Doppelte Staatsbürgerschaft

  • Mich interessiert allgemein das Thema doppelte Staatbürgerschaft. Also Sie, Er oder Kind Ukrainisch/Deutsch oder umgekehrt. Gibt es das überhaupt oder ist das gesetzlich nicht möglich von einem oder beiden Ländern aus?

  • UA erlaubt keine doppelte Staatsbürgerschaft. Natürlich kann jemand es vielleicht hinbekommen, dass er die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt ohne das er die ukrainische Staatsbürgerschaft aufgegeben hat, aber wenn UA davon erfährt, hat er vermutlich ein Strafverfahren am Halse.


    Gruß
    Siggi

  • Von Strafverfahren wegen der Nicht-Abgabe der UA Staatsbürgerschaft habe ich noch nie gehört. Eher gibt es Strafen und nicht kostenfreie "Zwangsausbürgerung". Aber die doppelte muss erst rauskommen, wenn man z.B. ganz doof dem Grenzer beide Pässe zeigt.


    Viel schwieriger ist es von der deutschen Seite. Da wird selten jemand eingebürgert der alte Staatsbürgerschaft behalten will. Nur n Ausnahmefällen. Das Kind muss sich mit 18 Jahren für eine der beiden "Identitäten" entscheiden.

  • Aber die doppelte muss erst rauskommen, wenn man z.B. ganz doof dem Grenzer beide Pässe zeigt.


    Das ist nicht so einfach. Nehmen wir an, meine Frau würde die deutsche Staatsbürgerschaft zusätzlich haben. Wie reist sie dann in die Ukraine ein und aus? Mit dem deutschen Pass? Dann kann man nur hoffen das kein Abgleich mit der Datenbank der Residenten erfolgt, sonst fällt es ja sofort auf. Auch benötigt sie dann eine Aufenthaltsgenehmigung um mehr als 90 Tage zu bleiben. Spätestens wenn sie diese beantragt, wird es auffallen, dass sie noch ukrainische Staatsbürgerin ist. Reist sie hingegen mit dem ukrainischen Pass ein, dann benötigt sie auch den ukrainischen Pass bei der Ausreise. Dort wollen die ukrainischen Grenzer aber ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung sehen, sonst kann sie die ukrainische Grenze nicht passieren. Wie soll sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, wenn sie für die deutschen Behörden deutscher Staatsbürger ist? Leben in UA mit doppelter Staatsangehörigkeit wird auf Dauer nicht funktionieren.


    Gruß
    Siggi

  • Leben in UA mit doppelter Staatsangehörigkeit wird auf Dauer nicht funktionieren.


    Leben in UA mit dem zweiten ausländischen Pass in der Schublade ist absolut unproblematisch. Niemanden interessiert das. Viele Politiker in UA haben zwei Pässe, sehr oft wird es nicht verheimlicht. Einen zweiten Pass zu haben gilt als chic.


    Problem können, wie Du richtig erkannt hast, beim Verlassen der UA an der Grenze entstehen. Und zwar nur an der UA-Schengen Grenze, wenn im UA-Pass kein Schengen Visum zu finden ist. Ja, das ist bekanntes Dilemma und darüber wird oft diskutiert. Man kann über Moldawien/Rumänien in Schengen einreisen. Natürlich hat man diese Wahl (fast) nur bei Autoreisen, bei Flügen geht's meistens nicht.


    Es macht aber wenig Sinn darüber weiter zu diskutieren, weil DE keine doppelte Staatsbürgerschaft hinnimmt. Das ist eine viel höhere Hürde.


    Wenn man (nur) den deutschen Pass hat und einen Bezug zur Ukraine (Abstammung, Ehe, viele Lebensjahre dort verbracht) - dann kann man sich den Status des Auslandsukrainers besorgen (Статус закордонного украинця). Damit läßt sich (angeblich) eine 10jährige Aufenthaltsgenehmigung ausstellen. Laut Gesetz hat man mit diesem Status in der alle Rechte der Inländer, außer vielleicht dem Wahlrecht.
    So etwas sollte bei einem Kind aus einer DE-UA-Ehe ohne Probleme gehen.

  • Es macht aber wenig Sinn darüber weiter zu diskutieren, weil DE keine doppelte Staatsbürgerschaft hinnimmt. Das ist eine viel höhere Hürde.


    Ich denke, das sollte nicht kompliziert sein. UA verlangt, dass man einen Auslandswohnsitz registriert, sonst wird der Antrag auf Ausbürgerung von der Botschaft gar nicht angenommen. Zur Registrierung des Auslandswohnsitzes müssen die Eltern zustimmen und auf Unterhalt verzichten. Tun sie das nicht, ist das ganze Verfahren gescheitert. Dann haben wir einen Umstand, den der Einbürgerungskandidat nicht zu verantworten hat und DE muss in diesem Fall unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit einbürgern.


    Gruß
    Siggi

  • So etwas sollte bei einem Kind aus einer DE-UA-Ehe ohne Probleme gehen.


    Mich hätte einmal interessiert, wie das mit dem Militärdienst eines Jungen ist, dessen Eltern Ihm eine D-UA-Doppelstaatsangehörigkeit aufs Auge gedrückt haben. Wie läuft das denn nun ab: In D ist die Wehrpflicht ausgesetz, die Ukraine erkennt nur die UA-Staatsangehörigkeit des Jungen an; bekommt man dann ein Schreiben von der UA-Botschaft, dass der 16 oder 17 Jährige Junge zum Militär in die UA muss??


    Sorry, das passt vielleicht nicht ganz zu dem o.g. Thema !think!



    LG Ivanhoe

    Laotse soll gesagt haben: Alle Dinge haben drei Seiten, eine Seite, die du siehst, eine Seite die ich sehe, und eine Seite, die wir beide nicht sehen.

  • Mich hätte einmal interessiert, wie das mit dem Militärdienst eines Jungen ist, dessen Eltern Ihm eine D-UA-Doppelstaatsangehörigkeit aufs Auge gedrückt haben. Wie läuft das denn nun ab: In D ist die Wehrpflicht ausgesetz, die Ukraine erkennt nur die UA-Staatsangehörigkeit des Jungen an; bekommt man dann ein Schreiben von der UA-Botschaft, dass der 16 oder 17 Jährige Junge zum Militär in die UA muss??


    Kinder müssen in UA keinen Wehrdienst leisten, so schlimm ist es dort nicht. Ukraine ist nicht Kongo :P


    "dessen Eltern Ihm eine D-UA-Doppelstaatsangehörigkeit aufs Auge gedrückt haben"


    Oben habe ich versucht zu erklären, dass bei der Frage der StaBü auch die Staaten ein Wörtchen mitreden dürfen. Nicht nur die Eltern.


    Mit der Volljährigkeit muss sich das Kind für eine der beiden möglichen StaBü entscheiden. Keines der Länder wird die doppelte Staatsbürgerschaft hinnehmen. Jedenfalls im Regelfall. Wenn sich das Kind für UA entscheidet, dann wird er möglicherweise einberufen. Aber erst nach der Volljährigkeit ;)

  • Kinder müssen in UA keinen Wehrdienst leisten


    Sorry, Freiherr, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt (aus reiner Unwissenheit :pardon: ). Ich dachte in der UA bekommt man den Einberufungsbescheid vor der Volljährigkeit mit 18.


    LG Ivanhoe

    Laotse soll gesagt haben: Alle Dinge haben drei Seiten, eine Seite, die du siehst, eine Seite die ich sehe, und eine Seite, die wir beide nicht sehen.

  • Die Wehrpflicht in D. wurde abgeschafft - in Zukunft nur noch Freiwillige oder Berufssoldaten .

  • Hallo,
    meine Frau und meine Tochter haben z.Zt. noch beide Staatsangehörigkeiten und wollen die der UA partout nicht behalten! Was soll ich mit den Pässen machen? Von der Existenz unseres Jungen ( 9 ) wissen die erst garnichts! Was soll denn das noch werden? UA-Strafbefehl hier nach DE ?? Irgendwann für meinen Jungen Wehrdienst in der UA-Armee?? Ist denn nun in Kiev auch noch die Tollwut ausgebrochen?? Und wir haben geglaubt,daß wir den erbärmlichen Zirkus hinter uns hätten! Soll doch der Teufel diese ganzen §§-Heinis holen!


    Gruß R.W.

  • Wenn Dein Sohn ist nicht im ukrainischen Pass Deiner Frau eingetragen und hat einen Deutschen Reisepass, braucht ihr keine Angst zu haben. Wir haben einen 8 Jahrigen Sohn und hatten die gleiche Gedanken. Mein Mann ( KWB) hat damals gesagt - Schluss damit, er hat genug Ausländer im Haus :D , die Kinder sind Deutsch und haben deutsche Pässe.


    Gruß. Lm.B

  • Danke Lm.B.


    Wir haben unseren Jungen erst garnicht angemeldet. Wenn es denn so ist wie Du geschrieben hast, dann geht es mir schon besser.


    Ich stamme übrigens aus WW-früher MT, kenne Betzdorf recht gut weil auch noch vor Urzeiten als " großer Kämpfer" ( in oliv ) auf dem Stegskopf! Ich kenne Eure Heimat sogar aus der Vogelperspektive! In meiner Kindheit bin ich alle Jahre wieder mit dem "Betzdorfer" nach Koblenz gefahren wegen der Weihnachtseinkäufe! Das war damals auch noch so eine Art " Taiga-Trommel " wie in der UA! Die BR 103 Lok hat in den div.Tunnels geraucht und gestunken,daß man geglaubt hat man wäre in der Hölle!


    Viele liebe Grüße, auch an kbw,


    R.W.

  • Es macht aber wenig Sinn darüber weiter zu diskutieren, weil DE keine doppelte Staatsbürgerschaft hinnimmt. Das ist eine viel höhere Hürde.

    Das ist wohl so nicht ganz richtig. Deutsch geborene Kinder, die durch Geburt zusätzliche Staatsbürgerschaften erwerben, können diese nach deutschem Recht lebenslang behalten.


    Die Optionslösung, bei der sich die Kinder dann bis 21 entscheiden müssen, gilt nur für Kinder ausländischer Einwohner in Deutschland.

  • Deutsch geborene Kinder, die durch Geburt zusätzliche Staatsbürgerschaften erwerben, können diese nach deutschem Recht lebenslang behalten.


    Das ist zwar richtig, aber im Fall der Ukraine irrelevant, da UA die doppelte Staatsbürgerschaft nicht akzeptiert.


    Gruß
    Siggi

  • Die Optionslösung, bei der sich die Kinder dann bis 21 entscheiden müssen, gilt nur für Kinder ausländischer Einwohner in Deutschland.

    Ist wahrscheinlich eh Verfassungswidrig . Die Hürden für die Aberkennung einer Deutschen Staatsbürgerschaft sind im Grundgesetz unglaublich hoch gelegt worden, dank der Erfahrungen mit den Juden im dritten reich . IMHO sind diese Jahr die ersten "Optionsdeutschen" fällig, die sich entscheiden müssen . ( Gesetz von 2000 rückwirkung von 10 Jahren konnte man beantragen max. Alter 23 Alles IMHO ! ) 1990+23 Jahre = 2013 . Da werden wir bestimmt noch von Klagen hören , die bis zum BVG gehen werden.


    Das ist zwar richtig, aber im Fall der Ukraine irrelevant, da UA die doppelte Staatsbürgerschaft nicht akzeptiert.

    Bin zwar nicht zu 100 % sicher aber bis 18 Jahren ist es wohl erlaubt . Ich habe mich mal mit einem UA Anwalt darüber unterhalten und der meinte, das vor Eintritt der Volljährigkeit das Kind ja nicht selbst entscheiden könnte. Mit 18 kann es das . Deshalb angeblich die "Schonfrist" Übrigens ist auch nach dem deutschen Recht der Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft über Antrag für einen unter 18 Jährigen ohne Konsequenzen . ( Bei über 18 Jährigen verliert man die D. Staatsbürgerschaft automatisch wenn man einen Antrag auf eine andere Staatsbürgerschaft stellt, außer beim Erwerb andere EU Länder und Assoziierende )


    Kleiner GAG am Rande. Die Bildzeitung titelte bei der Wahl von Ratzinger zum Pabst :


    [Blockierte Grafik: http://blog.spacebear.net/pics/papst.jpg]


    und meinte damit das wir einen deutschen Pabst haben. Ratzinger kann aber kein Deutscher mehr sein . Denn man verliert automatisch die Deutsche Staatsbürgerschaft, wenn man Staatsoberhaupt eines anderen souveränen Staates wird. Und das ist der Vatikan, und der Pabst ist das Oberhaupt. Ergo : Pass hat er vielleicht nicht abgegeben, aber die Staatsbürgerschaft hat er nicht mehr.

  • Bin zwar nicht zu 100 % sicher aber bis 18 Jahren ist es wohl erlaubt .


    Das ist so. Aber dann mus sich jener welcher entscheiden.

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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