Hallo,
da wir immer mit dem Auto meiner Mutter in die Ukraine fahren, haben wir bisher immer eine Autovollmacht ausgestellt, welche dann von einem Notar beglaubigt wurde und mit einer Überbeglaubigung versehen war. Diese Vollmacht wurde dann zur legalisierung an das Ukrainische Generalkonsulat in München geschickt.
Habe nun irgendwas von einem Haager Abkommen gelesen und das es nun nicht mehr nötig sei die Vollmacht zu legalisieren. Könnt ihr mir das auch bestätigen?
schöne Grüße
Volker