EU-GH kippt Deutschtest-Zwang

  • Deine Aussage recht mutig. Oder einfach nur aus Prinzip besserwissen und widersprechen?


    iwo, Gott bewahre.
    Sie ist nur logisch. Anbetracht der Tatsache, dass A1 für den Zuzug auch zu deutschen Staatsbürgern Voraussetzung ist und ich Deiner Aussage, dass Eure Nachbarn nicht mal Brocken deutsch können, glaube, egeben sich folgende Möglichkeiten:
    a) diese Ehegatten sind nachgezogen, als es den A1 Zwang noch nicht gab. Wenn sie als Ehegatten dt. Staatsbürger (diese können nachträglich eingebürgert worden sein) eingereist sind, dann muss die FZF ohne A1 vor 2007 (oder 2008) gewesen sein.
    b) diese nachgezgenen Ehegatten sind Ehegatten von Amis, Japanern, Australier, Israelis und noch ein paar weniger Staatsangehöriger, die unter eine Ausnahme fallen (so wie jetzt bestimmte Türken) oder von anderen Eu-lern .... nicht sehr wahrscheinlich
    c) Deine Nachbarn, von denen du sprichst, haben einen Hochschulabschluss und können auch ohne dt. Sprachkenntnisse in ihrem Beruf arbeiten und sich dann dadurch integrieren .... nicht sehr wahrscheinlich
    d) da fällt mir ein: sie können auch zu einem deutschen Kind nachgezogen sein (der Papa kann ja eingebürgert worden sein) ... dann braucht man grundsätzlich kein A1
    e) sie haben tatsächlich einen A1 Test gemacht, sich genau richtig vorbereitet und Glück gehabt, dass genau das auch abgefagt worden ist ... reines Glück. Ist gar nicht so unwahrscheinlich.
    Mit reinem A1, gerade so bestanden, hat man, wenn man die dt. Sprache nicht pflegt, nach weigen Monaten oft *keine* Sprachkenntnisse mehr.
    A1 Test selber ist standardisiert. Welche Fragen/Aufgaben aber kommen ist reines Glück, man kann auch durch Glück bestehen (wie in der Schule auch)
    Übirgens: das EuGH Urteil, nach dem die Türkin auch ohne A1 jetzt das FZF Visum bekommt, ist noch pikanter, als man gemeinhin weiss: die Türkin hatte ein A1 Zertifikat :)
    sie hat beim Test einfach nur geraten (und bestanden) ... sie kann gar nicht lesen.
    f) noch eine Ausnahme: sie haben sich durch die Instanzen geklagt. Obwohl das Gesetz es nicht vorsieht, gibt es aber ein höchstrichterliches Urteil, nach dem man, nach einem Jahr intensiver Bemühungen und trotzdem Scheitern, die FZF genehmigt bekommen muss (auch nicht sehr wahrscheinlich).
    g) noch ein Ausnahme: sie sind phyisch nicht in der Lage zu lernen (über 6x Jahre alt oder nachweislich geistig "minderbemittelt" (Idioten)


    Was stimmt?
    ich tippe auf auf a), d) oder e)


    Du vergleichst Äpfel mit Birnen.


    nein, das war ein Bspl. dafür, warum man mit einer Klage wegen "Ungleichbehandlung ... - oder Diskriminierung verschiedener Typen von Ausländern" nicht weit kommt.
    Es gibt auch bei Visapflicht und Visafreiheit verschiedene Gruppen (Typen von Ausländern), die Gesetze betreffen aber eine homogene Gruppe der Ausländern (also nach Staatsangehörigkeit eingeteilt), so wie auch bei den A1 Ausnahmen, die du meintest.

  • Ich hatte das mit dem Besserwissen doch schon vor einer Stunde geändert ... :)


    Du hast das eigentlich recht gut analysiert.
    a) auf keinen Fall, eher g) ...
    e) ist schon krass :)
    Mir ist nur aufgefallen, das hier viele Zuzüge sind, wo niemand ein Wort Deutsch spricht (und nicht nur bei der Frau) und ich frage mich, wie die das schaffen. Ich bin aber wohl von der falschen Voraussetzung ausgegangen, dass der A1 Test bei Einwanderung immer Pflicht ist und nicht nur beim Ehepartner. Wir haben in DO angeblich 45 Schulklassen, in denen kein Wort Deutsch gesprochen wird.

  • Mir ist nur aufgefallen, das hier viele Zuzüge sind, wo niemand ein Wort Deutsch spricht (und nicht nur bei der Frau) und ich frage mich, wie die das schaffen.


    Ich habe schon Studenten an der Uni gesehen, die kaum einen korrekten Satz auf Deutsch sprechen konnten, obwohl eine der Zugangsvoraussetzungen das Niveau C1 war. Da habe ich mich auch gefragt, wie man das schafft :)

  • Wie die Bundesregierung am Sprachtest beim Ehegattennachzug festhält…


    Frage-Antwort-Check: Wie die Bundesregierung am Sprachtest beim Ehegattennachzug festhält… - MiGAZIN


    Zu Unrecht sieht die Revision einen mit der Verfassung nicht vereinbaren Gleichheitsverstoß darin, dass der Sprachnachweis von den Ehegatten Deutscher verlangt wird, nicht hingegen von den Ehegatten anderer sich in Deutschland aufhaltender Unionsbürger.
    (aus Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 04.09.2012, 10 C 12.12)


    Ich frage mich nach dem Urteil, ob Deutsche in Deutschland eigentlich keine Unionsbürger sind.

    Einmal editiert, zuletzt von ockna ()


  • Hier geht es nach einigen offiziellen Quellen um die Vermeidung (na gut: Minimierung) von Zwangsehen, wenn die gute Eische den Murat gar nicht heiraten will, aber ihre Familie das von ihr verlangt. Na dann besteht sie halt den A1 nicht.


    Nee, nee... Kann irgendwie nicht sein, da der A1 für Türken eben nicht zwingend ist. Die gute Eische wird eben mit Murat zwangsvergnutzgnaddelt und reist in Deutschland ein - ohne A1. Unsere Lieben haben hingegen die Hürde irgendwie zu meistern oder bleiben in der UA. Vielmehr sollte der A1 gegen sogenannte Scheinehen wirken - wobei jemand, der ums Verrecken in die EU will, dann auch nicht den Aufwand scheut, den A1 zu machen oder gleich mit einem Visum C illegal hierbleibt.


    Wie Ahrens schon schrieb: Ein schlampiges Gesetz. Und das kennt nicht einmal die Ausnahme für langjährig Verheiratete, bei denen Scheinehetum als ausgeschlossen gelten kann.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • ob Deutsche in Deutschland eigentlich keine Unionsbürger sind.


    so ist es, Deutsche sind in Deutschland Deutsche und keine EU-Bürger.
    EU Bürger ist man nur in den EU-Staaten, deren Staatsangehörigkeit man nicht an.
    Das gilt für alle, so ist ein Franzose is D ein EU-Bürger, in Frankreich aber nicht, da ist er Franzose.

  • Nee, nee... Kann irgendwie nicht sein, da der A1 für Türken eben nicht zwingend ist.


    doch doch.
    A1 ist für Türken nur dann nicht zwingend, wenn der hier lebende Ehegatte unter das Assoziationsrecht fällt ...
    Fällt er nicht darunter, dann braucht man A1.


    Vielmehr sollte der A1 gegen sogenannte Scheinehen wirken


    naja, ein bisschen vielleicht


    nicht einmal die Ausnahme für langjährig Verheiratete, bei denen Scheinehetum als ausgeschlossen gelten kann.


    A1 ist eben nicht in erster Linie gegen Scheinehen gerichtet, darum.
    A1 soll den Zuzug begrenzen, für alle, für die es möglich ist.
    Für Türken, die unter das Assoziationsrecht fallen, greift es nun mal nicht.

  • A1 soll den Zuzug begrenzen, für alle, für die es möglich ist.


    aus meiner Erfahrung im Umgang mit ABH und Botschaften ist der Sinn genau der....eine Mögliche Einwanderung soll maximal erschwert werden.

    War is Over! if you want it...

  • eine Mögliche Einwanderung soll maximal erschwert werden.


    eben


    allerdings (großes Allerdings): wenn man einen Anspruch auf das Visum hat und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, dann wird das Visum auch gegeben -- so wie es das Gesetz eben vorsieht.
    In einigen jedoch vergleichsweise wenigen Fällen werden aber doch Verdachtsmomente konsturiert, so dass man dann die Voraussetzungen doppelt nachweisen muss (Stichwort Scheinehe). Sieht aber m.E. eben vergleichsweise wenige Fälle, die ich auch nur vom Höhrensagen über eine lange Kette aber nicht im eigenen Bekanntenkreis kenne.

  • Wie die Bundesregierung am Sprachtest beim Ehegattennachzug festhält…



    Ich frage mich nach dem Urteil, ob Deutsche in Deutschland eigentlich keine Unionsbürger sind.


    Unionsbürger schon, aber eben 2.Klasse: Arbeits- und Steuersklaven der Union.

  • Ausländische Frauen, die einen Deutschen geheiratet hatten, erwarben vom 1. Januar 1914 bis zum 31. März 1953 die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch.


    2015 werden ausländische Frauen, die einen Deutschen geheiratet haben, sogar ausgewiesen (wegen fehlendem deutschen Sprachtest):


    Geheiratet in Denämark mit der folge Ausgewießen! - frag-einen-anwalt.de


    Na das paßt doch perfekt zu dem heutigen Interwiew des Deutschlandfunks mit der Ministerin des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, wonach der besondere Schutz der Familie nach Art. 6 GG nicht nur für deutsche Familien gilt... Wörtlich äußerte Frau Schwesig am 10. November 2015 im Interview mit dem Deutschlandfunk in Hinblick auf den Familiennachzug hier eingetroffener Flüchtlinge: "Der Schutz der Familie steht für uns eigentlich sehr weit oben und für mich als Familienministerin sowieso, und diesen Schutz der Familie begrenze ich nicht nur auf die deutschen Familien." (http://www.deutschlandfunk.de/…ml?dram:article_id=336392) Was fühlt man sich da verarscht!


    Höflich wie ICH manchmal sein kann, schrieb ICH der Ministerin umgehend, um sie um Unterstützung beim Familiennachzug zu bitten. "Ich bin sehr zuversichtlich, daß eine solch umsichtige und mitfühlende Frau wie Frau Schwesig sich auch in meinem ganz speziellen Fall mit aller Kraft für Herholung meiner Lebensgefährtin nach Deutschland unter Aussetzung der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes einzusetzen versteht", schloß ICH mein Gesuch.


    Bin nun sehr gespannt auf die offizielle Antwort dieses Ministeriums. :whistling:


    ICH hoffe, es kommt etwas hoch offizielles, Gerichtsverwertbares dabei heraus. :thumbup:

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • 2015 werden ausländische Frauen, die einen Deutschen geheiratet haben, sogar ausgewiesen (wegen fehlendem deutschen Sprachtest):


    nein, nicht wegen dem deutschen Sprachtest, sondern weil
    a) sie nicht mit dem richtigen Visum eingereist ist (richtiges Visum wäre ein FZF Visum und nicht ein Schengenvisum --- eine bereits vorhandene AE als z.B. Au-pair wäre auch ok.)
    Wer mit Schengenvisum einreist, muss bis auf ein paar Sonderfälle wieder ausreisen. Eheschliessung ist kein solcher Sonderfall
    b) sie offenbar das polnische Schengenvisum mit falschen Angaben benatragt hat. Das zeigt sich dadurch, dass das polnische Visum vor Ablauf ungülitg gemacht wurde. Die Verwendung eines so erschwindelten Visums ist strafbar.


    Deutsche Gesetze gelten auch für Deutsche und Ehegatten Deutscher.


    unter Aussetzung der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes


    Witzig, da fordert man eine Ministerin auf, Gesetze zu übertreten (eine Aussetzunge solcher ist nichts anderes).
    Was soll man da erwarten?
    Worauf will man da hoffen?

  • @erne
    Stimmt alles, was Du sagst. Trotzdem erstaunlich zu sehen, wie sich die Gesetze mit der Zeit ändern. Früher gab es keinen Aufenthaltstitel, nein die Staatsbürgerschaft bei Heirat!
    Jetzt muss man selbst für den Aufenthalt Bedingungen erfüllen. Es wird immer schwerer, auf für die Ehegatten Deutscher.
    In der Bevölkerung ist das noch gar nicht so richtig angekommen. Immer wieder sind die Leute verwundert, wenn ich sage, dass meine Frau die Staatsbürgerschaft nicht geschenkt bekommt. Auflagen für den Aufenthalt empfinden die meisten als Zumutung. Das ist die Meinung ganz normaler Durchschnittsbürger.


    Gruß
    Siggi


  • Witzig, da fordert man eine Ministerin auf, Gesetze zu übertreten (eine Aussetzunge solcher ist nichts anderes).
    Was soll man da erwarten?
    Worauf will man da hoffen?


    Korrekt.


    ICH bitte die Ministerin schlicht darum, daß sie das für uns umsetzt, was sie heute vollmundig in Sachen FNZ für syrische Staatsbürger befürwortete. Natürlich spekuliere ICH nur auf eine folgerichtige Verweigerung des Ministeriums. Wird es dann doch irgendwann den Syrern erlaubt, ihre Familien nachzuholen, landet eben dieses Schreiben mit einer Klage bei Gericht. Grund: Diskiminierung.


    Und mal ehrlich: Haben Recht und Gesetz die Spitzen der Volks-Vertreter interessiert, als sie einfach mal so deutsche und europäische Gesetze aussetzten und hunderttauseden die illegale Einreise ermöglichten?

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Trotzdem erstaunlich zu sehen, wie sich die Gesetze mit der Zeit ändern.


    ja, und es ändern sich nicht nur die Gesetze.
    Auch die Arbeits- und Lebensbedingungen ändern sich, vieles aufgrund von neuen Gesetzen.
    Nicht alles ändert sich zum Besseren.



    Habt Ihr eingentlich gewusst, dass um 1950 rum, nicht nur eine ausländische Ehefrau, die einen deutschen Staatsbürger heiratete, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen hat, sondern auch eine deutsche Frau, die einen Ausländer heiratete automatisch die deutsche verloren hat? Egal wie der Staatsangeörigkeitsstatus des Ehemannes war und wie das Staatsangehörigkeitsrecht des Ehemannes das regelte --- ggf. durch die Ehe sogar staatenlos wurde.


    Gibt es hier im Forum keine Frauen, die einen Ausländer geheiratet haben?
    Was meint Ihr, wie sie es finden, wenn dieses alte Gesetz heute gelten würde?


    Immer wieder sind die Leute verwundert, wenn ich sage, dass meine Frau die Staatsbürgerschaft nicht geschenkt bekommt.


    Ja natürlich. Derjenige, den es nicht betrifft, kennt sich mit der Gesetzeslage ja auch nicht aus, (und manchmal auch die nicht, die es betrifft), man malt sich das aus, was man irgendwo gehört, gelesen oder in einem Film gesehen hat.


    Die Voraussetzungen sind aber auch nicht so wahnsinning schwer zu erfüllen. Das größte Problem ist die zweite Staatsangehörigkeit, deren Aufgabe mit relativ fadenscheinigen Argumenten gefordert wird.



    Natürlich spekuliere ICH nur auf eine folgerichtige Verweigerung des Ministeriums. Wird es dann doch irgendwann den Syrern erlaubt, ihre Familien nachzuholen, landet eben dieses Schreiben mit einer Klage bei Gericht. Grund: Diskiminierung.


    Dafür braucht man keine Antwort auf deinen Brief ... hat aber m.E. keine Aussicht auf Erfolg, da für die FZF zu Flüchtlingen ganz andere Regeln und Gesetze gelten, als bei normaler FZF. Alles hängt vom Status des Flüchtlings ab und wie schnell er alles in die Wegel leitet. Und auch mit dem besten Status hat er nur 3 monate Zeit (und muss das wissen), danach gelten die normalen Regeln.



    Haben Recht und Gesetz die Spitzen der Volks-Vertreter interessiert, als sie einfach mal so deutsche und europäische Gesetze aussetzten und hunderttauseden die illegale Einreise ermöglichten?


    Du meinst die "Aussetzung des Dublin" Verfahrens?
    Dumm nur, dass Dublin tatsächlich explizit vorsieht, dass ein Staat selbst sich als zuständig erklärt und in das Verfahren eintreten kann. Das entscheidet jeder Staat für sich, das ist erlaubt. Entscheidet der Staat aber nicht für den Selbsteintritt in das Verfahren, dann muss nach Dublin der Staat mit der Erstregistrierung bzw. sogar der Staat, über den der Flüchtling eingereist ist, den Flüchtling zurücknehmen. Man darf ihn zurückschicken, muss man aber nicht.
    Deutschland hat sich für den Selbsteintritt (zumindest bis jetzt) entschieden. Das ist nicht verboten und bricht kein Gesetz.
    Das mag einem gefallen oder auch nicht, aber es ist gesetzmässig.

  • Du meinst die "Aussetzung des Dublin" Verfahrens?
    Dumm nur, dass Dublin tatsächlich explizit vorsieht, dass ein Staat selbst sich als zuständig erklärt und in das Verfahren eintreten kann. Das entscheidet jeder Staat für sich, das ist erlaubt. Entscheidet der Staat aber nicht für den Selbsteintritt in das Verfahren, dann muss nach Dublin der Staat mit der Erstregistrierung bzw. sogar der Staat, über den der Flüchtling eingereist ist, den Flüchtling zurücknehmen. Man darf ihn zurückschicken, muss man aber nicht.
    Deutschland hat sich für den Selbsteintritt (zumindest bis jetzt) entschieden. Das ist nicht verboten und bricht kein Gesetz.
    Das mag einem gefallen oder auch nicht, aber es ist gesetzmässig.


    Eine Flucht endet allerdings auch mit dem Fluchtgrund.
    Und dieser endet, sobald ein Flüchtling sicheren Boden betreten hat.
    Ab diesem Moment ist er kein Flüchtling mehr.

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