Aufenthaltstitel ärger mit ABH

  • Für alle in diesem Forum:


    es ist in den letzten Tagen sehr viel über dieses Coronavirus berichtet und geschrieben wurden.
    Es ist menschlich und ganz normal das sich die Menschen Gedanken machen so z.B. über ihre Gesundheit, über ihre Existenz u.s.w. wie das alles enden wird und was die Zukunft bringen wird...
    aber:
    im Moment ist alles nur Spekulation und uns bleibt leider keine andere Wahl als abzuwarten und Tee zu trinken...


    Ich glaube wir sind alle ziemlich weit entfernt um beurteilen zu können was wirklich dahinter steckt und deshalb können wir im Moment nur spekulieren...
    Leider werden wir aber wie immer im Leben die Leidtragenden sein und die ganze Sache vor allem gesundheitlich und finanziell ausbaden dürfen...

  • Meine ABH hat mich im ahmen der Antragstellung für den Ehegatennachzug auch nach einem Wohnungs- und Einkommensnachweis gefragt. Die Krönung ist, der Sachbearbeiter weiß ganz genau das ich Einzelunternehmer und damit selbstständig bin....... Wobei ich mich grundsätzlich wundere, warum überhaupt nachgefragt wird.

  • Vielleicht wollen sie einem dann behilflich sein bei der Beantragung von Zuschüssen, wenn das Einkommen zu niedrig erscheint. Könnte ja sein, oder warum geht es Ausländern relativ gut mit vielen Kindern und einem Hilfsarbeitereinkommen?

  • Paar kleine Updates in meinem Kampf mit den Idioten ...anders kann ich das nicht mehr nennen.


    1. Ausländerbehörde verlangt Einkommensnachweise - frag-einen-anwalt.de
    Hier habe ich mal kleines Geld investiert und eine Antwort vom Anwalt bekommen. Anschließend habe ich mich mit dem Anwalt nochmal tel kurzgeschlossen und er meint dass die ABH sich auf sehr,sehr dünnen Eis sich bewegt und eigentlich müsste man die Sache eskalieren lassen.


    Leider hat er auch gesagt, dass der Streitwert bei Aufenthaltstiteln sich sich auf 50.000,00 Euro sich beziffert und somit würde das "Vorgeplänkel" (Alles was vor der Klage passiert) sich auf 500 Euro Anwaltskosten sich beruhen. Wenn es zur Klage kommt, kommen weitere Kosten oben drauf. Es ist unklar ob man die Anwaltskosten für das Vorgeplänkel der Behörde in Rechnung stellen kann.


    Was wichtig bei dem ganzen Vorgang ist, ist das man mitwirkt, andernfalls kann das Gericht schnell so eine Klage abschmettern. Sprich , wenn z.B. der Antragsbogen nicht relevante/gesetzeswidrige oder gar verfassungswidrige Abfragen beinhaltet, die einfach nicht ausfüllen , aber den rest ausfüllen und so dann abgeben + Begleitschreiben wo man drum bittet zu erläutern, auf welcher Grundlage solche Sachen abgefragt werden.


    Alles was abgefragt wird, ist relevant für die Beurteilung der Vergabe des Aufenthaltstitels und muss eine gesetzliche Grundlage haben. Alles was ihr freiwillig offenlegt, kann in die Beurteilung miteinfliessen.


    Die Begründung der Abfrage von Einkommen vom Mann/Frau, kann nicht pauschal mit einem Gesetzesparagraphen/Satz beantwortet werden. Jede Begründung muss Einzelfallbezogen begründet werden. Insbesondere bei einer Regelvorschrift (Einkommensnachweise) und bei der Ermessensausübung. In 99,9999% der Regel sollte der Aufenthaltstitel verlängert/vergeben werden , insofern man deutscher ist und man in Deutschland mit der ausländischen Frau lebt. Und dabei ist es egal ob ihr Pfandflaschen für euren Lebensunterhalt sammelt oder BMW im Vorstand sitzt

  • Hier ein Musterantwortschreiben, was von einem Anwalt abgenickt wurde.


    Sehr geehrte Frau XXXXX,
    auf Ihr Schreiben vom XX.XX.2020 möchte ich wie folgt reagieren:


    Erbringung von Einkommensnachweisen
    Sie verweisen auf den § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG. Diesen verstehe ich so, dass die Aufenthaltserlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden soll. Ich bin Ehegattin eines deutschen Staatsbürgers. Damit trifft § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG auf mich zu.Eine Sollvorschrift bedeutet, dass die Behörde bei der Vornahme oder dem Unterlassen einer Handlung nur einen eingeschränkten Ermessensspielraum hat und in der Regel beim Vorliegen der Voraussetzungen eine bestimmte Rechtsfolge setzen muss. In Ausnahmefällen kann die Behörde von der vorgegebenen Rechtsfolge abweichen. Sie bzw. der Landkreis XXXX sehen nun anscheinend einen atypischen Fall, weichen von der Regelvorschrift ab und verlangen nach eigenem Ermessen Einkommensnachweise, ohne eine Begründung zu nennen, was das Atypische in unserem Fall ist. Die Ausländerbehörde in XXXX hat in unserem Fall nichts Atypisches erkannt und zweimal den Aufenthaltstitel verlängert. Nur in atypischen (regelabweichenden) Fällen gibt es eine gesetzliche Grundlage nach unseren Einkommensverhältnissen zu fragen. In keinem Ihrer Schreiben liegt eine Begründung für Ihre Regelabweichung vor. Es ist nicht nachvollziehbar, wie das Ermessen ausgeübt wurde. Zudem ist für mich auch nicht erkennbar, dass eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt, sodass nur eine mögliche Entscheidung in Frage kommt. Ich bitte daher um eine einzelfallbezogene nachvollziehbare Begründung für Ihre Abfrage.


    Informationen aus dem Antragsbogen
    2.1. Familienpflichtangaben (Punkt 8 und 9 - Antragsbogen) über Mutter und Vater:Warum ist diese Information relevant für die Verlängerung des Aufenthaltstitels, und auf welcher gesetzlichen Grundlage wird dies abgefragt?
    2.2 Punkte aus Politischer Betätigung (Punkt 19 - Antragsbogen):Warum ist diese Information relevant für die Verlängerung des Aufenthaltstitels, und auf welcher gesetzlichen Grundlage wird dies abgefragt? Ich bitte Sie auch hier um eine Begründung.

  • Ich zitiere mal einen geschätzten Mitforisten:


    Schonmal drauf gekommen die Gehaltsnachweise einfach hinzubringen?
    Das ist einfacher als irgendwas zusammen zu suchen, von dem man eh keine Ahnung hat und wohl auch billiger als ein Anwalt....:))


    Du bist jetzt offensichtlich seit fast genau einem Monat in dieser Sache hier unterwegs. Meinst Du nicht, dass es ein wenig sinnvoller gewesen wäre, die geforderten Unterlagen einfach vorzulegen?

  • Eben.
    Wenn Du einen deutschen Pass hast, wird der Antrag nicht abgelehnt.
    Auch wenn das Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreicht, und/Oder Du Sozialleistungen etc. kassierst.
    Das ist ein Denkfehler.
    Du kannst die Unterlagen ohne Weiteres vorlegen, falls nicht noch andere komplexere Gründe eine Rolle spielen.
    Den Verdacht könnte das Amt jetzt aber auch schon haben....:)))

  • Hatte anfänglich schon geschrieben, dass ich zu Beginn mit der Ausländerbehörde gesprochen haben und man uns klar mitgeteilt hat, dass man den Lebensunterhalt nachweisen muss und dass das Grundvoraussetzung ist, damit meine Frau ihren Aufenthaltstitel verlängert bekommt. O - Ton : "Wenn Sie die Einkommensnachweise nicht vorlegen, wird der Titel nicht verlängert."


    Wenn man hier das Forum sich anguckt, bin ich auch nicht der einzigste dem das passiert ist.


    Verdacht hin oder her, einzelfallbezogene Begründung , warum man hier nach eigenem Ermessen Gehaltsnachweise einfordert. Und wenn jeder diese willkür schluckt, sind wir ratz fatz bei Verhältnissen wie im Ostblock.


    Und letzteres .. wir hätten 0 Problem nachzuweisen dass unser Einkommen gesichert ist, wir beide haben unbefristete AV und unser Nettoeinkommen ist weit über dem ALG2-Satz für eine Familie. Stellt euch mal vor, jemand rutscht ins ALG2 und die ABH spielt die gleichen Spielchen mit der Familie...

  • Meinst Du nicht, dass es ein wenig sinnvoller gewesen wäre, die geforderten Unterlagen einfach vorzulegen?


    Die Frage ist, woraus man selbst die Motivation schöpft. Zieht man viel Lebensfreude aus einem Sieg über die ABH, die sich scheinbar über das Gesetz stellen will, dann mag es schon sinnvoll sein. Opportunisten oder Obrigkeitshörige werden das wiederum anders sehen.


    Gruß
    Siggi


  • Du hast Dich da in etwas verrannt und bist auf dem Holzweg.
    Schlepp die dummen Papiere da hin und Deine Probleme lösen sich in Luft auf.
    Mehr kann man dazu nicht sagen.
    Einen Monat hast Du schon verschwendet, über die Nerven rede ich wohl lieber nicht.


    Die Behörden drücken sich manchmal etwas seltsam aus und die Antragsteller verstehen auch oft nicht das was, die Behörde eigentlich will.
    Und wenn man dann in der Aufregung noch im Internet rumkramt, ist die Verwirrung oft vollkommen grundlos angerichtet.

  • Verdacht hin oder her, einzelfallbezogene Begründung , warum man hier nach eigenem Ermessen Gehaltsnachweise einfordert. Und wenn jeder diese willkür schluckt, sind wir ratz fatz bei Verhältnissen wie im Ostblock.


    Aber,ehrlich gesagt kann ich @Dima verstehen...
    Im Prinzip bin ich derselbe: Auch wenn ich am Ende der Stachel im Arsch der Nation (oder von wem auch immer) bin - wenn ich recht habe,werden das die anderen merken!
    Problem dabei ist: Selbst wenn man Recht hat,bedeutet es noch lange nicht,daß man gewinnt.
    Aber,auch mir ist es lieber,stehend zu sterben,als knieend zu leben!

    Вежливый мужчина спросит: 'можно я приеду?', 'можно я встречу?', 'тебе помочь?'. Хороший мужчина скажет: 'я приеду', 'я встречу', 'я помогу'. Настоящий мужчина: приедет, встретит, поможет!

  • Also wer Probleme sucht der findet sie.
    Das ziehen wir jetzt ein Jahr durch, was man sonst in 6 Wochen erledigt hätte.
    Und dann hat sich die Sache letztlich möglicherweise von selbst erledigt.


    Sieht man doch hier auch. Hätte er sich nicht mit diesem Quatsch verzettelt, wäre die Tante vor der Krise schon bei ihm gewesen.
    Jetzt ist das auf den St. Nimmerleinstag verschoben, weil wir uns stattdessen lieber mit dem Amt um eine paar dämliche Bescheinigungen gestritten haben.


    Also das kommt davon, wenn man gegen Windmühlen kämpft.
    Das man sowas mit 30 nicht kapiert ist klar.
    Aber mit 50 sollte man das verstanden haben, sonst erreicht man nicht mehr viel im Leben.

  • Verstehe nicht warum Ahrens hier persönlich werden muss .....


    Das ziehen wir jetzt ein Jahr durch, was man sonst in 6 Wochen erledigt hätte.


    Aufenthaltstitel läuft am 30.05 ab, 28.05 ist das letztmögliche Datum wo wir den Aufenthaltstitel beantragen können. Wenn ihr in eurer Agentur dafür 6 Wochen braucht , dann ist das ...keine Ahnung traurig. Selbst wenn wir es am 28.05 abgeben und der Aufenthaltstitel erst gedruckt werden muss, kriegt sie halt den Titel in den Ausweis geklebt, und? Und insgeheim hoffe ich auf einen Ablehnungsbescheid, mit dem ich die Sache eskalieren lassen kann. Weil es mein Recht ist und ich nicht verantwortlich bin dass Leute nicht geschult worden sind oder alle Aufenthaltstitel über einen Kamm geschert werden...


    Verstehe wenn man zu lange in der Ukraine gewesen ist, dass man eine andere Auffassung von einem Rechtsstaat hat. Wozu diese Auffassung führt, sieht man ja wunderbar in der Ukraine. Slava Ukraina!


    Meine Argumentation warum ich das "auskämpfe", habe ich mehrfach niedergeschrieben. Einfach mal versuchen nicht nur die erste und letzte Zeile zu lesen.


    Die Tante.... ist meine Frau und wenn Du richtig gelesen hättest, dann wüsstest Du dass sie in Deutschland ist.


    Für dich, zum mitmeißeln, ganz einfach : Frau UA , Ich D ... Aufenthaltstitelverlängerung!.. nicht Niederlassungserlaubnis oder Familienzusammenführungsvisum etc ...


    Es ist wie so oft hier im Forum, einer versucht was konstruktives aufzubauen und jemand haut dann sein emotionales Zeug dazwischen und Leute müssen dann 5 Seiten rumeierei sich durchlesen, bis die was konstruktives finden. Benutz die Suchfunktion und guck dir mal an wieviele Leute hier alleine schon vor der gleichen Problematik standen....


    ist mein letzter Beitrag zu Ahrens.


    Wenn die ABH geantwortet hat, schreibe ich nochmal. Over and out!

  • Ich habe Dich nicht persönlich angegriffen.
    Im Gegenteil wäre ich dankbar für solche Hinweise in Deiner Stelle.
    Du legst hier Dasselbe Verhalten an den Tag wie beim Amt, wies aussieht.
    Sehe ich oft bei Leuten mit "Migrationshintergrund".


    Wenn Du damit nicht umgehen kanst brauchst Du hier nicht schreiben.
    Wenn Du in Deutschland nicht zurecht kommst versuchs zu Hause.
    Man muss sich eben anpassen, wo man zu Gast ist.
    Ist bei mir hier in der Ukraine nicht anders als bei Dir in Deutschland.
    Wenn Du hier weiter schreiben willst lass die persönlichen Angriffe und üb Dich in Dankbarkeit und Demut.


  • Die Frage ist, woraus man selbst die Motivation schöpft. Zieht man viel Lebensfreude aus einem Sieg über die ABH, die sich scheinbar über das Gesetz stellen will, dann mag es schon sinnvoll sein. Opportunisten oder Obrigkeitshörige werden das wiederum anders sehen.


    Gruß
    Siggi


    Das ist unbestritten.


    Aber zwischen schwarz und weiß gibt es noch grau. In diesem Fall würde ich es Pragmatismus nennen.

  • Hallo Diana, ich habe mir deine Ausführungen jetzt nochmal durchgelesen. Ich glaube ich habe jetzt verstanden warum sich die ABH in eurem Fall Querstellt. Deine Frau hat den Integrationskurs der ihr auferlegt war nicht besucht und abgelehnt. Ich glaube das die Ausländerbehörde das Recht hat den zu "Verordnen". Und wenn der abgelehnt wird dann kommen halt diese Spielchen mit Einkommensnachweisen etc.

  • Eben.
    Wenn Du einen deutschen Pass hast, wird der Antrag nicht abgelehnt.


    ja, eben


    Auch wenn das Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreicht, und/Oder Du Sozialleistungen etc. kassierst.
    Das ist ein Denkfehler.
    Du kannst die Unterlagen ohne Weiteres vorlegen, falls nicht noch andere komplexere Gründe eine Rolle spielen.
    Den Verdacht könnte das Amt jetzt aber auch schon haben....:)))


    Vllt. ist es ein Denkfehler
    Aber es ist auch ein Denkfehler, dass die Verlängerung abgelehnt werden darf, wenn man KEINE Eingkommensnachweise liefert.


    Der RA hat in meisten Punkten Recht, nicht in allen, da war er wohl zu vorsichtig.
    Der Tenor ist aber: Ehegatten von Dt. müssen den Einkommensnachweis nicht führen, da die AE auch ohne Sicherung des Lebensunterhalts zu erteilen IST.
    Die sogenannten "Regelausnahme" von der REgel existiert praktisch nicht, das wurde bereits von höchsten Gerichten geurteilt.



    Und insgeheim hoffe ich auf einen Ablehnungsbescheid, mit dem ich die Sache eskalieren lassen kann.


    ne ne, so einfach wird das nicht.
    Es wird zu 99% keine Ablehnung geben.


    "Eskalier" doch schon jetzt:
    Verlängerung beatnragen, damit tritt die Fiktionswirkung automatisch ein und die aktuell gülitge AE gilt fort bis zur Entscheidung über den Antrag. Reisen könnt Ihr sowieso nicht, also ist es wurst (und da gäbe es noch die Fiktionsbescheinigung als Nachweis wenn man dann doch reisen kann).
    Auf die Entscheidung könnt Ihr ann warten. "Vorgeplänkel" gibt es dann auch nicht.
    Lehnen die aber doch ab (Wahrscheinlichkeit bei <1%, nur wenn der Sachbearbeiter mutwillig eigene "Kariere" zerstören will), wird sich jeder RA freuen, auch deiner ... und die Kosten trägt die Behörde


    Wenn du die Forderung nach Einkommensnachweisen schriftlich hast, kannst du auch eine Fachaufsichtsbeschwerde einlegen.
    Die Fachleute norden dann die Sachbearbeiter ein.


    Deine Frau hat den Integrationskurs der ihr auferlegt war nicht besucht und abgelehnt. Ich glaube das die Ausländerbehörde das Recht hat den zu "Verordnen".


    ja, hat sie


    (war das so?)


    Und wenn der abgelehnt wird dann kommen halt diese Spielchen mit Einkommensnachweisen etc.


    nein, diese Spielchen dürfen auch dan nicht kommen.
    Das ist der Unterschied zwischen einem Rechststaat und Bananenrepublik

  • Hallo Diana, ich habe mir deine Ausführungen jetzt nochmal durchgelesen. Ich glaube ich habe jetzt verstanden warum sich die ABH in eurem Fall Querstellt. Deine Frau hat den Integrationskurs der ihr auferlegt war nicht besucht und abgelehnt. Ich glaube das die Ausländerbehörde das Recht hat den zu "Verordnen". Und wenn der abgelehnt wird dann kommen halt diese Spielchen mit Einkommensnachweisen etc.


    Hallo Mike, Integrationskurs ist auch so ein Thema. Meine Frau hat ein Universitätsabschluss, arbeitet Vollzeit und wir haben nachgewiesen dass Sie regelmäßig mit Onlinekursen Sprachkenntnisse sich erweitert. Der ABH in NRW und Niedersachsen hat das ausgereicht, als Nachweis darüber, dass es kein Integrationsbedarf besteht, verlängert aber auch nur den Aufenthaltstitel um 1 Jahr, anstatt der möglichen 3 Jahre. Was für uns in Ordnung ist.

  • Aber es ist auch ein Denkfehler, dass die Verlängerung abgelehnt werden darf, wenn man KEINE Eingkommensnachweise liefert.


    Wir haben von 2 Sachbearbeitern die mündliche Aussage dass der Titel nicht verlängert wird, insofern wir die Einkommensnachweise nicht liefern können. Im Antragsbogen wird auch nach den Einkommensverhältnissen meiner Frau gefragt und ich soll meine Einkommensverhältnisse (Lohnbescheinigungen) auch offenlegen. Im Antragsbogen gibt es Kästchen, die die ABH ankreuzt, was man dem Antrag beilegen sollen (somit haben wir das schriftlich nochmal)


    Habe ja nun mehrfach versucht im Gespräch die Lage zu erklären, vielleicht ist man ja auch ausgegangen dass ich nicht deutscher bin, aber selbst nachdem ich denen erklärt habe dass ich Deutscher bin, hat man mir nochmals mitgeteilt, dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss und dafür braucht man die Einkommensnachweise.


    Ich verstehe dass das Aufenthaltsgesetz nicht alle möglichen Fälle abdecken kann und das es Ermessenssachen gibt, aber hier ist die Lage eindeutig und selbst wenn die morgen anrufen/schreiben .."kommt vorbei und holt den Titel ab", werde ich der Sache weiter nachgehen. Der Antragsbogen für Aufenthaltstitel muss sich halt unterscheiden ob beide Ehegatten Ausländer sind oder nur einer und es muss kräftig geschult werden in der ABH, dass sind absolute Basics was man da nicht versteht.

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