Mit der Auslandsvollstreckung wünsche ich Dir dann mal viel Glück. Hoffentlich bleibst Du nicht auf den Kosten sitzen. Den ich weiß aus eigener Erfahrung, wie "geschmeidig" Richter in der RF sein können. Und es sollte in UA kaum anders sein.
Ich habe gerade auch eine Forderung gegen wizz-UA laufen. Per Einschreiben zugestellt, nun mal abwarten. Und nach Fristablauf werde ich mich an das Luftfahrt-Bundesamt wenden. Das sehe ich noch als erfolgversprechender an als den Rechtsweg. Hast Du das schon mal versucht ? Wenn es genug Beschwerden beim LBA gibt, könnten die nämlich die Landerechte in D untersagen.