Gültigkeit einer UA Aufenthaltsgenehmigung auf der Krim

  • Wenn es nur eine Retourkutsche sein soll, dann müssten die Regeln von der Nationalität des Ausländers abhängen


    Das waere ja dann Diskriminierung einzelner Nationen ...


    Russland gestaltet das einfach gerechter.


    Da muessen dann halt auch Amerikaner russisch lernen, wenn sie in Ru leben wollen.
    D fordert das grundlegende Beherrschen der deutschen Sprache meines Wissens nur von Zuwanderern aus bestimmten Staaten.

  • D fordert das grundlegende Beherrschen der deutschen Sprache meines Wissens nur von Zuwanderern aus bestimmten Staaten.


    Halbrichtig.
    1. bezieht sich das (Forderung nach einfachen Deutschkenntnissen) nur auf eine FZF.
    Damit sind EU-Bürger aussen vor, weil sie gar keine FZF nach AufenthG brauchen, sondern aufgrund der Freizügigkeit einreisen können.
    2. Brauchen alle Ausländer bei FZF (ausser Eu Bürger, da keine "FZF") unabhöngig von *ihrer* Nationalität einfache Deutschkennisse.


    Was deine Aussage halbrichtig halb richtig macht, ist dass bei FZF zu bestimmten Staatsangehörigen die Zuziehenden keine einfachen Sprachkenntnisse brauchen, wieder unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

  • Brauchen alle Ausländer bei FZF (ausser Eu Bürger, da keine "FZF") unabhöngig von *ihrer* Nationalität einfache Deutschkennisse


    Falsch, es sei denn folgende Staaten sind in der EU: Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland oder Vereinigte Staaten.
    Angehörige dieser Staaten müssen alle keine einfachen Deutsch Kenntnisse nachweisen!


    Zitat von AlexanderUA

    Russland gestaltet das einfach gerechter.


    Gerecht ist es schon beim Visum, denn sie differenzieren sorgsam. Z.B. müssen nur Amerikaner den Fragebogen zur militärischen Ausbildung ausfüllen, weil es anders herum genauso ist. EU Bürger werden hingegen mit dem Nachweis des Lebensunterhalts genervt - alles auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Dies, wowohl es mir selbst Lauferein beim Visum beschert, ist aber für mich nachvollziehbar. Nur wenn die Bürger der einzelnen Staaten spüren, welche Regelungen ihre Regierung erlässt, rührt sich vielleicht einmal Widerstand dagegen.


    In Anbetracht dieser schönen länderspezifischen Regelungen beim Visa, hätte ich auf ebensolche Regelungen beim Ehegattennachzug gehofft.


    Gruß
    Siggi

    Einmal editiert, zuletzt von Siggi ()

  • Falsch, es sei denn folgende Staaten sind in der EU: Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland oder Vereinigte Staaten.
    Angehörige dieser Staaten müssen alle keine einfachen Deutsch Kenntnisse nachweisen!


    das ist ein Irrtum.
    das gilt nur dann, wenn ihr Ehegatte in D, zu dem sie nachziehen, selber eine dieser Staatsangehörigkeiten hat.


    darum auch folgende Aussage:

    Was deine Aussage halbrichtig halb richtig macht, ist dass bei FZF zu bestimmten Staatsangehörigen die Zuziehenden keine einfachen Sprachkenntnisse brauchen, wieder unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.



    Will z.B. ein US-Ami zu einem Deutschen Ehegatten nach D ziehen (FZF), muss er genauso einfache Deutschkenntnisse nachweisen, wie ein Ukrainer.
    Dieser US-Ami braucht aber kein Visum, er kann Visafrei einreisen ... er kann also dt. in D lernen.
    Aber für die AE als Ehegatte muss er A1 haben.

  • das ist ein Irrtum.
    das gilt nur dann, wenn ihr Ehegatte in D, zu dem sie nachziehen, selber eine dieser Staatsangehörigkeiten hat.


    Du beziehst Dich auf diese Formulierung:

    Zitat


    Gleiches gilt, wenn der in Deutschland lebende Ehepartner die Staatsangehörigkeit von Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, den Vereinigten Staaten von Amerika, Andorra, Honduras, Monaco oder San Marino besitzt.


    Ich aber auf diese:

    Zitat

    Ehepartner, die Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, den Vereinigten Staaten von Amerika, Andorra, Honduras, Monaco oder San Marino sind und zu ihren in Deutschland lebenden Ehepartnern ziehen möchten, reisen visumfrei ein und müssen ihre einfachen Kenntnisse der deutschen Sprache erst nach Zuzug nach Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde nachweisen


    http://www.luxemburg.diplo.de/…enntnisse__Ehegatten.html


    Gruß
    Siggi

  • Was man so alles nach 14 Ehejahren über seine Frau erfährt:
    - Sie lebt seit 1993 auf der Krim (ich dachte es sei 2005 gewesen)
    - Sie ist zu ihrer Tochter gezogen (von der ich nichts weiß)
    - In unserer Wohnung ist ein Hr. Bootsmann registriert, mit dem meine Frau auch verheiratet ist (habe alle Kleiderschränke durchsucht und keinen Bootsmann gefunden)


    Entnommen habe ich diese "Fakten" dem Gerichtsurteil, welches ihren Wohnsitz auf der Krim bestätigt. Neben diesen interessanten "Fakten" gibt es noch reichlich Rechtschreibfehler. Die Drogen, die die Gerichtsmitarbeiter nehmen, scheinen deutliche Nebenwirkungen zu haben.


    Insgesamt ist das gesamte Urteil so fehlerbehaftet, dass man die Leute schon mit der Veröffentlichung erpressen könnte.


    Aber zumindest ist die Entscheidung in unserem Sinne gefallen.


    Gruß
    Siggi

  • Aber zumindest ist die Entscheidung in unserem Sinne gefallen.


    Siggi, herzlichen Glueckwunsch, zu diesem Teilerfolg.. :thumbup: auf zum "Endspurt" !


    Gruss sevianer

  • - Sie lebt seit 1993 auf der Krim (ich dachte es sei 2005 gewesen)
    - Sie ist zu ihrer Tochter gezogen (von der ich nichts weiß)
    - In unserer Wohnung ist ein Hr. Bootsmann registriert, mit dem meine Frau auch verheiratet ist (habe alle Kleiderschränke durchsucht und keinen Bootsmann gefunden)


    also ich würde ja noch etwas weiter forschen, vielleicht tauchen ja noch ein paar millionen auf..... !happy!

  • also ich würde ja noch etwas weiter forschen, vielleicht tauchen ja noch ein paar millionen auf


    OK, mit dieser Entschädigung, würde ich meine käufliche Meinung spontan ändern!


    Das Urteil ist mit diesen brutalen Fehlern nicht verwendbar. Also Antrag schreiben, Korrektur abwarten. Laut Anwalt ca. 3 Wochen Wartezeit. Ich liebe die Bürokratie!


    Gruß
    Siggi

  • Das Urteil ist mit diesen brutalen Fehlern nicht verwendbar. Also Antrag schreiben, Korrektur abwarten. Laut Anwalt ca. 3 Wochen Wartezeit. Ich liebe die Bürokratie!


    Und der Inhalt des Urteils, mal abgesehen von den Schreibfehlern, kann dir (deiner Frau natürlich) nicht mal später auf die Füße fallen?
    Wollte ich eigentlich schreiben, weil ich dich verkehrt verstanden habe! Aber du meinst mit den "brutalen" Fehlern ja auch bestimmt nicht wirklich die Rechtschreibung!!!
    Hat vielleicht die zuständige Stelle den Namen und die Wohnadresse deiner Frau in die Akten eines anderen Vorganges hineingeschrieben ?!
    Denn ansonsten scheint ja wirklich nicht viel Wahres drin zustehen, wie du schreibst.
    Lieber jetzt noch mal ein paar Wochen, aber dafür danach genau wissen, wodran man ist. Ich drücke die Daumen.


    gruß noge

  • Aber du meinst mit den "brutalen" Fehlern ja auch bestimmt nicht wirklich die Rechtschreibung!!!


    Die wirklich brutalen Fehler sind die Mischung von Fakten von verschiedenen Fällen. Die Rechtschreibung, das sind Schönheitsfehler.


    Gruß
    Siggi

  • Wir diskutieren seit Tagen: Sollen wir meine Aufenthaltsgenehmigung umtauschen?
    Was werden dir Ukrainer tun, wenn ich viele Monate in der Ukraine war (die Krim gehört nach UA Definition ja zur Ukraine) aber keine UA Aufenthaltsgenehmigung vorweisen kann?
    Wir sind mit dem Auto mit UA Kennzeichen hier. So einfach davonfliegen können und wollen wir nicht. Meine Frau will auch noch ihre Großmutter in Sumy besuchen.


    Hat irgend jemand eine Idee?


    Gruß
    Siggi

  • Warum willst Du Deine UA-Aufenthaltsgenehmigung umtauschen?
    Mußt Du sie umtauschen?
    Kannst Du nicht 2 Aufenthaltsgenehmigungen parallel laufen lassen?
    Wenn eine Aufenthaltsgenehmigung einer Krimbehörde problematisch ist, wäre eine Aufenthaltsgenehmigung von "Kernrußland" nicht möglich?
    Den Behörden auf der Krim ist doch sicher die Problematik auch bewußt, oder beharren sie stur auf ihrem Standpunkt?
    Viele Fragen, aber vielleicht helfen sie Dir weiter.
    Gruß
    Chopper

    Nur so lange ist uns der Friede sicher, solange wir des Sieges sicher sein können!
    Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben,
    - die Sterne der Nacht, - die Blumen des Tages - und die Augen der Kinder

  • Zitat

    Warum willst Du Deine UA-Aufenthaltsgenehmigung umtauschen?


    Ich will gar nichts. Aber nächstes Jahr kann es ohne RU Aufenthaltsgenehmigung schwierig werden.


    Zitat

    Kannst Du nicht 2 Aufenthaltsgenehmigungen parallel laufen lassen?


    Grundsätzlich schon. Aber wenn sie mir eine RU Aufenthaltsgenehmigung im Umtausch ausstellen, dann wird die UA Aufenthaltsgenehmigung einbehalten. - Zumindest ist das mein Informationsstand.


    Zitat

    Den Behörden auf der Krim ist doch sicher die Problematik auch bewußt, oder beharren sie stur auf ihrem Standpunkt?


    Es ist wie zu Zeit von UA. (Kein Wunder, meist arbeiten ja dieselben Leute dort.) Die Behörden sehen sich nicht als Dienstleister für die Bevölkerung. Lange Schlangen überall, sogar noch länger, als zu Zeiten von UA. Keine Terminvergabe, also muss man anstehen, zum Teil tagelang! Ganz ehrlich, so langsam habe ich von diesem Saustall die Nase voll. Meine Frau mag schon nicht mehr.


    Gruß
    Siggi

  • Wir diskutieren seit Tagen: Sollen wir meine Aufenthaltsgenehmigung umtauschen?
    Was werden dir Ukrainer tun, wenn ich viele Monate in der Ukraine war (die Krim gehört nach UA Definition ja zur Ukraine) aber keine UA Aufenthaltsgenehmigung vorweisen kann?
    Wir sind mit dem Auto mit UA Kennzeichen hier. So einfach davonfliegen können und wollen wir nicht. Meine Frau will auch noch ihre Großmutter in Sumy besuchen.
    Hat irgend jemand eine Idee?


    Gruß
    Siggi


    Siggi, ich versuche mal Teilaspekte nach Logik aufzudröseln, auch wenn dies meiner Signatur widerspricht:


    - Aufenthaltsgenehmigung:
    Ich würde mir eine Kopie ziehen, das Teil in eine RUS-Aufenthaltsgenehmigung umtauschen und mit dem Fliegzeug via MOS-EU-UA zurück in die UA fliegen und dort die UA-Aufenthaltsgenehmigung als "verlustig" melden und mir eine neue ausstellen lassen.
    Es ist nicht vorstellbar, dass die RUS und UA-Behörden sich dsbzgl. miteinander austauschen.


    - Was werden dir Ukrainer tun, wenn ich viele Monate in der Ukraine war […]
    Gar nichts, wenn du zwei dt. Päße hast, einen für RUS und einen für UA.
    Nachteil: das Hin- und Herreisen (fliegen) ist stets nur via den Umweg über ein EU-Land möglich, weil du nur dann ohne Probs das Päßlein-wechsel-dich-Spiel erledigen kannst.
    Wg. der politischen Verwicklungen in beiden Ländern stellt dir dein dt. Einwohnermeldeamt auch ohne Probeme einen 6 Jahre gültigen Zweitpaß aus.
    Das Wort steht sogar auf dem Antragsfomular.

    - Wir sind mit dem Auto mit UA Kennzeichen hier...

    siehe neueste Info dazu hier:
    Lage auf der Krim?


    - So einfach davonfliegen können und wollen wir nicht.
    Why not ?!
    Du löst das Thema Aufenthaltsgenehmigung und das Thema Auto und ihr fliegt einfach via MOS nach D-Land und/oder UA oder bleibt erstmal über Winter in D.


    Alles in Allem etwas Generve, zusätzliche unnötige Kosten und ein aufgeschobener Sumy-Besuch, OK.
    Aber nichts was jetzt völlig unmöglich wäre...

    Herzliche Grüße von der Krim !


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    ║* Крым — Okzident & Orient *•°*”˜˜”*°•.
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  • Wir diskutieren seit Tagen: Sollen wir meine Aufenthaltsgenehmigung umtauschen?


    Wird die russische Aufenthaltsgenehmigung in den Pass geklebt?
    Wahrscheinlich schon, sonst hättest du nicht "umtauschen" geschrieben...


    Weil von einer Freundin, die von der Krim kommt, weiß ich, dass ihre Eltern russische Pässe bekommen haben, aber ihre ukrainischen Pässe bleiben gültig - da ist auch das 5-jährige Visum für Deutschland drin. So können sie erstmal zu ihr nach Deutschland ohne Probleme reisen.


    Wenn man so eine Aufenthaltserlaubnis bekommt, wie in Deutschland (getrennt vom Pass), dann gibt es kein Problem.

  • Ich würde mir eine Kopie ziehen, das Teil in eine RUS-Aufenthaltsgenehmigung umtauschen und mit dem Fliegzeug via MOS-EU-UA zurück in die UA fliegen und dort die UA-Aufenthaltsgenehmigung als "verlustig" melden und mir eine neue ausstellen lassen.


    Ich bin über UA auf die Krim gereist. Mein Grenzübertritt in die Ukraine und auf die Krim wurde in der UA Datenbank erfasst. Damit können sie meine "illegale" Ausreise bemerken, wenn ich auf einmal, wie aus dem Nichts, vor einem UA Grenzübergang stehe. Das ist mir zu risikoreich, mich danach noch einmal in UA sehen zu lassen. Kurz: Das geht nicht.


    Zitat

    dort die UA-Aufenthaltsgenehmigung als "verlustig" melden und mir eine neue ausstellen lassen.


    Aufenthaltsgenehmigung mit Wohnort auf der Krim "verloren". So blöd dürften sie nun auch in UA nicht sein.


    Zitat

    Gar nichts, wenn du zwei dt. Päße hast, einen für RUS und einen für UA.


    Du gehst vom Fliegen aus. Damit tut sich unser Auto schwer. Selbst wenn wir das Auto auf der Krim lassen, so brauche ich dann noch ein Auto in Westeuropa, inkl. Garage zum Übersommern, etc. Ich hatte das schon einmal: Zwei Auto, die jedes Jahr einen Wertverlust erlebten und mich für die Standzeiten noch mit diversen technischen Defekten "belohnten" (ein Auto mag Standzeiten von 8 Monaten überhaupt nicht). Man kann alles irgendwie umgehen, aber bei solchen Konstruktionen kommt wirklich die Frage auf: Steht der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen?


    Außerdem gehst Du immer nur von mir aus. Meine Frau hat einen UA Pass und braucht nach Deiner Logik auch einen zweiten. Wo soll sie den herbekommen? Klar, geht das auch irgendwie. Meine Frau reist mit dem Zug nach UA. Dann nach RU (Festland) ein und kommt wieder auf die Krim. Dann können wir gemeinsam mit Auto (Fähre nach Varna) ausreisen. Die Fähre geht nicht regelmäßig und ist eigentlich nur für Cargo gedacht. Aber auch hier stellen sich mir die Nackenhaare auf.


    Sicher ist das nichts unmöglich und man findet immer einen Trick, aber ich habe noch andere Dinge zu tun, als mich dauernd um Tricks zu bemühen. Das ist dann einfach nicht mehr mein Wohnort. Zu kompliziert.


    Wenn man so eine Aufenthaltserlaubnis bekommt, wie in Deutschland (getrennt vom Pass), dann gibt es kein Problem.


    Sie nehmen mir die UA Aufenthaltsgenehmigung weg. Und genau die brauche ich, wenn ich jemals wieder einen Fuß in die Ukraine setzen will. Mit Verwandtschaft dort, kann das systematische Vermeiden von UA wohl keine Lösung sein.


    Gruß
    Siggi

  • Vielleicht einmal für alle, die mich nicht kennen:
    - Wir sind jedes Jahr ca. Dezember nach Westeuropa.
    - Dann Anfang April nach Sumy
    - Dann je nach Witterung Mai-Juni auf die Krim
    - Dann je nach Witterung Oktober-November zurück nach Sumy
    - Dann ging der Zyklus von vorn los.


    Das war unsere Lebensweise seit ca. 10 Jahren. Dafür gibt es gute Gründe (wie geschäftliche Verpflichtungen) und wollen wir so, auch in Zukunft.
    Wenn der Streit zwischen UA und RU diese Lebensweise sehr erschweren sollte, dann müssen wir uns nach einem anderen Ort umsehen.


    Gruß
    Siggi

    Einmal editiert, zuletzt von Siggi ()

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