Hallo liebe Gemeinde,
ich bin gestern Papa einer kleinen Tochter geworden
Meine Frau ist Ukrainerin mit Niederlassungserlaubnis (Einbürgerungsantrag läuft), ich bin Deutscher. Wir sind verheiratet und leben zusammen bei mir in Deutschland.
Unsere Kleine hat die deutsche Staatsbürgerschaft mit der Geburt erhalten, § 4 Staatsangehörigkeitsgesetz. Ich gehe davon aus, dass unsere Tochter mit der Geburt automatisch auch die ukrainische Staatsangehörigkeit erworben hat (§ 7 des ukrainischen Gesetzes "Über die Staatsangehörigkeit in der Ukraine".
Nun meine Frage:Müssen wir meine Tochter in der Ukraine anmelden? Nachteile einer doppelten Staatsbürgerschaft sehe ich nicht.Hat jemand Erfahrung damit? Wir sind für jeden Tipp dankbar. Leider habe ich dazu bislang keine Infos gefunden.
Vielen Dank