Visa durch Familiennachzug?

  • hallo, ich bin Deutscher und wohne aktuell in Deutschland. Ich will mich in kürze aber abmelden und durch Europa reisen (digital Nomad).


    Meine Freundin ist Ukrainerin und aktuell mit Niederlassungsbewilligung in der Schweiz. Sie will die Niederlassungsbewilligung abgeben, da sie demnächst nicht mehr hauptsächlich in der Schweiz wohnen wird.


    Dann hat sie erstmal das Problem als Ukrainerin nicht dauerhaft in Europa sein zu dürfen.


    Meine Frage ist ob Heirat und ein Visa durch Familiennachzug etwas daran ändern würde. Muss ich als ihr Partner für diese Familiennachzug Regelung dauerhaft (in Deutschland) gemeldet sein?


    danke, Chris

  • Hallo, lese mal ein wenig in den links....das Stichwort wäre €U Freizügigkeit / Aufenthaltskarte
    Ehegatten von Unionsbürgern genießen Freizügigkeit - EU-Info.de
    "Der nicht die Unionsbürgerschaft besitzende Ehegatte eines Unionsbürgers darf sich mit diesem innerhalb der Union bewegen und aufhalten, ohne sich zuvor rechtmässig in einem Mitgliedstaat aufgehalten zu haben."


    FreizügG/EU - Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern


    Somit denke ich, als deine Ehefrau kann Sie sich mit dir jederzeit innerhalb der €U aufhalten und bewegen/arbeiten...allerdings gilt das nicht für dein Geburtsland/DE falls ihr doch wieder dauerhaft hier gemeldet seid, - dafür wäre m.E. dann vorab ein FzF Vsum erforderlich.

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • „Aufnahmemitgliedstaat ist jedoch berechtigt, unter Beachtung der Richtlinie Sanktionen zu verhängen, wenn die Einreise in sein Hoheitsgebiet und der Aufenthalt dort unter Verstoß gegen die nationalen Zuwanderungsbestimmungen erfolgt sind.“


    Das ist meines Erachtens eben die 90 Tage Regelung, die auch jedes andere EU Land hat, nicht nur Deutschland.

  • Hier ein Tip zum Digitalen Nomaden. In Deutschland kann man sich nur abmelden wenn man einen neuen Wohnsitz angibt. Den Digitalen Nomaden kennt der Staatsapparat nicht und anerkennt ihn auch nicht

  • Hier ein Tip zum Digitalen Nomaden. In Deutschland kann man sich nur abmelden wenn man einen neuen Wohnsitz angibt.


    Bist Du sicher? Es gibt doch relativ viele Mitbürger ohne festen Wohnsitz. Die werden auch meines Wissens melderechtlich genau so geführt. Ob das nun von Amts wegen durchgeführt wird, weiß ich natürlich nicht.

  • In Deutschland kann man sich nur abmelden wenn man einen neuen Wohnsitz angibt.


    Das kann ich das fast nicht glauben, denn es gibt (ich nehme mal AT als Grundlage) vermutlich auch in DE eine Abmeldepflicht, bzw. die Möglichkeit für den Unterkunftsgeber, selbständig die Abmeldung, für eine nicht mehr dort wohnhafte Person, durchzuführen.


    Weiters kann z.B. bei einem Umzug ins Ausland oftmals die exakte neue Wohnadresse nicht angegeben werden.


    Natürlich geht die Problematik voll auf den Bürger ohne festen Wohnsitz bzw. ohne Zustelladresse über, denn er kann keinen Einfluss mehr nehmen auf behördliche postalische Zustellungen. Und da kann schon einiges daher kommen, das für ein böses Erwachen sorgt, wenn man irgendwo mal in eine Zufallskontrolle gerät und eine Meldeanfrage durch die Polizei vorgenommen wird..... :whistling:

  • Also ich kann das nur historisch betrachten, sind ja 25 Jahre vorbei :D


    Abmelden direkt nach "unbekannt Baltikum" war 1994 nicht möglich! (Mülheim/Ruhr) - da wurde ich mit einem dummen Kommentar aus dem Büro geschickt.
    Meldeadresse war aber eine sich im Familieneigentum befindliche Wohnung. Da ist dann meine Oma nach einem halben Jahr ? wieder zum Amt und hat mich in dem Sinne
    einfach abgemeldet, als Wohnungeigentümer war ihr das möglich - mit dem Hinweis: der ist wech.... :gutenmorgen:


    Allerdings ist das wohl bis zum heutigen Tage so, daß z.B. ein Führerscheinantrag oder bestimmte Dinge bis zum heutigen Tage dann bei dem letzten Wohnsitz bzw. dessen Verwaltung liegen...

  • „Aufnahmemitgliedstaat ist jedoch berechtigt, unter Beachtung der Richtlinie Sanktionen zu verhängen, wenn die Einreise in sein Hoheitsgebiet und der Aufenthalt dort unter Verstoß gegen die nationalen Zuwanderungsbestimmungen erfolgt sind.“


    Das ist meines Erachtens eben die 90 Tage Regelung, die auch jedes andere EU Land hat, nicht nur Deutschland.


    vielen Dank EgonOlsen und OBM100


    wie würde es denn ablaufen wenn wir innerhalb Europa reisen und in eine Passkontrolle geraten. Hat meine Frau da ein Schreiben mit dem sie sie die Sonderregelung für Familiennachzug nachweisen muss?

  • Natürlich kann man sich abmelden ohne den neuen Wohnsitz anzugeben. (zumindest Stand 2015)
    Wie konnte ich sonst wohl auswandern?!


    denn er kann keinen Einfluss mehr nehmen auf behördliche postalische Zustellungen


    Bezüglich Finanzamt hatte ich da noch eine Empfangs-/Zustellvollmacht an mein Steuerbüro in Deutschland vor dem Auswandern eingerichtet.
    Für den Fall, das es später nochmal von Seiten des FAs was geben sollte, und ich darüber dann Bescheid weiß.

  • Abmelden kann man sich. Einfach das Zielland eingeben.
    Genügt in der Schweiz auch.
    Habe beides öfter gemacht.


    Zickig ist die Krankenkasse. In Deutschland und auch in der Schweiz ist die Kasse obligatorisch.


    Die Schweizer Krankenkasse akzeptiert die Abmeldung ins Ausland von der Wohngemeinde.
    Die Deutsche nicht. Die verlangen einen Nachweis über die neue Krankenversicherubg im Zielland.
    Ist komisch. Denn die Krankenversicherungspflicht gilt für alle in Deutschland lebenden, und nicht für alle Deutsche.
    Niederlassungsbewilligung Schweiz ist der C Ausweis. Um den zu bekommen, muss man min. 5 Jahre dort sein. Im Normalfall.
    Nach 10 Jahren kann man die Einbürgerung beantragen. Überlegt es euch gut. Ob so ein Nomasenleben ihr nicht auch eine Chance nimmt


  • Zickig ist die Krankenkasse. In Deutschland und auch in der Schweiz ist die Kasse obligatorisch.


    Die Deutsche nicht. Die verlangen einen Nachweis über die neue Krankenversicherubg im Zielland.
    Ist komisch. Denn die Krankenversicherungspflicht gilt für alle in Deutschland lebenden, und nicht für alle Deutsche.


    Ich frage mich gerade was es die Krankenkasse angeht, wenn ich ins Ausland ziehe (wo es evtl. keine Pflicht zur Krankenversicherung gibt) und mich hier abmelde. Wenn ich dann krank werde, zahlen die dann trotzdem?
    Weil sie wissen, dass ich z.B. in der Ukraine bei Kasse YXZ versichert bin? :sniper:

    Gruß
    Michael

  • Ich mache die Gesetze nicht.
    Ich wollte nur von meinen Erfahrungen erzählen.
    Mir ist das ja alles passiert.
    Letztendlich mit viel Trickserei sehr gut bei raus gekommen. Sogar noch 1800 Euro zurück erhalten.
    Das Problem ist wenn wer ins Ausland geht, und kommt zurück und kann dann nicht nachweisen das er dort versichert war.
    Die wollen die ganzen Beiträge erhalten.
    Bis vor einigen Jahren wurde es noch mit 60 Prozent Zinsen im Jahr bestraft.
    Jetzt nur noch 12.

  • Hier ein Tip zum Digitalen Nomaden. In Deutschland kann man sich nur abmelden wenn man einen neuen Wohnsitz angibt. Den Digitalen Nomaden kennt der Staatsapparat nicht und anerkennt ihn auch nicht


    Das stimmt so nicht, bei der Abmeldung in Deutschland wird lediglich gefragt nach dem zukünftigen Wohnsitz. Ist der nicht bekannt, oder man will ihn nicht benennen, wird ins Melderegister " nach unbekannt ins Ausland" verzogen.
    Es gibt da keine Pflichtangabe.
    Wenn man dann durch die verschiedenen Länder reist, sollte man sich dann an die dortigen Anmeldezeiten halten.
    Haben in unserer Familie gerade diesen konkreten Fall gehabt.


  • MEn enden gesetzliche Pflichtversicherungen nach einer gewissen Zeit, in der keine Beiträge bezahlt werden, automatisch. Daher werden danach auch keine Leistungen erbracht. Ab dem Zeitpunkt, ab dem kein Vertragsverhältnis besteht, kann in meinen Augen weder Beweispflicht verlangt werden, noch eine Beitragsvorschreibung erfolgen.

  • Die "Pflicht zur Versicherung" ist im §193 VVG geregelt und endet zeitgleich mit Aufgabe des Wohnsitz im Bundesgebiet durch Vorlage der Abmeldebescheinigung. Eine Anschlussversicherung muss definitiv nicht nachgewiesen werden, da die Pflicht nur innerhalb des Bundesgebietes gilt. Gibt aber immer wieder Mitarbeiter bei gesetzlichen und leider auch privaten Kassen, die diese ohne Rechtsgrundlage dennoch einfordern, teils will man sogar den Flugschein als Beleg der vollzogenen Ausreise sehen. Noch mehr Durcheinander herrscht beim Einrichten einer Anwartschaft wegen Auslandsaufenthalt, wo man für ganze 57€ dauerhaften Zugang zur letzten GKV bekommt..


    Quelle: § 193 VVG - Einzelnorm

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!