das scheint tatsächlich sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden, bei unserem standesamt musste ich mein einkommen nachweisen und danach wurde die gebühr festgesetzt. wir haben aber auch keine befreiung vom efz bekommen, bei uns hat die richterin vom olg vor der glaskugel gesessen und aus der notariellen erklärung und der geburtsurkunde ein efz erstellt.
die geburtsurkunde musste im original eingereicht werden, das hat uns 6 wochen zusätzliche wartezeit gekostet, weil wir nur eine beglaubigte kopie eingesandt hatten.
da das visum ja für die eheschließung ausgestellt war musste meine frau nicht zurück und neu einreisen, den aufenthaltstitel gab es dann völlig problemlos.