Einreise im Dezember aus Ukraine nach Deutschland

  • Grundsätzlich ist der Urlaub für Deutsche in EU-Ländern möglich. Das gilt auch für weitere europäische Staaten. Die Reise ins EU-Ausland kann möglicherweise mit Problemen verbunden sein.
    Das mit den 10 Tagen gilt nur Für DEUTSCHE die zurückkommen........


    Deine Freundin braucht nur den negativen Test der nicht älter als 48 Stunden sein darf und das wars, In Rheinland-Pfalz auf jeden Fall .


    Der Fragesteller wollte die Dame aber mit positivem Test einreisen lassen ))) Dann ist in jedem Fall Quarantäne angesagt.


    Und so ganz grundsätzlich ist der Urlaub für Deutsche in EU-Ländern ebenfalls nicht möglich. Momentan sind doch selbst in Österreich und Frankreich touristische Aufenthalte (also Urlaube) untersagt. Tschechien schließt sich da an. Nach Ungarn kommst Du nicht rein. Und Transit durch Frankreich um z.B. in Spanien Urlaub zu machen ist ebenfalls verboten. Zahlreiche andere Länder erlauben nur die Einreise mit Corona-Test.


  • - Meine Freundin kommt mit Ihrer minderjährigen Tochter (16 Jahre), inkl. Genehmigung des Vaters. Kann das ein Problem darstellen bei Einreise über Partnerschaftserklärung?


    Die Sache ist die:
    Reisen für Ukrainer nach Deutschland, darum geht es hier, sind stark eingeschränkt.
    Auf einer Seite der Bundespolizei sind die Ausnahmen aufgeführt. Diese sind:
    - wer einen AT besitzt
    - wer ein Visum besitzt
    - wer Verwandte ersten Grades besucht
    - wer eine Partnerschaftserklärung vorlegen kann
    und weitere hier nicht relevante Ausnahmen


    Nun fragt dich mal selbst, was die Tochter deiner Freundin vorlegen kann?


    Zur Partnerschaftserklärung.
    Der Name ist selbstredend. Lies den Text mal genau durch.
    Die Beziehung/Partnerschaft ist langfristig, d.h. auf Dauer angelegt ...


    Und genau das kann eben das Mädchen Ü15 nicht erfüllen . Geregelt unter 32 AufG.
    § 32 AufenthG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


    Fluggesellschaften haben bei Einreiseversagung auf eigene Kosten den Rücktransport zu übernehmen.
    Von daher wird die Frage "Kann das Mädchen mit?" schon am Abflughafen geregelt.
    Erstens von der Airline, zweitens von den Grenzbeamten.


    Andere Baustelle: Wie du weißt haben wir ab 16.12. harten Lockdown.
    Wie du weiter weißt, besteht verstärkte Quarantänepflicht.
    Was willst du Mutter und Tochter denn hier zeigen, da alles geschlossen ist?


    Trotzdem: Zhelaju uspexa (Verstehst du das?)

  • Andere Baustelle: Wie du weißt haben wir ab 16.12. harten Lockdown.
    Wie du weiter weißt, besteht verstärkte Quarantänepflicht.
    Was willst du Mutter und Tochter denn hier zeigen, da alles geschlossen ist?


    Auch wir hatten einen harten Lockdown. Trotzdem Besuch gehabt. Zur physischen und psychischen Ertüchtigung darf man ja raus.
    In Wien haben wir alle Sehenswürdigkeiten, die man in 1, 5 Tagen ansieht, gesehen. Museum oder Kleidungsgeschäft war halt zu. Ich war darüber sehr erfreut. Essen gab es tagsüber vom Würstelstand, abends dann zuhause gekocht bzw. gegrillt. Zwischendurch mal Coffee to go.
    Und sogar Punsch bzw. Kaffee mit Amaretto gab es zweimal. War ja kein Punschstand, sondern Lebensmittel zum Abholen.
    Sogar ein Besuch nach Graz gab es im Lockdown. Ich wählte Graz statt Salzburg + Hallein. Graz hätte ich bei polizeilicher Nachfrage beruflich begründen können. Interessierte aber keinen.

  • Moin gute Nachrichten! Auch für alle nichteingetragenen Partnerschaften gilt die Ausnahmeregel:


    ,,Personen, die einreisen aufgrund a) des Besuchs von Verwandten ersten oder zweiten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts [...]


    Hier mal eine Tabelle mit der jeweiligen Bestimmung der Länder. Falls das Gesundheitsamt rumzickt, einfach auf den Heiligen Abschnitt verweisen. Damit ist (vorerst) der ganze Quarantänequatsch passé. :sekt:


    Germany_Quarantine_Exceptions - Google Drive


    Sprich für ALLE Länder (bis auf NRW und S—A): Man braucht bei Einreise nur nen negativen Test der nicht älter ist als 48 Stunden!

  • Ich will es jetzt nicht behaupten, aber diese Ausnahmeregel ist bekannt.
    So wie ich weiss, gilt es nur wenn der Aufenthalt nur bis zu 24 oder 72 Stunden dauert.
    So war es zumindest in NRW bevor alles gekippt wurde.


    Hier mal ein Auszug wenn du auf Baden Württemberg drückst...


    (2) Von § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst sind,
    1. Personen, die aus Grenzregionen gemäß Anlage 1
    a) für bis zu 24 Stunden einreisen und in diesen Grenzregionen ihren
    Erst- oder Zweitwohnsitz haben oder
    b) einreisen und sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach
    § 1 Absatz 4 aufgehalten haben,
    2. bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden
    a) Personen, die einreisen aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten
    Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten
    oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts oder eines
    Umgangsrechts,

  • In Hamburg bezieht sich der passus eben nicht auf eine Aufentahltsdauer von 72 Stunden!


    Von § 35 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst sind, [...]


    Personen, die einreisen aufgrund a) des Besuchs von Verwandten ersten oder zweiten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts, [...].


    Die 72 Stundenregel gilt für alle Durchreisende, die Partnerregel explizit für (nicht-) eingetragene Partner.


    Ich werde morgen sicherheitshalber nochmal beim hiesigen Amt nachfragen, bin mir aber ziemlich sicher, dass diese Regel gilt. Verstärkt wird das durch unzählige erfolgreiche Berichte in der Love is not tourism FB Gruppe

  • Ich wollte dir damit aufzeigen das die Tabelle und die Aussage von dir so Pauschal wie du es hier schreibst falsch ist.
    Darum habe ich Baden Württemberg als erstes von der Liste als Beispiel genommen.
    Ich habe jetzt nicht jedes Land und jeden Stadtstaat überprüft.
    So manches Gesundheitsamt wird wahrscheinlich lachen wenn jemand auf den Heiligen Abschnitt und diese Tabelle verweist.


    Es bleibt weiterhin nichts anderes übrig als sich genau im jeweiligem Bundesland vorher zu Informieren.
    Ich bin auch kein Freund von diesen Massnahmen. Aber jetzt Falschinformationen aufgrund dubioser Quellen zu verbreiten ist auch nicht richtig.

  • Es gibt aus nahezu jedem Bundesland Erfahrungsberichte dazu. Die Corona Eindämmungsverordnung als dubiose Quellen zu betiteln finde ich zwar amüsant, aber in diesem Zusammenhang falsch.


    Jeder kann sich dazu sein eigenes Bild machen, für mich sind diese Paragraphen eindeutig und ich kenne niemanden, der in Quarantäne musste, wenn man sich vorher auf diese Abschnitte berufen hat.

  • Die Tabelle ist Dubios.
    Und wenn du genau hinsiehst, wirst du sehen das BW und Hamburg in der Tabelle gleich behandelt werden. Das ist ja schon falsch.
    Und das ist es eben nicht.
    Ich kenne 2 Frauen die in Quarantäne mussten bis das negative Ergebnis vorlag.
    Es ist wie OBM100 schon sagte nur möglich sich beim Zuständigen Land oder Gesundheitsamt zu Informieren.


    So hast du es geschrieben. Und das ist so Pauschal schlichtweg falsch


    "Moin gute Nachrichten! Auch für alle nichteingetragenen Partnerschaften gilt die Ausnahmeregel:


    ,,Personen, die einreisen aufgrund a) des Besuchs von Verwandten ersten oder zweiten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts [...]"

  • Ich musste von mitte Februar bis Ende Juni warten das ich die Freundin wiedersehen konnte.
    Ich habe früh gesagt das ich diesen Test selber zahlen würde wenn die Grenze nur passierbar wäre. Der Christianskas hätte mich am liebsten dafür gesteinigt.
    Die Regeln sind eben wie sie sind. Auch wenn ich es für Schwachsinnig halte.
    Aber ich befürchte das die Regeln nicht abgeschafft werden wenn es jeder frei nach seiner Nase auslegt, sondern das dann die Grenzen wieder ganz dicht gemacht werden.
    Und da sind mir die 5 Tage Quarantäne oder dieser dämliche Test 1000 mal lieber. Diese Situation wie im Frühjahr brauche ich nicht wieder.

  • Also empirisch bestand zwischen Grenzschliessung- Öffnung und Ansteckungs oder Erkrankungszahlen kein Zusammenhang aus der Retroperspektive.
    Auch wenn die Presse und Regierung sowas konstruiert haben.
    Von daher gehe ich davon aus dass das auch so bleibt. Wie sich Leute verhalten wird keinen Einfluss auf Massnahmen haben. E sei denn es gibt massiven Widerstand dagegen. Befolgung wird nur zur Verschärfung führen wie man ja gerade sieht.

  • Ja, aber das hatte Nichts mit Krankeiten, Viren oder Ansteckungen zu tun, sondern mit Medienberichten darüber und Reaktion der Politik darauf und noch Überprüfung durch Gerichte. Grenzschliessungen sind das Ergebniss solcher Prozesse, die nur noch sehr bedingt und Mittelbar eitwas mit Viren zu tun haben.
    Medienberichte und Wiederwahlüberlegungen von Politikern haben darauf grösseren Einfluss.
    Heute sind die vermeldeten Zahlen vielfach höher und die Ukraine macht keine Grenzen Dicht.
    Die Grenzen wurden sogar wieder geöffnet.
    So ähnlich sieht es in anderen Ländern auch aus.
    Es kommt zu sovielen Ausnahmen, dass man nicht mehr von Grenzschliessung sprechen kann.
    Praktisch Jeder der einen in der EU kennt kann einreisen, wenn beide behaupten, dass sie ne Lebenspartnerschaft führen.


  • Ich habe eben mit dem Gesundheitsamt in Hamburg telefoniert. Dort wurde mir gesagt, dass meine Freundin / Lebensgefährtin nicht in Quarantäne muss. :)
    Die Mitarbeiterin wirkte aber etwas unsicher und verwies auf die Verordnung, wenn ich es genau wissen wollte.


    Dort steht in § 35 pauschal die Quarantäneverpflichtung.
    Aber es gibt auch Ausnahmen . Die stehen in § 36 :
    2) Von § 35 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst sind, (ich habe jetzt nur die relevanten Teile kopiert)
    Personen, die einreisen aufgrund
    a) des Besuchs von Verwandten ersten oder zweiten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten

  • Meine Nichte ist Führungskraft auf dem Ordnungsamt der Landeshauptstadt , in der aktuell gültigen Verordnung ist , wie schon in den vorhergehenden , für Partner/ innen keine Quarantäne
    vorgeschrieben.... Einzige Voraussetzung ist ein negativer Corona Test nicht älter als 48 Stunden .


    Für die Einreise generell braucht es die Einladung, die Partner Erklärung, gültige KV, die Online Registrierung im Vorfeld....... das wars.

  • Anders geht es auch nicht.
    So Pauschal irgendetwas verallgemeinern geht in die Hose.
    Ich sehe es bei dieser Deutsche in der "Schweiz "gruppe auch.
    Ohne Angabe vom jeweiligem Bundesland ist gar nichts möglich.

  • So ich hab jetzt gerade das Gesundheitsamt in Niedersachsen angerufen (Landesweite Hotline).
    Die sagten mir ich könnte einen Coronatest vor Einreise vorlegen, welcher Negativ und nicht Älter als 48 Stunden ist.
    Dann bräuchte ich nicht in Quarantäne.


    Ausnahmen bei Verwandtenbesuch 1. Grades gibt es von der Quarantäne nur, wenn man sich hier maximal 72 Stunden aufhält.


    Wie man das nun prüfen will ist mir natürlich ein Rätsel.
    Auf jeden Fall lässt das ne Menge Spielraum für Interpretationen.
    Zu Strafen konnte man Nix genaues sagen.
    Auch woher ich das Ganze überhaupt wissen soll...:))
    ("Ich sage es Ihnen ja jetzt")

  • Im Falle eines Falles, sollte die Ordungsmacht Strafen für Fehlverhalten aussprechen, glaube ich beim besten Willen nicht, das diese durchgesetzt werden.
    Wer sagt denn, das es eine Verpflchtung gibt diesen ganzen Quatsch zu lesen, hören, sehen, ...zu konsumieren, - ich habe keinen Volksempfänger, ein Zwang "mich zu informieren, auf dem Laufenden zu halten gibts ja wohl kaum,...bei dem fortlaufendem, dazu widersprüchlichen Gequake aus den Regierungsstellen, ist es begründbar ohne Kenntnis der Materie zu sein.


    Einfach öfter mal machen und warten was passiert ;)

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

    Einmal editiert, zuletzt von egonolsen ()

  • Im Falle eines Falles, sollte die Ordungsmacht Strafen für Fehlverhalten aussprechen, glaube ich beim besten Willen nicht, das diese durchgesetzt werden.
    Wer sagt denn, das es eine Verpflchtung gibt diesen ganzen Quatsch zu lesen, hören, sehen, ...zu konsumieren, - ich habe keinen Volksempfänger, ein Zwang "mich zu informieren,


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Genau als Coronasünder wird man sicher eine hohe Strafe ausfassen. Man gilt ja als Volksschädling, auch wenn man nicht infiziert ist.

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