In UA heiraten! Wie geht es dann weiter, für meine Frau, wenn Sie nach D kommt?

  • Hallo,
    kurze Informationen zu mir und meiner zukünftigen Frau!


    Wir sind seit über 2 Jahren zusammen und wollen ende Februar in der Ukraine heiraten!
    Sie war 1 Jahr als Au-pair in D tätig und 1 Jahr absolvierte Sie ein Bundesfreiwilligendienst!
    Sie hat einen Sprachkurs besucht als sie Au-pair in D war! B1 oder B2 hat Sie, weis es nicht mehr genau! Voraussetzung ist A1 oder so, wie ich gehört habe!
    Deutsch ist kein Problem für Sie!



    Ich werde mit meiner Familie ende Februar für eine Woche nach UA reisen und wie oben beschrieben heiraten!
    Nach der Heirat muss Sie erst natürlich Visa in Kiew beantragen usw. und hat noch nebenbei Prüfungen in der Uni, sodass Sie eventuell erst ca. im Mai, Juni zu mir nach D kommt!


    Ich möchte gerne wissen was meiner zukünftigen Frau in Deutschland zu steht?
    Bekommt Sie eine Krankenversicherung?
    Hat Sie Möglichkeiten Leistungen vom Staat zu beziehen? Wenn ja, Welche genau???


    Welche Dinge sind sehr wichtig zu erledigen, sobald Sie bei mir in D ist???
    Kann Sie sofort wenn Sie in D ist, anfangen zu arbeiten oder wie ist das?



    Über Tipps und Ratschläge würde ich mich sehr freuen!
    Wie wir am Besten vorgehen sollten!

  • Ich möchte gerne wissen was meiner zukünftigen Frau in Deutschland zu steht?


    Ggf. bekommt sie einen Integrationskurs verordnet. Das ist eine Entscheidung der ABH.


    Zitat

    Bekommt Sie eine Krankenversicherung?


    Dafür musst Du schon sorgen. Bei der PKV darfst Du die KV selbst bezahlen, bei der GKV kann die Ehefrau kostenfrei mitversichert werden, wenn sie kein eigenes Einkommen hat.


    Zitat

    Hat Sie Möglichkeiten Leistungen vom Staat zu beziehen? Wenn ja, Welche genau???


    An was denkt ihr, Hartz IV?


    Zitat

    Kann Sie sofort wenn Sie in D ist, anfangen zu arbeiten oder wie ist das?


    Wenn sie keinen Integrationskurs machen muss, ja, sofort!


    Zitat

    Über Tipps und Ratschläge würde ich mich sehr freuen! Wie wir am Besten vorgehen sollten!


    Es kommt darauf an, was ihr wollt. Darüber musst Du schon ein wenig schreiben, wenn man Dir Tipps geben soll.


    Gruß
    Siggi

  • Wie Siggi schon richtig schreibt, hat du in der Regel die gerade genannte Liste in Aussicht.
    Jedoch findest du auch viele Antworten und Tips dazu in unserem FAQ (Klick).


    Du schreibst aber, dass sie schon mind. B1 oder gar B2 hat, was dann zum Vorteil für euch ist. Dann bekommt deine Frau das aller Aussicht nicht mehr als Auflage (Verpflichtung). Ebenso gehe ich schon davon aus, dass sie dann sofort 3 Jahre Aufenthaltstitel bekommt.
    Bezgl. Krankenversicherung hat Siggi schon eigentlich alles geschrieben. Solltest du stattdessen privat versichert sein, wird die Arbeit etwas mehr und aufwändiger für dich. Bist du gesetzlich versichert, ist es kein Akt. Aber auch hier findest du alle Informationen im oben genannten FAQ.


    An wichtigen Dingen ist nach der Einreise eigentlich zuerst der Gang zur Ausländerbehörde, um sie anzumelden damit sie ihre elektronische Aufenthaltsgenehmigung bekommt. Dann wie gerade erwähnt werdet ihr denen einen oder anderen Gang zu Ärzten machen, um die Gesundheitsprüfung abzulegen, die die Krankenversicherung haben möchte. In der Regel ist es meist nur der Hausarzt und der Zahnarzt. Sollte sie ggf. irgendwelche anderen Beschwerden haben, wird ggf. noch ein Spezialist benötigt. Dann bekommt ihr den jeweiligen Status beim Arzt und sendet diese Dokumente inkl. dem Fragenkatalog der Versicherung als gesamtes "Paket" zur Versicherung zurück. Kurze Zeit später erhaltet ihr die Versicherungsbestätigung und Versicherungskarte.
    Sollte sie wider Erwarten doch zum Integrationskurs verpflichtet werden (was ja nicht verkehrt ist), solltet ihr euch eine VHS oder Schule aussuchen, die in eurer Nähe liegt. Eine Liste dieser Schulen erhaltet ihr meist bei der Anmeldung deiner Frau bei der ABH.
    Dennoch würde ich den Integrationskurs auch so empfehlen (auch wenn sie nicht verplichtet ist), weil sie zwar dann etwas weniger die Sprache braucht, aber so den Rest (Kultur, Geschichte) über Deutschland geschult bekommt und lernt. Ebenso lernt sie ja dort neue Menschen und vielleicht Freunde kennen. Und natürlich auch um die Sprache dennoch weiter zu entwickeln.
    Hilfe vom Staat kommt halt drauf an. Wie Siggi schon schreibt, schreibst du ja nicht was du genau meinst. Wenn es um Harz4 geht, kann ich nichts zu schreiben. Es kommt halt hierbei vor allem auf dein Einkommen an. Je mehr du verdienst, desto "schlechter" ist es für euch. Weil dann ja auch ggf. Beihilfen zu Fahrtkosten, Integrationskurs usw. wegfallen. Dann habt ihr nur noch die Möglichkeit das am Jahresende über die Steuer zu machen.
    Ansonsten kommt es auch darauf an ob deine Frau in der UA studiert hat und dabei ebenso an einer Uni war, die hier in DE "zugelassen" ist. Was bedeutet, dass sie dann ihr Diplom umschreiben und anerkennen lassen kann. Dieses wird dann hier in DE entsprechend angerechnet. Demnach kann sie sich dann (sofern sie es möchte) auch gleich auf die Suche nach einem Job machen.
    Dir würde ich dagegen empfehlen: unterstütze sie in allem wo du kannst. Helfe ihr bei allem was nötig ist. Du musst dir in dem Fall vorstellen, dass sie in den ersten Wochen wie ein kleines Kind ist, was in dem Sinne "unbeholfen" ist. Und zeige ihr viel von Deutschland. Fahre mit ihr raus, z.B. an Wochenenden. Zeige ihr sehenswerte Städte usw., sofern sie sie noch nicht kennt. Denn wie du ja schreibst, war sie schon über 1 Jahr hier als Au-Pair.


    Der Rest entwickelt sich mit der Zeit und wird so oder so auf euch zukommen. Für viele (neue) Fragen findest du hier meist die Antworten, wie gesagt viele davon auch in dem FAQ . Ansonsten viel Glück euch beiden!!

  • Hallo,


    kann Euch nur empfehlen, solange Deine Frau noch in Ukraine ist, Ihren zukünftigen deutschen Auslandswohnsitz bei den ukrainischen Behörden legalisieren zu lassen.


    Tut Ihr das nicht, sind die UA Konsulate in D nicht zuständig. Dinge wie Passverlängerung oder irgendwann Einbürgerung in Deutschland werden dann schwierig bis nahezu unmöglich.


    Um diese Auslandslegalisierung zu bekommen sind einige Dokumente nötig für die diverse Gänge in der Ukraine gemacht werden müssen. Solange sie noch da ist, geht das. Wenn Sie schon in Deutschland lebt müßt Ihr das im Urlaub erledigen.



    Gruß



    KWB

  • kann Euch nur empfehlen, solange Deine Frau noch in Ukraine ist, Ihren zukünftigen deutschen Auslandswohnsitz bei den ukrainischen Behörden legalisieren zu lassen.


    Wenn ihr Eure Zukunft ausschließlich in DE seht, dann ist das richtig. (Ich kann immer wieder nur die Geschichte von einem Deutsch/Ukrainischen Paar bemühen, die kein Konto für den Kauf einer Ferienwohnung eröffnen konnte, weil die Frau ihren blauen Inlandspass abgegeben hatte. In einer anderen Familie gab es keine kostenfreie medizinische Versorgung in UA, da die Kinder ebenfalls keinen Inlandspass mehr hatten. Hier wechseln die Kindern mehrmals jährlich das Land, weil sie sich in DE nicht wohlfühlen.)


    Gruß
    Siggi

  • Erstmals danke für die Antworten!


    Hier noch ein paar Dinge zur Ergänzung!


    Als Sie ihr einjähriges
    Bundesfreiwilligendienst angegangen ist, ist Sie zu mir gezogen und wir
    wohnten ein ganzens Jahr zusammen!
    Ich habe ihr Deutschland gezeigt, wir waren an Wochenenden fort und waren auch im Ausland usw. ;)
    Damit will ich sagen, das ich Sie voll und ganz unterstütze und unterstützen werde!
    Sie
    ist bei der Einwohnermeldebehörde angemeldet! Sie war auch über den AG
    gesetzlich krankenversichert und hatte ihre eigene Versicherungskarte!


    Das
    heist, sobald Sie hier ist, werde ich mich mit der gesetzlichen
    Krankenversicherung in Verbindung setzen und die klären das dann für
    meine Ehefrau, das Sie dann ebenso gesetzlich versichert ist ?(



    Siggi

    Zitat

    Ggf. bekommt sie einen Integrationskurs verordnet. Das ist eine Entscheidung der ABH.

    Nach was entscheidet die ABH ob man einen Integrationskurs verordnet bekommt ?(
    Wie gesagt, Sie hatte schon damals eine VHS besucht und ihren B1 oder B2 gemacht!

    Kann Sie dort auch z.B. ihr C1 machen ?( Würde das für die Zukunft Sinn machen ?(
    Kultur und Geschichte über D wurde natürlich in der Schule gesprochen!
    Aber
    ich denke trotz Allem sollte Sie doch lieber den Kurs besuchen, denn
    der ist kostenfrei und dazu nicht schädlich für das Gehirn :P
    Wie schon Sunshine geschrieben hat, auch der soziale Kontakt ist wichtig! (Freunde etc.)





    Zitat

    Hat Sie Möglichkeiten Leistungen vom Staat zu beziehen? Wenn ja, Welche genau???

    Ja sowas in der Richtung wie Hartz IV oder ähnlichen Leistungen!
    Es
    gibt ja verschiedende Situationen im Leben wo Menschen nicht mal wissen
    das z.B. Leistungen vom Staat Ihnen zu stehen! Und wenn man das Ihnen
    sagt, sind sie überrascht!



    Zitat

    Ansonsten kommt es auch darauf an ob deine Frau in der UA studiert hat
    und dabei ebenso an einer Uni war, die hier in DE "zugelassen" ist. Was
    bedeutet, dass sie dann ihr Diplom umschreiben und anerkennen lassen
    kann. Dieses wird dann hier in DE entsprechend angerechnet.

    Sie
    macht ein Fernstudium! Ist jetzt im 4.ten Jahr und hat im April ihre
    Diplom-Arbeit! Sie möchte gerne das 5.te Jahr machen und Master
    erreichen!
    An wem kann ich mich wenden, der mir bei der
    Anerkennung ausländischer Abschlüsse weiter helfen kann bzw.
    Informationen geben kann ?(



    kwb

    Wie sieht das in der Praxis aus ?(

  • Wie sieht das in der Praxis aus ?(


    Verstehe Deine Frage nicht ganz. Was man für die Auslandsregistrierung braucht, steht zur Genüge aktuell hier im Forum.
    Mein Stand ist schon 12 Jahre alt.
    Damals brauchte man
    -Bestätigung der Arbeitgeber, das es keine Verpflichtungen gibt
    -Bestätigung der Eltern, das keine Unterhaltsansprüche bestehen.
    -Wenn Altlasten wie Exmann oder Kinder da sind braucht hier auch was.
    Alles notariell beglaubigt.
    Welche Behördengänge nötig waren kann ich noch nicht mal sagen. Meine Frau hatte damals ihrer Mutter eine Vollmacht gegeben.



    Macht Ihr das nicht, wird z.B. der Pass von denn Konsulaten nicht verlängert oder der Name im Pass geändert
    Bei einem Wechsel der Staatsangehörigkeit wird die Aufgabe der UA Staatsangehörigkeit verlangt. Das muß mit diversen Dokumenten beantragt werden.
    Ohne Auslandslegalisierung keine Chance bei den Konsulaten.


    Gruß


    KWB

  • Zitat

    Wie sieht das in der Praxis aus


    Wir bzw. meine Frau hat das bei dem für sie zuständigen Konsulat gemacht. Welches Konsulat für Euch zuständig ist, kommt drauf an in welchem Bundesland ihr wohnt. An dieses müsstet ihr Euch wenden.
    Bezüglich der Unterlagen und Dokumente, welche ihr benötigt, verweise ich auf die von mir o. g. Links. Leider nur auf ukrainisch, aber Deine zukünftige Frau wird es lesen können. Dort gibt es auch Infos zu Passverlängerung, Ausbürgerung etc.
    Wenn ihr den Antrag gestellt und die Papiere abgegeben habt, dann dauert das ganze etwa ein Jahr! Der nächste Schritt wäre, dann irgendwann evtl. die Einbürgerung (dauert dann nochmals ein Jahr!).



    Zitat

    An wem kann ich mich wenden, der mir bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse weiter helfen kann bzw. Informationen geben kann


    siehst du hier:
    http://www.auswaertiges-amt.de…rAbschluss.html?nn=383016
    und hier:
    http://anabin.kmk.org/


    Gruß
    MaBo

    Gruß
    MaBo

  • Ach ja, was mir noch eingefallen ist.


    Da ihr in der Ukraine heiraten werdet, bekommt ihr ja auch eine ukrainische Eheurkunde. Diese (evtl. auch die Geburtsurkunde deiner Zukünftigen) solltet ihr dort in der Ukraine beglaubigen lassen (Stichwort: Apostille - was das ist und woher ihr das bekommt steht auch irgendwo in meinen o. g. Links). Diese so beglaubigten Eheurkunde (Geburtsurkunde) solltet ihr dann in D von einem öff. vereid. Dolmetscher übersetzen lassen.


    Wozu das ganze?
    1. Was man hat, hat man.
    2. Ihr könnt Eure Eheschließung dann auch beim deutschen Standesamt registrieren lassen. Ist zwar keine Voraussetzung für eine gültige Ehe in Deutschland, weil verheiratet seid ihr sowieso qua Gesetz. Der Vorteil, der sich daraus ergibt ist aber der, dass ihr Euch dann bei dem deutschen Standesamt auch eine deutsche Eheurkunde holen und - wenn ihr wollt - auch ein Familienbuch/-register anlegen könnt.


    Gruß
    MaBo

    Gruß
    MaBo

  • Damit will ich sagen, das ich Sie voll und ganz unterstütze und unterstützen werde!


    Hat Sie Möglichkeiten Leistungen vom Staat zu beziehen? Wenn ja, Welche genau???
    Ja sowas in der Richtung wie Hartz IV oder ähnlichen Leistungen!

    Vielleicht solltest du deine Einstellung mal ein wenig überdenken. Du willst sie also voll und ganz unterstützen. Was meinst du damit?


    Finanziell anscheinend nicht. Da soll dann am besten der Staat bzw. die Allgemeinheit aushelfen. Frage dich doch mal bitte, was der Staat mit der Finanzierung deiner zugezogenen Ehefrau zu tun hat. Sorry,deine leider mittlerweile bei uns sehr verbreitete Einstellung, geht gar nicht.


    Jeder soll seine Frau aus dem Ausland nach Deutschland holen - hab ich auch schon. Man sollte sich dies aber schon leisten können bzw. entsprechende eigene Anstrengungen unternehmen, anstatt direkt nach staatlicher Alimentierung zu rufen.


    Bedenke ausserdem, dass du bei deiner Frau mächtig Eindruck machst, wenn du sie direkt nach Ankunft erstmal als Bittstellerin zur ARGE Leistungsabteilung schickst. Sorry, für mich persönlich wäre das nichts.


    Gruss
    Markus

  • Bedenke ausserdem, dass du bei deiner Frau mächtig Eindruck machst, wenn du sie direkt nach Ankunft erstmal als Bittstellerin zur ARGE Leistungsabteilung schickst. Sorry, für mich persönlich wäre das nichts.

    Markus12 : Ich bin da auch genau deiner Meinung :thumbup:

  • Sehe ich auch so: Noch mehr Hartz IV ler auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung braue/n ich/wir nun wirklich nicht mehr!


    Dies ist IMHO keine "solziale EInstellung" - eher eine a-soziale im eigentl. Wortsinn.

  • Sehe ich auch so: Noch mehr Hartz IV ler auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung braue/n ich/wir nun wirklich nicht mehr!


    Dies ist IMHO keine "solziale EInstellung" - eher eine a-soziale im eigentl. Wortsinn.

    Wie man auch an den zahlreichen Jubelp... sieht. Aber dem Fragesteller weder hilfreich, geschweige denn sachlich.


    Offensichtlich studiert sie, will einen Abschluß machen, und sich um Anerkennung des Titels in D bewerben. Diese Notwendigkeit, und die sicherlich notwendige Zeit zur Jobsuche, berechtigt durchaus zu der Frage, ob sie für diese Zeit dann Anspruch auf Unterstützung, also z.B. H4, hätte.


    Vielleicht typisch, daß praktisch sofort Sozialmißbrauch unterstellt wird, als an andere Gründe zu denken.

  • Um dem Hinweis von jimknopf nachzukommen:
    Hartz4 wird sie wohl nicht bekommen. Jedenfalls nicht solange ihr verheiratet seid. ich gehe jetzt mal von einem normalen Gehalt aus, was du beziehst.
    Evtl. bekommt ihr/sie einen Zuschuss zu den Kosten für den Integrationskurs.
    Weiter kannst du dich nach Wohngeld erkundigen.
    Mehr fällt mir nicht ein zu Thema staatliche Zuschüsse.
    Abgesehen davon schließe ich mich meinen Vorrednern an. Wer gleich diese Gedanken nach staatlicher Unterstützung im Kopf hat, sollte die Heirat und alles was damit verbunden wohl verschieben, bis man(n) sicher ist aus eigener Kraft eine Ehe, binational oder nicht, zu wuppen.

    Gruß
    Michael

  • Es war einmal,


    vor etlichen Jahren, man mußte bei der ABH eine VE unterschreiben und zwar bis zur erteilung einer NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS !!
    Woher nur die Ängste?
    ALLES was die Frau bis dahin brauchte, hätte dann der VE Unterzeichner zahlen müssen!
    Sofort H 4 ? Na toll!
    Man könnte doch auch, wie früher bei gewissen Leutchen, einige Kinder der Verwandtschaft adoptieren!
    H 4 und so 10/12 Kindergelder, ergibt Dauerurlaub, Daimler usw !
    Andere müssen ja vor so 10 Jahren echte Trottel gewesen sein!


    R.W.

  • Zitat
    Kann Sie sofort wenn Sie in D ist, anfangen zu arbeiten oder wie ist das?



    Wenn sie keinen Integrationskurs machen muss, ja, sofort!

    Meine Frau wurde auch dazu verpflichtet den Integrationskurs zu machen. Den Kurs hatte sie parallel zu ihrer Arbeit absolviert. Vormittags war sie in der Volkshochschule und Nachmittags ist Sie zur Arbeit gegangen.
    Das war für diese Zeit ein 14 Stunden Tag.
    Die Hälfte der Kosten hat sie erstattet bekommen da Sie den Kurs innerhalb von zwei Jahren absolviert hatte.
    Außerdem setzen wir den Integrationskurs von der Steuer ab . Das geht weil Sie dazu verpflichtet wurde.


    Einen weiterführenden Sprachkurs (B2) hatte sie zum halben Preis bekommen. Siehe auch: Die staatliche Bildungsprämie
    Dafür musste Sie aber bereits erwerbstätig sein.

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