Steuerklasse 1 während Mann in Ukraine auf Visum wartet

  • Hallo, ich bräuchte bitte mal Tipps. Ich habe am 1.6. diesen Jahres meinen ukrainischen Mann in Dänemark geheiratet. Er war mit einem Schengen Visum für paar Wochen hier (vorher 2 Jahre Fernbeziehung). Soweit alles gut, er wartet jetzt in Kiew auf sein Visum zur Familienzusammenführung. Negativ überrascht hat mich folgendes:
    Da ich nicht mehr alleinerziehend bin (auch wenn ich ja noch alleine mit meinen Kindern aus einer früheren Beziehung wohne) bekomme ich keinen kindesunterhalt Vorschuss mehr vom Jugendamt denn ich bin ja verheiratet.
    Fürs Finanzamt werde ich wie Ledige in Klasse 1 gestuft (statt 3 wie von meinem Mann und mir beantragt) weil er nicht in einem Land der EU wohnt also nicht Einkommen steuerpflichtig ist.
    Ich unterstütze ihn finanziell und zahle Unterkunft und Essen in Kiew. Das war vereinbart und ist okay, aber meine Frage ist, ob es rechtmäßig ist, Steuerklasse 1 zu erhalten trotz Heirat. Unterm Strich habe ich ca 1200 Euro weniger im Monat (Kindesunterhalt Verlust mit berücksichtigt) als vor der heirat. Wir haben nicht wg des Geldes geheiratet und ich hoffe sein Antrag wird bald genehmigt damit wir in Deutschland zusammen wohnen können, aber 5x1200 Euro weniger tut schon weh
    Viele Grüße!! Und danke!

  • Die Heirat ist nicht das Entscheidende, sondern der gemeinsame Wohnsitz in DE.


    Wenn der gemeinsame Wohnsitz (sprich seine Anmeldung) noch vor Jahresende in DE besteht, gibt es die steuerlichen Vergünstigungen rückwirkend für das ganze Jahr bei der Einkommensteuererklärung.


    Gruß
    Siggi

  • Danke Siggi, nachdem er schon drei Monate aufs Visum gewartet hat (Verzögerung wg meines Umzugs), hoffe ich dass er es vor Jahresende bekommt
    Vuele Grüße
    Syb


  • Ich unterstütze ihn finanziell und zahle Unterkunft und Essen in Kiew.


    Hoffentlich mit Belegen, z.B. Überweisungsträger.
    Denn das ließe sich bis zu bestimmten Höchstbeträgen als Unterhalt naher Angehöriger steuerlich geltend machen, falls Steuerklasse 3 nicht greifen sollte.

  • Zitat von Ikaria70


    Da ich nicht mehr alleinerziehend bin (auch wenn ich ja noch alleine mit meinen Kindern aus einer früheren Beziehung wohne) bekomme ich keinen kindesunterhalt Vorschuss mehr vom Jugendamt denn ich bin ja verheiratet.
    Fürs Finanzamt werde ich wie Ledige in Klasse 1 gestuft


    Das kenne ich. Keine Unterhaltsvorschuss mehr, da verheiratet. Aber keine andere Steuerklasse. Saubande!

    Gruß
    Michael

  • Ich unterstütze ihn finanziell und zahle Unterkunft und Essen in Kiew. Das war vereinbart und ist okay,


    So eine Frau suche ich auch noch.Dann lasse ich mich sofort scheiden :feingemacht:


    So sieht Familienfreundlichkeit aus...


    Hallo freundliche Frauen....... :D Wo seit ihr???

    Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste :D
    Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
    :hmm:

  • Ich finde,daß es Hochachtung verdient - abhängig von der Vorgeschichte!

    Вежливый мужчина спросит: 'можно я приеду?', 'можно я встречу?', 'тебе помочь?'. Хороший мужчина скажет: 'я приеду', 'я встречу', 'я помогу'. Настоящий мужчина: приедет, встретит, поможет!

  • Hallo freundliche Frauen....... Wo seit ihr???


    Ich trau mich erst gar nicht zu fragen ... :hi: . Das ist eine gute Frage .... Wo seit ihr??? Auf dem Golfplatz :girl_witch:

  • hoffe ich dass er es vor Jahresende bekommt


    er muss vor Jahresende mit dem Visum auch einreisen, und sofern Ihr dann seuterlich gemeinsam veranlagt, wirst du im Rahmen der Einkommensteuererklärung als das ganze Jahr über verheiratet angesehen und entsprechend wird die Steuer errechnet. Zu viel gezahlte Steuer wird dann erstaatet.
    Aber wie gesagt, er muss dafür dieses Jahr seinen Wohnsitz in D begründen

  • Ikaria70 schrieb:
    hoffe ich dass er es vor Jahresende bekommt


    Er braucht auf jeden Fall auch eine FA-Steuernummer. Ich glaub die kann man auch noch 2019 beantragen. Hmmm aber Splitting bedeutet aber auch Zugewinngemeinschaft (3 und 5).


    Ikaria70, ich hoffe für dich, dass du dein Glück gefunden hast.

  • Zugewinngemeinschaft (3 und 5).


    Das ist vom Güterstand total unabhängig. Splitting ist auch möglich, wenn man Gütertrennung vereinbart hat. Ich spreche da aus eigener Erfahrung.


    Letztlich sind die Steuerklassen auch total egal, denn sie bestimmen nur die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen. Am Jahresende läuft alles ohnehin auf dieselbe Steuersumme hinaus, solange man sich gemeinsam veranlagen lässt (was man unabhängig vom Güterstand nicht muss, aber selten sinnvoll sein dürfte).


    Gruß
    Siggi

  • er muss vor Jahresende mit dem Visum auch einreisen, und sofern Ihr dann seuterlich gemeinsam veranlagt, wirst du im Rahmen der Einkommensteuererklärung als das ganze Jahr über verheiratet angesehen und entsprechend wird die Steuer errechnet. Zu viel gezahlte Steuer wird dann erstaatet.
    Aber wie gesagt, er muss dafür dieses Jahr seinen Wohnsitz in D begründen


    ich muss da mal nachfragen, denn das finde ich interessant :) Wenn meine Verlobte zum Beispiel Anfang Dezember das Visum zur Hochzeit erhält und wir bis zum 31.12. heiraten, darf sie ja dann hier in D bleiben. Bekomme ich dann auch die SK 3 für das komplette aktuelle Jahr oder muss sie dann noch vor dem 31.12. hier in D gemeldet sein? Sonstige Dokumente oder Voraussetzungen?


    Danke schonmal ;)

  • Bekomme ich dann auch die SK 3 für das komplette aktuelle Jahr


    das ist das ganz ganz ganz große Missverständniss,
    Über die StKlasse wird die *Vorausszahlung* der Einkommenssteuer bestimmt, die der AG gleich abführt.
    Am 31.12 ist das alles schon passiert, du hast die Vorausszahlungen schon geleistet, 12 mal.
    Nun kommt die Einkommensteuererklärung und erst da wird die Steuer festgesetzt .... und rückwirkende erstattet oder nachgefordert.
    In der EST-Erklärung wirst du dann als verheiratet geführt, für das ganze Jahr.

  • Wie verhält es sich wenn ich im Dezember heirate, meine Frau allerdings noch kein Visa hat sondern nur die 90 Tage Schengenvisa und das eigentliche Visa für 1 Jahr erst im neuen Jahr ausgestellt wird?
    Ich hoffe das war verständlich ausgedrückt.

  • Welche Voraussetzungen müssen denn sein damit ich sie in Deutschland melden kann?
    Da wir jetzt noch nicht verheiratet sind, könnte ich ihr als Hauptmieter eine Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen und sie anmelden, oder bedarf es dafür eines dauerhaften Aufenthaltstitel?
    Wie habt ihr das gemacht?
    Bin schon wieder von der deutschen Bürokratie maximal genervt. Ich bin schon fest davon ausgegangen das Jahr 2021 gemeinsam veranlagt abzuschließen und jetzt haben wir vom Konsulat erfahren das das Visum 12-15 Wochen dauert. Mein örtliches Ausländeramt meinte zu mir ca. 2 Wochen. Sobald meine Verlobte den Termin im Konsulat hatte, wird der Antrag von der Ausländerbehörde durchgewunken. Ist ja schon wie Corona, jede Behörde sagt was anderes.

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