Hallo zusammen,
im Internet und aus den alten Forenbeiträgen werden wir nicht schlau.
Könnt ihr uns bitte helfen?
Folgende Situation:
Wir wollen bald in D heiraten. Er kommt aus der Ukraine, hat einen unbefristeten Aufenthaltstitel in D, sie kommt aus Deutschland.
Er war schon mal verheiratet, die Ehe wurde in UA geschlossen, in D geschieden. Sie ist ledig.
1) wir bekommen seine konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung bei Konsulat in München (wohnhaft in Ba-Wü)?
2) Muss er hierfür bei der Botschaft registriert sein oder geht das auch ohne Registrierung?
3) Falls er sich registrieren muss, was braucht er dazu für Dokumente?
4) Das Scheidungsurteil von ihm muss hierfür von deutsch auf ukrainisch/russisch übersetzt werden. Reicht es, wenn die 1. und die letzte Seite übersetzt werden, auf denen die wichtigsten Informationen zur Scheidung der Vorehe stehen oder müssen alle 5 Seiten übersetzt werden?
Fragen über Fragen!
Leider ist aus persönlichen Gründen eine Einreise in die Ukraine ausgeschlossen. Unsere finanziellen Mittel sind so, dass wir Kanzleien nur im absoluten Notfall mit der Dokumentenbesorgung in der Ukraine beauftragen können.
Viele Grüße und danke im Voraus