den Daumen nach oben

  • Der Express bringt vieles, leider oft auch etwas aufgebauscht. Die ukrainische Auskunft ist hier etwas klarer.

    Also kann man jeder im medizinischen Dienst raten, nach Geier Sturzflug: Besuchen Sie Europa. Solange es noch geht:

    "Wenn im Canale Grande U-Boote vor Anker gehen

    Und auf dem Petersplatz in Rom Raketenabschussrampen stehen

    Über'm Basar von Ankara ein Bombenteppich schwebt

    Und aus den Hügeln des Olymps sich eine Pershing II erhebt


    Dann ist alles längst zu spät

    Dann ist, wenn schon nichts mehr geht

    Besuchen Sie Europa

    Solange es noch steht



    Ich bringe mal die Übersetzung:


    4. Werde ich mobilisiert, wenn ich mich zum Militärdienst melde?

    Obwohl Beamte auf allen Ebenen inzwischen versprechen, dass die Mobilisierung von Frauen freiwillig erfolgen wird, gibt das Wehrpflichtgesetz eine klare Antwort auf diese Frage: Frauen, die beim Militär gemeldet sind, können zum Militärdienst einberufen oder daran beteiligt werden Arbeit, um die Verteidigung des Landes in Kriegszeiten sicherzustellen.

    Darüber hinaus erfolgt der Wehrdienst für Frauen gleichberechtigt mit Männern.


    7. Kann ich ins Ausland reisen, wenn ich mich beim Militär melde?

    Dies ist eine der resonantesten Fragen, auf die Regierungsvertreter bisher sehr widersprüchliche Antworten gegeben haben.

    So erklärte der Vertreter des Präsidenten in der Rada, Fjodor Venislavsky, dass Frauen, die ab dem 1. Oktober 2023 beim Militär registriert werden, den Status von Wehrpflichtigen erwerben und ins Ausland reisen, und zwar auf die gleiche Weise, wie es für Wehrpflichtige gilt Militärdienst. Das heißt, es wird ihnen verboten, das Land zu verlassen.

    Dann widerlegte er selbst seine Worte und sagte, dass die Beschränkungen nur für Frauen gelten würden, die bereits zur Armee mobilisiert wurden.

    Volksabgeordneter Maxim Buzhansky stellt Strana klar, dass Reisen von Wehrpflichtigen ins Ausland derzeit nicht verboten seien. Tatsache ist, dass die Regeln für den Grenzübertritt durch einen Regierungserlass festgelegt werden und dieser Erlass die Ausreise nur für wehrpflichtige Männer regelt. An diesem Dokument wurden hinsichtlich der Auslandsreisen wehrpflichtiger Frauen keine Änderungen vorgenommen.

    „Der Beschluss des Ministerkabinetts regelt das Reisen, dort sind nur Männer erlaubt“, sagt der Abgeordnete.

    Zuvor hatten Vertreter des Staatsgrenzschutzes das Gleiche erklärt: Reisen ins Ausland seien derzeit nur für wehrpflichtige Männer beschränkt, und um dies für wehrpflichtige Frauen einzuschränken, heißt es in einem neuen Beschluss des Ministerkabinetts erforderlich.

    Natürlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Ministerkabinett in Zukunft einen ähnlichen Beschluss fassen wird. Es ist jedoch nicht ganz klar, wie man in diesem Fall an der Grenze eine Wehrpflichtige von einer gewöhnlichen Frau unterscheiden soll.

    „Als Reisen ins Ausland für Richterinnen eingeschränkt waren, wurden ihre Listen direkt an den staatlichen Grenzdienst übermittelt. Dieselben Listen wurden auch den Abgeordneten der Kommunalräte vorgelegt. Aber die Zahl der Ärztinnen steht eindeutig nicht im Verhältnis zur Zahl der Richterinnen, also.“ Auf die Frage, wie sie identifiziert werden, gibt es keine Antwort, nein“, sagt Rostislav Kravets.

    Es sei denn, die TCC verlegt die Stützpunkte wehrpflichtiger Frauen direkt an die Grenze. Ob und wie schnell dies technisch möglich ist, ist jedoch unbekannt.

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