Änderung der Steuerklasse in DE

  • Hallo Freunde ,


    das ist mal wieder typisch Deutsch.


    Zitat

    Nach § 38 b Abs. 3 EStG gehören in die Steuerklasse III Arbeitnehmenr die verheiratet sind,wenn beide Ehegatten unbeschränkt
    einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben.


    Da Ihre Ehefrau ( in der Ukraine , kein EU -Land ) nicht unbeschränkt einkommensteuerplfichtig ( vgl. § 1 oder 2 oder § 1a EStG ) ist die Zuteilung
    der Steuerklasse III für Sie leider nicht möglich.

    als wenn man nicht genug andere Sorgen hätte.
    .. da wird einem der Unterhaltsvorschuss genommen, weil Ehe anerkannt
    .. da wird man im Meldeamt als verheiratet eingetragen
    ......


    ........aber für die dazugehörige Steuerklasse da langt es nicht ( wahrscheinlich ist der Lohnvorteil zu Hoch, das man davon Millionär werden kann )



    typisch Deutsch in meinem Empfinden.



    Habt Ihr ähnliche Erfahrungen in diesem Zusammenhang ??


    Gruß Holger

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • Leg Widerspruch ein. Meiner Auffassung nach ist das falsch. Es reicht die fiktive Möglichkeit der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Das gilt auch für Hausfrauen als Ehepartner (d.h. der Ehegatte hätte dann Steuerklasse III).

  • Wie kann ich den Formulieren, denke da bedarf es konkreter Aussagen??


    Hättest Du da was ?


    Gruß Holger



    gern auch per PN

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • Wenn Deine Frau eine Aufenthaltsgenehmigung für DE hat, ist diese Entscheidung falsch.


    Nach § 8 AO hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.


    Meine Frau hat eine Niederlassungserlaubnis für DE, ist dort aber nicht gemeldet und hat ihren Lebensmittelpunkt in UA.
    Trotzdem besteht unbeschränkte Steuerpflicht in DE. Eine zu Wohnzwecken in DE bereit gehaltene gemeinsame Wohnung ist ausreichend, auch wenn sie für nur wenige Wochen im Jahr genutzt wird.


    Gruß
    Siggi

  • Siggi


    Erstmal schön Dich wieder zu Lesen !!!!!!!!!!
    Ich hoffe Dir geht es gut??


    Zu Deiner Frage nein, wir sind lediglich Verheiratet, da immer noch der Sorgerechtsstreit für die Tochter andauerd, deswegen haben wir
    keinerlei Schritte in diese Richtung unternommen.


    Ich finde es einfach nur frech von unserem doch so gutem Staat.


    Gruß Holger

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • Gib mir ein bisschen Zeit, ich werde nachforschen.


    2 Fragen: Bist Du getrennt lebend von Deiner Ehefrau? Hat Deine Ehefrau Ihren Wohnsitz in DE oder in der UA? Auf den Wohnsitz kommt es an, nicht auf die Staatsangehörigkeit.


    PS: Siggi hat das schon mit dem Wohnsitz parallel zu mir gepostet.

  • Wir Leben sozusagen getrennt. Sie hat Ihren Wohnsitz in der UA.
    ( ich glaube zu Anmelden zum Wohnsitz muss Sie mit mir zusammen ins Meldeamt)


    ...hatte ja geschrieben aus welechem Grund wir in diese Richutng noch keine weiteren Schriite unternommen haben.
    Also Anmelden in DE, Aufenthalt- und oder titel, etc.


    Gruß Holger

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • Wir Leben sozusagen getrennt. Sie hat Ihren Wohnsitz in der UA.
    ( ich glaube zu Anmelden zum Wohnsitz muss Sie mit mir zusammen ins Meldeamt)


    ...hatte ja geschrieben aus welechem Grund wir in diese Richutng noch keine weiteren Schriite unternommen haben.
    Also Anmelden in DE, Aufenthalt- und oder titel, etc.


    Gruß Holger

    Dann sieht das schon etwas schlechter aus, wenn sie auch noch ihr Einkommen zu mehr als 10% in der UA erzielt. Interessant wäre es, wenn sie auch dort nicht erwerbstätig wäre, d.h Du voll ihren Unterhalt bezahlst. Hier erstmal ein Link:
    http://www.steuerlinks.de/steu…ndische-arbeitnehmer.html

  • nein meine Frau geht keiner Erwerbstätigkeit nach.
    Ich Unterhalte Sie zur Zeit Voll und die Kinder.


    Gruß Holger


    den Link werde ich dann morgen Lesen.

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • Holger ich hatte die andere Steuerklasse auch erst nach Meldung meiner Frau hier in D erhalten

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • visitor: Die Entscheidung ist wohl korrekt.


    Deine Frau muss zumindestens mal in Deutschland beim Einwohnermeldeamt gemeldet sein. Ohne geht nichts. Übrigens kann man sich auch mit einem Schengenvisum anmelden, sie müsste aber persönlich hingehen. Zusammen mit der Anmeldung gibt es dann auf Antrag auch die Steuernummer.


    Meine Steuerklasse 3 habe ich bekommen noch bevor sie das FZF-Visum hatte. Aber Anmeldung war erledigt.


    Unbeschränkt steuerpflichtig in D wird man
    - mit einer Aufenthaltserlaubnis/D-Visum+Anmeldung oder
    - wenn man den Großteil des Jahres in D war oder
    - irgendwie auch auf Antrag (auf der Steuererklärung gibt es extra ein Feld dafür)


    Also vielleicht kriegst du keine Steuerklasse 3 aber dennoch das Ehegattensplitting im Nachinein. Dafür muss sie dann aber auch eine Steuerklärung abgeben! Bei mir gab's letztes Jahr mehrere tausende zurück - und plötzlich wollten die auch Belegen sehen, was früher nie der Fall war :D


    Alternativ sind aber glaub ich deine Unterhaltszahlungen an deine Frau von der Steuer absetzbar. Damit könntest du wenigstens etwas retten ...

  • Ohne [Erst]Anmeldung deiner Frau in D beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt gibt es auch kein Wechsel der Steuerklasse.


    Wieso das nicht ohne geht, dürft zwecks Mißbrauch eigentlich auch nachvollziehbar sein.
    Ansonsten erfolgt die Rückzahlung halt bei der nächsten Steuererklärung.

  • alex0001,


    du meinst mit dem Ehegattensplitting aber nicht die getrennte- oder zusammen Veranlagung?


    die Zusammenveranlagung wenn ich es richtig verstanden habe , erfolgt also dann rückwirkend wenn meine Frau in DE gemeldet ist?


    ...das aber Bedeutet das ich solange Sie noch nicht da ist,ich weiterhin nach der Steuerklassse II behandelt werde ( Tochter lebt mit mir , eine Vorehe )
    ich zwar meinen Familienstand eintrage auch den Namen meiner Frau aber mit Wohnort Ukraine?


    und was den Unterhalt betrifft so ist meine Frau in der UA gemeint.


    Gruß Holger

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • Ehegattensplitting ist eine Folge der Zusammenveranlagung.


    Es reicht wenn deine Frau einen Tag im Jahr unbeschränkt steuerpflichtig war in D. Dann werdet ihr für das ganze Jahr zusammen veranlagt. Sprich, es gibt dann einfach mit der Steuerrückerstattung viel mehr Geld zurück.


    Wir haben am 12.12.2012 geheiratet. Und in der Folge gab es dann für das komplette Jahr 2012 das Ehegattensplitting auch wenn ich jeden Monat wie Steuerklasse I bezahlt hatte.

  • die Zusammenveranlagung wenn ich es richtig verstanden habe , erfolgt also dann rückwirkend wenn meine Frau in DE gemeldet ist?


    ...das aber Bedeutet das ich solange Sie noch nicht da ist,ich weiterhin nach der Steuerklassse II behandelt werde ( Tochter lebt mit mir , eine Vorehe )



    Z.B deine Frau meldet sich im Mai 2014 an, dann kannst du den Steuerklassenwechsel beantragen und hast im Juli deine neue Steuerklasse (Fristen beachten).


    Bei deiner Steuererklärung (Zusammenveranlagung ) bekommst du dann von Januar bis Juli deine Rückerstattung.
    Bis zur Meldung bleibst du in der Steuerklasse 2. Wie lange du verheiratet bist interessiert niemand beim Finanzamt, ausschlaggebend ist die Anmeldung.


    Wie gesagt, wenn du Ende des Jahres heiratest/wartest, bekommst du dann das ganze Jahr zurück erstattet.


    Das bringt bei deinem Fall natürlich eher weniger , weil du ja schnell in die neue Steuerklasse willst und nicht erst auf die komplette Rückzahlung von der Steuererklärung warten willst.

  • Nun dann bin ich eher beschissen dran.
    weil im Dezember geheiratet 2013.


    Einreise der Frau noch unklar, also wird im ungüünstigen fall nicht für rückwirkend 2013 erstattet, sondern nur die Rückmonate zu 2014.
    Toller Staat.


    Gruß Holger


    ....der die Änderung nicht als betrug empfindet.und auch nicht als erschleichungen als Vorteil.

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • Habe im April 2013 geheiratet und September 2013 kam Sie nach D .


    Bin gespannt was ich demnächst beim Steuerausgleich raus bekomme 8) Sind ja knapp 5 Monate

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • Hallo!


    Da ich in dieser Thematik leider völlig ahnungslos bin, habe ich einige Fragen an die Experten hier:


    Was ich bereits getan habe:


    1. Geheiratet :)


    2. Beide, Mutter und Tochter, hier beim Einwohnermeldeamt angemeldet.


    3. Antrag auf Aufenthaltserlaubnis eingereicht (kann momentan sehr lange dauern)!


    4. Anmeldung bei der Schule läuft noch (Donnerstag weiterer Termin).


    Meine Fragen:


    Was muss ich jetzt tun?


    1. Wechsel der Steuerklasse (muss ich oder wir dazu zum Finanzamt?) Ich war bis jetzt Single.
    2. Habe ich gehört, dass es evtl. Kindergeld gibt (Tochter ist 16 geworden)? Wie und wo?
    3. Hat sie Anspruch auf Hartz 4?
    4. Was kann / sollte ich sonst noch beantragen / beachten?


    Besten Dank schon mal!

  • Hallo Revilo,


    leider kann ich Dir nicht alle Fragen beantworten:
    wenn Du Deine Frau angemeldet hast, müßtest Du in den nächsten Tagen ihre Steueridentifikationsnummer erhalten. Das geht automatisch.
    Wenn Du diese Nummer hast, dann kannst Du dieses Formular ausfüllen.
    https://www.formulare-bfinv.de…text=4E2AA4A6363CEC5F4BD5


    Ja, Du bzw. Deine Ehefrau hat Anrecht auf Kindergeld.
    Einen Antrag kannst Du stellen bei Deiner zuständigen Kindergeldkasse. Voraussetzung sie geht noch zur Schule bzw. im Studium oder erster Berufsausbildung. Unter diesen Voraussetzungen habt ihr ein Anrecht auf Kindergeld bis zu ihrem 25. Lebensjahr.


    Ihr könnt bei der Ausländerbehörde einen Integrationskurs beantragen, der beinhaltet auch einen Deutschkurs und verbessert die Chancen Deiner Frau auf dem Arbeitsmarkt.


    Gruß

    Nur so lange ist uns der Friede sicher, solange wir des Sieges sicher sein können!
    Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben,
    - die Sterne der Nacht, - die Blumen des Tages - und die Augen der Kinder

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