Dauervisum für die Ukraine nach Heirat

  • Hallo!


    Ich habe vor Kurzem einen ukrainischen Staatsbürger in Deutschland geheiratet und will in baldiger Zukunft zu ihm in die Ukraine ziehen. Kann mir jemand unter Euch, der Erfahrung auf diesem Gebiet hat, weiterhelfen? Wie bekomme ich ein Dauervisum, muss ich hierfür etwa nach Berlin reisen? Muss ich mich dann in der Ukraine alle 3-4 Monate melden, oder ggf. immer wieder aus- und einreisen? Ich wäre sehr dankbar für möglichst ausführliche Info, dam mein Mann bisher auch nicht alles in Erfahrung bringen konnte.


    Vielen Dank vorab.


    LG


    Helena

  • Für eine Aufenthaltsgenehmigung müssen wir ja zwei Jahre verheiratet sein. Was kann ich aber tun, wenn ich schon vorher zu ihm ziehen möchte, außer dass ich alle 190 Tage ausreise? Das wird für mich kaum möglich sein, da wir ja auch Nachwuchs erwarten, und mit einem Baby ständig ein- und auszureisen kann ich mir schwer vorstellen.Er sprach davon, dass ich ggf. ein Jahresvisum beantragen kann, das ich eber hier beantragen müsste. Wo könnte ich es hier machen?

  • Wenn du ein Kind von einem ukrainischen Staatsbürger hast, der nicht in UA abgemeldet ist, bekommst du sofort eine Aufenthaltserlaubnis.


    Diese sollte natürlich schnellstens beantragt werden, da die bürokratischen Mühlen etwas langsam mahlen...


    Der pasportni stol in der Heimatstadt deines Mannes ist die Stelle für den Antrag.
    Dort gibt man dir auch bekannt, welche Dokumente beizubringen sind.

  • Wendet Euch direkt an das WHIRFO früher OWIR Eurer Rajon bzw Oblast in der Ukraine. Dort wirst Du einen befristeten Aufenthaltstitel erhalten, wenn Du bei Deinem Mann wohnst und gemeldet bist. Nach etwa zwei Jahren Ehedauer erhältst Du dann auf erneuten Antrag den Titel eines Residenten bei eben dieser WHIRFO. Die direkte Anfrage bei der WHIRFO vor Ort führt weiter. Also den Göttergatten morgen früh gleich dort hin schicken.
    Danke Oldtrotter

  • Wendet Euch direkt an das WHIRFO früher OWIR Eurer Rajon bzw Oblast in der Ukraine


    Theoretisch würde ich Oldtrotter recht geben, aber als ich vor 4 Wochen mit meiner Frau auf der besagten Behörde war, wollte ich als guter Forenteilnehmer gleich mal nach dem "Laufzettel" bzw. benötigten Papieren zur Aufenthaltsgenehmigung fragen. Die gute Sachbearbeiterin konnte mir allerdings nur unter Vorbehalt bzw. nur mit Einschränkungen helfen. Sie bat mich auf jeden Fall noch mal in der ukr. Botschaft Erkundigungen einzuholen da zum jetzigen Zeitpunkt eine Veränderung stattfindet über welche sie auch noch unzureichend informiert ist.


    Gruß Herr Mayer, der parallel die Sache angehen würde also Botschaft und WHIFRO

    • Wir müssen einräumen, dass der Mensch mit allen seinen hohen Eigenschaften noch immer in seinem Körper den unauslöschlichen Stempel seines niederen Ursprungs trägt.
    • Charles Darwin
  • Dort wirst Du einen befristeten Aufenthaltstitel erhalten


    auch diese Information von Oldtrotter ist falsch. Man braucht zuerst ein Visum - 45 Tage Visum reicht - und das muss man in Deutschland beantragen. Dieses Visum kann vom OVIR verlängert werden. Also sofort ausreisen, sonst ist bei der Ausreise Vitamin B fällig. Je länger man überzieht umso mehr muss man bezahlen.


    Update: Der Grund des Visums liegt darin, dass bei Interpol nachgefragt wird, ob gegen Dich etwas vorliegt und der Systemabgleich über das Generalkonsult erfolgt.

  • Herr Mayer, es ist richtig, zur Zeit erfolgen Umstellungen, manche Sachbearbeiterin mag zur Zeit überfordert sein. Trotzdem führt kein Weg an der WHIRFO vorbei. Selbst die Botschaft verweist auf die örtlich und sachlich zuständige WHIRFO der Rajon bzw. der Oblast in der Ukraine.


    Einen Laufzettel haben die da auch nicht ausgehändigt, jedenfalls bisher, der hiesige Chef wollte mir aber die Passagen aus der Verordnung ablichten lassen, was sich für mich persönlich ja bereits erledigt hat. Ein Bekannter in Charkow, er ist Deutscher und mit einer Ukrainerin verheiratet, sie haben eine kleine Tochter, hat dieses Programm vor einigen Wochen so durchgezogen. Seinen mitgebrachten Pkw hat er auch anstandslos hier zugelassen bekommen.


    Wie bereits schon mehrfach von mir geschrieben, zuständige Stellen persönlich aufsuchen, stets höflich und sachlich die Möglichkeiten erfragen.
    Ich habe noch keine ukrainische Sachbearbeiterin oder Dienststellenleiter erlebt, die mir nicht versucht haben zu helfen und wenn sie mich nur auf einen späteren Termin vertröstet haben. Fragt man um Hilfe, dann bekommt man sie auch, zumindest auf einem anderen Amt, selbst die Anschrift bekommst du noch ausgehändigt nebst Telefonnummer des dortigen Sachbearbeiters (Mit kompletten Namen und Handy-Nummer).


    Danke Oldtrotter

  • Ende vergangenen Jahres, habe ich diese Prozedur auch durchmachen müssen. War deshalb bestimmt 10x beim OVIR, weil die es auch nicht genau wußten und jedesmal neue Erkenntnisse hatten.
    Also ein langristiges Visum ist notwendig, denn nur ein Visum kann verlängert werden. Einmalige Einreise und 45 Tage Gültigkeit. Dann in UA sofort zum OVIR. Habe über einen Monat für alle Dokumente gebraucht. KV nicht vergessen. Ich habe meine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr bekommen, danach wird es verlängert und nach 2 Jahren bekommst Du die dauerhafte Aufenthaltsgenhmigung.

  • Bennop, das kann so sein, muss aber nicht!


    Einreise als Tourist, sofort zur WHIRFO, 90 Tage Zeit, kein Visum erforderlich, WHIRFO erteilt Dir die Aufenthaltserlaubnis befristet für ein Jahr, wenn noch nicht zwei Jahre mit einem ukrainischen Staatsbürger verheiratet.


    Das ist nun mal so und diese Variante wurde von den mir hier bekannten Deutschen auch so durchgezogen!


    Bei Heirat in der Ukraine, kann man z.B. unmittelbar nach der Standesamtlichen Trauung zum WHIRFO gehen und diesen auf ein Jahr befristeten Aufenthaltstitel erwerben. Alles nur eine Frage der Vorgehensweise!


    Danke Oldtrotter

  • Faktisch ist es so, dass hier auch ein erheblicher Handlungsspielraum für die Behörden besteht.
    Hier hat sich gerade auf diesem Gebiet in den letzten Jahren in der Praxis doch einiges in Richtung Einhaltung und vor allem Durchsetzung von Visa- und auffenthaltsrechtlichen Vorschriften geändert.
    Bis vor einigen Jahren war das kein wirkliches Problem, man konnte hier mit allen möglichen Begründungen so etwas wie eine zeitweise Auffenthaltserlaubnis erhalten.
    Verlassen würde ich mich darauf aber eben nicht.
    Ausserdem kann das heutzutage sehr teuer werden.


    Das ist in etwa das gleiche wie Heirat mit C-Visum in Deutschland oder Dänemark.
    10 Prozent können gleich da bleiben, der Rest reist wieder aus.

  • Einreise als Tourist, sofort zur WHIRFO,


    So hatte ich es seinerzeit auch gemacht. Aber in der letzten Zeit scheint sich einiges geändert zu haben. Ich habe Westeuropäer erlebt, die sich beim identischen OVIR die Zähne ohne Visum ausgebissen haben.


    Gruß
    Siggi

  • Einreise als Tourist, sofort zur WHIRFO, 90 Tage Zeit, kein Visum erforderlich, WHIRFO erteilt Dir die Aufenthaltserlaubnis befristet für ein Jahr, wenn noch nicht zwei Jahre mit einem ukrainischen Staatsbürger verheiratet.



    Oldtrotter ich bitte Dich mit diesem Unsinn aufzuhören, da hier WHIRFO keinen Handlungsspielraum hat. Vom Generalkonsult werden alle beteiligten Behörden angeschrieben und dies erfolgt durch den Antrag vom Visum (Visum Typ "D" mit Viatmin B = Express). Beim Visum wird auch gechecked, ob man es sich leisten kann in der UA zu wohnen. Die von Dir ... beschriebene Variante geht nicht mehr, weil das Gesetz geändert wurde !! Ohne Visum gibt es keine befristete Aufenthaltserlaubsnis mehr. Ich hatte für 2 Monate eine befristete und danach habe ich sofort eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen.


    Kiev stellt eine Ausnahme dar, weil alle erforderlichen Behörden in dieser Oblast versammlelt sind und ohne dass man 2 verheiratet ist geht das rein rechtlich überhaupt nicht!

  • Ich habe heute Nacht mal alle mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft, um meinem "Unsinn" auf den Grund zu gehen!


    Nach langem Suchen und mehreren Telefonaten bin ich fündig geworden.


    Dabei hat mir der Link http://mfa.gov.ua/ua/consular-affairs/immigration-to-ukraine ganz entschieden weiter geholfen. Danke MaBo!


    Auf english, da nur diese Variation angeboten wird:
    Visa requirements for foreigners entering Ukraine
    For Germans: Entrance for Permament Residence visa not required for a stay up to 90 days within a 180 day period.


    Zuständig ist sachlich und örtlich die WHIRFO der Rajon bzw, der Oblast
    Es wird dort kein Visa ausgestellt oder verlängert, sondern ein befristeter oder dauerhafter Aufenthaltstitel vergeben!
    Sollte die 90/180 Tage-Regelung ausgeschöpft sein, so muss ein Visum in Deutschland bei einer ukrainischen Vertretung beantragt werden.
    Dieses gilt nur für Deutsche Staatsbürger, die anderen interessieren mich momentan in diesem Zusammenhang nicht.
    Das dabei Befragungen stattfinden und Einkommensverhältnisse, teilweise Lebensläufe überprüft werden, ist das gute Recht und auch die Pflicht der Ukraine. Von Vitamin B konnte ich nichts lesen, mir hat auch keiner bei meinen Telefonaten etwas davon angedeutet!


    Danke Oldtrotter

  • Vor zwei Jahren wurde mir aufgelegt, definitiv mit einem Privat-Visum einzureisen, um dann die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, da nur dieses verlängert wird im Falle einer Verzögerung der Bearbeitungsdauer der Angelegenheit.
    Im Übrigen bekam ich sofort die unbegrenzte AE als Vater eines ukrainischen Kindes, ich war bei Antragstellung noch nicht verheiratet...


    Keiner hat sich für meine Einkommensverhältnisse geschweige denn für meinen Lebenslauf interessiert.
    Auch eine KV war kein Thema, lediglich für die Verlängerung des Visazeitraums.
    Mag sein, das dies alles seit neuestem Usus ist.


    Aber es wurde die Nachbarschaft befragt, ob ich ein umgänglicher Neubürger bin, gegen den man nichts schlechtes vorzubringen hat.
    Auch der Ortsteil-"Bürgermeister" und - Milizioner (der "ABV" - für Ossis) musste von mir aufgesucht werden.


    War schon recht interessant alles und aber auch Training für die eigene Geduld.

  • Keiner hat sich für meine Einkommensverhältnisse geschweige denn für meinen Lebenslauf interessiert.


    Von mir wollte man einen Lebenslauf.
    Aber die Einkommensverhältnisse waren nie ein Thema. Warum auch? Hartz IV o. ä. kann man sich ja nicht erschleichen. Hat man nicht genug zum Leben, so darf man eben nach DE zurück oder Pilze im ukrainischen Wald sammeln...


    Zitat

    Aber es wurde die Nachbarschaft befragt, ob ich ein umgänglicher Neubürger bin, gegen den man nichts schlechtes vorzubringen hat.


    Man sollte also nicht gleich die Nachbarn verprügeln oder betrunken in der Gosse liegen. 8)


    Zitat

    Auch der Ortsteil-"Bürgermeister" und - Milizioner (der "ABV" - für Ossis) musste von mir aufgesucht werden


    Der kam zu uns ins Haus. War alles recht interessant.


    Gruß
    Siggi

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