Was kommt nach der Hochzeit in Deutschland ?

  • das scheint tatsächlich sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden, bei unserem standesamt musste ich mein einkommen nachweisen und danach wurde die gebühr festgesetzt. wir haben aber auch keine befreiung vom efz bekommen, bei uns hat die richterin vom olg vor der glaskugel gesessen und aus der notariellen erklärung und der geburtsurkunde ein efz erstellt.
    die geburtsurkunde musste im original eingereicht werden, das hat uns 6 wochen zusätzliche wartezeit gekostet, weil wir nur eine beglaubigte kopie eingesandt hatten.


    da das visum ja für die eheschließung ausgestellt war musste meine frau nicht zurück und neu einreisen, den aufenthaltstitel gab es dann völlig problemlos.

  • Vielen Dank für die ganzen Antworten. Ich bin wirklich echt froh das es dieses Forum gibt. Ich werde nochmal mit dem Standesamt sprechen und schauen ob sich da was machen lässt. Es würde ja wirklich reichen wenn sie die Gebühr anhand meines Einkommens berechnen immerhin verdient sich ja nichts.

  • - Aufenthaltstitel (Ausländerbehörde). Unter Vorlage der Eheurkunde hat sie Anspruch auf einen zunächst befristeten Aufenthaltstitel (1-3 jahre). Nach 3 Jahren dann Anspruch auf unbefristete Niederlassungserlaubnis. Nach 5 Jahren kann sie sich einbürgern lassen.

    Hallo,
    wie lange dauert es eigentlich bis man den Aufenthaltstitel bekommt? Hintergrund ist ich und mein eFreundin werden Mitte Juli in D heiraten mit nationalem Visa und wollen dann Anfang September in der UAkirchlich heiraten.
    Danke

  • Wenn die Papiere alle stimmen, bekommt sie bei der ABH den Titel sofort bzw. nach kurzer Prüfungsdauer von wenigen Tagen.
    Die elektronische Karte muss dann noch ausgestellt werden. Dauer etwa 3-6 Wochen.
    Solange sie auf dieses Kärtchen wartet, bekommt sie evtl. eine sog. Fiktionsbescheinigung (also ein Ersatzpapier) in Papierform.


    Bei uns war es so: Meine Frau war schon Studentin in D als wir geheiratet haben. Nach der Heirat zur ABH. Dort wurde der Aufenthaltstitel am selben Tag vor unseren Augen in den Pass geklebt.

    Gruß
    MaBo

  • bedenke das du sehr wahrscheinlich in die kirche konvertieren musst , es sei denn du bist katholisch.



    Holger

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • Bei uns war es so: Meine Frau war schon Studentin in D als wir geheiratet haben. Nach der Heirat zur ABH. Dort wurde der Aufenthaltstitel am selben Tag vor unseren Augen in den Pass geklebt.



    so war´s auch bei uns.


    LG Ivanhoe

    Laotse soll gesagt haben: Alle Dinge haben drei Seiten, eine Seite, die du siehst, eine Seite die ich sehe, und eine Seite, die wir beide nicht sehen.

  • 5) Sprachnachweis
    TestDAF und Sprachstudium müssten m. E. nach reichen. Im Zweifel: A1 wird sie wohl locker bestehen.



    Hallo minimi,


    Dein Freundin benötigt sicherlich keinen Sprachtest. Mein Frau hat ebenfalls Germanistik in der UA studiert, und das hat ausgereicht.


    LG Ivanhoe

    Laotse soll gesagt haben: Alle Dinge haben drei Seiten, eine Seite, die du siehst, eine Seite die ich sehe, und eine Seite, die wir beide nicht sehen.

  • prinzipiell hat die katholische kirche und die orthodoxe kirch eine Vereinbarung derer einer Heirat in der Orthodoxen Kirche möglich macht.
    leider hab ich den link nicht mehr.
    kannst aber auch googlen.


    ....falls dieser nicht mag , sprich ihn darauf an , oder gehe in eine andere Kirche.



    Holger

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • ich bin katholisch, aber der Pfarrer stellt sich noch etwas quer, wollten in einer orthodoxen Kirche heiraten.



    Theoretisch kannst Du in der Ukraine als Katholik eine Ukrainerin mit orthodoxem Glauben (nicht russisch-orthodox, sondern nur orthodox) auch nach dem griechisch-katholischen Ritus heiraten, dann muss keiner von euch beiden auf seinen Glauben verzichten.


    LG Ivan Hoechuk

    Laotse soll gesagt haben: Alle Dinge haben drei Seiten, eine Seite, die du siehst, eine Seite die ich sehe, und eine Seite, die wir beide nicht sehen.

  • So, morgen hat meine Gattin den Termin auf der deutschen Botschaft in Kiew um das nationale Visum (Ehegattennachzug) zu beantragen um mit ihr Tocher dauerhaft bei mir in Deutschland zu leben, dazu habe ich noch einige Fragen bezüglich des Ablaufs dazwischen und ab dem Zeitpunkt der Ankunft hier:


    Wielsnge dauert es bis das Visum erteilt wird? immernoch 6-8 Wochen?


    Der erste Weg führt zur ABH und danach? Finanzamt?Jobcenter? Hat sie Anspruch auf soziale Leistungen ausser Kindergeld??


    Wie ist es mit KV? ich bin PKV, muss sie zu mir?


    Über geistreiche Antworten würde ich mich freuen.

  • PKV, das wird wohl so sein, denke ich bis sie einen sozialversicherungspflichtigen eigenen Job hat (mehr als 450,- €) ... das kann nach meinen Erfahrungen durchaus teuer werden...

  • Finanzamt?Jobcenter? Hat sie Anspruch auf soziale Leistungen ausser Kindergeld??


    nach der ABH ganau das gleiche, was auch für eine deutsche Frau gelten würde.
    Auch gleiche Leistungen, auf die deine deutsche Frau hätte.


    Wie ist es mit KV? ich bin PKV, muss sie zu mir?


    sie muss eine KV haben.
    Wenn du in der PKV bist, dann braucht sie eine eigene KV und kann nicht in eine Famileineversicherung (gibt es ja bei PKV nicht).
    Sie muss nicht in der gleichen PKV versichert werden, wie du.
    Ihr habt freie Wahl.


    Wenn sie ALGII bekommen wird, wird sie über das Jobcenter versichert (unwahrscheinlich, wenn du in einer PKV bist)

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