Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung von der ukrainischen Botschaft - auch ohne Registrierung?

  • Hallo zusammen,


    im Internet und aus den alten Forenbeiträgen werden wir nicht schlau.
    Könnt ihr uns bitte helfen?


    Folgende Situation:
    Wir wollen bald in D heiraten. Er kommt aus der Ukraine, hat einen unbefristeten Aufenthaltstitel in D, sie kommt aus Deutschland.
    Er war schon mal verheiratet, die Ehe wurde in UA geschlossen, in D geschieden. Sie ist ledig.


    1) wir bekommen seine konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung bei Konsulat in München (wohnhaft in Ba-Wü)?
    2) Muss er hierfür bei der Botschaft registriert sein oder geht das auch ohne Registrierung?
    3) Falls er sich registrieren muss, was braucht er dazu für Dokumente?
    4) Das Scheidungsurteil von ihm muss hierfür von deutsch auf ukrainisch/russisch übersetzt werden. Reicht es, wenn die 1. und die letzte Seite übersetzt werden, auf denen die wichtigsten Informationen zur Scheidung der Vorehe stehen oder müssen alle 5 Seiten übersetzt werden?


    Fragen über Fragen!


    Leider ist aus persönlichen Gründen eine Einreise in die Ukraine ausgeschlossen. Unsere finanziellen Mittel sind so, dass wir Kanzleien nur im absoluten Notfall mit der Dokumentenbesorgung in der Ukraine beauftragen können.


    Viele Grüße und danke im Voraus :)

  • Hallo!


    Warum muss das Scheidungsurteil übersetzt werden, wenn er in Deutschland geschieden wurde und jetzt wieder in Deutschland heiraten möchte? Ich meine mal gehört zu haben, dass in der Ukraine keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden.


    Wenn er einen Aufenthaltstitel hat, ist er doch sicher schon registriert? Oder muss er sich in der bei der Ukrainischen Botschaft registrieren? Fragt doch einfach beim Konsulat in München. Das ist auch für Bürger aus Baden-Württemberg zuständig. Leider geht da niemand ans Telefon, jedenfalls vor 2 Jahren konnte ich telefonisch dort niemand erreichen.


    Wenn eine Übersetzung, dann jedenfalls in Ukrainisch und alle Seiten. Kann sein, dass das auch vorher apostilliert werden muss. Also das deutsche Scheidungsurteil...



    Grüße!

  • Leider ist aus persönlichen Gründen eine Einreise in die Ukraine ausgeschlossen. Unsere finanziellen Mittel sind so, dass wir Kanzleien nur im absoluten Notfall mit der Dokumentenbesorgung in der Ukraine beauftragen können.


    Ich kann deine fachliche Frage nicht beantworten.. möchte aber folgendes zu bedenken geben.. wäre es unter DIESEN (s.o.) Voraussetzungen nicht vernünftiger, mit der Heirat zu warten??
    Ich meine, wenn ihr jetzt schon kein Geld habt.. was soll passieren, wenn es nachher nicht funktioniert...
    dass Minus x Minus = Plus ergibt.... ist halt nur mathematisch so.....
    Just my 2 cents....

  • Ich meine mal gehört zu haben, dass in der Ukraine keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden.


    Das ist auch mein Kenntnisstand.


    Wenn er einen Aufenthaltstitel hat, ist er doch sicher schon registriert?


    nein, eine Registrierung im UA Konsulat hat nichts mit einem Aufenthaltstitel zu tun.


    vor einigen Jahren noch hat das UA Konsulat in MUC keinen Finger gerührt, wenn man dort nicht registriert war.
    Für die Registrierung war unter anderem auch die Einverständniserklärung der Eltern für die Wohnsitznahme im Ausland nötig, dazu natürlich ein deutscher Aufthaltstitel, Antrag bei persönlicher Vorsprache, Fotos, Gebühren und Geduld.


    Bei der Registrierung muss man unterschieden:
    eine temporere Registrierung für 2 Jahre
    eine dauerhafte Registrierung, die es aber nur gab, wenn man den Wohnsitz in UA aufgab, was mit der Abgabe des UA-Inlandspasses einherging.


    Nun, zumindest letztes Jahr aber hat das Konsulat in MUC nicht mehr auf einer Registrierung bestanden, wenn ein Ukrainer da was brauchte.


    aber was soll diese "Ehefähigkeitsbescheinigung" sein und wer fordert diese?
    Wenn es das Standesamt ist und es das "Ehefähigkeitszeugnis" aus der Ukraine fordert, dann sollen die sich erstmal schlau machen, dann werden sie feststellen, dass es so was in der UA nicht gibt (zumindest letztes Jahr noch nicht gab).
    Dann wird in der Regel folgendes benötigt: Alle Kopien des UA-Inlandspasses (da steht, ob man verheiratet ist) und eine Eidesstaatliche Versicherung, dass man nicht verheiratet ist. Damit wird das Standesamt bei OLG eine Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.

  • So, nun nochmal ganz langsam.
    Nein, er ist nicht in München registriert, den Aufenthaltstitel gab es seinerzeit so über die Stuttgarter Behörde, ohne jemals in München gewesen zu sein.
    Das Stuttgarter Standesamt möchte eine konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung (steht so auf unserem blauen Zettel vom Standesamt) und diesen stellt die ukrainische Botschaft nur gegen vom deutschen ins ukrainische übersetzten Scheidungsbeschluss aus. Das haben wir bereits bei unserem 6 richtige im Lotto Telefonanruf nach München erfahren. Sie war aber so kurz angebunden, die Dame, dass weitere Fragen nicht möglich waren zu stellen...
    Zu dem Finanziellen: man braucht nicht viel Geld für ein gutes Leben, trotzdem möchte ich uns ein paar 100 € wegen Botengängen über eine Kanzelei ersparen, das ist wo anders besser angelegt. Das geht eigentlich niemanden etwas an, ich hab es geschrieben, damit ich nicht ständig lesen muss, dann geht doch in die Ukraine.
    Dass die Ukraine kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt ist uns und auch dem Stuttgarter Standesamt klar. Deshalb soll vom Konsulat bestätigt werden, dass Monsieur wieder heiraten darf. Dieser Wisch heißt "aktuelle, konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung." Ist sie da, geht sie und alle anderen Unterlagen zum OLG, dass dann alles prüft, weil ja eben die Ukraine kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt.


    Meine eigentlichen beiden Kernfrage heißen:
    Bekommt man eine aktuelle, konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung in München ohne dass man dort registriert ist?
    Muss man den gesamten Scheidungsbeschluss übersetzten oder reichen die relevanten Seiten (1., 2. und letzte Seite mit Stempel und Datum)?


    Danke für die konstruktiven Anmerkungen. Ist schon ganz schön kompliziert das alles :)

  • Das ist wieder typisch für die Ämter, egal ob in Deutschland oder Ukraine! Der Mann wurde in Deutschland geschieden, braucht aber dann eine ukrainische Bestätigung dafür....:-(
    Was befähigt einen eigentlich zur Ehe?
    Wieder nur ein Wisch für dir Akten, der nie wieder auftauchen wird im Leben, aber Hauptsache 5,10,15 Euro für die Staatskasse!
    Zum kotzen

  • Ich habe gerade das Problem, dass für eine Aufenthaltserlaubnis nach 2 Jahren Ehe ich nun eine apostillierte Meldebescheinigung aus Deutschland brauche, was an sich kein Problem wäre. Nun hängt es daran, ob diese Apostille mit der Post in die Ukraine geschickt werden darf, oder nicht. Seit einer Woche warte ich trotz mehrfacher Nachfrage auf eine Antwort der Passbehörde. Sie können anscheinend nicht herausfinden, wie das zu handhaben ist. Na gut, ich kann einfach nach Deutschland fahren und das Teil abholen, aber was wäre denn, wenn ich aus Australien oder Südamerika komme? Muss ich dann auch persönlich nach Australien oder Südamerika reisen, nur wegen einer Bescheinigung? Verrückt

  • Ja, Ämter sind da unglaublich...
    Und sie interessiert auch nicht, dass in dem einen Land in manchen Teilen Krieg herrscht und nicht einfach hinspaziert werden kann...

  • @vorblida


    vom ukr. Konsulat in D oder vom dt. Konsulat in UA????



    Ich lese z.B. hier pdf-eheschliessung-deu-data.pdf
    Häufig verlangen deutsche Standesämter zur Anmeldung der Eheschließung zusätzlich zur ukrainischen notariellen Erklärung eine eidesstattliche Versicherung des ukrainischen Partners, dass dieser unverheiratet ist. Diese eidesstattliche Versicherung für das zuständige deutsche Standesamt kann bei der Botschaft Kiew aufgenommen werden. Hierfür vereinbaren Sie mit uns bitte telefonisch oder per E-Mail einen gesonderten Termin: +38 044 2811 335, rk@kiew.diplo.de.

    Gruß
    MaBo

  • Zitat

    Alle Kopien des UA-Inlandspasses (da steht, ob man verheiratet ist) ...


    Eheschliessung wird nicht mehr in den UA Inlandspass eingetragen.


    Mit dem Plastikkaertchen das den alten Inlandspass ersetzt, hat sich das eh erledigt weil man da nix eintragen kann.


    Der nette Spruch der Maedels "mein Pass ist sauber" (im Sinne von ich bin nicht verheiratet) ist damit auch nur noch Folklore.

  • Was befähigt einen eigentlich zur Ehe?


    von Land zu Land verschieden:
    in D: Mündigkeit (enstpechendes Alter, also Volljährigkeit und kein Entmündigungsverfahren) und Ehelosigkeit
    .. manche meinen auch noch: "Liebe"


    in manchen muslimischen Ländern genügt für Frauen ein Alter von 9 Jahren, Ehelosikeit ist für Männer nicht gefordert.
    Off Topic.: Dafür ist die Scheidung für Männer einfach -- 3 maliges "ich verstosse dich" genügt um wieder frei zu sein.

  • 3 maliges "ich stosse dich" genügt um wieder frei zu sein.


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