Herr Mayer das ist keine Theorie, das ist Tatsache und kann nachgelesen werden in den ukrainischen Gesetzestexten.
Ich bezog mich auf diese Aussage
Ich glaube hier muss generell mal beachtet werden, dass es in der Ukraine kein Sorgerecht im Sinne der deutschen Rechtsprechung gibt,
So war die Aussage und die Botschaft verlangt nach deutschem Recht einen Nachweis von diesem Sorgerecht. Den Gesetzestext wo die Heirat alles von selber löst haben wir doch schon erledigt .
Na jedenfalls wissen wir jetzt das nun auch noch russisches Recht ins Spiel kommt.
Gruß Herr Mayer