Unterlagen zur Eheschließung

  • Hallo, ich war heute im Standesamt und hab erfragt was wir alles brauchen, damit wir die Ehe anmelden können, ein Ehefähigkeitszeugnis bekommen. Vieles hat mich durcheinader gebracht. SIe selber wusste auch nicht auf alles eine Antwort. Nun habe ich mehr Fragen als vorher.
    Sie brauchen von ihm:
    1 Reisepass und Visa, das ist klar. Wir wollten es über ein Eheschließungsvisa machen, weil er kein Touristenvisa für Deutschland bekommen würde, weil der Rückkehrgrund wohl fehlt.
    2. Wohnsitzbescheinigung mit deutscher Übersetzung. Ich vermute, das ist noch einfach. Dort wo er regestriert ist, kriegt er vermutlich so ein Dokument. Übersetzung ins deutsche beim Notar, richtig?
    3. originale Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung. Geburtsurkunde wird er haben.
    4. Ledigkeits, bzw. Familienstandsbescheinigung,auf der unbedingt stehen muss, dass er geschieden ist.
    5. Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung. Ich erzählte ihr, dass ich hier im Forum las, dass die eingezogen wird bei einer Scheidung, dann meinte die Beamtin, dass sie dann halt ne Bescheinigung vom Gericht oder Rechtsanwalt oder so will, die besagt, dass die Heiratsurkunde einbezogen wurde.
    6. Rechskräftiges Scheidungsurteil.
    Bis auf Punkt 5 scheint doch alles machbar zu sein. Ich fragte sie, ob sie Apostillen braucht, Leute ganz ehrlich, ich hab bis jetzt nicht verstanden was das ist und wo man sie bekommt. ich hab unheimlich viel gelesen hier im Forum. Ich hab sie gefragt, was genau das ist und wo man das bekommt. Dann hat sie mir ein Bild gezeigt, wie das aussieht, aber nicht erklärt, was das ist. Dann hab ich sie gefragt, ob es die Apostillen beim Notar gibt, der ja eh alles übersetzt. Dann meinte sie, also hier in NRW macht das Detmold, dort weiß ichs nicht. Das hat mir nicht wirklich geholfen. Wisst ihr ob und wo und wie man Apostillen bekommt auf die deutschen Originalübersetzungen und kennt ihr zufällig gute notarielle Übersetzer in Kiew?
    Das Schlimmste war, dass sie meinte, wir müssen ZUSAMMEN ins Standesamt kommen, um einen Termin anzumelden. Dann werden die Unterlagen nach Hamm an das Oberlandesgericht geschickt und nach deren Prüfung und wenn die nichts weiteres verlangen, können wir heiraten,. wenn das ok kommt. Aber das ist doch das Problem. Für das Eheschließungsvisa braucht er schon einen Termin vom Standesamt. EIn Touristenvisa kriegt er nicht. Ich hab ihr das erklart, dann meinte sie, sehr ungern, aber es gibt eine Vollmacht, die ist aber eigentlich nur, wenn beide deutsch sind, . Aber wenns gar nicht anders geht bei uns, dann muss er die Vollmacht ausfüllen und im deutschen Konsulat bestätigen lassen. oder so. So genau konnte sie mir nicht Auskunft geben, sie meinte, in der Botschaft kennen die ja das Prozedere.
    FRagen über FRagen

  • Hallo!


    Für´s Heiraten im Überblick das Wichtigste:
    http://www.kiew.diplo.de/conte…cheidung_rk_allgemein.pdf
    Da steht auch, dass man die Eheschließung auch alleine anmelden kann (Voraussetzung: Vollmacht des anderen)


    Für ukr. Urkunden zur Vorlage bei dt. Behörden benötigt man auf den ukr. Urkunden eine Apostille. Die bekommt man bei den zust. Behörden in UA.
    Reihenfolge unbedingt einhalten: Original-Urkunde --> Apostille drauf --> Urkunde mit Apostlle (in UA) übersetzen lassen.
    Alles ist hier erklärt: http://www.kiew.diplo.de/conte…4150771/pdf_apostille.pdf


  • Reihenfolge unbedingt einhalten: Original-Urkunde --> Apostille drauf --> Urkunde mit Apostlle (in UA) übersetzen lassen.
    http://www.kiew.diplo.de/conte…4150771/pdf_apostille.pdf


    Der Ablauf ist so sehr schön eingängig beschrieben. Für jemanden, der noch nie etwas mit Beglaubigungen zu tun hatte, kann der Ablauf schon etwas verwirrend sein. Ich habe auch etwas Zeit gebraucht, bis ich verstanden hatte, daß jeweils auf die Original-Urkunde apostilliert wird. Die Behörde, welche die Urkunde ausstellt sagt einem auch, welche nächsthöhere Behörde die Apostille "draufmacht". Wenn Kopien von ukrainischen Dokumenten benötigt werden, z.B. von Pässen, so werden die in der Regel "nur" beglaubigt.


    Aber Achtung! Auf meinem "Laufzettel" des deutschen Standesamt, war ein Hinweis, daß die Übersetzung der ukrainischen Urkunde mit der Apostille durch einen beim zuständigen deutschen Landgericht zugelassenen Übersetzer zu erfolgen hätte.
    Also gem. Hinweis "meines" deutschen Standesamtes müßte die Reihenfolge so lauten:


    Original-Urkunde (UA) --> Apostille in UA drauf --> Urkunde mit Apostille in Deutschland bei zugelassenem Übersetzer übersetzen lassen


    Über den nachstehenden Link kann man leicht einen zugelassenen Übersetzer finden.


    http://www.justiz-dolmetscher.de/suche_action

  • Übersetzung ins deutsche beim Notar, richtig?


    das entscheidet der STandesbeamte.
    Frage leiber noch mal nach.
    In der Regel muss ein Übersetzer die Übersetzung machen, der bei Deutschen Gerichten dazu ermächtigt ist.



    wir müssen ZUSAMMEN ins Standesamt kommen, um einen Termin anzumelden.


    geht auch ohne den zweiten Verlobten, wenn man von ihm eine Beitrittserklärung hat.
    Frage da noch mal deinen Standesbeamten (der offenbar sehr wenig Ahnung mit Ehen mit Auslandsbezug hat)
    Ich würde auf einem schriftlichen Laufzettel bestehen, auf dem steht, was welcher Verlobte an Dokumenten in welcher Form braucht.

  • Hi,
    ich habe es gerade alles hinter mir. Der Termin für standesamtliche Trauung steht fest!


    Wie schon geschrieben wurde, alle Dokumente, die in der Ukraine ausgestellt wurde, MÜSSEN zuerst mit Apostille in der Ukraine versehen werden! Hier ist ganz wichtig, dass alle Bescheinigungen nicht älter als 6 Monate sind!!!
    Die Übersetzung aller Dokumente auf Deutsch NUR beim vom OLG Hamm zugelassenen Übersetzer! Die Liste findest du auf der Homepage OLG Hamm "Übersetzer". Den in der Ukraine durchgeführten Übersetzungen trauen sie hier nicht!
    Der vom OLG Hamm zugelassener Übersetzer beglaubigt die von ihm übersetzten Dokumente!
    Die Befreiung von vom Ehefähigkeitszeugnis vom OLG Hamm habe ich innerhalb einer Woche bekommen. Die Gebühr richtet sich nach dem Einkommen des Antragstellers!


    Viel Glück!

  • Also gem. Hinweis "meines" deutschen Standesamtes müßte die Reihenfolge so lauten:


    Original-Urkunde (UA) --> Apostille in UA drauf --> Urkunde mit Apostille in Deutschland bei zugelassenem Übersetzer übersetzen lassen



    Steht auch dort, vorletzter Satz:
    "In der Ukraine gibt es keine vereidigten Übersetzer. Klären Sie vorab, ob das deutsche Standesamt eine in der Ukraine gefertigte Übersetzung anerkennt."
    http://www.kiew.diplo.de/conte…cheidung_rk_allgemein.pdf

    Gruß
    MaBo

  • ich habe es gerade alles hinter mir. Der Termin für standesamtliche Trauung steht fest!


    :glueckwunsch_boy:
    Du bist nicht zufällig Angestellte bei der Bezirksregierung? Das Wort "Arnsberg" erweckt bei mir ähnliche Glücksgefühle wie das Wort "Maidan" :lol:

  • alle Dokumente, die in der Ukraine ausgestellt wurde, MÜSSEN zuerst mit Apostille in der Ukraine versehen werden!


    das entscheidet alleine der Standesbeamte.
    In der Regel ist es zwar so, aber deine Aussage ist nicht allgemeingültig.
    Dem Standesbeamten steht es durchaus frei, die Urkunden auch ohne Apostille anzuerkennen.


    Die Übersetzung aller Dokumente auf Deutsch NUR beim vom OLG Hamm zugelassenen Übersetzer!


    Auch hier: in der Regel will man die Übersetzung, in der Regel auch von einem bei deutschen Gerichten ermöchtigten Übersetzer
    Aber auch diese Aussage ist nur "in der Regel" und nicht allegmeingültig.
    1. Gitb es Dokumente, bei denen der STandesbeamte nicht zwingend auf eine Übersetzung von einem "ermächtigen"/"zugelassenen" Übersetzer fordern muss
    2. Es muss nicht ein beim OLG Hamm zugelassener Übersetzer sein. Ein Übersetzer der von einem beliebigen Gericht in D zugelassen/ermächtigt wurde zählt auch bei anderen Gerichten


    "In der Ukraine gibt es keine vereidigten Übersetzer. Klären Sie vorab, ob das deutsche Standesamt eine in der Ukraine gefertigte Übersetzung anerkennt."


    Es gibt durchaus in der Ukraine Übersetzer, die von deutschen Gerichten ermächtigt sind.
    Sie haben halt ihr Geschäftsmodel entsprechend aufgebaut und haben selbstverständlich eine "Zentrale" in D, dürfen sich aber in UA aufhalten, dort ein Büro haben und auch von dort aus übersetzen. Wo sie sich befinden, ist egal, meinetwegen auch auf dem Mond.

  • Auch hier: in der Regel will man die Übersetzung, in der Regel auch von einem bei deutschen Gerichten ermöchtigten Übersetzer
    Aber auch diese Aussage ist nur "in der Regel" und nicht allegmeingültig.
    1. Gitb es Dokumente, bei denen der STandesbeamte nicht zwingend auf eine Übersetzung von einem "ermächtigen"/"zugelassenen" Übersetzer fordern muss
    2. Es muss nicht ein beim OLG Hamm zugelassener Übersetzer sein. Ein Übersetzer der von einem beliebigen Gericht in D zugelassen/ermächtigt wurde zählt auch bei anderen Gerichten



    Hier gebe ich Dir recht... teilweise...
    Wenn die Dokumente für das OLG Hamm bestimmt sind bzw. für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis wie z.B. Geburtsurkunde, Scheidungsurteil u.s.w., würde ich raten einen ermächtigen Übersetzer zu nehmen...


    Am besten alle Einzelheiten direkt mit dem Standesbeamten klären, um sich naher Ärger zu ersparen!

  • nicht immer.....
    Bei der Visaantragstellung zur Familienzusammenführung verlangt die Botschaft in der Regel, in der Ukraine gefertigte notariell beglaubigte Übersetzungen der Heiratsurkunden.
    Das ändert sich aber auch öfters.

  • würde ich raten einen ermächtigen Übersetzer zu nehmen...


    ist nie verkehrt, daher ein guter Rat.
    (ist aber halt nicht immer notwendig)


    in der Ukraine gefertigte notariell beglaubigte Übersetzungen der Heiratsurkunden.


    da stehe ich etwas auf dem Schlauch, was du meinst.
    Ein Notar kann gar nicht die "Übersetzung" beglaubigen, es sei denn, er wäre der Übersetzer.
    Er kann die Kopie des Originals für die Übersetzung beglaubigen oder die Kopie des Originals der Übersetzung, aber nicht, dass die Übersetzung korrekt ist (kann er ja nicht beurteilen, es sei denn, er wäre der Übersetzer, was ja real nicht der Fall ist)

  • Liebe Freunde,


    mich hat es jetzt auch erwischt!
    Allerdings ist mein Fall ein klein wenig anders gelagert. Als ich nun meine ersten Infos zu der ganzen Materie sammelte,
    dachte ich nur: О Боже!
    Meine Freundin und ich wollen in der Ukraine heiraten.
    Ich ging bezüglich meiner Ehefähigkeitsbescheinigung zum örtlichen Standesamt. Als die Sachbearbeiterinnen erfuhren,
    daß meine Freundin, noch nicht geschieden ist, war Ende des Gesprächs. Ich bekam keinen Laufzettel! Da aber in unserem
    Fall ein wenig Zeitdruck zwecks Familienzusammenführung geboten ist, möchten wir gerne schon einmal vorarbeiten.
    Aber das interessiert auf gewissen Ämtern Keinen! Also ging zum Standesamt der Nachbargemeinde und erwähnte
    natürlich nicht, daß meine Freundin noch nicht geschieden ist :)
    Dort bekam ich dann den Laufzettel.
    Wenn ich das jetzt richtig gepeilt habe, muß meine Freundin folgende Unterlagen beibringen, damit ich meine Ehefähigkeits-
    bescheinigung bekomme:
    - Scheidungsurteil
    - Standesamtsauszug vom ukrainischen Standesamt bezüglich der Namensführung meiner Freundin
    (trotz dieses Dokuments die Heiratsurkunde???)
    - Aufenthaltsbescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes
    - Geburtsurkunde
    - Ledigkeitsbescheinigung
    - Ehefähigkeitszeugnis
    - Reisepaß wurde im Laufzettel nicht erwähnt


    Liege ich jetzt da mit meinen Ausführungen richtig? Eine Apostille braucht man wahrscheinlich nur für das Scheidungsurteil und
    die Geburtsurkunde, oder? Wie das mit der Apostille und der Übersetzung funktioniert, ist mir soweit klar.


    Ich selbst habe bis jetzt nur mein Scheidungsurteil apostillieren lassen. Ich denke, da gibt es sicher keine Verfallsfrist, oder?



    Lieben Gruß, Michael


  • Hallo Michael, das mit der Namensführung ist ein Extradokument.
    Auslandspaß, mit Bestätigungsstempel der Deutschen Botschaft
    Auslandspaß, mit Apostollierung
    Inlandspaß, mit Bestätigungsstempel der Deutschen Botschaft ( ohne Apostillierung)
    Inlandspaß mit Apostillierung
    Eigendlich brauchst du für alles eine Apostille. Denn die bestätigt erst die Echtheit und Aktuellität der Dokumente.
    Das alles zusammen brauchte ich für mein Standesamt (M/V).
    Ist aber bestimmt wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wie das halt so ist bei "Kleinstaaten".
    Da mein Standesbeamter noch die russische Sprache in der Schule gelernt hatte, und die Eheschließung ja in der Ukraine (nicht in Deutschland stattfinden sollte), haben "wir" auf die benötigten Übersetzungen verzichtet. Und: meine "Frau" hatte alle notwendigen Dokumente mit PROMT übersetzt, eingescannt und per Mail mir zugeschickt. Zeit und Geld gespart! Die Orginale mit den Apostillierungen kamen erst zwei Wochen später in Deutschland an.
    Apropos Zeit- also bei ruhiger Gangart- sechs bis acht Wochen braucht man schon. Wenigstens.
    Achso- Verfallsfristen gibt es. 8 Wochen?? Denn: Die Apostille soll ja aktuell sein!!! Standesamt sollte es genau wissen.
    Aber trotzdem mal auf -Ahrens-seine Seiten schauen!! Ein Mann vom Fach.


    Also viel Glück und nicht die Ruhe verlieren
    Gruß noge

  • Hallo noge,


    danke für Deine Infos!
    Einen Auslandspaß besitzt meine Freundin noch nicht. Da wir in UA heiraten möchten, ist der sicherlich bei der Heirat nicht von Bedeutung, oder?
    Wir wollten mit dem Paß bis nach der Hochzeit warten, da er ja sowieso wegen des Namens nochmal geändert werden müßte.
    Also brauche ich jetzt für alles eine Apostille!?


    Gruß, Michael

  • Mit dem Auslandspaß hast du Recht. Logisch.
    Genau, für alles die Apostille.
    Namensmäßig haben wir alles beim alten gelassen. Habe aber zur "Sicherheit" unsere Heirat auch in Deutschland auf dem Standesamt eintragen lassen. Man weiß ja nie, wie die "Demokratie" hier noch ausartet....


    Gruß noge

  • Hallo Zusammen!
    Für die Festsetzung der Gebühr, Befreiung Ehefähigkeitszeugnis, wird eine Einkommensbescheinigung vom Standesamt benötigt.
    Wenn man aber kein regelmäßiges Einkommen hat, bzw. im Business arbeitet, woher bekomme ich diese Bescheinigung? Oder gibt es da auch einen Antrag auf Befreiung?
    Danke für eure Antworten?

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