Ok, war Blödsinn. Man braucht als Drittstaatler eine Reisekrankenversicherung. Es wurde bei uns wahrscheinlich nie verlangt, weil ich immer mit den Ukrainern persönlich gefahren bin. Seit 2017 bin ich mit 5 verschiedenen Personen im Auto nach Deutschland gefahren und nie wurde nach der Versicherung gefragt.
Deine Annahme ist aber de jure korrekt, es exisitert m.W.n. keine gesetzliche Grundlage, nicht visa-pflichtigen Drittstaatsangehörige zum Abschluss einer Reisekrankenversicherung zu verpflichten. Dies ist nur bei visapflichtigen Drittstaatlern (z. B. Russen) der Fall. Der oben genannte Text ist offenbar nachträglich abgeändert worden, bis vor Kurzem stand dort blosse eine Empfehlung. Auf der Seite der österreichischen Botschaft ist dies noch immer der Fall: Reisen nach Österreich – Österreichische Botschaft Kiew
Offenbar wurden hier im Zuge von Covid19-Restriktionen seuchenrechtliche Elemente mit Ausländerrechtlichen durcheinander gewürfelt (auch wenn keine Covid19-Verordnung in D je der Abschluss einer solchen Versicherung gefordert hat)....