UA Führerschein

  • Hallo an alle,


    6 Monate nach Wohnsitzaufnahme in Deutschland muss der ukrainische Führerschein umgeschrieben werden. Aber wie ist es mit Fahrten im Ausland?Darf 6 Monate nach Wohnsitzaufnahme in Deutschland mit dem ukrainischen Führerschein z.B in Polen gefahren werden?


    Vielen Dank für eure Rückmeldungen!

  • Die Gesetzeslage in Polen kenne ich nicht.
    Praktisch ist es so, dass das an der Grenze und bei Verkehrskontrollen in Polen keinen wirklich zu interessieren scheint.
    Das ist jedenfalls meine Erfahrung in vielen Jahren. Hatte das implizit vor Jahren auch mal an der Grenze gefragt. Hatte meinen ukrainischen Führerschein und deutschen Pass ohne Auffenthaltsgenehmigungsstempel vorgezeigt. Mir wurde beschieden ich könne damit in Polen fahren. Weiter ging die Debatte dann aber auch nicht, weil meine Polnischkenntnisse dazu nicht ausreichten.
    Bei Ukrainern sollte die Sache ja von der Logik her ähnlich sein.


    Andererseits wird der alte ukrainische Führerschein bei der Umschreibung normalerweise sowieso in Deutschland eingezogen.

  • Frage: Welche Voraussetzungen werden benötigt, um einen ukrainischen Führerschein zu erhalten?


    Wurde Dir in Deutschland der Führerschein entzogen...? Dann machst Du Dich strafbar, wenn Du in der Ukraine einen weiteren Führerschein 'kaufst'. Außer in der Ukraine würde ich dann besser nirgendwo damit herumfahren. Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis ist es egal ob Du noch einen weiteten Lappen hast. Du darfst mit allen Führerscheinen nicht mehr herumfahren.


    Das war doch früher mal so ein Trick. Führerschein in Deutschland weg. Ein neuer Führerschein in Belgien wurde gemacht. Und man konnte zumindest bei einer Kontrolle eine Fahrerlaubnis vorzeigen. Geht aber inzwischen nicht mehr.


    Ob eine Erteilung des Führerscheins ohne Wohnsitz in der Ukraine überhaupt offiziell möglich ist...? Auch da habe ich Zweifel. Was für einen Ukrainer ganz 'easy' machbar ist, muss nicht zwangsläufig auch für einen Ausländer gelten.

  • Das ist so wie es da steht nicht Richtig.
    Na, er will doch in der Ukraine damit fahren, so wie ich das verstehe.
    Wenn kein Fahrverbot mehr besteht und er einen dauerhaften Aufenthalt in der Ukraine hat, dann kann er damit sogar jeweils ein Halbes Jahr am Stück in Deutschland fahren. Danach wieder ausreisen und das Ganze nochmal.
    Wobei er dann natürlich keinen Hauptaufenthalt in der Ukraine mehr hat, wenn er sich 360 Tage in Deutschland aufhält.
    Aber bis 180 Tage ist das kein Problem.


    Das ist gängige Praxis sowas und wie oben beschrieben nicht zu beanstanden.

  • Wenn kein Fahrverbot mehr besteht und er einen dauerhaften Aufenthalt in der Ukraine hat, dann kann er damit sogar jeweils ein Halbes Jahr am Stück in Deutschland fahren


    der dauerhafte Aufenthalt in der Ukraine ist dafür scheissegal.
    Der UA Führerschein gilt in D nur, wenn man in D keinen Wohnsitz hat bzw. nur max. 6 Monate nach Einreise zur Wohnsitznahme. Für Ukrainer ganz leicht nachzuweisen, dass bzw. ob man zur Wohnsitznahme eingereist ist oder nicht; für Deutsche, die jederzeit das Recht haben, sich in D aufzuhalten, gar nicht nachweisbar und damit sind diese mit diesem Trick vogelfrei.

  • Ja, ein bischen Blöd formuliert.
    Aber ich denke wir gehen jetzt von Leuten mit deutschem Pass aus.
    Du musst im Resultat halt belegen können, dass dein Hauptaufenthalt nicht in Deutschland ist und Du dich da nun nicht länger als ein halbes Jahr am Stück aufgehalten hast.
    Dabei kann man sogar ruhig in Deutschland gemeldet sein...:))

  • Hallo , darf die (UA-Bürgerin) Freundin in Deutschland fahren ?


    (mit meinem Wagen und ich dabei geht es problemlos )


    Sie hat Auto aber in der Ukraine. Führerschein hat sie.


    Ist es möglich ein Auto hier in Deutschland für sie zuzulassen für 3 Monate ?


    Hat da jemand Erfahrungen ?


    LG
    HJS

    Sprachen die ich nicht spreche : RUSSISCH , UKRAINIISCH , ÖSTREICHISCH .

  • Zulassung in DE nur mit Meldebescheinigung (irgendwo müssen ja die Strafmandate zugestellt werden können).


    Gegenfrage:
    1. Was für ein KFZ willst Du zulassen, eines aus DE oder eines aus UA? Letzteres ist deutlich komplizierter und geht nur als Umzugsgut ohne Steuer- bzw. Zollbelastung.
    2. Wenn Du es auf sie zulässt, auf wen soll die Versicherung laufen? Auf sie ohne Vorversicherung mit hohen Prozenten?


    Gruß
    Siggi

  • Auto aus Deutschland ( hab ich schon eines im Auge )


    Ja sicher die Versicherung .....geht es als UA Bürger ein Auto zuzulassen in D ?


    Habe für nicht EU Bürger nichts gefunden im Netz.


    Das Sie mit dem Auto nach UA fährt und dort zu lässt , haben die Zoll Gebühren erledigt (zu teuer ).

    Sprachen die ich nicht spreche : RUSSISCH , UKRAINIISCH , ÖSTREICHISCH .

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