Meine Option 2 wäre folgendes gewesen, was auch schon einmal funktioniert hat :
Transit und / oder Ausreise innerhalb von zwei Tagen befreit auch von der Quarantänepflicht. Wobei hier die Definition nicht so klar ist, ob das nur für Transit gilt. Auf http://www.visitukraine.today steht es so :
3. persons who are citizens (subjects) of states with a wide spread of COVID-19 and have not been on the territory of such states within the last 14 days or are sent through the territory of Ukraine in transit and have documents confirming travel abroad within two days.
Diesen Blatt habe ich mir auf Ukrainisch ausgedruckt. Und dann den letzten Teil "have documents confirming travel abroad within two days" mit Textmarker markiert (wie gesagt, in der ukrainischen Version. Wenn man als Ausländer Kulanz erwartet, sollte man nicht den besserwissenden Dominanten raushängen lassen.)
Damit plus dem Rückflug Ticket 2 Tage später hatte es im Oktober funktioniert.
Diesmal musste ich diese Option aber nicht probieren.