geheiratet - was nun?

  • Hallo Leute,
    ich kann mich nun wirklich glücklich schätzen, die Frau gefunden zu haben, mit der ich mein Leben verbringen möchte.
    Wir sind seit letztem Jahr Oktober verheiratet. Wir hatten verschiedene Wege gesucht und hatten uns dafür entschieden, in Dänemark zu heiraten. Es schien einfacher zu sein. Aber dem ist wohl nicht so. Ich hatte mich schon sehr aufgeregt, als ich die Heirat auf unserem Standesamt anerkennen lassen wollte.
    Die Dame sagte mir, diese müsste von der Ausländerbehörde überprüft werden. Naja gut, das läuft jetzt. Sehe darin auch keine Probleme.
    Mein Problem ist, meine Frau nimmt seit November'15 an einem Deutschunterricht teil. Die erste Prüfung hatte sie im September'16, die sie nicht bestanden hatte, wegen 5 fehlender Punkte.
    Dazu muss ich sagen, meine Frau ist Ukrainerin mit russischer Staatsbürgerschaft. Es ist bekannt, das "Russen" in der Ukraine verachtet und schikaniert werden.
    So sehe ich es auch, nachdem sie mir erzählt hatte, wie es in der Prüfung im Goethe-Institut in Kiew abgelaufen ist. Die Prüferinnen hatten sich nicht neutral verhalten und waren unfreundlich. Es waren Prüflinge (Ukrainerinnen) dabei, die den Test bestanden hatten, obwohl sie schlechter deutsch sprachen als meine Frau.
    Meine Frau ist Lehrerin von Beruf. Sie hat Hochschulausbildung. Ich war erstaunt, wie und wie schnell sie die deutsche Sprache erlernt hatte. Sicher haben wir noch immer Sprachbarrieren, so das wir gelegentlich den Übersetzer benutzen.
    Nun ist sie soweit, das sie vor der nächsten Prüfung Angst hat. Prüfungsstress. Ich kann es nachvollziehen. Sie ist 50 Jahre alt.
    Diese Woche telefonierte ich mit der Sachbearbeiterin in unserer Ausländerbehörde und schilderte ihr den Fall. Ich muss allerdings dazu sagen, das ich mich nicht wirklich auf das Gespräch vorbereitet hatte. Sie sagte mir, das meine Frau eben mehr lernen muss. Sie muss den Test bestehen, ansonsten kann es ewig dauern, bis sie die Aufenthaltserlaubnis bekommt. Diese "Sachbearbeiterin" ist wohl sehr gut ausgebildet. Sie hat mich regelrecht abgewimmelt. Wenn jemand sehen würde, wie meine Frau lernt, wieviel Hefte sie vollgeschrieben hat, kann man nur noch Hochachtung haben.
    Ich hatte irgendwo gelesen, das es trotzdem eine Möglichkeit gibt, das meine Frau auch ohne diesen Goethe-Test eine Aufenthaltserlaubnis bekommen kann. Und dies geht von der Ausländerbehörde aus. Diese haben die Möglichkeit auf die deutsche Botschaft einzuwirken.
    Ich weiß, das ich das Recht habe, mit meiner Frau zusammenzuleben, egal woher sie kommt. Das ist mein Grundrecht.
    Aber ich kann nicht akzeptieren, das ich mich von unserer "Regierung" schikanieren lassen muss.
    Unsere Regierung hat sich über alle Gesetze hinweggesetzt, als sie die Grenzen für die "Flüchtlinge" geöffnet hatte. Ich möchte nicht näher darauf eingehen :puke:
    Nun meine Frage: Gibt es irgendeine gesetzliche Grundlage, dieses Verfahren zu umgehen? Ich brauche Argumente, mit denen ich dieser "Sachbearbeiterin" gegenübertreten kann.
    Ich hatte es geschafft, die Dame auf unserem Standesamt nervös zu machen. Sie hatte keine Argumente mehr als ich sie mit dem Haager Abkommen konfrontierte.
    Ich hoffe, das mir jemand helfen kann.
    Ich möchte einfach nur mit meiner Frau zusammenleben.

  • @Werner: Du denkst hier - meines Erachtens - in manchen Kategorien viel zu weit,und damit komplizierst du dir einige Dinge.
    Ihr habt geheiratet (Glückwunsch!) - jetzt wird deine Frau "hier rüber" geholt (weil man - aus welchen Gründen auch immer - das "Leben" in der Ukraine nicht als solches bezeichnen kann).


    Lies dich mal hier ein: ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile


    Und dann würde ich mich mit der Botschaft in Verbindung setzen - ohne gleich einen Konfrontationskurs zu fahren.

    Вежливый мужчина спросит: 'можно я приеду?', 'можно я встречу?', 'тебе помочь?'. Хороший мужчина скажет: 'я приеду', 'я встречу', 'я помогу'. Настоящий мужчина: приедет, встретит, поможет!

  • Moin...


    ... und meine besten Glückwünsche zu Deiner Verehelichung. :)



    Um dieses - Inländer diskriminierenden - Sprachzertifikat nicht vorlegen zu müssen, stehen Euch in Eurem spezifischen Fall nach § 30 AufenthG folgende juristischen Optionen offen:

    Zitat

    Satz 1 Nr. 2 [Anm.: der Ehegatte kann sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen] ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn
    2. der Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen,
    3. bei dem Ehegatten ein erkennbar geringer Integrationsbedarf im Sinne einer nach § 43 Abs. 4 erlassenen Rechtsverordnung besteht oder dieser aus anderen Gründen nach der Einreise keinen Anspruch nach § 44 auf Teilnahme am Integrationskurs hätte,
    ...
    6. es dem Ehegatten auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalles nicht möglich oder nicht zumutbar ist, vor der Einreise Bemühungen zum Erwerb einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache zu unternehmen.


    Nachweis und Akzeptanz obiger Ausnahmefälle ist bei der deutschen Botschaft schwierig. Auch wenn es sich bei Deiner Frau tatsächlich um einen Fall von Diskriminierung handelt, rechne ICH damit, daß sich die deutschen Behörden in ABH und Botschaft stur stellen werden. Da dürfte es wohl einfacher sein, ohne jeglichen Paß via Balkan und mit Burka bekleidet hier einzureisen. Denn, inzwischen wenig überraschend, sind die Bestimmungen des GG Art. 6 für Deutsche mit ausländischen Partnern offensichtlich nicht mehr gedacht.


    Deine Liebste hat jedoch auch die Möglichkeit das Sprachzertifikat der Niveaustufe A1 hier in Deutschland zu erwerben. Im Gegensatz zur Ukraine sollten hier neben denen des Goethe-Instituts auch die Abschlüsse von Volkshochschulen anerkannt werden.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • du bist ziemlich einfach gestrickt in Deinen Denkmustern?


    Heirat auf unserem Standesamt anerkennen lassen wollte.
    Die Dame sagte mir, diese müsste von der Ausländerbehörde überprüft werden.


    Das ist Blödsinn.
    1. muss eine im Ausland geschlossene Ehe in D nicht anerkannt werden (sie kann auch gar nicht "angerkannt" werden, das git es für Ehe nicht, sie gilt per se), aber sie "kann" nachregistriert werden (muss aber nicht)
    2. entscheidet das Standesamt was alles noch für eine Nachregistrierung notwendig ist und die ABH muss da gar nichts prüfen


    Es ist bekannt, das "Russen" in der Ukraine verachtet und schikaniert werden.


    nun ja, kommt darauf an wo in der Ukraine.


    meine Frau ist Ukrainerin mit russischer Staatsbürgerschaft


    du meinst sie ist Russin, die in der Ukraine lebt --- oder hat sie auch die ukrainische Staatsangehörigkeit?
    ist aber egal


    Sie hat Hochschulausbildung. .... nächsten Prüfung Angst hat. Prüfungsstress. Ich kann es nachvollziehen.


    ich nicht.
    Hochschulabschluss und selber Lehrerin und dann Angst vor Prüfung und Prüfungsstress für simples A1 (niedrigste Stufe)?


    Ich hatte irgendwo gelesen, das es trotzdem eine Möglichkeit gibt, das meine Frau auch ohne diesen Goethe-Test eine Aufenthaltserlaubnis bekommen kann


    Nicht die AE als Ehegatte, dafür ist A1 zwingend vorgeschrieben (es sei denn, sie wäre nicht in der Lage deutsch zu lernen, also ein echter Idion ... passt aber nicht zu ihr, nicht wahr?)


    Ich weiß, das ich das Recht habe, mit meiner Frau zusammenzuleben, egal woher sie kommt. Das ist mein Grundrecht.


    Richtig (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind)


    Aber ich kann nicht akzeptieren, das ich mich von unserer "Regierung" schikanieren lassen muss.


    musst du nicht
    Du kannst auch mit Deiner Frau in Russland leben
    oder in der Ukraine
    .... und dann kannst du wieder üer die Schikane der deutschen "Regierung" schreiben


    Nun meine Frage: Gibt es irgendeine gesetzliche Grundlage, dieses Verfahren zu umgehen?


    jain
    nein: grundsätzlich nicht
    ja: wenn sie *nachweislich* mehr als ein jahr ernsthaft gelernt hat und die Prüfungen trotzdem nicht besteht, kann sie ein Visum fürs Sprachelernen in D erhalten, damit einreisen, hier lernen, hier A1 bestehen und dann die AE als Deine Frau bekommen. Sie muss aber nachweisen, dass sie mehr als ein Jahr gelernt hat. Nachweisen, nicht behaupten.


    Sie hatte keine Argumente mehr als ich sie mit dem Haager Abkommen konfrontierte.


    soviel zu dem Punkt ganz oben, dass sie ABH was prüfen muss.
    Die HU (mit Apostille) ist in Deutschland gültig, basta. Du brauchst das Standesamt eigentlich gar nicht.


    das "Leben" in der Ukraine nicht als solches bezeichnen kann


    Nun, das ist zu pauschal und Ansichtssache.
    Heute werden das gleiche üer die USA sagen
    und über Russland
    und über Österreich (über das erst recht, zu viele Leute die pauschalisieren)

  • @Werner - herzliche Glückwünsche zur Heirat für euch beide!


    Hinweisen möchte ich nur auf Eins, eventuell kannst du ihre Ausbildung zur Lehrerin mit dem dafür notwendigen Studium
    (so sie nicht im Rahmen der Erwachsenenbildung als Späteinsteigerin begonnen hat) in keiner Art und Weise mit dem vergleichen,
    was ein Lehramtsstudium in Deutschland fordert bzw. bietet. Es gibt ausgebildete Deutschlehrerinnen in der betreffenden Generation im Bereich der ex.-UDSSR, die können außer "Guten Tag" und "wie komme ich zum Bahnhof?" sich mündlich nicht auf Deutsch verständigen. Schriftlich allerdings sieht das schon anders aus. Schon das Beherrschen einer Fremdsprache kannst du, trotz Hochschulstudium, nicht voraussetzen.


  • Hast Du dann wenigstens Mitleid mit mir, der 2004 von seiner Frau in die nicht lebenswerte Ukraine verschleppt wurde?


    Mitleidheischende Grüße
    Siggi


    Njet!

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  • Hallo, vielen Dank für eure Antworten.
    Es hilft mir zwar nicht wirklich weiter, da ich auch schon viel recherchierte.
    Ich bzw. wir werden uns nun in Geduld üben. Sie wird die nächste Prüfung sicher schaffen.
    Ich rege mich immer darüber auf, das "Ausländer" anscheinend mehr Rechte haben als die Einheimischen.
    Gestern war mal wieder so ein Tag.
    An das Konsulat hatte ich schon geschrieben, natürlich höflich. Es kam eine Standartantwort zurück. Das übliche eben.
    Was ich gelernt habe, ist, das jede Behörde die Verantwortlichkeit auf die andere schiebt.
    Die Dame von der Ausländerbehörde sagt, die Botschaft entscheidet. Andererseits hatte ich auch schon gelesen, das die Ausländerbehörde Einfluss auf die Entscheidung nehmen kann.
    Ich ärgerte mich darüber, das die Dame von der Ausländerbehörde mich regelrecht am Telefon abgewürgt hatte.
    Aber was erzähl ich da.
    Also, nochmal vielen Dank an Euch :thumbup:

  • Nochmal ich.
    Habe mich eben nochmal mit meiner Frau unterhalten. Ich bat sie, den gesamten Prüfungsablauf für mich in russisch zu verfassen. Diesen lasse ich hier übersetzen.
    Ich fragte sie, ob es deutsche oder ukrainische Prüfer sind. Sie sagt, es sind nur ukrainische. Es sind keine Deutschen dabei.
    Wie ich oben schon erwähnte, ist meine Frau gebürtige Ukrainerin. Sie besitzt allerdings noch immer die russische Staatsbürgerschaft. Aus dem Grunde, weil sie über 25 Jahre in Kamtschatka gearbeitet hatte. Sie hat die russische Staatsbürgerschaft beibehalten, weil sie vermutet, wenn sie die ukrainische annehmen wird, verliert sie ihren Rentenanspruch. Würde mich auch nicht wundern, was da drüben politisch abgeht.
    Und wie nunmal allgemein bekannt ist, werden "Russen" in der Ukraine verachtet und benachteiligt. Dieses schrieb ich auch unter anderem an das deutsche Konsulat in Kiew.
    Von denen bekam ich natürlich als Antwort zurück:


    "Gerne wird auch darauf hingewiesen, dass das Goethe-Institut alle Prüflinge gleich behandelt und seinen Sitz in Deutschland hat".


    Das dies nur eine Floskel ist, ist wohl einleuchtend.
    Deswegen meine Angst, das sie die nächste Prüfung wieder nicht schafft.


    An eetarga:
    Meine Frau hat in jungen Jahren russische Geschichte studiert. Sie arbeitete über 20 Jahre als Geschichtslehrerin.
    Ich meinte damit lediglich, sie weiß wie man erfolgreich lernt. Und das hat sie in den letzten zwölf Monaten bewiesen. Als wir uns kennenlernten, konnten wir uns halbwegs in englisch unterhalten. Wir trafen uns das erstemal nach drei Monaten. Das war im September'15. Seit November'15 besucht sie einen Deutschunterricht. Im September'16 hatte sie ihre erste Prüfung im Goethe-Institut. Ich war überzeugt, das sie die Prüfung schaffen würde, zumal wir uns sehr gut unterhalten konnten, ohne Übersetzer.


    Diese Feindseligkeit in der Ukraine ist schrecklich.
    Sie erzählte mir mal, als sie im Bus unterwegs war, telefonierte sie mit einer Freundin - in russisch.
    Neben ihr saß ein Mann. Er stieß ihr seinen Ellbogen in ihre Rippen und sagte, sie soll gefälligst ukrainisch reden.
    Ich war entsetzt. Ich hätte ihn zu Boden geprügelt.
    Genauso sieht es auch in Lviv aus. Dort ist mittlerweile verboten, russische Musik zu spielen.
    Ich finde das alles einfach unvorstellbar und es macht mich wütend.

  • Da selber migrationserfahren, habe ich in meinem Leben schon die eine oder andere dieser Sprachprüfungen (wenn auch nicht auf Deutsch) absolvieren dürfen. Daher kann ich sagen: Diese Prüfungen laufen meist nach gleichem Muster ab und sind somit gut trainierbar. Hast Du mit ihr den Prüfungsablauf geübt? Falls nicht, würde ich Dir das dringend empfehlen. Im Internet (und sicher auch über den Buchhandel käuflich erwerbbar) gibt es genug Musterprüfungen dazu. Kannst Du sie nicht mit Visum für ein paar Wochen nach Deutschland holen und ihr hier einen VHS-Kurs mit Prüfung gönnen? Das würde einerseits eine gute Vorbereitung auf die Prüfung ermöglichen, andererseits eine potentielle Diskriminierung als Russisch-Muttersprachlerin (über die wir hier - zumindest Kiew betreffend - allerdings lange diskutieren könnten) ausschließen. Übrigens ist ein nicht unerheblicher Teil der Prüfung (oder hat sich das geändert?) im Multiple-Choice-Verfahren konzipiert und somit durch die Prüfer nicht manipulierbar. Insbesondere im mündlichen Teil ist man natürlich schon etwas von den Prüfern abhängig. Aber gerade dieser ist auf Niveau A1 von der Thematik her extrem überschaubar und sollte mit ausreichend Übung keine echte Hürde darstellen.

  • Die erste Prüfung hatte sie im September'16, die sie nicht bestanden hatte, wegen 5 fehlender Punkte.


    Ist denn die Variante so abwegig, das Sie die Prüfung nicht bestanden hat, weil es einfach nicht gereicht hat? Das Bestehen eines Tests bzw. einer Prüfung hat in der Regel weniger mit Intelligenz und einem hohen Bildungsniveau zu tun, zumal es sich bei Sprachtests um standardisiere und anerkannte Testverfahren handelt.

  • Morgen.
    Grundsätzlich ist es so, dass diese A1-Tests nach 3-5 Monaten ohne Probleme bestanden werden können, wenn man 1-2 Mal pro Woche lernt.
    Das ist aber auch wesentlich schneller möglich.
    Die Tests werden überschätzt und Leute entwickeln Angst davor, dass ist das eigendliche Problem.
    Man muss nicht perfekt Deutsch sprechen. Es reichen 60% richtige Antworten aus. Der Test besteht in weiten Teilen aus einem Ankreuztest.
    Man muss sich einfach verständigen können. Mehr nicht.
    Praktisch jeder der zum Dauerauffenthalt in Deutschland einreist muss bis auf wenige Ausnahmen diesen Test vorlegen.
    Leute machen das also auch mit über 60 Jahren noch und bestehen das.
    Wenn man ehrlich ist, handelt es sich beim Nichtbestehen oftmals um fehlenden Lernwillen.
    Das ist bei weitem die häufigste Ursache.
    Aus der Erfahrung kann man auch sagen, dass die Umgehung dieses Tests bei weitem aufwendiger ist, als das lernen und ablegen, desselben.
    Praktisch ist das in diesem Fall wohl nahezu ausgeschlossen.

  • I

    Zitat

    ch meinte damit lediglich, sie weiß wie man erfolgreich lernt. Und das hat sie in den letzten zwölf Monaten bewiesen.


    Bitte stelle deine beiden Aussagen einmal in den Kontext zum Prüfungsergebnis.


    Ich würde aber alles was gewesen ist, kommentarlos abhaken und nach vorne sehen. Wenn ihr beide jeden Tag über einen gewissen Zeitraum miteinander auch nur 1 h täglich Deutsch sprecht,
    dann kann ich mir nicht vorstellen, wie deine Ehefrau dann nochmal durch den Basistest fallen sollte.


    Sprache kommt von "sprechen", also redet miteinander, Grammatik, Vokabeln, usw., das kommt dann alles von alleine hinterher.

  • Also man muss schon irgendwie ein System in das Lernen bringen.
    Das geht dann ja auch schneller.
    Genau dazu sind die Standartlehrbücher und Kurse ja da.
    Wie gesagt, wenn man das 2 Mal die Woche macht, besteht man den Test nach 3-4 Monaten quasi automatisch.

  • Merke: Man muss nicht Deutsch lernen, sondern nur die Teile, die bei der Prüfung verlangt werden.


    Es gibt Kurse, die speziell auf diese Prüfung vorbereiten. Damit tut man sich leichter, als wenn man daheim im stillen Kämmerlein oder mit einem uneigneten Lehrer lernt. Auch gibt es im Netz Modellprüfungen, die man vorher durchgehen sollte.


    Besucht man einen Vorbereitungskurs, dann dauert er als Intensivkurs 6 Wochen mit 20 Unterrichtseinheiten pro Woche, also insgesamt rund 100 Zeitstunden zzgl. Nachbereitung daheim. Streckt man das Ganze, dauert es entsprechend länger, also bei einen Tag pro Woche lernen sind es dann schon ca. 8 Monate.


    Soll es schnell gehen, den Job aufgeben, Deutsch lernen als Hauptaufgabe definieren (der Mann muss den Arbeitsausfall und den Kurs finanzieren). Dann ist das ganze nach ca. 2 Monaten ausgestanden. Neben dem Job und nur Abends vor dem Zubettgehen 1 oder 2 Std. lernen, kann ewig dauern. Ich persönlich bin dann überhaupt nicht mehr aufnahmefähig. Sprache lernen funktioniert bei mir neben dem Job nicht.


    Gruß
    Siggi

  • Praktisch jeder der zum Dauerauffenthalt in Deutschland einreist muss bis auf wenige Ausnahmen diesen Test vorlegen.


    Das stimmt so nicht.


    So benötigen z.B. Partner von in Deutschland lebenden nichtdeutschen €U-Bürgern keinen solchen Test. Gleiches trifft auf Türken, Amerikaner, Israelis, Südkoreaner, Japaner, Kanadier, Australier zu (sicher habe ICH hier noch Länder vergessen). Und aus genau diesem Grunde handelt es sich eben um Diskriminierung derer mit deutscher Staatsangehörigkeit; sogenannter Inländerdiskriminierung. Problem ist politisch bekannt... und vor Jahren in einen Fachausschuß auf Halde geschoben...

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Ja objektiv hast Du recht.
    Diese Drittstaatenregelung und Regelungen für Asylanten/Flüchtlinge gibts auch noch. Das letztere dürfte den "normalen" Familiennachzug grössenmässig in den Schatten stellen.
    Aber für Otto-Normalverbraucher hier im Forum kommt das sowieso nicht in Frage.
    Es sei denn man will jetzt mal eben seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen. :)))
    Das dürfte für die meisten aus beruflichen Gründen nicht möglich sein.
    Selbst wenn die persönlichen Lebensumstände das hergeben würden, wäre es wahrscheinlich dennoch leichter den Test zu bestehen, als sich überall an- und abzumelden, eine Wohnung zu suchen, den Freundeskreis aufzugeben usw.
    BTW. dann könnte man auch gleich überlegen in die Ukraine ziehen. :))))

  • Praktisch jeder der zum Dauerauffenthalt in Deutschland einreist muss bis auf wenige Ausnahmen diesen Test vorlegen.


    Ändere das einfach in "Praktisch jede Ukrainerin die zum Dauerauffenthalt in Deutschland einreist muss bis auf wenige Ausnahmen diesen Test vorlegen." und schon stimmt alles.


    Insofern stimme ich Dir auch zu, dass diese theoretische Möglichkeiten der Umgehung gar nicht diskutiert werden müssen. Fast niemand kann sie nutzen und selbst wenn, ist der Aufwand enorm. Die Diskussion würde nur falsche Hoffnungen erwecken.


    Mir persönlich ist niemand bekannt, der bei der Familienzusammenführung mit einer Ukrainerin in DE den A1 Test erfolgreich umgangen hat.


    Das ist genauso wie das Thema "Familienzusammenführung mit den UA Schwiegereltern" in DE. Theoretisch gibt es auch Möglichkeiten, aber auch hier kenne ich kein Beispiel.


    Gruß
    Siggi


  • bei der Familienzusammenführung mit einer Ukrainerin in DE den A1 Test erfolgreich umgangen hat


    Adhoc fällt mir da noch "Schwängerung" ein...
    Wird aber mit 50 Jahren etwas problematisch :)


    Den A1-Test kann man doch in jedem beliebigen Goethe-Institut machen.
    Wenn sie schon allein an den Gedanken daran, ihn in Kiev machen zu müssen, in Panik verfällt, warum dann nicht woanders: Minsk zum Beispiel.
    Zug Hin - einmal Übernachten, Test machen und Zug wieder zurück...
    Hier gibt es keine Feindseligkeiten zu egal wem.
    Und Russisch wird hier natürlich auch gesprochen...



  • Ich kenne auch keinen.....
    Schwangerschaft zähle ich jetzt mal nicht dazu.
    Schwiegerelternnachzug ist aber durchaus realisierbar.
    Kommt auch vor.
    Letztlich eine Geldfrage.

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