45 Euro pro Tag?

  • Hallo, Ich Dt. und meine Frau ua. möchten meine Schwiegermutter einlanden.
    ich arbeite voll aber mit niedrigen einkommen noch. meine frau ist gerade auf arbeits suche/ wird januar eingestellt. somit erhält sie alg
    verpflichtungserklärung nicht möglich.
    schwiegermutter hat nun einen Biometrischen pass erhalten.
    kann ich eine einladung schreiben in der ich schreibe das sie bei uns übernachten wird?
    brauch sie da 45 euro pro tag als vorweis?
    ticket zurück ist klar.


    ich hoffe jemand kann mir etwas helfen.

  • Na dann versuchen wirs mal so.


    Zunächst muss die Schwiegermutter nicht mehr eingeladen werden, da die Visapflicht zur Einreise im letzten Jahr abgeschaft wurde.
    Damit reicht nun ein biometrischer Reisepass zur Einreise aus.
    Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
    Natürlich muss der Lebensunterhalt während des Aufenthaltes sichergestellt sein.
    Dazu weist man am einfachsten Barmittel in Form von Geld, je nach Reiseland, von 40-50 Euro pro Tag nach.
    Zu empfehlen ist zusätzlich eine Reisekrankenversicherung.


    Einladungen und Verpflichtungserklärungen waren früher im Visaverfahren nötig.
    Wenn ein biometrischer Reisepass vorliegt, ist kein Visum zur Einreise erforderlich und damit entfallen auch die o.g. Unterlagen.


    Davon abgesehen, wäre die Ausstellung einer Verpflichtung bei mangelndem Einkommen auch durch die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bei der Ausländerbehörde möglich.
    Das ist aber hier überflüssig, wenn ein biometrischer Reisepass vorliegt und damit die Visabeantragung entfällt.


    Die Einladung ist als Mittelnachweis ungeeignet, sie konnte im Visaverfahren lediglich den Reisezweck belegen.
    Eine Verpflichtungserklärung hat den Lebensunterhalt und die Reise- und Folgekosten abgesichert.
    Allerdings nur bei Visaverfahren.
    Bei Visabefreiter Einreise ist ein solches Dokument gegenstandslos und wie oben beschrieben nicht als Nachweis geeignet das der Lebensunterhalt sichergestellt ist.


    Das ist der derzeitige Sachstand.

  • Die Schwiegermutter soll eben nicht dumm sein und erzählen, dass sie 3 Monate bleiben will, sondern einfach von wenigen Tagen Besuch sprechen, womit auch überschaubare Summen ausreichen, die i.a. niemand vorweisen muss, insbesondere dann nicht, wenn die Tochter in DE wohnt!


    Also kurz: Einfach ab in den nächsten Bus und möglichst nicht total mittellos die Grenze überqueren. Wir hatten bislang 6 visafreie Besucher und von keinem wollte man Geld sehen. Krankenversicherung nicht vergessen!


    Gruß
    Siggi

  • Bus ist gut! Das Rückfahrticket kann man im Normalfall kostenlos umbuchen, und man kann den polen an der Grenze einen "Beweis" für eine nur kurze Reise vorlegen mit dem die vielleicht zufrieden sind.


    Oder wenn es der Zufall so will, irgendeinen evtl. verfügbaren zeitnahen fuzzy-airlines-Flug ohne Gepäck nach Kiew für 35€ oder so buchen und die Bordkarte ausdrucken (geht aber bei den fuzzys evtl. inzwischen nur noch bei Sitzplatzreservierung für ein paar € Aufpreis), und das Teil dann später in der brd leider in die Tonne treten (umbuchen lässt sich da nix).

  • Die Einladung ist als Mittelnachweis ungeeignet, sie konnte im Visaverfahren lediglich den Reisezweck belegen.
    Eine Verpflichtungserklärung hat den Lebensunterhalt und die Reise- und Folgekosten abgesichert.
    Allerdings nur bei Visaverfahren.
    Bei Visabefreiter Einreise ist ein solches Dokument gegenstandslos und wie oben beschrieben nicht als Nachweis geeignet das der Lebensunterhalt sichergestellt ist.


    Hallo,


    ich habe bei Kiew Diplo hier unter den Punkten 5 bis 7 folgendes gefunden :


    https://kiew.diplo.de/ua-de/se…eise/visafreiheit/1254326


    demnach ist eine Einladung und auch die Verpflichtungserklärung durchaus ein geeignetes Mittel um die finanzielle Absicherung nachzuweisen.
    Will ich das aber im Detail mit den angegebenen Referenzen nachlesen, finde ich dort nur blabla .... weshalb ich wieder Angst habe, dass das zu schwammig ist.


    Wie ist Eure Erfahrung bei Euren Verwandten aus UA mit biometrischem Pass, werden die mit dem Reisebus durch Polen nach Deutschland gelassen, werden sie problemlos mit dem Flugzeug nach Deutschland oder Luxemburg gelassen, oder was wurde dort ggf. an Unterlagen verlangt oder an Fragen gestellt ?


    Bei meiner Schwiegermutter ist nicht damit zu rechnen, dass sie selbst eine dicke Kreditkarte oder Portemonnaie vorweisen kann. Aber man kann nicht verlangen, dass sie nur 1 Woche bleibt, sondern so lange wie ihr Visum das erlaubt.


    Ist die VE immer noch das Mittel der Wahl, auch wenn der Herr Ahrens etwas anderes sagt ?

  • Sie kann doch einfach sagen, dass sie zur Tochter und Schwiegersohn fährt und dort versorgt wird, wenn sie überhaupt nach Bargeld gefragt wird. Meistens fragt der Grenzer, wohin man will in der EU. Einfach die Wahrheit erzählen und sagen, dass sie euch besuchen will. Was soll da weiter passieren? Sie sollte nur wissen, wie der Ort heißt, wo sie hin will.

  • Sowas steht dort nicht auf der Seite...:))))
    Ich würd das nochmal genau durchlesen.
    Wenn man es immer noch nicht glaubt, kann man auch noch auf der Verpflichtungserklärung selbst nachlesen, was man da unterschreibt und zu welchem Zweck dieses Formular dient....:)))

  • Sowas steht dort nicht auf der Seite...:))))
    Ich würd das nochmal genau durchlesen.
    Wenn man es immer noch nicht glaubt, kann man auch noch auf der Verpflichtungserklärung selbst nachlesen, was man da unterschreibt und zu welchem Zweck dieses Formular dient....:)))



    doch, steht schon da, ich gebe eine Stelle die ich konkret meine jetzt mal inhaltlich an, ich hoffe das ist kein problem wenn ich diesen Satz hier rein kopiere .....
    Aber da wo es konkretisiert ausgeführt stehen soll, da steht halt nichts, das Dokument passt nicht dazu.


    Hier ein Beispiel (Seite ist oben bei mir verlinkt) unter Punkt 7 :
    "
    Die Feststellung ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts kann anhand von Bargeld, Reiseschecks und Kreditkarten erfolgen, die sich im Besitz des Drittstaatsangehörigen befinden. Sofern in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen, können auch Verpflichtungserklärungen und — im Falle des Aufenthalts eines Drittstaatsangehörigen bei einem Gastgeber — Bürgschaften von Gastgebern im Sinne des nationalen Rechts Nachweise für das Vorhandensein ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts darstellen.
    "


    ebenso hatte ich unter Punkt 6 auch nichts passendes gefunden.


    Ich hab´ einfach mal bei der Botschaft nachgefragt, wie´s aussieht. Hatte bisher immer passende Antworten von denen bekommen. :)

  • Das steht da:
    "Sofern in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen, können auch Verpflichtungserklärungen...."
    Das bedeutet nicht, dass eine VE den Mittelnachweis ersetzt.
    Steht nirgends.


    Wenn du nicht weist was Du machen sollst, geh zu den zuständigen Behörden.
    Schildere dein Anliegen und dann bist Du im Bilde.
    Meistens jedenfalls.
    Hier dürfte das die Ausländerbehörde sein.
    Zumindest ist die zuständig für die Abgabe von Verpflichtungserklärungen.

  • @Rainer H.
    Bin vor kurzen mit dem Reisebus von Lwiw nach Deutschland gefahren. Von den ca. 45 Leuten, waren max. 4 mit deutschen Pass, die anderen hatten ukrainische Pässe, biomertische und nichtbiometrische (dann aber mit Visa). Keiner wurde nach irgendwelchen Formalitäten oder Geld befragt. Pässe wurden eingesammelt und dann vom Busfahrer wieder verteilt.
    Kann natürlich auch anders laufen, aber das war meine aktuelle Erfahrung in dieser Sache.


    LG lev

  • Biometrisch und Einreise Flugzeug: es wurde in AMS (Umstieg und Einreise EU) nicht nach Geld gefragt, wir hatten Tochter aber für den Fall der Fälle mit 600€ ausgestattet.


    Andere Freunde und Familie mit Visa und VE kein Problem (alter Pass)


    Freunde mit biometrisch: auch über DTM und FRA nichts gehört von Problemen, allerdings eine Freundin hatte auch VE, das hat die Sache in DTM letztes Jahr beschleunigt.


    Man sieht: es liegt mal wieder total am Bodenpersonal....

  • Hallo erst mal danke an alle die geantwortet haben. Also weil der Biometrische meiner Schwiegermutter noch nicht da ist und weil das Visum nur so kurz war, habe ich bei der Botschaft nachgefragt. Also eine neue VE darf ich erst nach 6 Monaten machen. Und die noch aktuelle ist abgelaufen weil wir sie schon für ein Visum benutzt hatten :(


    Und man bejahte, dass die VE immer noch gut als Nachweis ist, wenn man selbst mittellos ist und mit dem Biometrischen einreisen möchte.. Oder sie muss halt genug Einkünfte nachweisen. Die sie aber als Standard-Rentnerin in Ukraine nicht hat, das reicht knapp für 1 Tag ... :(


    D.h. auch wenn der Biometrische bald kommt was keiner glaubt, kann ich ihr erst eine neue VE erstellen, wenn die 6 Monate seit der letzten VE abgelaufen sind.


    Also genaue Summen sind fur Deutschkand nicht veröffentlicht. Ansonsten gibt es immer nur die schwammige Formulierung man müsse den Zweck und Umstände und ausreichende Mittel für Reise und Aufenthalt und Rückreise nachweisen.

  • Kennt jemand eine Person, die bei der Einreise mittels Flugzeug seit der Visumfreiheit dahingehend kontrolliert wurde?


    Ich nicht.


    Hatte doch schon einige Personen hier. Bei jeder die Aussage gleich: Kurze Passkontrolle, keine Fragen nach Geld.
    Wahrscheinlich nehmen sie an: Wenn das Flugticket bezahlt wurde, dann gibt es auch Geld für den Aufenthalt.

  • Kennt jemand eine Person, die bei der Einreise mittels Flugzeug seit der Visumfreiheit dahingehend kontrolliert wurde?


    Ich nicht.


    Hatte doch schon einige Personen hier. Bei jeder die Aussage gleich: Kurze Passkontrolle, keine Fragen nach Geld.
    Wahrscheinlich nehmen sie an: Wenn das Flugticket bezahlt wurde, dann gibt es auch Geld für den Aufenthalt.


    Ja, das kann ich so voll bestätigen. Deckt sich mit unseren Erfahrungen.

  • Kennt jemand eine Person, die bei der Einreise mittels Flugzeug seit der Visumfreiheit dahingehend kontrolliert wurde?
    Ich nicht.
    Hatte doch schon einige Personen hier. Bei jeder die Aussage gleich: Kurze Passkontrolle, keine Fragen nach Geld.
    Wahrscheinlich nehmen sie an: Wenn das Flugticket bezahlt wurde, dann gibt es auch Geld für den Aufenthalt.


    Persönlich hatten wir noch kein Problem mit dem Vorzeigen vom Geld. Meine +1 ist immer "so" durchgelassen worden.
    Geld kann man ja auch nicht in Form von Bargeld dabei haben, sondern z.B. auf einer Kreditkarte.
    Mit der Karte zum Bankomaten laufen...? Dafür haben die Leute bei der Passkontrolle doch gar keine Zeit.
    Was ich allerdings schon erlebt habe: Bei der Passkontrolle wurde eine vor mir stehende Person darum gebeten das mitgeführte Geld vorzuzeigen.
    Das Geld hat die Person dann kurz aus den Taschen gekramt, vorgezeigt. Kein Mensch hat jedoch nachgezählt.
    Es ging bei dieser Person auch nicht um einen Verwandtenbesuch, sondern um "Business" als Einreisegrund in die EU.


    Meine +1 hat man wie bereits gesagt noch nie nach Geld gefragt. Und das bei zahlreichen Reisen in die EU in den letzten 9 Monaten.
    Deutschland, Belgien, Bulgarien, Litauen, Polen, Ungarn.

  • Zitat

    noch nie nach Geld gefragt


    Also wenn ich aus Minsk nach Berlin/Schönefeld fliege, werde ich nach der Ankunft ständig nach Geld gefragt.


    In der Unterführung zur S-Bahn bei den Fahrkartenautomaten...
    "Haben sie mal 50Cent oder auch 'nen Euro...?" :P

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