A1 unbedingt erforderlich?

  • In dem verlinkten Dokument steht auch explizit, dass die Botschaften die Anträge auch ohne A1 annehmen sollen, wenn der Antragsteller es ausdrücklich wünscht. Ist auch logisch, jeder kann jederzeit alle möglichen Anträge stellen. Der Antragsteller darf sich nur nicht wegschicken lassen - und muss die Ablehnung risikieren wollen.

  • Du kannst den Antrag auch ohne Test stellen.
    Jedoch muss er innerhalb von 3 Monaten nachgereicht werden.
    Vorher wird der Antrag meines Wissens nach aber sowieso nicht bearbeitet.

  • Hallo!


    Den Antrag (28 AufenthG) solltet Ihr auf jeden Fall stellen, da der Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Einreise zu stellen ist: 39 Nr. 6 AufenthV i. V. m. § 41 Abs. 3


    Wegen dem Sprachnachweis: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz 30.1.2.3.1
    http://www.verwaltungsvorschri…-MI3-20091026-SF-A001.pdf


    "Ein besonderer Nachweis ist nicht erforderlich, wenn die geforderten Deutschkenntnisse des Antragstellers bei der
    Antragstellung offenkundig sind (vgl. hierzu Nummer 30.1.2.3.4.4).
    Soweit der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse nicht bereits im Visumverfahren (Anmerkung von mir: bei Euch entfällt das Visumverfahren!)
    erbracht werden musste, ist er bei der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug zu Deutschen oder Ausländern im Bundesgebiet
    zu erbringen.
    Dies kommt in den Fällen in Betracht, in denen Visumfreiheit auch für längerfristige Aufenthalte besteht oder ein Aufenthaltszweckwechsel zugelassen ist oder wird.
    Kann die Aufenthaltserlaubnis in diesen Fällen nur deshalb nicht erteilt werden, weil einfache Deutschkenntnisse noch nicht vorliegen, ist der Antragsteller zum
    Integrationskurs zu verpflichten und kann das Verfahren ausgesetzt werden, damit der Antragsteller im Rahmen des Integrationskurses – zunächst – das Sprachni-
    veau A 1 erwerben kann. Den für die Verpflichtung erforderlichen gesetzlichen Teilnahmeanspruch nach § 44 (§ 4 Absatz 1 IntV) hat der Antragsteller, da ihm erstmals eine Aufent-
    haltserlaubnis nach § 28 bzw. § 30 erteilt wird.
    Diese Voraussetzung (erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis) ist auch dann gegeben, wenn das Antragsverfahren noch läuft bzw. ausgesetzt ist, weil es lediglich am
    Sprachnachweis fehlt.
    Nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut ist gerade nicht erforderlich, dass die Aufenthaltserlaubnis bereits
    erteilt worden ist"

    Gruß
    MaBo

  • also alles eine kann aber nicht muß Regelung abhängig von der ALB was ja nicht unbedingt schlecht sein muß.
    Nur ist das eben nicht die Regel in D


    hat das eigentlich schon mal jemand nachgefragt/erlebt oder gibt es diese Regelung nur theoretisch?


    Zitat


    Eigenfeststellung durch die Auslandsvertretung:
    Werden im Amtsbezirk der Auslandsvertretung keine anerkennungsfähigen
    Sprachzeugnisse angeboten (vgl. oben Ziffern IV.2.1 und IV.2.2)
    , hat ein Entsandter der Visastelle die einfachen Deutschkenntnisse des Antragstellers
    anhand der Sprachstufe„A1“ GER (vgl. oben Ziffer III.) im Rahmen der persönlichen Vorsprache selbst festzustellen

    also das ohne A1 Test die Sprachkenntnisse direkt vor Ort bei der ALB getestet werden


    DAnke


  • hat das eigentlich schon mal jemand nachgefragt/erlebt oder gibt es diese Regelung nur theoretisch?
    also das ohne A1 Test die Sprachkenntnisse direkt vor Ort bei der ALB getestet werden


    30.1.2.3.4.1 der obigen Verwaltungsverfahrensvorschrift:
    Soweit dies aus Kapazitätsgründen möglich ist, kann sich die Ausländerbehörde – wie bereits
    bisher im Rahmen der Verpflichtung nach § 44a Absatz 1 Nummer 1 – selbst auf geeignete Weise vom Vorliegen der einfachen Deutsch-
    kenntnisse des Antragstellers überzeugen. Die Ausländerbehörde kann sich hierbei an der Sprachprüfung „Start Deutsch 1“ orientieren.
    Dabei ist darauf zu achten, dass während des Gesprächs mit dem Ehegatten die akustische Verständnismöglichkeit nicht beeinträchtigt
    wird.

  • MaBo


    Wir haben den antrag noch zuhause und wir sollen den ausfüllen und mit A1 und Krankenversicherung am 10.9 abgeben. Vorausgesetzt sie besteht den a1 hat ja nur 2 wochen zuhause zum lernen.

    Lieber Gruß


    Hermann

  • Warum macht man den Test nicht einfach und erfüllt die Auflagen? Warum
    muss es denn immer einen Weg um etwas herum geben? Warum nicht den
    direkten, den für Alle gleich vorgeschriebenen Weg gehen.
    Wenn ihr
    Deutsch jetzt nicht ausreichend ist, wird sie den Test, wie Du schon
    selber vermutest, wohl nicht bestehen. Dann gibt es mit Sicherheit einen
    neuen Termin und der Titel wird bis dahin nicht erteilt. Ohne Deutsch
    würde sie aber so oder so auf Hindernisse stoßen. Ihr wollt doch in
    Deutschland zusammen leben. Oder habe ich das falsch verstande?

  • Hallo,


    Ja da kommen wir eh nicht daran rum, die Frage war nur was passiert und wie geht es weiter, da diese Prüfungstermine ja auf Monate hinaus ausgebucht sind und bei ihr wenn der Titel wegen dem dann nicht erteilt wird sie nach cz zurück muss und wir dort wieder wohnung mieten müssen und den titel in cz verlängern müssten und dies nicht mit unerheblichen Kosten verbunden ist.


    Keine frage sie will ja alles lernen und sie lernt gerade jede freie minute und deutsch hat sie ein wenig davor schon gekonnt. Wir können schon miteinander sprechen aber halt auch mit wörterbuch da sie alle sachen nicht weiss. Sie sagt selbst das sie in einem Jahr sehr gut deutsch kann nur haben wir halt nur 2 wochen zeit diesen kurs zu bestehen.


    Integrationskurs wäre doch auch ok hauptsache mein schatz ist bei mir.

    Lieber Gruß


    Hermann

  • Keine frage sie will ja alles lernen und sie lernt gerade jede freie minute und deutsch hat sie ein wenig davor schon gekonnt. Wir können schon miteinander sprechen aber halt auch mit wörterbuch da sie alle sachen nicht weiss.

    Sollte dem wirklich so sein, dann schafft sie auch den A1 Test

  • Sollte dem wirklich so sein, dann schafft sie auch den A1 Test


    Gehe auch davon aus, dass das Bestehen des Sprachtests (Im Vergleich mit anderen Möglichkeiten wie Wohnsitzverlegung ins Ausland, Berufung auf Ausnahmen etc.) hier die mit Abstand einfachste Variante ist.
    Dieser A1 Test ist bei weitem nicht so schwierig wie oftmals gedacht. Das wird hier noch von über 60 jährigen bestanden.
    Also innerhalb von ca. 3 Monaten sollte man das bei aktivem lernen bestehen.
    Wenn es möglich ist, sich mit dem Partner auf deutsch verständlich zu unterhalten, sollte der Test ausserdem auch bestanden werden.

  • Gehe auch davon aus, dass das Bestehen des Sprachtests (Im Vergleich mit anderen Möglichkeiten wie Wohnsitzverlegung ins Ausland, Berufung auf Ausnahmen etc.) hier die mit Abstand einfachste Variante ist.


    Das stimmt schon oft.
    Wenn man durch keine Anwesenheitspflicht (wie z.B. den Beruf) an ein Land gebunden ist, dann ist eine Wohnsitzverlagerung recht einfach ist, wenn man in beiden Ländern eine Bleibe hat. Das ist dann innerhalb der EU für einen EU Bürger ein einfacher administrativer Akt (denn man braucht keine Aufenthaltsgenehmigung): Abmelden in DE, anmelden in CZ. Die Wohnung in DE bleibt als Ferienwohnung bestehen.


    Wenn es möglich ist, sich mit dem Partner auf deutsch verständlich zu unterhalten, sollte der Test ausserdem auch bestanden werden.


    Wirklich? Mündlich kann jemand gut sein, schriftlich eine Katastrophe!


    Also innerhalb von ca. 3 Monaten sollte man das bei aktivem lernen bestehen.


    Das ist für viele Fälle richtig. Die Frage ist aber durchaus berechtigt, ob es nicht trotzdem Schwierigkeiten geben kann, da 2 Wochen doch ein sehr kurzer Zeitraum ist:

    und nun haben wir 2 Wochen Zeit die Prüfung im Götheintitut zu bestehen


    Gruß
    Siggi

  • Ob es nun A1 usw heist oder vor ein paar jahren Deutschtest
    meine Ex - Frau hat den deutschen Pass vor ein paar Jahren bekommen , die Sachbearbeiterin sagte .... den Deutsch - Test brauchen wir wohl nicht


    Alle Telefonate, Amtsbesuche und persönliches erscheinen hatte sie Selbst in klarem Deutsch mit den zuständigen Sachbearbeitern / Beamten gesprochen
    warum ich Ihm oder Ihr ... das Kleinste Wort Vorwärts oder mit Umweg erlärte ... von der Kleinste bis oder Biss - die Kleine Grundlagen ... Erklären !!!
    War ich ihr Deutscher Ehemann


    http://www.deutschesprachschule.de/etest/einstufungstest.php

  • Hallo Siggi,


    Ja, das ist meine vielhundertfache Erfahrung.


    Also ich selbst hab den Test noch nicht absolviert. :)
    Kenne aber zahlreiche Lehrer, Prüfer usw. vom Goetheinstut und anderen Organisationen, welche solche Tests abnehmen, sowie mehrere Hundert Klienten von uns, von denen praktisch alle den Test absolviert haben (Ausnahmen praktisch nur bei Schwangerschaft mind. 4. Monat, Kontingentflüchtlingen, geboren bis 1945 und Leuten, welche aufgrund ihrer Ausbildung etc. sowieso über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen). Mir ist klar, dass es auch noch weitere Ausnahmen gibt, welche aber so selten sind, dass ich sie hier nicht aufzähle. (Hoffe ich hab nichts vergessen.) Auch sowas wie gemeinsamer Zuzug aus der EU ist doch eher exotisch.
    Praktisch kommt seit Jahren keiner, und wenn dann nur mit gigantischen Aufwand, ohne Sprachkenntnisse mit dieser Visakategorie nach Deutschland.


    Also das ist das niedrigste Niveau, welches testiert werden kann.
    Der Test besteht in weiten Teilen aus Ankreuzfragen.
    Überall, auch im schriftlichen Teil können auch Fehler gemacht werden.
    Letzlich müssen in der Regel auch nur 60% erreicht werden.
    Habe auch schon häufiger von Klienten gehört, dass sie bei knappem Nichtbestehen, dort im Goetheinstitut Theater machen und dann doch noch nachträglich ein positives Ergebnis erhalten...


    Natürlich sind Sprachlernfähigkeiten unterschiedlich verteilt, aber ich bin der Ansicht, dass das A1 Niveau jeder erreichen kann. Jedenfalls ist das m.E. nach, in den weitaus meisten Fällen einfacher, als sich möglicherweise noch gerichtlich auf irgendwelche sehr schwer durchsetzbaren Ausnahmen von der Regel zu berufen.


    Finde diese Regelung auch höchst fragwürdig. Denke, wenn der Gesetzgeber den Zuzug einer bestimmten Klientel nicht haben will, sollte er das auch so formulieren und sich nicht hinter derart seltsamen Auflagen verschanzen.
    Danach könnte man sich dann darüber unterhalten, ob der Staat seinen Bürgern, aus welchem Grund auch immer ein Zusammenleben, wegen Sprachkenntnissen verweigern können sollte, wenn z.B. keine Sozialleistungen in Anspruch genommen werden.


    Aber das ist eine andere Frage. Im Moment ist die Lage wie sie ist und damit muss man irgendwie klarkommen. Der einfachste Weg dabei ist in meinen Augen für die meisten, dass Bestehen des Sprachtests.


    Grüsse,


    Peter.

  • von der Kleinste bis oder Biss - die Kleine Grundlagen ... Erklären !!!


    Meine Frau hat immer mit mir geschimpft: Du bist Deutscher und kennst die Grammatik nicht?
    Damit hatte sie recht. Ich habe ein Sprachgefühl, kenne aber viele Regeln nicht bewusst.
    Dann ging es los: "Das heißt nach Regel xyz so und nicht so. Du machst das falsch!"
    Ich konnte nur antworten: "Glaube mir, Deine Regel xyz trifft in diesem Fall nicht zu. Aber ich kann Dir leider nicht sagen, woran Du die Ausnahmen von dieser Regel im allgemeinen Fall erkennen kannst"
    Nicht jeder, der selbst eine Fähigkeit besitzt, kann diese auch gut anderen vermitteln.


    Der einfachste Weg dabei ist in meinen Augen für die meisten, dass Bestehen des Sprachtests


    Das ist wohl leider so.


    Gruß
    Siggi


    P.S: Als Schwimmlehrer und Fahrlehrer bin ich auch untauglich, obwohl meine Frau gegenteiliges behauptet.
    Was ich ganz gut vermitteln kann ist C++ (dafür gibt es ein paar Tausend Beispiele), aber das ist ja in einer binationalen Beziehung von keiner Relevanz.

  • Das ist für viele Fälle richtig. Die Frage ist aber durchaus berechtigt, ob es nicht trotzdem Schwierigkeiten geben kann, da 2 Wochen doch ein sehr kurzer Zeitraum ist:


    Zitat von »bzzzer«
    und nun haben wir 2 Wochen Zeit die Prüfung im Götheintitut zu bestehen



    Diese 2-Wochenfrist halte ich wirklich für viel zu kurz und für unverhältnismäßig (auch i. rechtl. Sinne).


    Ihr solltet den Antrag (28 AufentG) auf jeden Fall stellen. Das Vorliegen "einfacher Sprachkenntnisse" ist keine Antragsvoraussetzung, sondern eine Voraussetzung zur Erteilung, wobei nach § 28 I S. 5 AufentG § 30 I Nr. 2 AueftG (im Hinblick auf Art 6 GG) nur entsprechend anwandbar ist.


    Unter Berufung auf 30.1.2.3.1 der Verwaltungsverfahrensvorschrift sollte auf die Teilnahme an einem Integrationskurs hingewirkt werden:
    „...Kann die Aufenthaltserlaubnis in diesen Fällen nur deshalb nicht erteilt werden, weil einfache Deutschkenntnisse noch nicht vorliegen, ist der Antragsteller zum Integrationskurs zu verpflichten und kann das Verfahren ausgesetzt werden, damit der Antragsteller im Rahmen des Integrationskurses – zunächst – das Sprachniveau A 1 erwerben kann. Den für die Verpflichtung erforderlichen gesetzlichen Teilnahmeanspruch nach § 44 (§ 4 Abs. 1 IntV) hat der Antragsteller, da ihm erstmals eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 bzw. § 30 erteilt wird.
    Diese Voraussetzung (erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis) ist auch dann gegeben, wenn das Antragsverfahren noch läuft bzw. ausgesetzt ist, weil es lediglich am Sprachnachweis fehlt."

  • Hallo Leute sie hat nach 2 Wochen lernen diesen A1 geschafft. Bin sehr stolz auf meinen Schatz. Jetzt brauchen wir nur noch die Zusage der Privaten Krankenversicherung. Dann kann das Ausländeramt nichts mehr machen und wir haben alle Unterlagen beisammen. Nur Termin ist am 10.9. und Visum läuft Anfang Oktober aus. Muss hier eigentlich schon das AHB rvtl schon einen vorläufigen Titel oder Duldung ausstellen? Oder müssen wir bis die Entscheidung in 3 wochen noch nicht gefallen ist einen titel in tschechien verlängern lassen.

    Lieber Gruß


    Hermann

  • ich weiß leider nur das man sich eine Vorabzustimmung geben lassen kann.


    ob das aber ein muss ist, weis ich nicht


    grzuß Holger

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • Eine vorabzustimmung ist leider nur sehr schwierig und in ganz besonderen Fällen erhältlich .

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • Hallo bzzzer!


    Herzlichen Glückwunsch an Deine Frau zum Bestehen der Sprachprüfung!
    Krankenverischerung wird bestimmt auch rechtzeitig klappen.


    Wen alle Voraussetzungen gegeben sind, gibt es m. E. nach sofort den Aufenthaltstitel. Eine Plastikkarte (ähnlich unserem Personalausweis) muss dann noch gemacht werden. Kostet etwas (glaube 60-80€). Solange bekommt sie einen provisorischen Ausweis/Titel aus Pappe.

    Gruß
    MaBo

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