Deine Aussage recht mutig. Oder einfach nur aus Prinzip besserwissen und widersprechen?
iwo, Gott bewahre.
Sie ist nur logisch. Anbetracht der Tatsache, dass A1 für den Zuzug auch zu deutschen Staatsbürgern Voraussetzung ist und ich Deiner Aussage, dass Eure Nachbarn nicht mal Brocken deutsch können, glaube, egeben sich folgende Möglichkeiten:
a) diese Ehegatten sind nachgezogen, als es den A1 Zwang noch nicht gab. Wenn sie als Ehegatten dt. Staatsbürger (diese können nachträglich eingebürgert worden sein) eingereist sind, dann muss die FZF ohne A1 vor 2007 (oder 2008) gewesen sein.
b) diese nachgezgenen Ehegatten sind Ehegatten von Amis, Japanern, Australier, Israelis und noch ein paar weniger Staatsangehöriger, die unter eine Ausnahme fallen (so wie jetzt bestimmte Türken) oder von anderen Eu-lern .... nicht sehr wahrscheinlich
c) Deine Nachbarn, von denen du sprichst, haben einen Hochschulabschluss und können auch ohne dt. Sprachkenntnisse in ihrem Beruf arbeiten und sich dann dadurch integrieren .... nicht sehr wahrscheinlich
d) da fällt mir ein: sie können auch zu einem deutschen Kind nachgezogen sein (der Papa kann ja eingebürgert worden sein) ... dann braucht man grundsätzlich kein A1
e) sie haben tatsächlich einen A1 Test gemacht, sich genau richtig vorbereitet und Glück gehabt, dass genau das auch abgefagt worden ist ... reines Glück. Ist gar nicht so unwahrscheinlich.
Mit reinem A1, gerade so bestanden, hat man, wenn man die dt. Sprache nicht pflegt, nach weigen Monaten oft *keine* Sprachkenntnisse mehr.
A1 Test selber ist standardisiert. Welche Fragen/Aufgaben aber kommen ist reines Glück, man kann auch durch Glück bestehen (wie in der Schule auch)
Übirgens: das EuGH Urteil, nach dem die Türkin auch ohne A1 jetzt das FZF Visum bekommt, ist noch pikanter, als man gemeinhin weiss: die Türkin hatte ein A1 Zertifikat
sie hat beim Test einfach nur geraten (und bestanden) ... sie kann gar nicht lesen.
f) noch eine Ausnahme: sie haben sich durch die Instanzen geklagt. Obwohl das Gesetz es nicht vorsieht, gibt es aber ein höchstrichterliches Urteil, nach dem man, nach einem Jahr intensiver Bemühungen und trotzdem Scheitern, die FZF genehmigt bekommen muss (auch nicht sehr wahrscheinlich).
g) noch ein Ausnahme: sie sind phyisch nicht in der Lage zu lernen (über 6x Jahre alt oder nachweislich geistig "minderbemittelt" (Idioten)
Was stimmt?
ich tippe auf auf a), d) oder e)
Du vergleichst Äpfel mit Birnen.
nein, das war ein Bspl. dafür, warum man mit einer Klage wegen "Ungleichbehandlung ... - oder Diskriminierung verschiedener Typen von Ausländern" nicht weit kommt.
Es gibt auch bei Visapflicht und Visafreiheit verschiedene Gruppen (Typen von Ausländern), die Gesetze betreffen aber eine homogene Gruppe der Ausländern (also nach Staatsangehörigkeit eingeteilt), so wie auch bei den A1 Ausnahmen, die du meintest.